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aufgetaucht. Schon vor mehr als fünfzig Jahren wurde allgemein gefragt, was<lb/>
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<p>Dieser einleitende, grundsätzliche Teil hat uns zunächst zu beschäftigen. Er<lb/>
enthält die Begründung und Bestimmung des letzten Zieles, das die Sozialdemo<lb/>
kratie sich setzt, und er legt die Triebkräfte dar, die alle Hindernisse überwinden<lb/>
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<p>Der einleitende Teil &#x2013; die Prinzipienerklärung &#x2013; des Erfurter Pro-<lb/>
gramms lautet:</p><lb/>
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Privateigentum des Arbeiters an seinen Produktionsmitteln bildet. Sie trennt<lb/>
den Arbeiter von seinen Produktionsmitteln und verwandelt ihn in einen<lb/>
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<p>Hand in Hand mit dieser Monopolisierung der Produktionsmittel geht<lb/>
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geht die Entwickelung des Werkzeugs zur Maschine, geht ein riesenhaftes<lb/>
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<p>Jmmer größer wird die Zahl der Proletarier, immer massenhafter die<lb/>
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Ausbeutern und Ausgebeuteten, immer erbitterter der Klassenkampf zwischen<lb/>
Bourgeoisie und Proletariat, der die moderne Gesellschaft in zwei feindliche<lb/>
Heerlager trennt und das gemeinsame Merkmal aller Jndustrieländer ist.</p><lb/>
<p>Der Abgrund zwischen Besitzenden und Besitzlosen wird noch erweitert<lb/>
durch die im Wesen der kapitalistischen Produktionsweise begründeten Krisen,<lb/>
die immer umfangreicher und verheerender werden, die allgemeine Unsicherheit<lb/>
zum Normalzustand der Gesellschaft erheben und den Beweis liefern, daß die<lb/>
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Produktionskräfte der heutigen Gesellschaft über den Kopf gewachsen sind, daß<lb/>
das Privateigentum an Produktionsmitteln unvereinbar geworden ist mit<lb/>
deren zweckentsprechender Anwendung und voller Entwickelung.</p><lb/>
<p>Das Privateigentum an Produktionsmitteln, welches ehedem das Mittel<lb/>
war, dem Produzenten das Eigentum an seinem Produkt zu sichern, ist heute<lb/>
zum Mittel geworden, Bauern, Handwerker und Kleinhändler zu expropriieren<lb/>
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Produkts der Arbeiter zu setzen. Nur die Verwandlung des kapitalistischen<lb/>
Privateigentums an Produktionsmitteln &#x2013; Grund und Boden, Gruben und<lb/>
Bergwerke, Rohstoffe, Werkzeuge, Maschinen, Verkehrsmittel &#x2013; in gesellschaft-<lb/>
liches Eigentum, und die Umwandlung der Warenproduktion in sozialistische<lb/>
für und durch die Gesellschaft betriebene Produktion kann es bewirken, daß<lb/>
der Großbetrieb und die stets wachsende Ertragsfähigkeit der gesellschaftlichen<lb/>
Arbeit für die bisher ausgebeuteten Klassen aus einer Quelle des Elends und<lb/>
der Unterdrückung zu einer Quelle der höchsten Wohlfahrt und allseitiger, har<lb/>
monischer Vervollkommnung werde.</p><lb/>
<p>Diese gesellschaftliche Umwandlung bedeutet die Befreiung nicht bloß des<lb/>
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heutigen Zuständen leidet. Aber sie kann nur das Werk der Arbeiterklasse sein,<lb/>
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Boden des Privateigentums an Produktionsmitteln stehen und die Erhaltung<lb/>
der Grundlagen der heutigen Gesellschaft zum gemeinsamen Ziel haben.</p><lb/>
<p>Der Kampf der Arbeiterklasse gegen die kapitalistische Ausbeutung ist<lb/>
notwendigerweise ein politischer Kampf. Die Arbeiterklasse kann ihre öko-<lb/>
nomischen Kämpfe nicht führen und ihre ökonomische Organisation nicht ent-<lb/>
wickeln ohne politische Rechte. Sie kann den Uebergang der Produktionsmittel<lb/>
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zu gestalten und ihm sein naturnotwendiges Ziel zu weisen &#x2013; das ist die <lb/>
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der Produktion für den Weltmarkt wird die Lage der Arbeiter eines jeden<lb/>
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Kulturländer gleichmäßig beteiligt sind. Jn dieser Erkenntnis fühlt und<lb/>
erklärt die Sozialdemokratische Partei Deutschlands sich <hi rendition="#g">eins</hi> mit den klassen<lb/>
bewußten Arbeitern aller übrigen Länder.</p><lb/>
<p>Die Sozialdemokratische Partei Deutschlands kämpft also nicht für neue<lb/>
Klassenprivilegien und Vorrechte, sondern für die Abschaffung der Klassen-<lb/>
herrschaft und der Klassen selbst und für gleiche Rechte und gleiche Pflichten<lb/>
aller ohne Unterschied des Geschlechts und der Abstammung. Von diesen An-<lb/>
schauungen ausgehend, bekämpft sie in der heutigen Gesellschaft nicht bloß die<lb/>
Ausbeutung und Unterdrückung der Lohnarbeiter, sondern jede Art der Aus-<lb/>
beutung und Unterdrückung, richte sie sich gegen eine Klasse, eine Partei, ein<lb/>
Geschlecht oder eine Rasse.&#x201C;</p><lb/>
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<p>Was demjenigen, der die Anschauungen der Sozialdemokratie noch nicht<lb/>
kennt, in ihrem Programm zuerst auffallen dürfte, ist der Umstand, daß es nicht<lb/>
nur keine unbedingte Verwerfung, sondern sogar eine bedingte Anerkennung des<lb/>
Privateigentums enthält.</p><lb/>
<p>Es fällt keinem Sozialdemokraten ein, die unsinnige Forderung auf Ab-<lb/>
schaffung des Privateigentums an den Gegenständen des persönlichen Konsums<lb/>
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(Verbrauches) zu stellen. Aber auch das Privateigentum an den Produktions-<lb/>
mitteln (Mitteln der Herstellung von Gebrauchsgegenständen, wie Werkzeuge,<lb/>
Rohstoffe, Werkstätten und dergl.) wird von der Sozialdemokratie als unter<lb/>
gewissen Verhältnissen berechtigt und notwendig anerkannt. Sie sagt aus-<lb/>
drücklich, daß das Privateigentum des Arbeiters an seinen Produktionsmitteln<lb/>
die Grundlage des (bäuerlichen oder handwerksmäßigen) Kleinbetriebes bilde.<lb/>
Aber sie sagt auch gleichzeitig, daß die ökonomische (wirtschaftliche) Entwickelung<lb/>
der bürgerlichen Gesellschaft mit Naturnotwendigkeit zum Untergang des Klein-<lb/>
betriebes führt, infolge der Bildung und Ausdehnung des Großbetriebes.</p><lb/>
<p>Jm Kleinbetriebe ist jeder Arbeiter für sich allein oder höchstens im Verein<lb/>
mit seiner Familie, mit den Mitgliedern seines Haushalts, tätig, etwas Ganzes<lb/>
zu erzeugen &#x2013; die Knechte und Mägde des Bauern und die Gesellen des Hand-<lb/>
werkers gehörten ursprünglich auch zur Familie des betreffenden Besitzers und<lb/>
Leiters des Kleinbetriebes. Was der Arbeiter da schafft, das ist ausschließlich<lb/>
das Werk seiner Persönlichkeit, seines Fleißes, seiner Kraft, seiner Geschicklich-<lb/>
keit usw. Er nimmt es als sein persönliches Eigentum in Anspruch. Aber es<lb/>
wird sein Eigentum nur, wenn auch die Produktionsmittel sein Eigentum sind,<lb/>
z. B. der Grund und Boden, der Pflug, das Arbeitsvieh, das Saatgetreide usw.<lb/>
des Bauern. Nur dann hat er das größte Jnteresse an dem möglichst voll-<lb/>
kommenen und möglichst ausreichenden Gelingen seiner Arbeit, und nur dann<lb/>
kann er seine persönlichen Eigenschaften frei entfalten. Das Privateigentum<lb/>
an den Produktionsmitteln ist daher die notwendige Vorbedingung der best-<lb/>
möglichen Entfaltung des Kleinbetriebes, dieser kann seine klassische (voll-<lb/>
kommene) Form nur erlangen auf der Grundlage dieses Privateigentums.</p><lb/>
<p>Aber die Zeit, in der die kleinbäuerlichen und handwerksmäßigen Formen<lb/>
der Produktion deren höchste Formen waren, ist längst vorbei. Heute bilden sie<lb/>
vielmehr in den Kulturländern die rückständigsten Formen der Produktion. Es<lb/>
bildete sich im Fortgang der ökonomischen Entwickelung das planmäßige Zu-<lb/>
sammenarbeiten größerer Arbeitermengen an einer Arbeitsstätte zur Erreichung<lb/>
eines gemeinsamen Zieles. Die verschiedenen Verrichtungen des Handwerkers<lb/>
oder Bauern wurden jetzt unter die verschiedenen Arbeiter geteilt, von denen<lb/>
jeder tagaus, tagein nur einen oder einige wenige einfachere Handgriffe zu ver-<lb/>
richten hatte, die sich immer und immer wiederholten. Die Gewandtheit des<lb/>
Arbeiters wurde dadurch ungemein gesteigert und die Zeitverluste beseitigt, die<lb/>
das Uebergehen von einer Arbeit zur anderen bedingt. Die Produktivität (Er-<lb/>
giebigkeit) der Arbeit erhielt dadurch eine bedeutende Vergrößerung. Aber die<lb/>
Entwickelung blieb dabei nicht stehen. Sobald die Arbeitsteilung in einem Jn<lb/>
dustriezweige einmal so weit sich entwickelt hatte, daß die Herstellung eines<lb/>
Gegenstandes in eine Reihe völlig einfacher Handgriffe aufgelöst war, bemächtigte<lb/>
sich die Wissenschaft dieses Gebiets der Produktion und übertrug die vereinfachten<lb/>
Handgriffe des Arbeiters einem leblosen Arbeiter, der <hi rendition="#g">Maschine</hi>. Damit<lb/>
wurde der Anfang einer wesentlichen Erweiterung der Produktivität der mensch-<lb/>
lichen Arbeit gemacht. Durch die Maschine leistet der Arbeiter, der sie beauf-<lb/>
sichtigt, jetzt die Arbeit mehrerer Arbeiter, deren Handgriffe die Maschine ver-<lb/>
richtet; die Zahl seiner arbeitenden Glieder und die Geschwindigkeit ihrer Tätig-<lb/>
keit ist vervielfacht. Und der Gang der Entwickelung geht dahin, die Maschinen<lb/>
immer gewaltiger zu machen, jeder einzelnen von ihnen immer mehr Handgriffe<lb/>
zuzuweisen, ihre Geschwindigkeit immer mehr zu steigern: so kommt es, daß die<lb/>
Maschine die Produktivität der Arbeit nicht bloß verdoppelt und verdreifacht,<lb/>
sondern verzehnfacht, ja nicht selten verhundertfacht.</p><lb/>
<p>Das heißt, daß mit dem gleichen Aufwand an Arbeit nun so und so viel<lb/>
mal mehr Produkte erzeugt oder dieselbe Menge von Produkten mit so und so<lb/>
viel weniger Arbeit gewonnen werden kann, als früher.</p><lb/>
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<p>Man sollte glauben, daß ein solches Ergebnis allenthalben mit Jubel be-<lb/>
grüßt werden, daß es glänzenden Wohlstand und ausgedehnte Muße für alle<lb/>
bringen würde. Aber ein Blick auf die heutigen Verhältnisse zeigt uns, wie weit<lb/>
ab wir von einem derartigen Zustande entfernt sind, ja ihre Entwickelung zeigt<lb/>
nicht die mindeste Neigung sich ihm zu nähern, sie geht vielmehr in entgegen<lb/>
gesetzter Richtung vor sich.</p><lb/>
<p>Woher rührt diese sonderbare Erscheinung.</p><lb/>
<p>Sie ist eine Folge davon, daß in unserer Gesellschaft die <hi rendition="#g">Warenpro-<lb/>
duktion</hi> herrscht.</p><lb/>
<p>Hier müssen wir eine Abschweifung machen, um das Wesen der Waren-<lb/>
produktion zu erklären. Wer diese nicht versteht, kann ebensowenig die heutige<lb/>
wie die sozialistische Gesellschaft der Zukunft begreifen. Der Sozialismus ist<lb/>
eben eine Wissenschaft, nicht eine wesenlose Träumerei.</p><lb/>
<p>Die verschiedenen bisher bekannten Arten der Gütererzeugung kann man<lb/>
in zwei große Gruppen teilen: Produktion für den Selbstverbrauch (im weitesten<lb/>
Sinne) und Produktion für den Tausch oder Verkauf. Letztere ist Waren-<lb/>
produktion.</p><lb/>
<p>Die Produktion für den Selbstverbrauch ist die älteste Form der Güter-<lb/>
erzeugung. Ursprünglich erzeugte (oder schaffte herbei) jeder Mensch diejenigen<lb/>
Gebrauchsgegenstände, welche entweder er persönlich für sich oder aber, welche<lb/>
die Gesellschaft brauchte, der er angehörte. Einen Zustand, in dem jeder allein<lb/>
für sich lebte und arbeitete, hat es wohl nie gegeben. So weit man die Ent-<lb/>
wickelung der Menschen zurückverfolgen kann, findet man sie in Gesellschaften<lb/>
vereinigt. Jede dieser Gesellschaften (Stamm, Horde) besaß ursprünglich die<lb/>
entscheidenden Produktionsmittel &#x2013; Grund und Boden, Boote, Haushaltungs-<lb/>
stätten usw. &#x2013; in Gemeineigentum; ihre Benutzung stand dem einzelnen nur<lb/>
mit Wissen und Willen und entsprechend dem Vermögen und den Bedürfnissen<lb/>
der Gesellschaft zur Verfügung. Jede Gesellschaft bildete für sich einen ge-<lb/>
schlossenen Wirtschaftsbetrieb, der alles selbst erzeugte, was er, beziehungsweise<lb/>
seine Mitglieder brauchten. Jn diesem Sinne ist die Produktion für den Selbst-<lb/>
verbrauch zu verstehen. Sie war stets nur zum Teil Produktion des ein-<lb/>
zelnen für sich selbst, zum anderen oft weitaus überwiegenden Teil Produktion<lb/>
für das Gemeinwesen.</p><lb/>
<p>Aus dieser Produktionsweise entwickelte sich die Warenproduktion. Unter<lb/>
deren Herrschaft bildet die Gesellschaft nicht mehr einen einzigen geschlossenen<lb/>
Wirtschaftsbetrieb; sie zerfällt vielmehr in zahlreiche Betriebe, von denen jeder<lb/>
für sich gesondert produziert, jeder die Produktionsmittel, deren er bedarf, in<lb/>
Sondereigen, als Privateigentum besitzt. Eine Voraussetzung der Waren-<lb/>
produktion bildet eine ziemlich weit gehende Arbeitsteilung in der Gesellschaft.<lb/>
Diese zerfällt in verschiedene Berufe, die Produktion teilt sich in verschiedene<lb/>
Arbeitszweige, von denen jeder Arbeiter nur <hi rendition="#g">einen</hi> besonderen betreibt. Der<lb/>
einzelne Wirtschaftsbetrieb erzeugt nicht mehr alles selbst, was er braucht, er<lb/>
erzeugt aber von der besonderen Art von Gütern, die er ausschließlich produziert,<lb/>
mehr als er braucht. Den Ueberschuß tauscht er aus gegen Güter, die er braucht,<lb/>
aber nicht selbst erzeugt. Derartige Güter, die zum Tausch, beziehungsweise<lb/>
zum Verkaufen, nicht zum Selbstgebrauch erzeugt werden, sind <hi rendition="#g">Waren</hi>. Ver-<lb/>
kaufen heißt nichts anderes, als eine Ware gegen eine andere Ware austauschen,<lb/>
die jedermann brauchen kann, die jedermann gern nimmt, z. B. Gold oder Silber.<lb/>
Eine derartige Ware ist <hi rendition="#g">Geld</hi>.</p><lb/>
<p>Jn einer entwickelten Warenproduktion hört die Produktion für den Selbst-<lb/>
gebrauch so gut wie völlig auf. Jeder Produzent erzeugt fast nur noch Güter,<lb/>
die er, beziehungsweise der Betrieb, in dem er tätig ist, nicht gebraucht; er<lb/>
kann das, was er braucht, nur erlangen durch Kauf.</p><lb/>
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<p>Anscheinend arbeitet jeder Warenproduzent für sich, aber tatsächlich arbeitet<lb/>
er für andere. Wenn auch die Warenproduktion durch selbständige, von einander<lb/>
unabhängige Produzenten betrieben wird, so ist sie doch eine Art gesellschaftlicher<lb/>
Produktion. Aber wenn auch jeder Warenproduzent für andere arbeitet, so tut<lb/>
er das nur unter der Voraussetzung, daß sie auch für ihn arbeiten. Er will sich<lb/>
nicht ausbeuten lassen. Ebensoviel Arbeit, wie er für andere leistet, sollen diese<lb/>
für ihn leisten. Das heißt mit anderen Worten: Der Tauschwert jeder Ware,<lb/>
das Verhältnis, in dem sie mit anderen Waren sich austauscht, populär ge-<lb/>
sprochen ihre Kaufkraft, wird bestimmt durch die zu ihrer Herstellung notwendige<lb/>
Arbeitszeit &#x2013; das heißt durchschnittlich, gesellschaftlich notwendige Arbeitszeit,<lb/>
denn es handelt sich hier um ein gesellschaftliches Verhältnis. Eine bestimmte<lb/>
Ware, etwa ein Stück Leinwand, hat den gleichen Wert, ob der Arbeiter, der sie<lb/>
erzeugte, ein fauler und langsamer gewesen oder ein fleißiger und flinker. Die<lb/>
allgemeinen Verhältnisse der Produktion, nicht die des einzelnen Produzenten,<lb/>
bestimmen den Wert.</p><lb/>
<p>Nun ist es leicht zu verstehen, warum die glänzenden Errungenschaften des<lb/>
Großbetriebes, namentlich des Maschinenbetriebes, anstatt Muße und Wohlstand<lb/>
für alle, vielmehr Elend, Ueberarbeit und Entartung für die weitesten Volks-<lb/>
schichten mit sich gebracht haben und in steigendem Maße bringen.</p><lb/>
<p>Jn einer für den Selbstverbrauch (im oben entwickelten Sinne) produ-<lb/>
zierenden Gesellschaft mit Gemeineigentum an den Produktionsmitteln, also in<lb/>
einer kommunistischen oder wie man heute sagt, sozialistischen Gesellschaft, kommt<lb/>
jede Verbesserung der Produktionsmittel der Gesamtheit und zwar ohne weiteres<lb/>
zugute; ein jeder hat ein Jnteresse daran, eine derartige Verbesserung ver-<lb/>
allgemeinert zu sehen, da sie auch ihm zugute kommt, entweder durch Ver-<lb/>
mehrung der Lebens- und Genußmittel, die der Gesellschaft zu Gebote stehen,<lb/>
oder durch Verminderung der Arbeitslast, welche die Gesellschaft den einzelnen<lb/>
zur Deckung ihrer Bedürfnisse auflegen muß.</p><lb/>
<p>Anders in der Gesellschaft der Warenproduktion. Die Produktionsmittel<lb/>
sind Privateigentum: Wer bessere Produktionsmittel besitzt, erzeugt, bei gleichen<lb/>
Arbeitskräften und sonst gleichen Verhältnissen, in gleichen Zeiten einen größeren<lb/>
Wert als seine Konkurrenten, die schlechtere Produktionsmittel besitzen. So<lb/>
lange der Kleinbetrieb herrscht, macht das nicht viel aus. So wichtig auch die<lb/>
Güte der Werkzeuge und der Rohstoffe für den Bauer und Handwerker ist, viel<lb/>
wichtiger noch sind seine <hi rendition="#g">persönlichen</hi> Eigenschaften, sein Fleiß, seine<lb/>
Geschicklichkeit, seine Erfahrung und Umsicht. Und die Werkzeuge sind leicht zu<lb/>
beschaffen, die Menge der Rohstoffe, die verarbeitet wird, ist gering. Wenn ein<lb/>
Produzent in dieser Beziehung vor dem anderen einen Vorteil hat, so beruht<lb/>
dies auch in der Regel auf seinen <hi rendition="#g">persönlichen</hi> Eigenschaften, besonderer<lb/>
Findigkeit, besonderem Wissen, die ihn Dinge sehen lassen, die den anderen ver-<lb/>
borgen bleiben. Die Unterschiede in den Produktionsbedingungen zwischen den<lb/>
einzelnen Produzenten können da kaum viel größer sein, als die zwischen den<lb/>
Begabungen der einzelnen Persönlichkeiten; sie können ein gewisses Maß nicht<lb/>
überschreiten und vergehen meist mit den Personen, die sie hervorgerufen.</p><lb/>
<p>Das ändert sich mit dem Aufkommen des Großbetriebes in Jndustrie und<lb/>
Landwirtschaft, und zwar umsomehr, je höhere Formen dieser annimmt. Die<lb/>
<hi rendition="#g">persönlichen</hi> Eigenschaften des Arbeiters treten im Großbetrieb immer<lb/>
mehr zurück; dagegen gewinnt die Beschaffenheit der Produktionsmittel immer<lb/>
mehr entscheidende Bedeutung. Diese selbst werden immer umfangreicher, immer<lb/>
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Produktionsmittel eines Großbetriebes zu erwerben; nur ein solcher vermag der<lb/>
Vorteile teilhaftig zu werden, die sie gegenüber den geringen, rückständigen<lb/>
Produktionsmitteln der Kleinbetriebe bieten. Jn einer sozialistischen Gesellschaft<lb/>
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würden die Vorteile des Großbetriebes jedermann zugute kommen. Unter der<lb/>
Herrschaft des Privateigentums an den Produktionsmitteln bleiben sie das<lb/>
Vorrecht einiger Weniger, die ausschließlich imstande sind, die Produktionsmittel<lb/>
der Großbetriebe zu erwerben und auszubeuten. Diese werden das <hi rendition="#g">Monopol</hi><lb/>
einer kleinen Anzahl Personen &#x2013; der <hi rendition="#g">Kapitalisten</hi>  und <hi rendition="#g">Großgrund-<lb/>
besitzer</hi>.<note place="foot" n="*)">Die Großgrundbesitzer werden von den Kapitalisten unterschieden, weil das Grund-<lb/>
eigentum in vielen Beziehungen anderen Gesetzen folgt als das Kapital. Von diesen<lb/>
Unterschieden kann jedoch im obigen Zusammenhange abgesehen werden, so daß, was von<lb/>
den Kapitalisten gesagt wird, hier (und auch später in der Regel) für die Großgrund-<lb/>
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<p>Je mehr der Großbetrieb sich entwickelt, je mehr die Wissenschaft sich seiner<lb/>
bemächtigt und die alten Erzeugungsweisen umwälzt, um so größer wird aber<lb/>
auch der Unterschied zwischen der Leistungsfähigkeit des Arbeiters im Groß-<lb/>
betriebe und des Arbeiters im Kleinbetriebe; und je mehr die Großproduktion<lb/>
die herrschende Form der Produktion wird, desto mehr werden ihre Verhältnisse<lb/>
maßgebend für die Bewertung der Produkte. Ohne daß die Produktivität der<lb/>
Arbeit im Kleinbetrieb erheblich wächst, findet ein stetes und bedeutendes Sinken<lb/>
der Wertgrößen der verschiedenen Produkte statt. Jmmer geringer wird der<lb/>
Wert, den der Arbeiter des Kleinbetriebes in einem bestimmten Zeitraum, etwa<lb/>
einer Arbeitsstunde, erzeugt. Es kann so weit kommen, daß er in einem ganzen<lb/>
Tage nur ebensoviel Wert produziert, wie ein Arbeiter im Großbetriebe (des<lb/>
gleichen Jndustriezweiges) in einer Stunde oder noch kürzerer Zeit.</p><lb/>
<p>Um mit dem Großbetriebe konkurrieren zu können, sieht er sich gezwungen,<lb/>
seinen Arbeitstag immer mehr und mehr zu verlängern. Er arbeitet 14, 16,<lb/>
18 Stunden, mitunter noch mehr, bis zu völliger Erschöpfung. Er spannt alle<lb/>
seine Kräfte aufs äußerste an, arbeitet hastig, ohne Unterlaß, ohne Unter-<lb/>
brechungen, ohne Feiertage. Aber das genügt nicht, ihn ebenso leistungsfähig<lb/>
zu machen wie den Arbeiter an der Maschine. Er sucht sich zu verdoppeln und zu<lb/>
verdreifachen, indem er Arbeitskräfte ins Joch spannt, die ihm (als Arbeits-<lb/>
kraft) nichts kosten: Weib und Kind. Seiner Frau wird zur Last der Haus-<lb/>
haltung noch die der Erwerbsarbeit aufgebürdet, der Haushalt verkommt, die<lb/>
Frau wird erdrückt von der Menge ihrer Aufgaben, und sie wird unfähig, die<lb/>
wichtigste derselben, ihre Mutterpflichten, zu erfüllen. Den Kindern raubt er die<lb/>
Jugend; im zartesten Alter werden sie dem Spiel, oft auch der Schule entzogen,<lb/>
um zu aufreibenden, Geist und Körper ertötenden Handreichungen gepreßt zu<lb/>
werden.</p><lb/>
<p>So opfert der Handwerker und Bauer im Kampfe gegen den Großbetrieb<lb/>
um des Lebens willen alles, was das Leben wert macht, gelebt zu werden.<lb/>
Aber umsonst. Wie sehr er auch sich und die Seinen schinden mag, es gelingt<lb/>
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diese eilt der seinen immer weiter voraus, der Wert seiner Produkte sinkt immer<lb/>
mehr und mehr, ihre Kaufkraft wird immer geringer, der Hungerriemen muß<lb/>
immer enger und enger gezogen werden.</p><lb/>
<p>Das dankt er dem Privateigentum an den Produktionsmitteln. Dieses ist<lb/>
heute nicht bloß zu einem Mittel geworden, den &#x201E;kleinen Mann&#x201C; auszuschließen<lb/>
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mit sich bringt, es ist ein Mittel, welches ihn immer tiefer herabdrückt von der<lb/>
Stufe, die er einst erklommen.</p><lb/>
<p>Seit einem halben Jahrhundert redet man von der Notwendigkeit, den Hand-<lb/>
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konservative, sind in den verschiedensten Ländern nacheinander am Ruder<lb/>
gewesen. Geholfen hat keine. Es ist eben unmöglich, das Handwerk und die<lb/>
kleine Bauernwirtschaft, diese namentlich nicht im Ackerbau, dem Großbetriebe<lb/>
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technisch ebenbürtig zu machen. Die einzige Hülfe kann darin bestehen, daß<lb/>
man den Handwerkern und Bauern ermöglicht, zu einer höheren Betriebsform<lb/>
überzugehen. Diese Lösung kann aber keine der herrschenden Parteien herbei-<lb/>
führen. Sie ist nicht möglich auf dem Boden der Warenproduktion.</p><lb/>
<p>Jn einer Reihe von Jndustriezweigen ist bereits der Kleinbetrieb völlig<lb/>
konkurrenzunfähig geworden und verschwunden. Eine Reihe anderer ist erst<lb/>
durch die Entwickelung der Großindustrie möglich geworden; diese sind dem<lb/>
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haupten sich die Kleinbetriebe nur noch mühsam neben den Großbetrieben.<lb/>
Jeden Tag wird eine neue Gegend, ein neuer Arbeitszweig dem Großbetriebe<lb/>
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zweige, in denen noch der Kleinbetrieb herrscht, werden von Tag zu Tag geringer.<lb/>
Gerade auf diese Gebiete drängen sich mit Vorliebe alle diejenigen selbständigen<lb/>
Arbeiter und Unternehmer der Kleinbetriebe, die anderswo den Konkurrenz-<lb/>
kampf gegen den Großbetrieb aufgeben mußten. Dadurch werden diese über-<lb/>
füllt, die Konkurrenz unter den viel zu zahlreichen Betrieben wird eine<lb/>
mörderische, der die meisten erliegen: auf diese Weise ruiniert das Vordringen<lb/>
des Großbetriebes die Kleinbetriebe auch auf den Gebieten, wo er selbst noch<lb/>
nicht Fuß gefaßt hat.</p><lb/>
<p>Das Ende dieser Entwickelung ist der <hi rendition="#g">Untergang</hi> des selbständigen vom<lb/>
Kapital unabhängigen Kleinbetriebes. Ein selbständiger, vom Kapital unab-<lb/>
hängiger Bauer oder Handwerker ist heute schon in den Kulturländern ein weißer<lb/>
Rabe geworden. Er ist verschuldet und Wechsel und Hypotheken machen ihn dem<lb/>
Kapitalisten zinspflichtig. Aus dem selbständigen Handwerker wird immer mehr<lb/>
ein Hausindustrieller, der nicht für den Kunden arbeitet, sondern für einen<lb/>
kapitalistischen Händler, der ihn ausbeutet. Zu arm, die Produktionsmittel,<lb/>
namentlich das Rohmaterial, selbst zu beschaffen, muß er sich diese vom Händler<lb/>
vorschießen lassen, dem er dafür das Produkt seiner Arbeit zu einem Spottpreis<lb/>
abzugeben verpflichtet ist. Auch der Bauer wird immer mehr gezwungen, den<lb/>
Fehlbetrag in den Erträgen seiner Landwirtschaft durch eine derartige Haus-<lb/>
industrie oder durch Wanderarbeit oder andere Arten von Nebenerwerb zu<lb/>
ergänzen und dadurch zum abhängigen, ausgebeuteten Lohnarbeiter eines<lb/>
Kapitalisten zu werden.</p><lb/>
<p>So wird durch die Verschuldung wie durch die Hausindustrie und andere<lb/>
Mittel des Nebenerwerbs das Privateigentum an den Produktionsmitteln für<lb/>
Kleinbauern, Handwerker und auch Kleinhändler aus einem Mittel, sie vor Aus-<lb/>
beutung zu schützen und ihre Freiheit zu wahren, zu einem Mittel, sie auszu-<lb/>
beuten und zu knechten, sie zum Frondienst für andere zu zwingen.</p><lb/>
<p>Die weitaus große Mehrzahl der Kleinbürger und Kleinbauern sind in<lb/>
dieser Weise heute schon Lohnarbeiter des Kapitals. Nur ein kleiner Schritt und<lb/>
die letzte Hülle fällt, die ihnen noch den Anschein von selbständigen und besitzenden<lb/>
Produzenten verlieh, und sie versinken ins <hi rendition="#g">Proletariat</hi>, in die große Schar<lb/>
der Besitzlosen.</p><lb/>
<p>So notwendig das Privateigentum an den Produktionsmitteln für die<lb/>
selbständigen Arbeiter des Kleinbetriebes gewesen, solange dieser die herrschende<lb/>
Betriebsform war, so verderblich wird es ihnen, seitdem der Großbetrieb seinen<lb/>
Siegeszug angetreten hat.</p><lb/>
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 <div n="2"><head>2. Kapitalist und Proletarier.</head><lb/>
<p>Die Entwickelung des Großbetriebes hat den Arbeitern des Kleinbetriebes<lb/>
Elend und Mühsal gebracht. Aber dasselbe Schicksal hat er auch über seine<lb/>
eigenen Arbeiter verhängt.</p><lb/>
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<p>Wir haben gesehen, daß die Produktionsmittel des Großbetriebes das<lb/>
Monopol einer besonderen Klasse reicher Leute geworden find, der Kapitalisten-<lb/>
klasse. Diese erwerben aber die Produktionsmittel nicht, um sie selbst zu be-<lb/>
nutzen, um selbst damit zu arbeiten. Jhr Reichtum soll sie ja der Notwendigkeit<lb/>
der Arbeit entheben, die ursprünglich für jeden Menschen bestand. Und die<lb/>
Produktionsmittel des Großbetriebes erfordern viel zu viel Arbeiter, als daß<lb/>
ihre Besitzer allein dazu ausreichen würden. Würden die Kapitalisten keine<lb/>
Arbeiter finden, die für sie arbeiten, dann würden sie es vorziehen, ihre Reich-<lb/>
tümer zu anderen Geschäften zu verwenden oder zu verzehren, statt sie in<lb/>
industriellen Unternehmungen anzulegen.</p><lb/>
<p>Daß jemand, der ein Vermögen besitzt, dasselbe einfach verzehrt, statt es<lb/>
zins- oder profitlagernd anzulegen, erscheint einem Mitgliede der heutigen<lb/>
Gesellschaft auf den ersten Blick als etwas ganz Sonderbares, höchst Unver-<lb/>
nünftiges. Und doch hat es eine Reihe von Gesellschaftszuständen gegeben, wo<lb/>
der einzelne den Reichtum, den er erwarb, nicht anders verwenden konnte, als<lb/>
daß er ihn selbst verzehrte und, soweit sein Ueberfluß reichte, auch Freunde und<lb/>
Diener davon zehren ließ.</p><lb/>
<p>Wie diese Reichtümer erworben wurden, geht uns hier nichts an, nur<lb/>
nebenbei sei bemerkt, daß es nichts als eine Philisterfabel ist, wenn man be-<lb/>
hauptet, die Reichtümer, durch welche sich einzelne über die große Masse erhoben<lb/>
und erheben, seien das Ergebnis des Sparens. Wer in der Geschichte nachliest,<lb/>
wird finden, daß die ersten großen Vermögen durch Raub, Plünderung, Dieb-<lb/>
stahl, Prellerei, Erpressung entstanden sind, nicht durch die Ersparnisse, die ihre<lb/>
Besitzer von den Erträgnissen ihrer eigenen Arbeit zurücklegten.</p><lb/>
<p>Erst im Laufe der Entwickelung der Warenproduktion erstand für die <lb/>
Reichen die Möglichkeit, ihren Ueberfluß dazu zu verwenden, neue Reichtümer <lb/>
zu erwerben, soweit dieser Ueberfluß aus <hi rendition="#g">Waren</hi> oder <hi rendition="#g">Geld</hi> bestand &#x2013; und<lb/>
Geld ist nur eine besondere Ware. Zunächst waren es Handel und Wucher,<lb/>
welche Gelegenheiten boten, Geld und Waren in einer Weise zu verwenden, daß<lb/>
sich daraus ein <hi rendition="#g">Gewinn</hi> oder <hi rendition="#g">Profit</hi> für den Geld- oder Warenbesitzer<lb/>
ergab. Geld- und Warensummen, die diesem Zwecke dienen, sind <hi rendition="#g">Kapital</hi>.</p><lb/>
<p>Der Kaufmann erzielt seinen Gewinn dadurch, daß er billig kauft (vom <lb/>
Produzenten) und teuer verkauft (an den Konsumenten). Der Produzent war <lb/>
der selbständige Arbeiter des Kleinbetriebes, der Handwerker und Bauer.</p><lb/>
<p>Je mehr der Handel sich entwickelte, desto mehr erweiterte sich der Markt,<lb/>
desto größer wurde das Bedürfnis nach einer <hi rendition="#g">Massenproduktion</hi>. Die <lb/>
kleinen Handwerker waren nicht imstande, demselben zu genügen. Nur die<lb/>
Kapitalisten besaßen die nötigen Mittel dazu. Der Großbetrieb, der sich infolge <lb/>
der Ausdehnung des Handels entwickelte, war von vornherein ein kapitalistischer<lb/>
Betrieb. Die <hi rendition="#g">Großproduktion</hi> ist daher gleichbedeutend geworden mit<lb/>
<hi rendition="#g">kapitalistischer Produktion</hi>.</p><lb/>
<p>Die Ausdehnung des Marktes ist aber nur die eine Vorbedingung der Ent-<lb/>
stehung der Großproduktion. Die andere ist das Vorhandensein von Arbeitern,<lb/>
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zu verkaufen, die für ihn in seinem Betriebe arbeiten.</p><lb/>
<p>Der Kapitalist wird sein Geld nur dann in der Jndustrie anlegen, wenn<lb/>
ihm diese mindestens ebenso hohen Profit verheißt, wie Handel oder Wucher.<lb/>
Es stünde aber sehr schlecht um seinen Profit, wenn die Arbeiter, die in seinem<lb/>
Großbetrieb arbeiten, den vollen Wert des von ihnen geschaffenen Produktes<lb/>
bekämen, wie es bei den selbständigen Handwerkern der Fall. Sein Profit ent-<lb/>
springt daraus, daß er ihnen in ihrem <hi rendition="#g">Lohn</hi> nur einen <hi rendition="#g">Teil</hi> dieses Wertes<lb/>
bezahlt und den Rest selbst einsteckt.</p><lb/>
<p>Unter dieser Bedingung zu arbeiten, darauf läßt sich ein selbständiger<lb/>
Arbeiter, der im Besitz seiner Produktionsmittel ist, ein Handwerker oder Bauer,<lb/>
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nicht ein. Die kapitalistische Produktion setzte daher das Vorhandensein einer<lb/>
ausreichenden Anzahl <hi rendition="#g">besitzloser Arbeiter</hi> voraus, von Arbeitern, welche<lb/>
nichts besitzen, als ihre Arbeitskraft, die zu verkaufen sie gezwungen sind, welche<lb/>
sich dem Hungertode preisgegeben sehen, wenn es ihnen nicht gelingt, Arbeit zu<lb/>
finden. Nur solche Arbeiter lassen sich die kapitalistische Ausbeutung gefallen.</p><lb/>
<p>Die Besitzlosigkeit der Arbeiter, ihre Trennung von den Produktionsmitteln,<lb/>
ist also eine notwendige Voraussetzung der kapitalistischen Produktionsweise.<lb/>
Die Armut des Volkes wird jetzt zur Grundlage des Nationalreichtums. Das<lb/>
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und die Kleinbetriebe verdrängt, desto mehr bedeutet dies Eigentum die Eigen-<lb/>
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<p>Woher stammt das Proletariat, dessen die industriellen Kapitalisten be-<lb/>
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duktionsmitteln herrschte, konnte der Gegensatz von arm und reich sich nicht ent-<lb/>
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Armut möglich. Aber solange der Kleinbetrieb herrscht, nimmt die Besitzlosigkeit<lb/>
einzelner selten eine große Ausdehnung an. Sie ist oft, wie bei den Handwerks-<lb/>
gesellen, nur ein vorübergehender Zustand, der in der Regel mit der Erwerbung<lb/>
eines selbständigen Besitzes endigt. Und die Besitzlosen gehören vielfach be-<lb/>
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<p>Nur unter besonderen Verhältnissen wurde da die Besitzlosigkeit eine Massen-<lb/>
erscheinung. Dies war der Fall vor vier- und dreihundert Jahren, gerade zu<lb/>
einer Zeit, wo auch alle anderen Bedingungen kapitalistischer Produktion zu-<lb/>
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großen Proletariermassen der damaligen Zeit rührten davon her, daß die Klein-<lb/>
bauern zu Grunde gerichtet wurden, nicht durch die Juden, sondern durch ihre<lb/>
Grundherren, die Ahnen der heutigen Großgrundbesitzer, die es für ihren<lb/>
ererbten Beruf erklären, den Bauer zu schützen. Bis in die neueste Zeit haben<lb/>
die Mißhandlungen der Bauern durch die Grundherren gedauert; daher der Zug<lb/>
der Bauern in die Städte, wo sie eine Zuflucht suchen. Heute dauert dieser<lb/>
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Mißhandlungen und Ausbeutungen, sondern auch infolge der niedrigen Lebens-<lb/>
haltung, zu der heute die rückständige bäuerliche Wirtschaft den Bauer zwingt,<lb/>
was namentlich die jungen Leute der bäuerlichen Bevölkerung hart empfinden.</p><lb/>
<p>Der Zuzug vom flachen Lande ist seit dem 16. Jahrhundert eine Hauptquelle<lb/>
des Proletariats gewesen. Eine andere bilden in den Städten die zu Grunde<lb/>
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Nachkommenschaft der Proletarier selbst.</p><lb/>
<p>So brauchen die industriellen Kapitalisten nicht zu fürchten, daß ihnen die<lb/>
Arbeitskräfte so bald ausgehen, und in der Tat, sie wirtschaften darauf los, als<lb/>
wäre das Menschenmaterial unerschöpflich, das ihnen zur Verfügung steht.</p><lb/>
<p>Wie auf anderen Gebieten treibt der Kapitalismus auch auf diesem bloßen<lb/>
Raubbau. Nur darum ist es ihm zu tun, aus den Arbeitskräften, die er kauft,<lb/>
in kürzester Zeit möglichst viel Profit herausschinden. Jmmer mehr treibt<lb/>
der Kapitalist die Arbeiter an, immer hastiger müssen sie arbeiten; immer mehr<lb/>
sucht er ihre Feiertage zu verkümmern, immer mehr den Arbeitstag zu ver-<lb/>
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längern. Der Trieb dazu wächst unter dem Einfluß bei Maschinenwesens; die<lb/>
Maschine ermüdet nicht und der Arbeiter wird nur noch ein Anhängsel der<lb/>
Maschine. Und je länger tagaus, tagein an der Maschine gearbeitet wird, desto<lb/>
profitabler wird sie. Eine stillstehende Maschine ist totes Kapital: ein Greuel<lb/>
für den Kapitalisten. Ununterbrochener Betrieb, Wechsel von Tag- und Nacht-<lb/>
schichten, bildet sein Jdeal.</p><lb/>
<p>Aber während er die Arbeitszeit und Arbeitslast zu vermehren trachtet, sucht<lb/>
er gleichzeitig den Lohn zu beschneiden. Und da kommt ihm die ökonomische<lb/>
Entwickelung zu Hülfe.</p><lb/>
<p>Er kann den Lohn freilich nicht willkürlich bestimmen. Dieser hängt von<lb/>
den verschiedensten Verhältnissen ab, namentlich aber von den gewohnheits-<lb/>
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standskraft der Arbeiter. Beides zeigt die Neigung zu Sinken. Die Arbeits-<lb/>
teilung, namentlich aber die Maschine verkürzt die lange Lehrzeit, die der Hand-<lb/>
werker durchzumachen hatte, zu einer kurzen Anlernzeit. Sie ermöglicht es, an<lb/>
Stelle gelernter ungelernte Arbeiter zu setzen. Sie setzt aber auch meist die An-<lb/>
sprüche an die Kraft der Arbeiter herab, so daß an Stelle erwachsener Männer<lb/>
Frauen, ja Kinder treten können.  So werden die widerstandslosesten Mitglieder<lb/>
der Arbeiterklasse in das Getriebe der kapitalistischen Ausbeutung gezogen, die<lb/>
Arbeiterfamilie wird ausgelöst, die Erhaltungskosten des Arbeiters werden ver-<lb/>
ringert, seine Widerstandskraft wird geschwächt. Lohnherabsetzungen und Ver-<lb/>
längerungen der Arbeitszeit sind die Folge.</p><lb/>
<p>Das ist es, was der kapitalistische Großbetrieb seinen Arbeitern bringt. Er<lb/>
hat die Ertragsfähigkeit der menschlichen Arbeit unglaublich vermehrt, er hat<lb/>
Leistungen vollbracht und hat Reichtümer geschaffen, die den Menschen früherer<lb/>
Jahrhunderte märchenhaft erschienen wären, aber er hat das erreicht nicht nur<lb/>
auf Kosten der Arbeiter der Kleinbetriebe, sondern auch aus Kosten seiner eigenen<lb/>
Arbeiter. Hier wie dort hat er das gleiche Elend, den gleichen Druck, die gleiche<lb/>
Verkommenheit hervorgerufen.</p><lb/>
<p>Und nicht genug damit. Auch in früheren Jahrhunderten &#x2013; freilich be-<lb/>
scheideneren Jahrhunderten, die nicht ununterbrochen mit ihren großartigen<lb/>
Errungenschaften prahlten &#x2013; hat es Elend und Ausbeutung und Unterdrückung<lb/>
gegeben: aber eines boten die Ausbeuter und Unterdrücker doch wenigstens:<lb/>
eine gewisse Sicherheit und Stetigkeit der Lebensverhältnisse.</p><lb/>
<p>Heute dagegen schwebt über jedem Arbeiter das Gespenst der Arbeitslosigkeit,<lb/>
wie über jedem Bauern und Handwerker das des Bankrotts.</p><lb/>
<p>Ob und inwieweit der Arbeiter Arbeit findet, das hängt nur zum geringsten<lb/>
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scheidet vor allem die Lage des Marktes, für den die Unternehmungen, in denen<lb/>
er Arbeit suchen muß, produzieren. Der Markt ist im ganzen und großen in<lb/>
steter Erweiterung begriffen, aber viel rascher als der Markt wächst die Zahl<lb/>
und die Arbeitskraft der Proletarier, die dem Kapital zu Gebote stehen, dank<lb/>
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Entwickelung des Maschinenwesens, der Einverleibung von Frauen und Kinder<lb/>
in die Arbeiterarmee, dem Untergang der Kleinbetriebe usw. Daher kommt<lb/>
es, daß die kapitalistische Produktion nie, auch in den besten Zeiten nicht, alle<lb/>
Arbeitskräfte verwenden kann, die ihr zu Gebote stehen. Es gibt immer eine<lb/>
Zahl Arbeitsloser, welche die sogenannte industrielle Reservearmee bilden.</p><lb/>
<p>Sie werden weniger, wenn die Geschäfte gut gehen. Umsomehr aber nehmen<lb/>
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bricht. Und an denen fehlt es nicht. Das zeitweise Eintreten einer Ueber-<lb/>
produktion ist in der heutigen Gesellschaft eine naturnotwendige Erscheinung.</p><lb/>
<p>Sie ist im Wesen der Warenproduktion begründet. Dieselbe ist die Pro-<lb/>
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Warenproduktion produziert jeder derselben fast ausschließlich für den Markt.<lb/>
Aber die Verhältnisse des Marktes sind schwankende, unstäte, nur schwer abschätz-<lb/>
bare. Der einzelne Produzent weiß nicht, wie viel Waren seine Konkurrenten<lb/>
auf den, Markt bringen werden, er kennt nicht genau die Zahl, die Kaufkraft, die<lb/>
Bedürfnisse der Käufer. So kommt es, daß in der Regel entweder zu viel oder<lb/>
zu wenig für den Markt produziert wird. Nachfrage und Angebot decken<lb/>
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<p>Aber so verderblich das dem einzelnen Warenverkäufer werden konnte, für<lb/>
die Gesellschaft im ganzen brachte das meist nur geringe Unzukömmlichkeiten<lb/>
mit sich, solange die kapitalistische Großindustrie sich nicht entwickelt hatte.</p><lb/>
<p>Ganz anders seit dem Aufkommen der Großindustrie. Nicht nur ist jetzt<lb/>
fast die gesamte Produktion der Kulturländer Warenproduktion geworden, die<lb/>
Produktion für den Selbstgebrauch völlig in den Hintergrund getreten, es hat<lb/>
sich auch der Kaufmann zwischen Produzenten und Konsumenten geschoben und<lb/>
der Markt ist durch die Fortschritte des Verkehrs unendlich erweitert. Seine<lb/>
Verhältnisse sind dadurch viel unübersichtlicher geworden, die Nachfrage kann<lb/>
jetzt längere Zeit noch fortdauern eine rege zu sein, indes in Wirklichkeit der<lb/>
Bedarf schon gedeckt ist. Das wichtigste aber ist, daß durch die Entwickelung der<lb/>
Großindustrie die Produktion eine Fähigkeit raschesten Aufschwunges erhalten<lb/>
hat, die ihr früher gänzlich mangelte. Die durch die Maschine so sehr ver-<lb/>
größerte Leistungsfähigkeit der Arbeiter auf der einen Seite, die starke industrielle<lb/>
Reservearmee auf der anderen, ganz abgesehen von der raschen Ausdehnungs-<lb/>
fähigkeit des Kapitals, die hier nicht erörtert werden kann, ermöglichen es jetzt,<lb/>
auf den geringsten Anstoß hin die Produktion ungemein zu erweitern. Jede<lb/>
größere Zunahme der Nachfrage ist jetzt sofort von einer sie weit überbietenden<lb/>
Zunahme der Produktion gefolgt. Jst der Anstoß, der der Produktion erteilt<lb/>
worden, ein gewaltiger, der auf dem ganzen Weltmarkt fühlbar ist, dann führt<lb/>
auch die naturnotwendig darauf folgende Ueberproduktion zu einer Weltkrise, die<lb/>
das Getriebe der kapitalistischen Produktionsländer überall auf das Gewaltigste<lb/>
erschüttert.</p><lb/>
<p>Je mehr die kapitalistische Produktionsweise sich entwickelt, je mehr der<lb/>
Weltmarkt sich ausdehnt, je mehr die Großproduktion den Kleinbetrieb ver-<lb/>
drängt, je verwickelter der Handel wird, desto gewaltiger müssen die zeitweise<lb/>
eintretenden Krisen werden, desto öfter müssen sie eintreten.</p><lb/>
<p>Die Kapitalisten stehen dieser Erscheinung ratlos gegenüber. Sie sind die<lb/>
Herren der Produktionsmittel und die Lenker der Produktion; sie erklären, sie<lb/>
seien notwendig, wenn das wirtschaftliche Getriebe in Gang bleiben und die<lb/>
Bedürfnisse in der Gesellschaft zweckentsprechend befriedigt werden sollen und<lb/>
nun müssen sie es alle paar Jahre erleben, daß gerade aus ihrem Privateigen-<lb/>
tum, über daß sie unbeschränkt verfügen, die verderblichsten Krisen entspringen,<lb/>
daß ihre Leitung zu Unordnung und heilloser Verwirrung führt, daß ihre Art,<lb/>
für die Befriedigung der Bedürfnisse zu sorgen, Hungersnot und Elend erzeugt.</p><lb/>
<p>Die Krisen treiben nicht bloß viele Kapitalisten zum Bankrott, sie bezeugen<lb/>
auch den Bankrott der ganzen Kapitalistenklasse und ihres Privateigentums an<lb/>
den Produktionsmitteln. Diese Klasse ist unfähig geworden, die Aufgaben zu<lb/>
erfüllen, die ihr aus ihrem Privateigentum erwachsen, es selbst ist zu einer<lb/>
gesellschaftlichen Gefahr geworden, zu einer Ursache der schwersten gesellschaft-<lb/>
lichen Störungen, die aus dem Wege geräumt werden muß, wenn die Gesell-<lb/>
schaft imstande sein soll, sich weiter zu entwickeln.</p><lb/>
<p>Unter den Krisen leiden alle Klassen, mit Ausnahme einiger der bestgestellten<lb/>
Kapitalisten, die den allgemeinen Zusammenbruch benutzen, Beute zu machen<lb/>
und mit dem Gut der auf dem wirtschaftlichen Schlachtfelde Gebliebenen ihre<lb/>
Taschen zu füllen.</p><lb/>
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<p>Am meisten aber leiden die unteren Klassen. Alle die Schrecken, die Miß-<lb/>
wachs und Pest in früheren unkultivierten Jahrhunderten über die Menschen<lb/>
verhängten, brechen über sie herein: nicht infolge der Unzulänglichkeit der Kraft<lb/>
der menschlichen Gesellschaft gegenüber den Kräften der Natur, sondern infolge<lb/>
der Unzulänglichkeit der heutigen Organisation der Gesellschaft, der Kräfte, die<lb/>
sie selbst gezeugt, Herr zu bleiben, sie zu ihrem eigenen Besten zu leiten und<lb/>
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<p>Und diese unsäglichen Leiden der Ueberproduktion drohen zu dauernden zu<lb/>
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<p>Die kapitalistische Produktion bedarf angesichts der steten Ausdehnung ihres<lb/>
Gebietes und des steten Wachstums ihrer Ertragsfähigkeit infolge der stetigen<lb/>
technischen und ökonomischen Verbesserungen einer stets rascheren Ausdehnung<lb/>
des Marktes, und zwar des auswärtigen Marktes. Dieser aber macht Miene<lb/>
sich zu verengern statt sich zu erweitern. Denn alle Kulturnationen der Erde<lb/>
sind bereits zu kapitalistischen Nationen geworden oder im Begriff es zu werden;<lb/>
die besten bisherigen Kunden der europäischen Großindustrie verwandeln sich in<lb/>
Konkurrenten.</p><lb/>
<p>Das heißt nichts anderes, als die Ueberproduktion wird zusehends immer<lb/>
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werden die Zeitpunkte, wo noch eine erhebliche Erweiterung des Marktes statt-<lb/>
findet, wo die Geschäfte gut gehen. Jmmer rascher wird jede dieser Erweiterungen<lb/>
durch die Ausdehnung der Produktion überholt, immer rascher folgen die Krisen<lb/>
aufeinander, immer länger dauern sie.</p><lb/>
<p>Die Produktivkräfte der heutigen Gesellschaft sind unvereinbar geworden<lb/>
mit dem Privateigentum. Die Gesellschaft hat nur die Wahl, zu versumpfen<lb/>
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haben nur die Wahl, dafür zu kämpfen oder ihrem völligen Verkommen in<lb/>
Ueberarbeit und Arbeitslosigkeit, in Prostitution und Verbrechen entgegenzusehen.</p><lb/>
<p>Die Wahl kann nicht schwer sein.</p><lb/>
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 <div n="2"><head>3. Privatmonopol und Staatsmonopol.</head><lb/>
<p>Die Aufhebung des Privateigentums an den Produktionsmitteln wird durch<lb/>
die ökonomische Entwickelung zu einer Naturnotwendigkeit gemacht. Aber die-<lb/>
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<p>Wir haben gesehen, wie die Produktionsmittel des kapitalistischen Großbe-<lb/>
triebes das Monopol einer kleinen Zahl von Kapitalisten und Grundbesitzern<lb/>
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ist die Vereinigung der gesamten Produktionsmittel eines Landes &#x2013; ja schließlich <lb/>
aller kapitalistischen Länder &#x2013; in der Hand einiger weniger Riesen-Kapitalisten. <lb/>
Das Monopol der <hi rendition="#g">Klasse</hi> der Kapitalisten und Großgrundbesitzer strebt danach,<lb/>
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<p>Man vergleiche die Zustände von heute mit denen vor dreißig, vor sechzig<lb/>
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dieser Richtung zurückgelegt haben und rasch weiter schreiten.</p><lb/>
<p>Sobald ein Jndustriezweig einmal dem Großbetrieb unterworfen ist, ist er<lb/>
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Während Handwerker und Bauer Jahrhunderte lang in gleicher Weise wirt-<lb/>
schafteten und produzierten, und während ihre Betriebe immer gleich groß blieben,<lb/>
herrscht im Großbetrieb ein beständiges Aendern und Revolutionieren; und die<lb/>
Ausdehnung der einzelnen Betriebe ist in stetem Wachstum begriffen. Um<lb/>
diesen Wettlauf mitmachen zu können, muß man Geld haben, viel Geld. Wer<lb/>
nicht Jahraus, Jahrein ein zuschüssiges Kapital in seinem Betrieb anlegen kann,<lb/>
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Besitztums entledigt, oder doch in ökonomische Abhängigkeit von den großen Kapi<lb/>
talisten gebracht.</p><lb/>
<p>Jn jedem Zweig der Großindustrie kommt einmal der Zeitpunkt, von dem<lb/>
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führt, indes gleichzeitig die Produktion wächst und die Ausdehnung der überleben-<lb/>
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zweigen ist bei uns dieser Zeitpunkt schon überschritten.</p><lb/>
<p>Hand in Hand damit geht aber auch eine Vereinigung mehrerer Betriebe<lb/>
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gesellschaft mehrere derselben erwirbt oder aber dadurch, daß mehrere Betriebe,<lb/>
wenn sie auch verschiedenen Besitzern gehören, doch in manchen Beziehungen sich<lb/>
einer einheitlichen Leitung unterordnen (Kartelle, Ringe, Trusts usw.). Jn<lb/>
vielen Jndustriezweigen ist es schon so weit gekommen, daß <hi rendition="#g">alle Betriebe,</hi><lb/>
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haben wir heute schon das tatsächliche Monopol einer einzigen Firma.</p><lb/>
<p>Aber nicht genug damit, daß die großen Unternehmungen das Bestreben nach<lb/>
Zusammenfassung unter einer einheitlichen Leitung zeigen; es werden auch<lb/>
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noch selbständig bleiben. Man denke nur an die Abhängigkeit der Gastwirte von<lb/>
den Brauern, der Fabrikanten von den Kohlengruben, den Eisenbahnen, den<lb/>
großen Banken! Welchen Einfluß haben nicht diese Unternehmungen heute schon<lb/>
auf das ganze wirtschaftliche Leben, auf die Gestaltung der ganzen Produktion!<lb/>
Die wirtschaftliche Unabhängigkeit des Einzelnen wird selbst unter den Unter-<lb/>
nehmern immer mehr ein bloßer Wahn.</p><lb/>
<p>Aber in demselben Maße, in dem gerade die wichtigsten Wirtschaftszweige<lb/>
zu Monopolen werden und das ganze wirtschaftliche Getriebe immer mehr von<lb/>
der Leitung einiger weniger Unternehmungen abhängig wird, in demselben Maße<lb/>
werden die Kapitalisten überflüssiger; sie entledigen sich immer mehr ihrer Auf-<lb/>
gaben und übertragen dieselben an Beamte, an<hi rendition="#g">Lohnarbeiter</hi>.</p><lb/>
<p>Wie der Kapitalist aus dem Kaufmann hervorgegangen ist, sind auch seine<lb/>
Aufgaben die des Kaufmanns geblieben: er hat die Aufgabe, den Bedarf des<lb/>
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<p>Daß die Kapitalistenklasse immer unfähiger wird, diese Aufgabe zu erfüllen,<lb/>
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trachtung der Krisen gesehen. Sie wälzt aber auch immer mehr von dieser Auf-<lb/>
gabe auf ihre Beamten ab.</p><lb/>
<p>Je größer ein Unternehmen wird, desto unmöglicher wird es für den Kapita-<lb/>
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Kapitalist sich den Luxus erlauben, alle seine Geschäfte von sich ab auf höhere<lb/>
Lohnarbeiter abzuwälzen. Der Kapitalist wird da schließlich ganz überflüssig.<lb/>
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<p>Die Entwickelung der Warenproduktion hat nicht bloß die Gesellschaft,<lb/>
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Staatsangehörigen, so wurden diese Machtquellen durch die Entwickelung der<lb/>
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wurde auch für den Staat die größte Quelle der Macht in der Gesellschaft der<lb/>
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<p>Dies war aber vornehmlich bei den Kapitalisten zu finden. Diese ver-<lb/>
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damals die Fürsten &#x2013; die Zahl der Kapitalisten im Lande zu vermehren.<lb/>
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<p>Der Handel und die kapitalistische Jndustrie sind daher in ihren Anfängen<lb/>
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<p>Diese Lehre, die ihren unverblümtesten Ausdruck im sogenannten <hi rendition="#g">Man-<lb/>
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sie fühlen sich immer ohnmächtiger gegenüber den wirtschaftlichen Gewalten,<lb/>
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keine Streiks gibt, keine Börsenpaniken, keine Ueberproduktion, keine Kartelle<lb/>
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gewesen, z.B. der Arbeiterschutz. Seine alten Aufgaben erlangen eine unerhörte<lb/>
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<p>Aber nicht bloß als Konsument, auch als Produzent tritt der Staat immer<lb/>
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Telegraphen</hi>, endlich die Zunahme seiner Geldnot <hi rendition="#g">Monopole</hi> aller Art.</p><lb/>
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<p>Denselben ist folgendes zu erwidern: Der Staat schwebt nicht in der Luft<lb/>
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<p>Der Druck, den die staatlichen Monopole ausüben können, ist aber noch<lb/>
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<p>Allerdings haben die Staatsbetriebe, weil der Konkurrenz entzogen, auch<lb/>
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<p>So lange die Warenproduktion herrscht, braucht der Staat Geld; er muß<lb/>
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 4. Die Erhebung des Proletariats.</head><lb/>
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<p>Anfangs handelt es sich in diesen Kämpfen bloß um die zunächst liegenden<lb/>
Fragen des Lohnes, der Arbeitszeit, anständiger Behandlung und dergleichen.<lb/>
Und anfangs wird jeder dieser Kämpfe in einem kleinen Kreise ausgefochten.<lb/>
Bald aber erkennen die Arbeiter, daß sie vereinzelt dem Kapitalisten machtlos<lb/>
gegenüberstehen, daß ihre Macht in ihrer Vereinigung liegt. Und das Zu-<lb/>
sammenarbeiten in der Fabrik sowie die Gleichheit der Lebens-  und Arbeitsbe-<lb/>
dingungen erweckt auch frühzeitig in den Proletariern das Gefühl ihrer Jnte-<lb/>
ressengemeinschaft, ihrer Solidarität.</p><lb/>
<p>Jn ihren Kämpfen unterliegen sie anfangs meist, trotzdem gehen dieselben<lb/>
nicht spurlos vorbei. Die Proletarier lernen in diesen Kämpfen sich organisieren<lb/>
und Disziplin halten, sie gewinnen Vertrauen zu ihren Genossen und damit<lb/>
auch Selbstvertrauen und entflammen ihren Opfermut. Jeder dieser Kämpfe<lb/>
bringt ihnen aber auch reichen Gewinn an Erfahrung und Einsicht in den eigenen<lb/>
Reifen, indes er gleichzeitig ihre Gegner lehrt, die Proletarier zu respektieren<lb/>
und weitere Konflikte mit ihnen zu fürchten.</p><lb/>
<p>So schöpft das Proletariat selbst aus seinen Niederlagen neue Kräfte;<lb/>
immer wieder geschlagen, marschiert es ununterbrochen vorwärts.</p><lb/>
<p>Die ersten Waffen, deren sich das Proletariat in diesen Kämpfen bedient,<lb/>
entlehnt es den Handwerksgesellen: die <hi rendition="#g">Arbeitseinstellung</hi>, heute <lb/>
Streik genannt, und die <hi rendition="#g">Berrufserklärung</hi> (Boykott). Auch ihre ersten<lb/>
Organisationen, die Gewerkschaften, lehnen sich an die alten Gesellschaften an.<lb/>
Aber auf die Dauer genügen diese Waffen für sich allein nicht; sie selbst er-<lb/>
fordern zu ihrer vollen Entwickelung Vorbedingungen, die sie anfangs im Staat<lb/>
nicht finden, die das Proletariat erkämpfen muß auf <hi rendition="#g">politischem</hi> Wege.</p><lb/>
<p>Wir haben gesagt, daß die ersten Kämpfe der Arbeiterschaft nur kleine Kreise<lb/>
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einer Fabrik oder im besten Falle eines ganzen Jndustriezweiges in einer ein-<lb/>
zelnen Stadt zu einem Kampf gegen die Unternehmer zu veranlassen. Aber nach<lb/>
und nach wurden diese Kämpfe häufiger, sie wiederholten sich, sie führten zu<lb/>
ständigen Organisationen. Die Entwickelung der Verkehrsmittel ermöglicht es<lb/>
den Fabrikanten, wenn ihre bisherigen Arbeitskräfte widerhaarig werden, diese <lb/>
durch Arbeiter aus anderen Gegenden zu ersetzen; sie ermöglicht es aber auch und<lb/>
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Konflikte mit den Arbeitern anderer Orte verbinden; die lokalen zeitweisen Ar-<lb/>
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mütig mit ihnen vorgeht. Sie wird naturnotwendig zu einer <hi rendition="#g">internatio-<lb/>
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Berufes reißt die heutige Arbeiterbewegung nieder. Unter dem System der<lb/>
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<p>So werden die Arbeiterbewegungen in den verschiedenen Jndustriezweigen<lb/>
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<hi rendition="#g">Klassenkampf zwischen Kapital und Proletariat</hi>. Damit<lb/>
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<p>Ein Klassenkampf ist aber notwendiger Weise ein politischer Kampf.</p><lb/>
<p>Wir haben bereits darauf hingewiesen, daß die ersten, rein ökonomischen<lb/>
Kampfesmittel des Proletariats verkümmert wurden durch gewisse Hindernisse.<lb/>
Diese waren <hi rendition="#g">politischer</hi> Natur. Die Staatsgewalt, wirtschaftlich und meist<lb/>
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eine kapitalistische Produktion besteht, für eine ihrer Hauptaufgaben gehalten,<lb/>
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viel als möglich zu hindern. <hi rendition="#g">Die Freiheit der Versammlung und<lb/>
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schweren politischen Kämpfen erobern. Ebenso notwendig wie diese Freiheiten ist<lb/>
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rung und Bewegung großer Massen auf großen Gebieten handelt. Auch sie ist<lb/>
dem arbeitenden Volk vorenthalten worden und wird ebenso wie die anderen<lb/>
Freiheiten ihm heute noch möglichst verkümmert. Eine jede Beschränkung der-<lb/>
selben heißt aber eine Beschränkung der Arbeiterklasse in ihren Kämpfen. Bei<lb/>
jeder Lohnbewegung bekommt es der Arbeiter zu fühlen, daß politische Freiheit<lb/>
und politische Macht sehr reale Dinge sind, die zum guten Teil mitbestimmen,<lb/>
wie viel er und seine Kinder zu essen haben, wie lange er zu schanzen hat.</p><lb/>
<p>Das Proletariat muß daher, um seine ökonomischen Kämpfe führen, seine<lb/>
ökonomischen Organisationen entwickeln zu können, politische Freiheiten erobern<lb/>
und behaupten. Auch andere Ursachen drängen es auf das Gebiet der Politik.<lb/>
Es gibt zahlreiche Proletarierschichten, und es sind gerade die gedrücktesten, die<lb/>
nicht die Kraft haben, durch ökonomischen Kampf ihre Jnteressen auch nur<lb/>
einigermaßen zu wahren; es gibt Forderungen, welche die Arbeiterklasse auf dem<lb/>
Wege des rein ökonomischen Kampfes nicht durchsetzen kann. Z. B. eine all-<lb/>
gemeine weitgehende Verkürzung der täglichen Arbeitszeit.</p><lb/>
<p>Endlich wird die Arbeiterklasse wie jede andere Klasse der Gesellschaft auch<lb/>
von solchen politischen Fragen berührt, die keine bloßen Arbeiterfragen sind.</p><lb/>
<p>Wie jede andere Klasse müssen also auch die Arbeiter danach trachten, poli-<lb/>
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darin hängt in erster Linie von der Gestaltung des Wahlrechts ab. Das <hi rendition="#g">all-<lb/>
gemeine Stimmrecht</hi> ist für die Arbeiterklasse ebenso unentbehrlich zur<lb/>
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<p>Wenn die Arbeiter anfangen, sich mit Politik zu beschäftigen, ist es das<lb/>
nächstliegende für sie, sich einer der Parteien anzuschließen, die sie vorfinden und<lb/>
die für ein oder das andere Arbeiterinteresse einzutreten vorgeben, vielleicht auch<lb/>
wirklich beabsichtigen. Aber jede dieser Parteien vertritt eine oder mehrere<lb/>
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<p>Jm allgemeinen kann man alle alten Parteien auf zwei große Gruppen zu-<lb/>
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im wesentlichen bisher die Jnteressen des <hi rendition="#g">Großgrundbesitzes</hi>, die letztere<lb/>
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die Jnteressen, die sie in letzter Linie vertreten.</p><lb/>
<p>Bei dem Wettrennen um die Gunst des &#x201E;kleinen Mannes&#x201C; und bei den Jnter-<lb/>
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<p> Der Proletarier steht im Gegensatz zu <hi rendition="#g">allen</hi> Ausbeutern, welchen Klassen<lb/>
immer sie angehören; wird er von den einen ausgebeutet als Produzent, so von<lb/>
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in den Ländern verschaffen, wo sie den Freihandel brauchen; <hi rendition="#g">Verkürzung <lb/>
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<p>Aber weil der Proletarier im Gegensatz steht zu <hi rendition="#g">allen</hi> Ausbeutern, kann<lb/>
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<p>Die Beschäftigung der Arbeiter mit der Politik muß daher überall früher<lb/>
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terpartei</hi>. Diese bildet den Schlußstein der Organisation des Proletariats.<lb/>
Seine ökonomischen Organisationen werden immer, so sehr sie auch von dem Be-<lb/>
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dienen müssen. Die Organisation des gesamten Proletariats als <hi rendition="#g">Klasse</hi>, seine<lb/>
Zusammenschweißung zu einem festen einheitlichen Körper ist nur möglich durch<lb/>
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<p>Gleichzeitig werden aber auch die Proletarier ökonomisch immer unentbehr-<lb/>
licher, indes die Kapitalisten immer überflüssiger für die Produktion werden.<lb/>
Man beseitige heute die Klasse der Kapitalisten, und in den weitaus meisten und<lb/>
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Jntelligenz, an Geschlossenheit, an Unentbehrlichkeit. Es wird eine Macht, die<lb/>
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<p>Jst aber einmal das Proletariat eine Macht geworden, dann bleibt es nicht<lb/>
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Rekruten zu, aus den Proletariern der geistigen Arbeit, den Kleinbürgern und<lb/>
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Gute kommen und die nur durch die Verwandlung <hi rendition="#g">dieses</hi> Privateigentums<lb/>
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mehr gegenüber den Vorteilen, die ihm die Aufhebung des Privateigentums zu<lb/>
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<p>Nimmt man dazu, daß die verwandtschaftlichen Bande zwischen Bauern und<lb/>
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Boden verlieren, je mehr Sohne und Töchter von Bauern und Handwerkern als<lb/>
Lohnarbeiter sich verdingen müssen, dann darf man sich nicht wundem, daß die<lb/>
Denkart der Proletarier immer mehr auch in den anderen Schichten der unteren<lb/>
Volksklassen Eingang findet und daß sie immer geneigter werden, sich dem<lb/>
Kampf des Proletariats gegen die Ausbeutung anzuschließen.</p><lb/>
<p>Die Arbeiterklasse verficht in diesem Kampfe nicht bloß ihre eigene Sache,<lb/>
Als die unterste der unterdrückten und ausgebeuteten Klassen, die in letzter Linie<lb/>
unter jeder Art von Ausbeutung und Druck zu leiden hat, auch wenn sie dadurch<lb/>
nicht unmittelbar berührt wird, sieht sie in jedem Ausbeuter und Unterdrücker<lb/>
ihren Feind und bekämpft sie die Ausbeutung und Unterdrückung der kleinen Be-<lb/>
amten und sonstigen Kopfarbeiter, sowie der Bauern und Kleinbürger ebenso<lb/>
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<p>Erwägt man alles das: das Wachstum des Proletariats und seiner Kraft<lb/>
sowie das Wachsen seines Einflusses auf die ihm nahestehenden Klassen, indes<lb/>
die besitzenden Klassen an Zahl, Kraft und Einfluß stetig abnehmen, dann kann<lb/>
das Endergebnis nicht mehr zweifelhaft sein. Jn der Tat machen sich bereits die<lb/>
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Proletariat sie einmal in der Herrschaft über den Staat ablösen wird.</p><lb/>
<p>Selbstverständlich wünschen und hoffen sie, dieser Zeitpunkt liege noch in<lb/>
weiter Ferne. Aber er liegt vielleicht näher, als die meisten glauben.</p><lb/>
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 5. Der Sozialismus.</head><lb/>
<p>Wenn auch wenigstens die unbefangeneren und einsichtigeren unter den<lb/>
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Besitz der Staatsgewalt gelangen werde, so ist doch damit nicht gesagt, daß sie<lb/>
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anders als in der unsinnigsten Weise anwenden. Alle die Schilderungen des<lb/>
&#x201E;Zukunftstaates&#x201C;, welche unsere Gegner in den letzten Jahrzehnten entworfen<lb/>
haben, laufen daraus hinaus, das siegreiche Proletariat als eine Rotte von Toll-<lb/>
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<p>Alte Demokraten scheuen sich nicht, die kommende Herrschaft des arbeitenden<lb/>
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<p>Jn Wahrheit ist das Proletariat heute schon reif, seine eigenen Angelegen-<lb/>
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angewiesen ist. Seine Fähigkeiten wachsen aber noch weiter, ununterbrochen und<lb/>
rasch, in demselben Verhältnis, wie seine Kräfte. Und wenn es einmal die<lb/>
Staatsgewalt in der Hand hat, stehen ihm auch alle die ungeheuren materiellen<lb/>
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<p>Wer angesichts dessen annehmen kann, das Proletariat werde, sobald es<lb/>
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beschränkten Hochmut wie politische Unwissenheit.</p><lb/>
<p>Wir vermögen nicht mit der Deutlichkeit, wie die Zukunftsmaler unter<lb/>
unseren Gegnern, zu sehen, was die Proletarier tun werden, wenn sie die po-<lb/>
litische Macht erlangen. Das wird in den verschiedenen Ländern sehr verschieden<lb/>
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Einzelnen immer sie ergreifen mögen, das große Ziel, worauf jede derselben<lb/>
hinauslaufen muß, kann nichts anderes sein, als die <hi rendition="#g">Abschaffung jeg-<lb/>
licher Ausbeutung</hi>, unter der sie leiden.</p><lb/>
<p>Und da das Privateigentum an den Produktionsmitteln die Grundlage ihrer<lb/>
Ausbeutung bildet, da sie diese nicht abschaffen können, ohne jenes zu beseitigen,<lb/>
müssen sie notwendigerweise zur Aufhebung dieser Art von Eigentum gelangen.</p><lb/>
<p>Das gleiche Ziel verfolgt aber, wie wir gesehen haben, die ökonomische Ent-<lb/>
wickelung. Deren Bedürfnisse und die Jnteressen des Proletariats decken sich<lb/>
also, sie erzeugt die Mittel zur Lösung der Aufgabe, die ihm zufällt.</p><lb/>
<p>Wir haben gesehen, daß die ökonomische Entwickelung alle Produktionsmittel<lb/>
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weniger Kapitalistenfirmen bringt. Wir haben ferner gesehen, daß sie die Person<lb/>
des Kapitalisten für den Betrieb seines oder seiner Unternehmungen immer<lb/>
überflüssiger macht, endlich haben wir gesehen, daß der Staat immer mehr dazu<lb/>
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bewirken, daß sie nur unvollkommen vor sich geht. Diese Hindernisse werden be-<lb/>
seitigt durch den Sieg des Proletariats.</p><lb/>
<p>Die besitzenden Klassen werden, wie bereits erwähnt, so lange sie die<lb/>
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erhält, daß dadurch das Privateigentum an den Produktionsmitteln bedroht würde.<lb/>
Aber auch die ausgebeuteten Klassen <choice><sic>mussen</sic><corr>müssen</corr></choice>, so lange der Staat in den Händen<lb/>
der Besitzenden ist, jeder Ausdehnung der Staatswirtschaft mit Misstrauen, ja<lb/>
oft mit entschiedener Gegnerschaft gegenüberstehen.</p><lb/>
<p>Dagegen haben die arbeitenden Klassen alle Ursache, sobald die Staats-<lb/>
gewalt ihnen gehört, die Ausdehnung der Staatswirtschaft möglichst zu be-<lb/>
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Form von staatlichem und daneben noch kommunalem und auch genossenschaft-<lb/>
lichem Betrieb ausbeutet.</p><lb/>
<p>Für die Kleinbetriebe wird wohl auch nach dem Siege des Proletariats das<lb/>
Privateigentum an den Produktionsmitteln fortdauern &#x2013; von einer Konfiska-<lb/>
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lassen werden, sobald der vergesellschaftlichte Großbetrieb ihnen angenehmere<lb/>
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die Kapitalisten eingesteckt, fällt dann der Gesellschaft, also den Arbeitern selbst<lb/>
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der Reichen, endlich durch Anwendung schlechter, rückständiger Produktionsmittel<lb/>
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<p>Weder von Ausbeutung noch von Unterdrückung kann in der gesellschaftlichen<lb/>
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Schwachen unter den Starken; und zwischen Beiden herrscht der schroffste <hi rendition="#g">Jn-<lb/>
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 in jeder Gewerkschaft. Nun wird allerdings genug über den Terrorismus los-<lb/>
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dieser Broschüre aufgeworfen. Aber der Leser wird jetzt begreifen, warum wir<lb/>
nicht ohne weiteres mit der Antwort herausrücken konnten.</p><lb/>
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<p>Das Ziel der Sozialdemokratie ist nicht ein willkürlich gesetztes, nicht das<lb/>
Ergebnis frommer Wünsche und ausschweifender Träumereien, wie man gerne<lb/>
behauptet. Jhr Ziel ist das von ihren Denkern erkannte Endziel der vor<lb/>
unseren Augen vor sich, gehenden ökonomischen Entwickelung. Nur wer diese be-<lb/>
greift, begreift die Sozialdemokratie. Nicht in den Wolken wurzelt sie, sondern<lb/>
im festen Boden der Gegenwart. Wer die Sozialdemokratie widerlegen will,<lb/>
muß die heutige Wirklichkeit widerlegen. Da das unseren Gegnern unmöglich<lb/>
ist, ziehen sie es vor, in der Luft herumzufechten und uns zu widerlegen auf<lb/>
Grund dessen, was sich ereignen könnte, möchte, dürfte.<note place="foot" n="1)">Auf die zahlreichen Entstellungen, welche die sozialistischen Lehren erfahren haben,<lb/>
kann hier nicht eingegangen werden. Die verbreitetsten Jrrtümer in dieser Richtung hat<lb/>
der Verfasser vorliegender Schrift besprochen in einer ausführlicheren Arbeit über denselben <lb/>
Gegenstand, den er hier behandelt, in seinem Büchlein über: <hi rendition="#g">Das Erfurter Pro-<lb/>
gramm</hi>, Stuttgart, Dietz Nachf., sowie in der Broschüre: <hi rendition="#g">Die Vernichtung der<lb/>
Sozialdemokratie</hi> durch den Gelehrten des Zentralverbandes deutscher Jn<lb/>
dustrieller. Berlin, Buchhandlung Vorwärts, worauf wir diejenigen verweisen, die sich<lb/>
eingehender mit den hier berührten Fragen beschäftigen wollen.</note></p><lb/>
<p>Wer unseren Standpunkt begriffen hat, für den ist es klar, daß es unmöglich<lb/>
ist, vorauszusagen, wie die sozialistische Wirtschaftsgenossenschaft aussehen wird.<lb/>
Sie wird nicht fix und fertig am Tage nach der Revolution dastehen, sondern das<lb/>
Produkt einer Entwickelung sein. Sie selbst wird in steter Entwickelung begriffen<lb/>
sein, wird neue Fragen, neue Probleme aus sich erzeugen. Darüber mögen sich<lb/>
unsere Kinder und Kindeskinder den Kopf zerbrechen &#x2013; und die sozialpolitischen<lb/>
Kinder von heute.</p><lb/>
<p>Die Aufgabe der Sozialdemokratie ist es nicht, der Entwickelung ihren Weg<lb/>
vorzuschreiben; sie hat nur die Hindernisse der Entwickelung zu beseitigen; sie hat<lb/>
die Bahn frei zu machen für die Entwickelung der sozialistischen Gesellschaft, sie<lb/>
hat nicht diese künstlich zu fabrizieren.</p><lb/>
<p>Das Proletariat aber wird der Hebel sein, der die alte Gesellschaft aus den<lb/>
Angeln hebt und das mächtigste Hindernis jeder weiteren gesellschaftlichen Ent-<lb/>
wickelung, die politische Macht der besitzenden Klassen, aus dem Wege räumt.<lb/>
Das Proletariat zu heben, es in seinen Klassenkämpfen zu unterstützen, seine<lb/>
Kraft und Einsicht zu vermehren, ebenso aber auch die ihm nahestehenden ar-<lb/>
beitenden Klassen, Handwerker und Bauern, über ihre wahren Jnteressen auf-<lb/>
zuklären, jeder Ausbeutung, jeder Unterdrückung, in welcher Form immer sie<lb/>
auftreten mögen, entschieden entgegenzutreten: Das, und nicht das Ausarbeiten<lb/>
von Plänen des Zukunftsstaates, ist die Aufgabe der Sozialdemokratie.</p>
 <p><hi rendition="#g">Die Sozialdemokratie ist die von dem Bewußtsein<lb/>
der geschichtlichen Aufgaben des Proletariats erfüllte<lb/>
Arbeiterpartei</hi>. Die Arbeiterpartei eines jeden Landes muß umsomehr<lb/>
sich mit sozialistischem Geist erfüllen, je weiter ihr Gesichtskreis wird, je mehr<lb/>
ihre Einsicht in den Gang der ökonomischen Entwickelung wächst. Die deutsche<lb/>
Arbeiterpartei ist von vornherein eine sozialdemokratische Partei gewesen, dank<lb/>
dem wissenschaftlichen Sinn der deutschen Arbeiterklasse und der wissenschaftlichen<lb/>
Bedeutung ihrer Lehrer.</p><lb/>
<p>Wo die Arbeiterpartei zur Sozialdemokratie geworden ist, da hört die Ar-<lb/>
beiterklasse auf, sich nur von Augenblickseindrücken lenken zu lassen: sie wird sich<lb/>
klar, ihres Zieles bewußt und formt auch ihm nächsten Aufgaben und Forde-<lb/>
rungen demselben entsprechend. Sie hört auf, in der Jrre herumzuwandern, auf<lb/>
Umwegen, mit Verschwendung von Zeit und Kraft unbewußt ihrem Ziele ent-<lb/>
gegenzutreiben, sie marschiert ihm entgegen, ohne Aufenthalt, ohne unnötigen<lb/>
Kraftverlust auf dem kürzesten <hi rendition="#g">gangbaren</hi> Wege. Mit dem Kopf durch die <lb/>
Wand zu rennen versucht sie freilich nicht, wenn das auch als der kürzeste Weg<lb/>
erscheinen mag.</p><lb/>
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<p>Die Sozialdemokratie hat seit ihrer wissenschaftlichen Begründung durch<lb/>
das kommunistisches Manifest (1847) stets klar die Aufgaben gesehen, die den<lb/>
Arbeiterparteien allüberall zufallen und zufallen werden, und die Entwickelung<lb/>
hat ihr bisher in jedem Punkt Recht gegeben. Sie hat auch unter anderem von<lb/>
vornherein erkannt, daß der Klassenkampf des Proletariats ein internationaler<lb/>
sein muß. Das kommunistische Manifest schloß mit den Worten: &#x201E;Proletarier<lb/>
aller Länder vereinigt Euch.&#x201C; Langsam aber unwiderstehlich hat sich diese Er-<lb/>
kenntnis den Lohnarbeitern aller Kulturländer mitgeteilt. Zu der Jnteressen-<lb/>
gemeinschaft, die aus den Kämpfen für ökonomische Augenblicksforderungen ent-<lb/>
sprang, gesellte sich in jüngster Zeit die Jnteressengemeinschaft, die aus der Ge-<lb/>
meinsamkeit der letzten Ziele der Arbeiterbewegung in allen Ländern der kapita-<lb/>
listischen Produktion hervorgeht. Je mehr die Arbeiterparteien der verschiedenen<lb/>
Länder sich auf den gleichen sozialdemokratischen Boden stellen, desto inniger<lb/>
wird ihr Aneinanderschluß, dessen sichtbares Zeichen die <hi rendition="#g">Maifeier</hi> ist.</p><lb/>
<p>Der Krieg ist unausrottbar in der Gesellschaft der Warenproduktion, welche<lb/>
nicht bloß <hi rendition="#g">Klassengegensätze</hi>, sondern auch <hi rendition="#g">nationale Gegen-<lb/>
sätze</hi> erzeugt. Der Krieg ist die einzige Form, in der die schärfsten Jnteressen-<lb/>
gegensätze, die sich nicht überbrücken lassen, zwischen selbständigen, souveränen<lb/>
Staaten zum Austrag gebracht werden können. Den Krieg zu beseitigen gibt es<lb/>
nur ein Mittel: <hi rendition="#g">die Gegensätze zu beseitigen, die ihn erzeugen.<lb/>
Das können nur die Arbeiter</hi>, welche die Jnteressengemeinschaft, die<lb/>
Solidarität untereinander an Stelle der Konkurrenz setzen; <hi rendition="#g">das kann nur<lb/>
die Sozialdemokratie</hi>, die an Stelle der Gesellschaft der Konkurrenz,<lb/>
der Warenproduktion die Produktion Aller für Alle, die Produktion <hi rendition="#g">für</hi> die Ge-<lb/>
sellschaft und <hi rendition="#g">durch</hi> die Gesellschaft setzen will. Den <hi rendition="#g">sozialen</hi> und <hi rendition="#g">natio-<lb/>
nalen Frieden</hi>, den die Völker herbeisehnen, kann nur die <hi rendition="#g">Sozialde-<lb/>
mokratie</hi> bringen.</p><lb/>
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 <p>Wenn der erste Teil des Programms die im scharfen Umriß gezeichneten<lb/>
Endziele unserer Partei entwickelt und begründet, so behandelt der zweite Teil<lb/>
diejenigen Aufgaben, welche innerhalb der jetzigen Gesellschaft von uns zunächst<lb/>
zu lösen sind. Der stetige Verlauf der geschichtlichen Naturgesetze, welche den<lb/>
Gang der kapitalistischen Welt bestimmen, läßt keine Sprünge und keine Stegreif-<lb/>
abenteuer zu. Auf dem Grund und Boden einer bestimmten politischen und<lb/>
sozialen Ordnung muß die Arbeiterklasse für ihre Befreiung fechten. Ein un-<lb/>
vermittelter Schritt aus der alten in die neue Gesellschaft, der mit einem Male<lb/>
in das Land unserer Hoffnungen führt, ist unmöglich, weil er ein Widersinn ist.<lb/>
Wir haben mit den harten Tatsachen zu rechnen, die deshalb nicht verschwinden,<lb/>
weil die Schwarmgeisterei sie nicht sehen will. Die gegebenen Verhältnisse, die<lb/>
nüchterne Wirklichkeit haben allein in unserer Rechnung Platz, gerade weil wir<lb/>
diese gegebenen Verhältnisse von Grund aus umgestalten wollen.</p><lb/>
<p>So sind die heutigen Zustände die natürliche Grundlage der Arbeiter-<lb/>
bewegung, so vollzieht sich im Widerstreit gegen die Schlechtigkeit und Unhalt-<lb/>
barkeit dieser Zustände der Klassenkampf. Sie liefern die Punkte des Angriffs,<lb/>
sie liefern die Gegner, sie nötigen uns, die Reihen von Forderungen, welche den<lb/>
zweiten Teil des Programms bilden, aufzustellen und zu vertreten. Nicht mit<lb/>
Schattenwesen, sondern mit derb-handgreiflichen Erscheinungen, nicht mit Ge-<lb/>
schöpfen einer grübelnden Einbildungskraft, sondern mit den natürlichen Wir-<lb/>
kungen der herrschenden Wirtschaftsweise haben wir zu tun. Gegen uns die<lb/>
bürgerliche Klasse, der bürgerliche Staat, gegen uns die gewaltigen Machtmittel <lb/>
des Kapitalismus &#x2026;</p>
 <p>Damit wir unser Endziel erreichen, muß die Arbeiterklasse in den Besitz der<lb/>
staatsbürgerlichen Rechte gelangen, welche, eine ungehemmte Wirksamkeit im<lb/>
öffentlichen Leben gewährleisten. Dank der Feigheit des deutschen Bürgertums,<lb/>
welches für das Linsengericht wirtschaftlicher Vorteile seine polititsche Erstgeburt<lb/>
schnöde verschachert hat, sind wir gezwungen, auch solche Forderungen aufzu-<lb/>
stellen, welche in anderen Ländern, wie Frankreich, England usw., längst be-<lb/>
stehende Einrichtungen sind. Die Arbeiterklasse muß ferner wirtschaftlich ge-<lb/>
kräftigt, sie muß durch eine gute soziale Gesetzgebung auf eine höhere Stufe<lb/>
gehoben, vor der Verelendung gerettet und dadurch geistig und leiblich wider-<lb/>
standsfähig gemacht werden. Auf der einen Seite also der Kampf um die<lb/>
politische Freiheit, auf der anderen Seite der Kampf um den Arbeiterschutz.<lb/>
Jeder Erfolg treibt uns naturnotwendig dazu, für die noch nicht erfüllten For-<lb/>
derungen zu wirken. Und da unsere Partei sich nicht behaglich im alten Hause<lb/>
einrichten will, sondern darin nur vorläufig Quartier nimmt, bis das neue Haus<lb/>
erbaut ist, da der Klassenkampf der Hebel unserer Tätigkeit, da die Umgestaltung <lb/>
der Gesellschaft unser Endziel ist, so bildet jedes fernere Zugeständnis, das uns<lb/>
zu Teil wird, nur ein Glied mehr in der Kette. Wir wären Toren, wollten wir <lb/>
die Hände in den Schoß legen und auf das tausendjährige Reich warten. Wir<lb/>
wären aber auch Toren, wenn wir uns damit begnügen würden, die nächsten<lb/>
Forderungen durchzusetzen und auf die letzten zu verzichten. Jndes die Macht<lb/>
der Tatsachen sorgt dafür, daß wir das eine tun und das andere nicht lassen.<lb/>
Das Proletariat erfüllt unter dem ehernen Zwange der Notwendigkeit seine<lb/>
weltgeschichtliche Aufgabe, und über Bußprediger, Sektierer und kleinbürgerliche<lb/>
Kompromißnaturen geht es kühl und unentwegt zur Tagesordnung über.</p><lb/>
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<p>Jn zwei Abschnitte zerfällt der zweite Teil des Programms, in einen staats-<lb/>
bürgerlichen und in einen sozialpolitischen. Wir wenden uns zuvörderst den<lb/>
Forderungen zu, die der erstere enthält, und werden eine nach der anderen<lb/>
erläutern.</p><lb/>
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 Erster Abschnitt.</head><lb/>
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 <hi rendition="#aq">I</hi>.</head><lb/>
<div n="4"><head>Allgemeines gleiches direktes Wahl- und Stimmrecht mit geheimer<lb/>
Stimmabgabe aller über 20 Jahre alten Reichsangehörigen ohne<lb/>
Unterschied des Geschlechts für alle Wahlen und Abstimmungen.</head><lb/>
<p>Während die öffentlichen Lasten und Pflichten jeden treffen, ja gerade die<lb/>
arbeitende Klasse überall da am schärfsten herangezogen wird, wo es sich um<lb/>
Beiträge und Dienste für die Gemeinschaft handelt, ist das Wahlrecht in Deutsch-<lb/>
land, abgesehen von dem Reichstagswahlrecht, durchgängig auf den Besitz ge-<lb/>
gründet. Jn Staat, Provinz, Kreis und Gemeinde ist es in der Regel an einen<lb/>
Steuerfuß geknüpft. Mannigfach sind die Wahleinrichtungen, aber stets ist<lb/>
dafür gesorgt, daß die Besitzlosen, die kleinen Leute entweder vollständig von der<lb/>
Wahl ausgeschlossen sind oder einen so verschwindend kleinen Anteil daran haben,<lb/>
daß sie stets in der Minderheit sind. Ohne Kontrolle, ohne Rücksicht übt in<lb/>
diesen Klassenvertretungen die Bourgeoisie die Herrschaft aus. Die große Masse<lb/>
verharrt im Zustande politischer Rechtlosigkeit und muß es sich gefallen lassen,<lb/>
daß über ihr Geschick, über ihr Dasein, über Steuern und Abgaben, über öffent-<lb/>
liche Einrichtungen von den Besitzenden nach deren Belieben verfügt und be-<lb/>
schlossen wird. Der Grundsatz, welcher im Reichstagswahlrecht zum Ausdruck<lb/>
kommt, daß die Angehörigen des Gemeinwesens, die mit Leib und Leben, mit<lb/>
Gut und Blut für dieses einstehen müssen, auch bei der Ordnung der öffentlichen<lb/>
Angelegenheiten mitzuraten und mitzutaten haben, muß bei allen Wahlen und<lb/>
Abstimmungen zur Geltung kommen. Denn was für jenes gilt, gilt auch für die<lb/>
übrigen. Wenn in den Einzelstaaten, in den Gemeinden usw. die rückständige<lb/>
Einrichtung noch mit Eifer verteidigt und festgehalten wird, so tritt dabei die<lb/>
unverhüllte Klassenselbstsucht zutage. Die Heuchelei, welche vor der Einführung<lb/>
des Reichstagswahlrechts sich breit machte und unter den nichtigsten Vorwänden<lb/>
für die &#x201E;Bildung&#x201C;, d. h. den Geldsack das Wahlrecht forderte, versagt heute.</p><lb/>
<p>Die Altersgrenze für das Wahl- und Stimmrecht auf 25 Jahre, wie im<lb/>
jetzigen Reichstagswahlrecht, festzusetzen, liegt kein stichhaltiger Grund vor. Alle<lb/>
über 20 Jahre alten Reichsangehörigen sollen nach unserer Forderung in den<lb/>
Genuß dieses Rechtes treten. Wer mit dem zwanzigsten Lebensjahre der<lb/>
Militärpflicht, d. h. der Pflicht, sich zur Aushebung zu stellen, genügt, und dem<lb/>
Gemeinwesen in diesem Alter die Blutsteuer zu entrichten pflegt, wer mit dem<lb/>
einundzwanzigsten Lebensjahre die Großjährigkeit, die bürgerliche Verfügungs-<lb/>
freiheit erlangt, der ist auch zur politischen Mündigkeit, zum Wahl- und Stimm-<lb/>
recht herangereift. Dazu tritt aber ein anderer, ein ausschlaggebender Gesichts-<lb/>
punkt. Tatsächlich ist die wirtschaftliche Mündigkeit für die große Mehrzahl der<lb/>
Reichsangehörigen, welche auf ihre Arbeitskraft angewiesen ist, schon vor dem<lb/>
zwanzigsten, sicher aber bis zum zwanzigsten Lebensjahre eingetreten. Schon im<lb/>
Kindesalter wird der Proletarier nur zu oft in das Joch der Arbeit gespannt:<lb/>
im jugendlichen Alter gehört er ihr bestimmt, der Zwang zum Broterwerb ist<lb/>
unweigerlich vorhanden. Beginnt die Selbständigkeit der Arbeiter so frühe,<lb/>
werden sie als selbsttätig Erwerbende schon zu Steuern usw. herangezogen, wenn<lb/>
die Sprößlinge der Reichen noch auf der Schulbank sitzen, steht es fest, daß durch-<lb/>
gängig die berufliche Ausbildung vor dem zwanzigsten Jahre erlangt wird, so<lb/>
ist die Altersgrenze, wie wir sie festsetzen, in jedem Betracht gerechtfertigt.</p><lb/>
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<p>Die Minderheit der Besitzenden wird freilich später selbständig, als die <lb/>
Angehörigen des Proletariats. Dazu kommt, daß das durchschnittliche Sterbe-<lb/>
alter des Arbeiters ein weit niedrigeres ist, als dasjenige des Reichen. Jnfolge<lb/>
der Ungunst der auf die Arbeiter einwirkenden Einflüsse, der aufreibenden Tätig-<lb/>
keit, der Entbehrungen &#x201E;muß er&#x201C;, wie der alte ehrliche Statistiker Süßmilch sich<lb/>
ausdrückt, &#x201E;früher davon&#x201C;, als der unter einem glücklicheren Sterne geborene, <lb/>
unter den günstigsten Verhältnissen sich entwickelnde Bourgeois. Schon deshalb<lb/>
bedeutet eine zu hoch hinauf gerückte Altersgrenze eine Verkürzung und Be-<lb/>
schneidung politischer Rechte des Arbeiters.</p><lb/>
<p>Die Frau gleich dem Manne soll das Wahl- und Stimmrecht erhalten, die<lb/>
Unterdrückung des Weibes durch den Mann auch auf diesem Gebiete soll be-<lb/>
seitigt werden. Jn einer Zeit, da die Frauenfrage zu einem der wichtigsten<lb/>
Bestandteile der Arbeiterfrage geworden ist, erscheint es einleuchtend, daß die<lb/>
Frau die ihr vorenthaltenen politischen Rechte erhält. Das Nähere über diesen<lb/>
Punkt siehe unter <hi rendition="#aq">V</hi>.</p></div><lb/>
<div n="4"><head>Proportional-Wahlsystem, und bis zu dessen Einführung gesetz-<lb/>
liche Neueinteilung der Wahlkreise nach jeder Volkszählung.</head><lb/>
<p>Das Wahlverfahren, wie es heute für den Reichstag besteht, ist verbesserungs-<lb/>
bedürftig. Ein Vertretungskörper soll die Ansichten, Wünsche, Richtungen der<lb/>
Wählerschaft mit größtmöglicher Treue abspiegeln, so daß auch die Minder-<lb/>
heiten bei der Beratung und Beschlußfassung in dieser Körperschaft ihr Wort in<lb/>
die Wagschale werfen können. Die verschiedenen Parteien sind ferner erst dann<lb/>
richtig vertreten, wenn sie im Verhältnis ihrer Gesamtstimmenzahl Abgeordnete<lb/>
besitzen. Wenn man bedenkt, daß z. B. die Sozialdemokratie bei den letzten<lb/>
Wahlen von 1903 von 9495506 abgegebenen gültigen Stimmen 3010472 (fast<lb/>
82 Prozent) auf ihre Kandidaten vereinigt, trotzdem aber nicht 128 Abgeordnete,<lb/>
wie ihr nach diesem Verhältnis gebührten, sondern nur 81 auf 397 (20 Prozent)<lb/>
in den Reichstag geschickt hat, so zeigt sich die Unvollkommenheit der jetzigen<lb/>
Wählart auf das deutlichste. Wir fordern deshalb ein Verfahren, welches die<lb/>
verhältnismäßige Vertretung der verschiedenen Parteien in den gesetzgebenden<lb/>
Körperschaften sichert. Leitender Grundsatz hierbei ist, daß die Zahl der Ver-<lb/>
treter einer Partei sich nach der Gesamtzahl der bei den betreffenden Wahlen<lb/>
für diese Partei überhaupt abgegebenen Stimmen richtet. Die Minderheiten<lb/>
kommen so zu ihrem Rechte, die Stärke der parlamentarischen Fraktionen ent-<lb/>
spricht der Stärke der Parteien, Stichwahlen kommen in Wegfall, das ganze<lb/>
Verfahren wird erheblich vereinfacht. Wie gegebenenfalls diese Verhältniswahlen<lb/>
zu ordnen sind, entscheidet die Praxis mannigfache Vorschläge dafür sind vor-<lb/>
handen, die wir hier nicht zu erörtern haben.</p><lb/>
<p>Bis zur Einführung des neuen Wahlverfahrens ist das alte, so weit es<lb/>
angeht, zu verbessern. Dazu gibt es nur einen Weg. Nach dem Wahlgesetze<lb/>
für den deutschen Reichstag soll auf je 100000 Einwohner ein Abgeordneter<lb/>
gewählt werden. Ein Ueberschuß von mindestens 50000 Köpfen der Gesamt-<lb/>
bevölkerung eines Bundesstaates berechtigt zu einem weiteren Mitglied. Be-<lb/>
kanntlich beträgt aber heute die Zahl der Reichstagsabgeordneten nur 397, sie<lb/>
entspricht also nicht dem tatsächlichen Stande der Reichsbevölkerung, sondern<lb/>
gründet sich auf eine vor einem Menschenalter festgestellte Bevölkerungszahl.<lb/>
Nun besagt zwar der Schlußsatz von § 5 des Wahlgesetzes vom 31. Mai 1869:<lb/>
&#x201E;Eine Vermehrung der Zahl der Abgeordneten infolge der steigenden Bevölkerung <lb/>
wird durch das Gesetz bestimmt&#x201C;, jedoch ist bis auf diesen Tag die auch in der<lb/>
Reichsverfassung (Artikel 20) vorgesehene gesetzliche Neuregelung der Ab-<lb/>
geordnetenzahl nicht vorgenommen worden. Die Volkszahl des Deutschen Reiches<lb/>
ist von 40816244 auf 46855704 in 1885 gestiegen und betrug nach den Er-<lb/>
gebnissen der Volkszählung von 1900: 56367178 Personen. Ein einfaches<lb/>
&#x2003;
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Rechenexempel &#x2013; man hat nur mit 100000 die jedesmalige Volkszahl zu<lb/>
dividieren &#x2013; überzeugt davon, daß eine weit größere Zahl von Abgeordneten<lb/>
als 397 für den Reichstag gewählt werden müßte. Aus welchen Beweggründen<lb/>
die Regierung und die herrschenden Parteien sich davor hüten, diese Angelegenheit<lb/>
auch nur zu erörtern, liegt auf der Hand. Sie befürchten, daß die Neueinteilung<lb/>
der Wahlkreise der Arbeiterpartei einen großen Zuwachs von Vertretungen ver-<lb/>
schaffen würde. Bei dem Gange der Entwickelung strömen immer mehr Arbeits-<lb/>
kräfte nach den Sammelbecken von Handel und Wandel, nach den Mittelpunkten<lb/>
der Großgewerbe, nach den Großstädten. Das platte Land, ein Hauptsitz der<lb/>
rückständigen Parteien, entvölkert sich, die Proletariermassen werden an einer<lb/>
Reihe von Brennpunkten zu immer dichteren Haufen zusammengeballt, die Auf-<lb/>
klärung, das Klassenbewußtsein dringen in immer weitere Schichten. Die<lb/>
Wahlerfolge der Sozialdemokratie würden durch eine Neueinteilung der Kreise<lb/>
sich erheblich mehren. Die Scheu vor dem Eintritt dieses unvermeidlichen Ge-<lb/>
schehnisses ist die Ursache dafür, daß man an der längst veralteten Ordnung der<lb/>
Wahlkreise mit Zähigkeit festhält. Wir haben also dringende Veranlassung, daß<lb/>
Wandel geschaffen wird. Heutzutage finden sich eine Reihe von Wahlkreisen, die<lb/>
noch dem Wortlaut des Gesetzes statt des einen, mehrere Vertreter zu wählen<lb/>
hätten; sie können nur einen in den Reichstag schicken, wie irgend ein ländlicher<lb/>
Wahlkreis, der nur den fünften oder sechsten Teil ihrer Bewohnerzahl aufweist,<lb/>
sie werden demnach in der Ausübung ihres Wahlrechts auf das ärgste beein-<lb/>
trächtigt. Nehmen wir z. B. Berlin! Nach der Zählung von 1900 betrug seine<lb/>
Bevölkerung 1889000 Einwohner; sie hat heute (1905) die zweite Million<lb/>
schon überschritten. Trotzdem zählt Berlin nur sechs Reichstagswahlkreise,<lb/>
obwohl es nach seiner jetzigen Volkszahl zwanzig Abgeordnete wählen müßte.<lb/>
Das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin, das 1900 608000 Einwohner hatte,<lb/>
wählt gerade so viele Abgeordnete, wie die Millionenstadt Berlin. Welches Miß-<lb/>
verhältnis, wenn der sechste Berliner Wahlkreis mit rund 700000 Einwohnern<lb/>
ebenso wie Schaumburg-Lippe mit 43000 Einwohnern nur je einen Vertreter<lb/>
wählen darf! Aehnliche Ergebnisse finden sich bei einer Reihe anderer Groß-<lb/>
städte, so bei Hamburg (768000 Einwohner, 8 Abgeordnete), Breslau (426000<lb/>
Einwohner, 2 Abgeordnete), im Kreise Teltow-Beeskow-Storkow-Charlottenburg<lb/>
mit 700000 Einwohnern und 1 Abgeordneten usw.</p><lb/>
<p>Um mit diesem Mißstand aufzuräumen, gilt es, nach jeder Volkszählung die<lb/>
Wahlkreise neu einzuteilen. Erst dadurch wird eine angemessene Vertretung<lb/>
ermöglicht. Dem Zuwachs der Volkszahl entsprechend sind neue Kreise zu<lb/>
bilden, die zu groß gewordenen Kreise sind zu zerlegen, neue Reichstagssitze auf<lb/>
diese Weise zu schaffen. Freilich, es kennzeichnet die Absicht und Gesinnung der<lb/>
Herrschenden, daß der Sitzungssaal des Reichstagsgebäudes nur für 400 Ab-<lb/>
geordnete berechnet ist. Glaubt man auf diese Weise ungern gesehene Volks-<lb/>
vertreter fernzuhalten?</p><lb/>
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 <div n="4"><head>Zweijährige Gesetzgebungsperioden.</head><lb/>
<p>Die Gesetzgebungsperiode (Legislaturperiode) ist der Zeitraum, für welchen<lb/>
eine gesetzgebende Körperschaft gewählt ist. Jnnerhalb dieses Zeitraumes sind<lb/>
die der gewählten Körperschaft obliegenden Geschäfte zu erledigen; mit seinem<lb/>
Ablauf erlöschen die Vollmachten der Vertreter und ihrer Gesamtheit. Für den <lb/>
Deutschen Reichstag bestand früher eine Gesetzgebungsperiode von dreijähriger<lb/>
Dauer; das Gesetz vom 19. März 1888 setzte an ihre Stelle eine fünfjährige.<lb/>
Die Beweggründe, welche den Fürsten Bismarck, den Urheber jenes Gesetzes, und<lb/>
die herrschenden Parteien dazu trieben, den bisherigen Zustand zu verändern,<lb/>
belehren uns darüber, weshalb die Sozialdemokratie für eine kürzere Frist zu<lb/>
kämpfen verpflichtet ist. Die Regierung und die Mehrheit der bürgerlichen<lb/>
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Kreise erblicken in der Verlängerung der Gesetzgebungsperiode ein Hemmnis der<lb/>
Arbeiterbewegung, das von ihnen ins Leben gerufene Gesetz war ein neuer &#x2013;<lb/>
der wievielte! &#x2013; Versuch, den verhaßten Gegner durch eine Zwangsmaßregel<lb/>
zu bedrücken und in seiner Tätigkeit einzuengen. Jede Wahl gibt der Sozial-<lb/>
demokratie die günstige Gelegenheit, auf breitester Grundlage und am wenigsten<lb/>
gehindert durch polizeiliche Quengeleien, durch gesetzliche Ränke und Schwänke,<lb/>
durch all den Wust arbeiterfeindlicher Paragraphen und Verordnungen, für ihre<lb/>
Grundsätze zu wirken. Zu wirken in den weitesten Kreisen der Bevölkerung, auch<lb/>
unter denjenigen, welche bei anderen Gelegenheiten, zu anderen Zeitpunkten<lb/>
schwer zu erreichen, und kaum aus ihrer Gleichgültigkeit aufzurütteln sind.<lb/>
Hier kann mit einem Schlage die Erörterung wichtiger Zeitfragen zu einer allge-<lb/>
meinen gemacht, hier können bis auf das weltfernste Dörfchen, bis in den letzten<lb/>
Winkel der Großstadt die Lehren der Sozialdemokratie getragen werden. Durch<lb/>
den Volkskörper rollt in solchen Zeiten das Blut in rascherem Schlage, und der<lb/>
stumpfste Sinn schärft sich, wird nur das Wohl und Wehe der Besitzlosen, die<lb/>
Not der Armen und die Mißwirtschaft der Herrschenden knapp und klar, scharf und<lb/>
überzeugend dargestellt.</p><lb/>
<p>Welche Bedeutung es für die Wähler hat, daß der Abgeordnete nach Umfluß<lb/>
eines kürzeren Zeitabschnittes genötigt ist, sich von neuem einer Wahl zu unter-<lb/>
ziehen, liegt auf der Hand. So können die Auftraggeber eine scharfe und ein-<lb/>
dringliche Aufsicht über ihren Vertreter üben, sein Verantwortlichkeitsgefühl<lb/>
wird gesteigert, die Möglichkeit, einen unzuverlässigen Abgeordneten rascher zur<lb/>
Rechenschaft zu ziehen und an seiner Stelle einen vertrauenswürdigeren zu<lb/>
setzen, ist dadurch erhöht. Was für den einzelnen Abgeordneten, gilt erst recht<lb/>
für die gesetzgebende Körperschaft in ihrer Gesamtheit. Je länger die Frist,<lb/>
welche ihr gestellt ist, desto näher liegt die Gefahr eines Mißbrauchs der Voll-<lb/>
machten, eines Schlendrians, der statt eifriger Tätigkeit und frischen Lebens die<lb/>
Schablone und die geschäftsmäßige Geschicklichkeit zur Herrschaft bringt. Die<lb/>
Rücksicht auf die von der Wählerschaft durch den Stimmzettel geübte Beurteilung<lb/>
ist um so größer und wirkungsvoller, je kürzer die Gültigkeitsdauer der Auf-<lb/>
träge ist. Eine arbeiterfeindliche Mehrheit, die, sagen wir fünf Jahre, ungestört<lb/>
wirtschaften kann, ohne den Einspruch des Proletariats fürchten zu müssen,<lb/>
richtet natürlich mehr Unheil an, als wenn ihre Zeit schon nach zwei Jahren<lb/>
zu Ende ginge und so der Wählerschaft die Gelegenheit geboten wurde, mit ihr<lb/>
abzurechnen und sie zu beseitigen.</p><lb/>
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 <div n="4"><head>Vornahme der Wahlen und Abstimmungen an einem gesetzlichen<lb/>
Ruhetage.</head><lb/>
<p>Die Wahl und Abstimmung für jeden zu ermöglichen, der wahl- und stimm-<lb/>
berechtigt ist, das erscheint als ein Gebot des öffentlichen Nutzens. Die Wahl<lb/>
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ist deshalb berechtigt zu fordern, daß ihm die Möglichkeit gegeben wird, unge-<lb/>
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Hindernis, das ihm von Staatswegen und von seiten der herrschenden Klassen<lb/>
bereitet wird, stellt sich als ein Eingriff in das Wahlrecht, als der Versuch dar,<lb/>
jenes wertlos zu machen, auf die Gesinnung der Wähler einen widerrechtlichen<lb/>
Einfluß auszuüben, das Wahlergebnis zugunsten der Machthaber künstlich zu<lb/>
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er wirtschaftlich benachteiligt, in seiner Stellung, seinem Erwerbe bedroht wird.<lb/>
Dadurch, daß die Wahl an einem Werktage stattfindet, werden zahlreiche Wahl-<lb/>
berechtigte tatsächlich gehindert, sich an einer Handlung zu beteiligen, die für<lb/>
sie von ausschlaggebender Wichtigkeit ist. Wie viele Arbeiter, wie viele An-<lb/>
gestellte müssen aus dieser Ursache fernbleiben, wie Viele zwingt der Unter-<lb/>
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nehmer, sich der Abstimmung zu enthalten oder ihren Verdienst zu opfern, wollen<lb/>
sie ihrer Pflicht genügen! Jn den großgewerblichen Bezirken, in denen, wie in<lb/>
Oberschlesien, in Rheinland-Westfalen mit ihren Hüttenwerken, ihren Gruben<lb/>
die Aussicht und die Beeinflussung durch die Arbeitsherren und ihre Beamten<lb/>
eine geradezu abscheuliche ist, in den Stammsitzen der Junkerschaft, die ihre<lb/>
Hörigen vom Hof oder Acker zum Stimmkasten führt, wie das Lamm zur<lb/>
Schlachtbank, kommt dieser Mißstand haarscharf zum Ausdruck; die Wahl-<lb/>
einsprüche geben Zeugnis davon. Auf dem platten Lande fällt noch weiter ins<lb/>
Gewicht, daß nur zu oft sehr weite und schlechte Wege zum Wahlort zurückzu-<lb/>
legen sind, so daß der an die Scholle gefesselte Landmann statt zur Wahl zu<lb/>
gehen, daheim bleibt. Die Erfüllung der höchsten Bürgerpflicht, die Ausübung<lb/>
des höchsten staatsbürgerlichen Rechts muß gesetzlich gesichert sein. Nur wenn<lb/>
ein Ruhetag, durch ein Gesetz verbrieft und besiegelt, schneidig überwacht, rück-<lb/>
sichtslos durchgeführt, innegehalten und beobachtet, der breiten Masse in Stadt <lb/>
und Land die Bahn zur Urne geebnet hat, dann kann von einer wirklichen Wahl-<lb/>
freiheit die Rede sein. Freilich, handelt es sich um bürgerliche Streitfragen, so<lb/>
ist man eher bereit, Zugeständnisse zu machen. Die Berliner Kirchenwahlen, bei<lb/>
denen die heftigsten Kämpfe zwischen Liberalen und Konservativen sich abspielen, <lb/>
finden an einem Sonntage statt.</p><lb/>
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 <div n="4"><head>Entschädigung für die gewählten Vertreter</head><lb/>
<p>Das allgemeine Wahlrecht ist von den herrschenden Parteien Deutschlands<lb/>
sofort durchlöchert worden. Die Zahlung von Taggeldern (Diäten) an die Ab-<lb/>
geordneten ist durch den Artikel 82 der Reichsverfassung: &#x201E;Die Mitglieder des<lb/>
Reichstages dürfen als solche keine Besoldung oder Entschädigung beziehen&#x201C; rund<lb/>
und nett ausgeschlossen worden.</p><lb/>
<p>Die verbündeten Regierungen, an ihrer Spitze der &#x201E;blutrote Reaktionär&#x201C;<lb/>
Bismarck und das Großbürgertum erblickten in der Diätenlosigkeit der Abgeord-<lb/>
neten, um mit dem höfischen Staatsrechtslehrer Bluntschli zu reden, &#x2013;ein aristo-<lb/>
kratisches Gegengewicht gegen das demokratische allgemeine Stimmrecht mit<lb/>
seinen Gefahren eines rohen Uebergewichts der ungebildeten Massen. Mit<lb/>
anderen Worten: das Erfordernis eines bestimmten Einkommens oder Ver-<lb/>
mögens, das durch das allgemeine gleiche direkte Wahlrecht ausgeschieden war,<lb/>
wurde durch die Hintertür wieder eingelassen, die Reichen sollten ein Vorrecht<lb/>
auf die Abgeordnetenstellung erhalten, der Besitz und seine Vertreter sollten im<lb/>
Reichstage den Ausschlag geben. Ein bürgerlicher konservativer Geschichts-<lb/>
schreiber, Dahlmann, hat einst gesagt, &#x201E;daß nur die Diäten dem Volk verbürgen, <lb/>
daß seine Wahlkammer dem bürgerlichen Verdienst auch ohne das Geleit des<lb/>
Reichtums offen stehe&#x201C;. Auch die Diätenlosigkeit war ein Schachzug gegen die<lb/>
Arbeiterklasse, deren Vertretung man vom Reichstage ausschließen wollte. Daß<lb/>
dank dem bewundernswerten Opfermute des Proletariats die schandlichsten<lb/>
Machenschaften unserer Gegner durchkreuzt worden sind, daß es Heller für Heller<lb/>
aus seinen Mitteln seinen Vertretern Taggelder zahlt, ist eine der rühmlichsten<lb/>
Taten der deutschen Arbeiterschaft, aber es mindert nicht die handgreifliche Un-<lb/>
gerechtigkeit. Von den noch unter dem Sozialistengesetz 1884 gegen Hasenclever,<lb/>
Kräcker usw. angestrengten schmählichen Diätenprozessen und der Tatsache ganz <lb/>
zu schweigen, daß zwar die mit Taggeldern begabten preußischen Landboten,<lb/>
Junker, Unternehmer, Landräte, bei ihrer Steuererklärung die Taggelder vom<lb/>
steuerbaren Einkommen in Abzug bringen dürfen, die auf sich selbst angewiesenen<lb/>
Reichsboten dagegen ihre Auslagen auch noch versteuern müssen, eine anmutende<lb/>
Zugabe zur Diätenlosigkeit.</p><lb/>
<p>Jst es nicht ein sonnenklarer Beweis für die Absichten, welche die Herrschen-<lb/>
den mit der Diätenlosigkeit der Reichsboten verfolgen, daß alle diejenigen Ver-<lb/>
tretungen, bei denen das Wahlrecht auf den Nachweis eines bestimmten Steuer-<lb/>
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betrages sich gründet, ihren Mitgliedern Taggelder zahlen? So daß die in<lb/>
ihrer erdrückenden Mehrheit den besitzenden Schichten angehörenden Abgeordneten<lb/>
Entschädigungen für ihren Zeitverlust und ihre Auslagen erhalten, sie, die als<lb/>
Großgrundbesitzer, hohe Beamte, Fabrikanten, Großhändler es doch wahrlich<lb/>
nicht nötig hätten. Die preußischen Landtagsabgeordneten z. B. erhalten für<lb/>
den Tag 15 Mk. Die Mitglieder der zweiten Kammern und der Landtage mit<lb/>
Einkommeneinrichtung erhalten in allen deutschen Staaten Diäten, ebenso die<lb/>
Mitglieder der Provinziallandtage, Kreistage usw. Ja, während der Reichstag<lb/>
diätenlos bleibt, erhalten die Bevollmächtigten des Bundesrats, welcher mit dem<lb/>
Reichstage gemeinsam die Gesetzgebung ausübt, durchgängig hoch besoldete Be-<lb/>
amte, für ihre Mühewaltung von den durch sie vertretenen Staaten eine reich-<lb/>
liche Entschädigung. Was dem einen recht, ist dem anderen billig. Die Beauf-<lb/>
tragten der deutschen Wählerschaft sollen in der Lage sein, ihre Pflichten zu er-<lb/>
füllen, was für die unbemittelten Reichsboten nur möglich ist, wenn sie durch<lb/>
Gewährung von Taggeldern in den Stand gesetzt sind, ohne schwere Einbuße<lb/>
zu erleiden, in Berlin mitzuraten und mitzutaten. Es versteht sich am Rande,<lb/>
daß das eben Ausgeführte für alle gesetzgebenden Körperschaften gilt. Der<lb/>
Grundsatz des allgemeinen gleichen direkten Wahlrechts wird durch das Recht der<lb/>
Gewählten auf Taggelder ergänzt. Der heuchlerische Vorwand, daß solch ein<lb/>
Amt ein Ehrenamt sei, das ohne Entgelt bekleidet werden müsse, ist null und<lb/>
nichtig. Das &#x201E;Ehrenamt&#x201C; bedeutet das durch nichts begründete Vorrecht des<lb/>
Geldsacks und den Ausschluß der unangenehmen Arbeitervertreter.</p><lb/>
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 <div n="4"><head>Aufhebung jeder Beschränkung politischer Rechte außer im Falle<lb/>
der Entmündigung.</head><lb/>
<p>Diese Forderung richtet sich in erster Reihe gegen die Maßregeln, welche<lb/>
dem Proletarier seine politischen Rechte verkürzen oder rauben, deshalb, weil er<lb/>
ein Proletarier, ein Opfer der herrschenden Wirtschaftsweise ist. Die bürgerliche<lb/>
Gesellschaft ist nicht zufrieden damit, dem Arbeiter Mark und Blut auszusaugen<lb/>
und ihn zum Nutzen der Reichen zu einem Spielball des Kapitalismus zu machen,<lb/>
es genügt ihr nicht, daß Not und Entbehrungen des Arbeiters Los sind, auf daß<lb/>
die Besitzenden sich immer mehr bereichern können, sie ist nicht befriedigt dadurch,<lb/>
daß er ohne seine Schuld in den Zeiten der Krisen, der Arbeitslosigkeit, der Ge-<lb/>
schäftsflauheit am Hungertuche nagt. Nein, diese sittenstrenge, tugendhafte Ge-<lb/>
sellschaft straft den Proletarier auch noch dafür, daß er ihr Lohnsklave ist, daß <lb/>
er für sie seine Haut zu Markte trägt, sie entzieht ihm das Wahlrecht, wenn er<lb/>
in seinem Elend daß kärgliche Almosen der Armenpflege hat annehmen müssen.<lb/>
Es leuchtet ein, daß dieser politischen Ausbeutung, welche sich keck neben die<lb/>
wirtschaftliche Auspowerung der Masse stellt, ein Ende gemacht werden muß. Jst<lb/>
die bürgerliche Selbständigkeit dagegen infolge Geisteskrankheit usw. jemanden<lb/>
entzogen, so fällt natürlich für den unter Vormundschaft Gestellten auch die<lb/>
politische Mündigkeit fort.</p><lb/>
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 <div n="3"><head><hi rendition="#aq">II</hi>.</head><lb/>
<div n="4"><head>Direkte Gesetzgebung durch das Volk.</head><lb/>
<p>Die politisch mündigen Bürger eines Gemeinwesens, in welchem daß öffent-<lb/>
liche Leben kräftig sich regt, können sich jedoch nicht damit begnügen, einer Kör-<lb/>
perschaft die Gesetzgebung zu übertragen, ohne sich die Mittel der Aufsicht, der<lb/>
Prüfung und der Berichtigung zu sichern. Es reicht nicht aus, daß die Wahl-<lb/>
perioden kurz befristet sind. Diejenigen, für welche die Gesetze geschaffen werden,<lb/>
diejenigen, welche an ihrem Leibe die Wirkungen der Parlamentsbeschlüsse er-<lb/>
fahren und mit ihrem Gut und Blut dafür einzustehen haben, diejenigen, auf<lb/>
deren Schultern die öffentlichen Lasten ruhen, die breiten Massen des Volkes<lb/>
müssen zu Wort kommen, sie müssen ihre Ansicht zum Ausdruck und zur Geltung<lb/>
&#x2003;
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bringen können. Jhnen muß in letzter Linie die Entscheidung über die gesetz<lb/>
geberisch bedeutsamen Fragen zufallen. Wie wir die Volkswehr und das Volks-<lb/>
gericht fordern, so auch die Volksgesetzgebung. Wie jeder Bürger Wehrmann und<lb/>
Richter werden soll, so muß, wie vordem in dem Zeitalter germanischer Volks-<lb/>
freiheit, jedermann wieder Gesetzgeber sein. Er muß diese Rechte zeitweise in<lb/>
eigener Person ausüben. Nur wenn jeder Bürger endgültig über die Gesetze ent-<lb/>
scheidet, schützt sich das Volk vor der Knechtschaft. Verzichtet es auf das Recht,<lb/>
über Gesetze den letzten Entscheid zu geben, heißt es schon in einem von Karl<lb/>
Bürlli an den Baseler Kongreß der Jnternationalen Arbeiter-Assoziation 1869<lb/>
erstatteten Berichte, überläßt es diese Pflicht einem Einzigen oder nur Wenigen,<lb/>
so werden diese sich bald das Recht herausnehmen, die Gesetze nur für sich und<lb/>
gegen das allgemeine Wohl zu machen.</p><lb/>
<p>Die naturnotwendige Folge der Repräsentativ-Verfassung, d.h. derjenigen<lb/>
Verfassung, bei welcher das Volk durch seine Vertreter (Repräsentanten) an der<lb/>
Gesetzgebung mitwirkt, ist die direkte Gesetzgebung durch das Volk. Diese letztere ist<lb/>
nur der volkstümliche Ausbau jener Einrichtung. Schon die französische Ver-<lb/>
fassung von 1793 hat die leider nie in Kraft getretene direkte Gesetzgebung durch<lb/>
das Volk, wenn auch noch in wenig entwickelter Gestalt, als sogen. Veto, wonach<lb/>
eine gewisse Anzahl Stimmberechtigter Einsprache gegen ein neues Gesetz erheben<lb/>
kann, worauf es dem Volk zur Abstimmung vorzulegen ist. (Artikel 53, 58, 59 der<lb/>
Konstitution von 1793). Die politische Geschichte unseres freistaatlichen Nachbar<lb/>
landes, der Schweiz, ist ein lehrreiches Beispiel für den Siegeslauf jenes volks-<lb/>
tümlichen, historisch bedingten Gedankens. Die Volksgesetzgebung findet sich seit<lb/>
Jahrhunderten schon, urwüchsig-altfränkisch, in den Landgemeinde-Kantonen der<lb/>
Schweiz (das Handmehr, das heißt die offene Abstimmung). Reich ausgestaltet,<lb/>
in neuzeitlichen Formen herrscht sie heute in der Mehrzahl der Schweizer Kan-<lb/>
tone, am höchsten ausgebildet in Zürich. Je größer das Gemeinwesen, desto<lb/>
stärker der Zwang, sich den jetzigen Zuständen anzupassen, keine schwere Aufgabe<lb/>
in der Zeit des Dampfes und der Elektrizität. des Verkehrs, des lebhaftesten<lb/>
Austausches der Gedanken. Geheime Abstimmung tritt an Stelle des Handmehrs,<lb/>
gedruckte Erläuterungen der Gesetzesvorschläge, Erörterung in den Blättern, in<lb/>
Versammlungen klären die Sachlage und befähigen die Bürger, nach bestem<lb/>
Wissen und Gewissen über die Gesetze zu entscheiden.</p><lb/>
<p>Die direkte Gesetzgebung durch das Volk, wie sie sich in den größeren Staats-<lb/>
verbänden der Schweiz gestaltet hat. setzt sich aus zwei Bestandteilen zusammen,<lb/>
einem anregenden und einem beschließenden, aus dem Vorschlagsrecht des Volkes,<lb/>
auch Volksinitiative genannt, und aus der Volksabstimmung über die Gesetze,<lb/>
dem sogenannten Referendum. Zwischen beiden wirkt als regelmäßiges Organ<lb/>
der Rat, die gewählte Volksvertretung, der nicht mehr ein gesetzgebender, sondern<lb/>
nur noch ein gesetzvorschlagender, d. h. ein bloßer Ratgeber ist, dessen Rat das<lb/>
Volk annehmen oder verwerfen kann. So steht der Rat zwischen zwei Feuern.<lb/>
Schlägt er schlechte Gesetze vor, so werden sie durch die Volksabstimmung (Refe-<lb/>
rendum) verworfen. Will der Rat, das Parlament, keine guten Gesetze vor-<lb/>
schlagen, so tritt die Volksinitiative in Tätigkeit und macht selbst Vorschläge. Nach<lb/>
dem Züricher Grundgesetz vom 18. April 1869, an welchem auch F. A. Lange, der<lb/>
Verfasser der &#x201E;Arbeiterfrage&#x201C; eifrig mitgearbeitet hat, kann sich die Volksinitia-<lb/>
tive auf zweierlei Weise äußern. Wenn der fünfzehnte Teil des Volkes einen<lb/>
Vorschlag macht, muß dieser vor die Volksabstimmung gebracht werden. Macht<lb/>
ein Einzelner einen Vorschlag, dem ein Drittel des Rats zustimmt, muß eben-<lb/>
falls darüber durch das Volk abgestimmt werden. Auch die Bundesverfassung der<lb/>
Eidgenossenschaft kennt seit 1874 wenigstens das fakultative Referendum, und die<lb/>
im Grütliverein zusammengeschlossene schweizerische Arbeiterschaft hat bereits in<lb/>
einer Eingabe vom 5. April 1889 die Einführung des obligatorischen Referen-<lb/>
dums und der Volksinitiative in eidgenössischen Angelegenheiten verlangt.</p><lb/>
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<p>Jst die Wirksamkeit aller Parteien eine freie, ungehinderte, können die<lb/>
brennenden Fragen sachlich und unbefangen erörtert werden, so ist die direkte<lb/>
Gesetzgebung ein mächtiger Hebel der politischen Aufklärung. Je tiefer die Ein<lb/>
sicht der arbeitenden Klassen in die politischen und gesellschaftlichen Zustände, je<lb/>
mächtiger das Wachstum des Klassenbewußtseins, um so klarer und kräftiger wird<lb/>
die Volksgesetzgebung das zum Ausdruck bringen, was die Sozialdemokraten sind<lb/>
und was sie wollen. Was große Kreise der Bevölkerung wünschen, kann nicht<lb/>
mehr unbeachtet bleiben, es wird zur Begutachtung, zur Annahme oder Ablehnung<lb/>
allen Bürgern vorgelegt werden, die Volksvertretung untersteht der beständigen<lb/>
Aufsicht des Volkes, die Arbeiter erlangen diejenige Machtstellung, welche ihnen<lb/>
kraft ihrer Lage, ihrer Zahl, ihrer politischen Reife gebührt.</p></div><lb/>
<div n="4"><head>Selbstbestimmung und Selbstverwaltung des Volks in Reich, <lb/>
Staat, Provinz und Gemeinde.</head><lb/>
<p>Das Volk soll Herr im eigenen Hause sein, im Engeren wie im Weiteren<lb/>
soll es die Verwaltung führen. Die Selbstverwaltung ist hier eine wirklich demo-<lb/>
kratische, nicht ein Werkzeug der Besitzenden, wie dies z. B. heute in Deutschland<lb/>
der Fall ist. Vielmehr soll die Masse des Volkes an der Verwaltung im großen<lb/>
wie im kleinen Kreise teilnehmen, die Geschäfte unmittelbar oder durch von ihr<lb/>
frei gewählte Beamte oder Ausschüsse führen, nicht nur stets Kenntnis von der<lb/>
Geschäftsgebarung, sondern bestimmenden Einfluß auf diese haben. Die bureau-<lb/>
kratische Wirtschaft, welche von oben herab alles regelt, dem praktischen Leben<lb/>
fernsteht, eine Kaste der Schreibstubenherren aufzüchtet und alle Selbständigkeit<lb/>
erstickt, soll beseitigt werden. Jn der Gemeinde, so gut wie im Kreis, in der Pro-<lb/>
vinz, wie im Staat und Reich herrscht dann die freie Selbstbestimmung, die von<lb/>
den Bürgern der Gemeinschaft selber ausgeht. So erzieht sich das Volk selber<lb/>
zu politischer Tätigkeit und entwindet der Verwaltung vom grünen Tische die ihr<lb/>
heute eignenden Vollmachten. Man erwäge, welch umfassendes Gebiet eine durch-<lb/>
greifende Selbstverwaltung zu bearbeiten hat: Sicherheitspolizei, Gesundheits-<lb/>
wesen, Unterrichtswesen. Armenwesen. Steuer- und Finanzwesen, daß sind<lb/>
Gegenstände, welche ihr zufallen werden. Wenn das Volk statt des gewerbs-<lb/>
mäßigen Beamtentums am Steuerruder sitzt, welcher Umschwung der Verhält-<lb/>
nisse, welcher Sieg!</p><lb/>
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 Wahl der Behörden durch das Volk, Verantwortlichkeit und Haft-<lb/>
barkeit derselben.</head><lb/>
<p>Jm engsten Zusammenhang mit den vorhergehenden Forderungen steht dieser<lb/>
Punkt. Er ist nur ein Glied mehr in der Reihe, und seine Begründung ist bereits<lb/>
in dem oben Gesagten enthalten. Die Behörden sind Vollstreckungsorgane des<lb/>
Volkes, sie sind deshalb vom Volke zu wählen, von ihm mit ihren Befugnissen<lb/>
auszustatten, ihm allein für ihre Amtsführung verantwortlich und haftbar. Ver-<lb/>
antwortlich nach der strafrechtlichen, haftbar nach der zivilrechtlichen Seite. Die<lb/>
vom Volke bestellten Beamten vom obersten bis zum letzten sind für jede Ueber-<lb/>
schreitung ihrer Vollmachten, für jeden Verstoß, den sie sich zu Schulden kommen<lb/>
lassen, zur Rechenschaft zu ziehen, sodaß einer willkürlichen, rechtswidrigen Ge-<lb/>
schäftsführung die Strafe auf dem Fuße folgt. Erwächst aus dem Vorgehen des<lb/>
Beamten ein materieller Schaden, so ist er verpflichtet, dafür aufzukommen. So<lb/>
werden die Behörden als Beauftragte des Volkes zu wirken haben, nicht als freie<lb/>
Herren und Gebieter, sie dürfen nicht nach ihrem Gutdünken schalten und walten,<lb/>
sie sind ihren Auftraggebern Rechenschaft schuldig. Keine fremde Autorität drängt<lb/>
sich zwischen die Behörden und die Nation, da jene im Sinne und nach den Grund-<lb/>
sätzen ihrer Auftraggeber verfahren müssen, in die sicheren Bande des Gesetzes<lb/>
verstrickt, durch ihre Wählbarkeit im unmittelbaren Zusammenhange mit der Be-<lb/>
völkerung, durch ihre Pflichten, deren Verletzung strenge Buße trifft, zur sorg-<lb/>
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samen, sachlichen, unparteiischen Verwaltung der ihnen anvertrauten Zweige<lb/>
genötigt.</p><lb/>
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 <div n="4"><head>Jährliche Steuerbewilligung.</head><lb/>
<p>Das Recht der jährlichen Steuerbewilligung ist eine der wichtigsten Bürg-<lb/>
schaften eines geordneten Gemeinwesens. Die Mitglieder einer Gemeinschaft,<lb/>
welche die Steuerlasten zu tragen, die Mittel für die öffentlichen Ausgaben auf-<lb/>
zubringen haben, sind um ihre Zustimmung zu befragen, sie haben zu entscheiden,<lb/>
in welcher Höhe die zur Befriedigung der öffentlichen Bedürfnisse nötigen Gelder<lb/>
zu bewilligen sind. Der Verzicht auf die jährliche Steuerbewilligung bedeutet die<lb/>
Auslieferung der politischen Freiheit an die Regierung. Die große Masse,
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deren Schultern die Steuerlast am schwersten wuchtet, darf nicht bloß eine<lb/>
leidende, sie muß eine tätige Rolle spielen. Wie viel ist zu geben und aus was<lb/>
für Quellen ist die Einnahme zu schöpfen, welche den Bedarf des gemeinen<lb/>
Wesens deckt? Das sind Fragen, welche das Volk zu beantworten hat. Entschlägt<lb/>
sich das Volk seines Rechtes, so macht es die Regierung in Wirklichkeit selbstherr-<lb/>
lich. Jn dem Augenblick, in welchem der Regierung über ein Steuerjahr hinaus<lb/>
Vollmachten zugebilligt werden, wird das Parlament zum Schatten, das Volk<lb/>
zum Schatten dieses Schattens. Jn der englischen Verfassungsgeschichte ist der<lb/>
hartnäckige, unter unsäglichen Opfern an Gut und Blut geführte Kampf um die<lb/>
Steuerbewilligung einer der hervorstechendsten bedeutsamsten Abschnitte. Ohne<lb/>
dies Recht wird aus dem Säckel der Nation aufs Geradewohl gewirtschaftet, mit<lb/>
vollen Händen wird hier gegeben, dort genommen, der Lebensnerv des Staates<lb/>
wird getroffen, und die beste Handhabe, das Regiment des gemeinen Wesens in<lb/>
den Schranken der Verfassung und der Gesetze zu halten, ist rettungslos preisge-<lb/>
geben. Zum Regieren so gut wie zum Kriegführen gehört Geld, Geld und noch-<lb/>
mals Geld. Wie es regiert sein will, darüber verfüge das Volk: aber seine Ver-<lb/>
fügungsfreiheit ist ihm geraubt, öffnet es anderen ohne Kontrolle seine Taschen.<lb/>
Den Daumen auf den Beutel, das ist die Losung, Prüfung jeder Forderung, <lb/>
Uebernahme der Lasten nur auf ein Steuerjahr, keine neuen Steuern ohne drin-<lb/>
genden Bedarf, Steuerbewilligung und gute, d. h. volkstümliche Regierung Zug<lb/>
um Zug. Die jährliche Steuerbewilligung ist ein wirtschaftliches Machtmittel,<lb/>
das unangreifbar ist und unfehlbar wirkt, wenn hinter ihm das arbeitende Volk<lb/>
steht, zielbewußt und auf die Antastung seines Rechtstitels als Trumpf setzend<lb/>
die schlagfertige Abwehr.</p><lb/>
<p>So bietet sich von selbst der Uebergang zu der Frage der Wehrhaftigkeit.</p><lb/>
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<div n="4"><head>Erziehung zur allgemeinen Wehrhaftigkeit.</head><lb/>
<p>Eine Jugenderziehung, welche einseitig die geistige oder die leibliche Kraft<lb/>
zu entwickeln und auszubilden sucht, anstatt in schönem Einklang die Zucht des<lb/>
Verstandes und die Leibesübungen zu verbinden, ist von vornherein verfehlt.<lb/>
Wie wir die reichste Entfaltung der Fähigkeiten auf dem Gebiete des Geistes<lb/>
fordern, so verlangen wir auch eine von Kindesbeinen an planvoll geleitete<lb/>
Schulung der körperlichen Stärke und Geschicklichkeit. Die sichere Grundlage für<lb/>
solche heilsame Aufzucht der Bürger ist die gesicherte wirtschaftliche Lage, welche<lb/>
jedem den Spielraum gibt, sich ungehemmt zu entwickeln, und ein gesundes,<lb/>
leistungsfähiges, lebensfrisches Geschlecht, frei von des Daseins gemeiner Not,<lb/>
nicht mehr durch die mannigfachen Arten der Ausbeutung verkümmert und ver-<lb/>
krüppelt, aufwachsen und gedeihen läßt. Der Bann, welcher heute auf dem<lb/>
werktätigen Volke lastet, seine Gesundheit zerrüttet, ihm Siechtum und ein<lb/>
frühes Ende bringt, die Sprößlinge der Arbeiter schon im zarten Alter in die<lb/>
Stickluft der Werkstatt hineintreibt und die Blüte knickt, ehe sie aufgeknospet ist,<lb/>
welche die Arbeiter verelenden und verderben läßt, sodaß von Jahr zu Jahr<lb/>
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immer zahlreichere Scharen Kriegsuntüchtiger aufwachsen, dieser Bann muß ge-<lb/>
brochen werden. Die Vorbedingung einer volkstümlichen Wehrfähigkeit ist die<lb/>
Verbesserung des Arbeiterloses.</p><lb/>
<p>Der leitende Gedanke, welcher Umfang und Weise bei Turn- und Kampf-<lb/>
ziele bestimmt, ist die Erziehung der Bürger zur Wehrfähigkeit. Ein freies<lb/>
Volk muß verstehen, die Waffen zu führen, seine kriegerische Tüchtigkeit ist ein<lb/>
Schutz und Schirm für den Frieden des Gemeinwesens. Schon dem Kinde ist<lb/>
die Auffassung einzuimpfen, daß niemand es verdient, ein Freier zu heißen, der<lb/>
nicht die Waffen zu führen und mit seinem Blut für die Freiheit einzustehen<lb/>
und für sie zu sterben weiß. Gilt es einen kecken Feind von der Heimat fern-<lb/>
zuhalten, der Bürger, von Jugend auf in körperlichen Künsten geübt und im<lb/>
Waffendienste geschult, wird den eigenen Herd und den gemeinen Nutzen mit<lb/>
flammendem Eifer und wackerem Mute verteidigen. Und wehe dem, welcher das<lb/>
geheiligte Gut der Freiheit zu versehren wagt! Die geschlossenen Reihen der für<lb/>
ihre gute Sache Streitenden sind schlagfertig, und an ihre Fahnen knüpft<lb/>
sich der Sieg. Das Volk, das für seine Rechte ficht, ist unüberwindlich, ist ihm<lb/>
die Spannkraft der Sehnen und Glieder nicht gelähmt und führt es die Waffen<lb/>
sicher und rasch. Die Schweizer Bauern, die Oesterreichs Ritterschaft auf den<lb/>
Grund streckten und Karls des Kühnen eiserne Scharen zerschmetterten, das<lb/>
französische Massenaufgebot von 1798, das die fremden Unterdrücker zu Paaren <lb/>
trieb, sind hier Muster und Vorbild.</p></div><lb/>
<div n="4"><head>Volkswehr an Stelle der stehenden Heere.</head><lb/>
<p>Das heutige Heerwesen beruht zwar auf der allgemeinen Wehrpflicht, aber<lb/>
es stellt sich in schroffen Gegensatz zum Volke, in welchem doch die Wurzeln seiner<lb/>
Kraft ruhen, und zerschneidet mit eiserner Folgerichtigkeit alle Bande, welche es<lb/>
mit jenem verknüpfen. Ein Staat im Staate, mit eigener Verfassung, eigenen<lb/>
Gesetzen, eigener Gerichtsbarkeit, losgelöst von den Beziehungen zu den Bürgern, <lb/>
durch eine Kluft von denen getrennt, aus deren Kreisen sie gekommen sind, zu<lb/>
denen sie zurückkehren müssen, sind die Soldaten nicht das Volk in Massen, wo-<lb/>
für der ruhmredige Eifer der Gutgesinnten sie ausgeben möchte. Das stehende<lb/>
Heer ist vielmehr der offenbare Gegensatz zu einer Volkswehr, welche alle Wehr-<lb/>
fähigen umfaßt, schult und sich eingliedert, die Volksbewaffnung durchführt und<lb/>
den Staatsbürgern die Sicherheit ihres Daseins, die Freiheit und die Wohlfahrt<lb/>
ihres Gemeinwesens verbürgt. Die Hunderttausende, welche heute zur Fahne<lb/>
einberufen werden, damit sie, woferne sie nicht zu den bevorrechteten Reichen<lb/>
gehören, zwei kostbare Jahre ihres Lebens im rauhen Dienste unter dem schweren<lb/>
Drucke eines geisttötenden Drills verbringen, sind eine Leibwache des Gewalt-<lb/>
herrn und ein Schutz der gegenwärtigen Gesellschaftsordnung, sie stehen zum<lb/>
Angriffs- und zum Abwehrkriege gegen äußere Feinde bereit, sie dienen Zwecken,<lb/>
welche bestimmt und fest umschrieben sind durch den König der Könige, den Ka-<lb/>
pitalismus. Wie das Heerwesen unserer Tage auf das innigste verwachsen ist mit<lb/>
der heutigen Wirtschaftsweise, die ohne stehendes Heer nach innen und nach<lb/>
außen, als Deckung gegen die aufstrebende Arbeiterschaft und als Kampfmittel<lb/>
gegen den fremdländischen Wettbewerb, nicht auszukommen vermag, wie die po-<lb/>
litische Entwickelung das ewige Rüsten zum Zwangsgesetze des modernen Staates<lb/>
gemacht hat, welches ihn unaufhaltsam vorwärts in sein Verderben treibt, das<lb/>
tritt mit sinnenfälliger Klarheit mehr und mehr zu Tage. Bis an die Zähne ge-<lb/>
waffnet stehen sich die Staaten gegenüber, und der unersättliche Schlund des<lb/>
Kriegswesens verschlingt tausende von Millionen, die den Völkern entrissen wer-<lb/>
den, mögen sie auch im Jammer des Daseins vergehen und unter der stärker und<lb/>
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das bedeutet die zum Zusammenbruche führende Verschuldung des öffentlichen<lb/>
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wirtschaft, welche den Aermsten die härtesten Auflagen unbarmherzig aufhalst<lb/>
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<p>Jm Jahre 1876/77 nahm das Deutsche Reich die erste Anleihe im Betrage<lb/>
von 16300000 Mark auf, sein Schuldenstand betrug am 81. März 1877 (Rest<lb/>
der Bundesschulden usw.) 198433500 Mark. Jm Haushaltsjahr 1903 beliefen<lb/>
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Mark. Die Gläubiger des Reichs erhielten 1904 105 Millionen Mark an Zinsen.<lb/>
Die Ausgaben für Reichsheer und Marine (laufende, einmalige Ausgaben, Pen-<lb/>
sionsfonds, Jnvalidenfonds) bezifferten sich 1878 auf 882, 1876/77 auf 558,<lb/>
1887/88 auf 632, 1890/91 auf 827 Millionen, 1904 nach dem Voranschlag auf<lb/>
1007 Millionen, ohne die Kosten des südwestafrikanischen Abenteuers. Und jede<lb/>
neue Tagung des Reichstages bringt Forderungen, Nachtrags- und Mehrbe-<lb/>
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die Schwalben im Frühjahr wiederkehren. Ein ungeheuerer Alp druckt auf die<lb/>
Brust des deutschen Michel, dem allmählich über &#x201E;unser herrliches Kriegsheer&#x201C;,<lb/>
das ihn an den Bettelstab bringt, gar absonderliche Gedanken aufsteigen.</p><lb/>
<p>An die Stelle dieser verderblichen Einrichtung, welche das Volk zu Grunde<lb/>
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unterwiesen, für den Krieg aber werden sie auf Grund eines vorbereiteten<lb/>
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mann, die Waffen mögen über seinem Herde hängen! Die Volksbewaffnung ist<lb/>
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schaffen. Die schweizerische Heeresverfassung, die auf diesen Grundsätzen beruht,<lb/>
offenbart, was eine Volkswehr auf großer Stufenleiter zu leisten vermag.</p><lb/>
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 <div n="4"><head>Entscheidung über Krieg und Frieden durch die Volksvertretung.</head><lb/>
<p>Lebensfragen, bei denen das Geschick des Gemeinwesens, das Wohl und Wehe<lb/>
aller auf dem Spiele steht, sind von dem Volke oder von seiner berufenen Ver-<lb/>
tretung zu entscheiden. Es erhellt, daß da, wo die Sicherheit des Landes, das<lb/>
Dasein zahlloser Bürger, das Glück Hunderttausender von dem Ausfall einer<lb/>
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durchführbar. Bei den Spannungszuständen der Weltpolitik, bei der Raschheit<lb/>
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meinwohl es erheischt, ohne Haß und ohne Neigung, mit kühler Unbefangenheit<lb/>
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leeres Wort, wenn die Massen wirklich ein Vaterland, eine Stätte haben, wo sie<lb/>
ihres Daseins froh werden. Die Erwählten eines aufgeklärten, freien Volkes<lb/>
können nur im Einverständnis mit diesem handeln, und so ergibt sich, daß ihr <lb/>
Wille des Volkes Wille ist. Und des Volkes Wille ist das höchste Gesetz.</p><lb/>
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 <div n="4"><head>Schlichtung aller internationalen Streitigkeiten auf schieds-<lb/>
gerichtlichem Wege.</head><lb/>
<p>Völkerrechtliche Streitigkeiten durch die Waffengewalt zum Austrag zu<lb/>
bringen ist ein Verfahren, dessen Anwendung nur die äußerste Not, der härteste<lb/>
Zwang der Dinge rechtfertigt. Es gibt Mittel und Wege, um einen Zwist<lb/>
zwischen verschiedenen Staaten friedlich zu schlichten, und es ist daß ein gut-<lb/>
geordneter Staat sich des letzteren Verfahrens bedient, so lange ihm eine Mög-<lb/>
lichkeit dazu gegeben ist. Die Furchtbarkeit der Opfer, die Greuel und die er-<lb/>
schütternden Nachwehen eines Krieges, mag er glücklich oder unglücklich enden,<lb/>
zwingen mit eherner Gewalt dazu, durch gütliche Uebereinkunft, durch einen<lb/>
Schiedsspruch die Ursache der Verstimmung zu beseitigen und die ruhige Ent-<lb/>
wickelung durch ein verständiges Vorgehen zu fördern. Mit großem Erfolge sind<lb/>
bereits solche Schiedsgerichte tätig gewesen, blutige Zusammenstöße sind dadurch<lb/>
verhütet worden. Wir erinnern nur an den Streit zwischen England und den<lb/>
Vereinigten Staaten von Nordamerika, die berühmte 1872 entschiedene Alabama-<lb/>
frage. Daß einzelne Personen, so König Leopold von Belgien, so in dem Karo-<lb/>
linenstreite zwischen Deutschland und Spanien 1886 der Papst Leo <hi rendition="#aq">XIII</hi>. als<lb/>
Schiedsrichter tätig waren, zeugt dafür, daß, wenn nur der gute Wille vorhanden<lb/>
ist, die Zwistigkeiten billig und gütlich beigelegt werden können. Doch eine ge-<lb/>
setzliche Verpflichtung, welche die Regierung unweigerlich bindet, der Volksver-<lb/>
tretung einen bestimmten Weg vorzeichnet, ist notwendig, um jeden Zweifel zu<lb/>
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<p>Jn was für einem Geleise soll sich das öffentliche Leben bewegen? Das ist<lb/>
die nächste bedeutsame Frage.</p><lb/>
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<head>Abschaffung aller Gesetze, welche die freie Meinungsäußerung<lb/>
und das Recht der Vereinigung und Versammlung einschränken oder<lb/>
unterdrücken.</head><lb/>
<p>Ein dichtmaschiges Netz von Gesetzen und Polizeiverordnungen spannt sich<lb/>
in Deutschland über Vereins- und Versammlungswesen, über die öffentliche Er-<lb/>
örterung in Wort und Schrift<note place="foot" n="1)">Ueber die Musterkarte deutscher Vereinsgesetze giebt lehrreiche Auskunft die im<lb/>
Verlage des &#x201E;Vorwärts&#x201C; (Berlin 1905) erschienene Schrift: Das Vereins- und Versamm-<lb/>
lungsrecht in Deutschland.</note> Die Bewegungsfreiheit der Parteien, welche<lb/>
gegen die herrschenden Zustände sich wenden, ist dadurch auf das ärgste beschränkt,<lb/>
das politische, wie das öffentliche Leben überhaupt in die drückende Luft des<lb/>
Polizeistaates gebannt. Daß die Allmacht des Staatsanwalts und der Polizei in<lb/>
erster Reihe gegen die Sozialdemokratie geltend gemacht werden, ist bei der<lb/>
grundsätzlichen Gegnerschaft derselben gegen die heutigen Zustände einleuchtend.<lb/>
Was wir fordern, ist indes nichts als ein schnöde preisgegebenes Erbstück aus<lb/>
der Hinterlassenschaft des Liberalismus aus der Zeit, da er noch jung und kam-<lb/>
pfesfroh war. Jn England, in der Schweiz, in Nordamerika bestehen die<lb/>
Zwangsbestimmungen, welche uns einengen, in keiner Weise. Jhr Fehlen, ihr<lb/>
Fortfall ist eine ausgezeichnete Bürgschaft der friedlichen Entwickelung. Die ge-<lb/>
sellschaftlichen Gegensätze verschärfen sich zusehens, der schreiende Widerspruch<lb/>
in der Behandlung des Bürgertums und der Arbeiterklasse springt in die Augen.<lb/>
Die Unternehmerverbände ungestört, ja von oben gestützt und geschützt, die Ar-<lb/>
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beitervereingungen scheel angesehen, durch Nörgeleien geärgert und gehemmt<lb/>
oder kurzweg unterdrückt. Die Blätter mit Peinlichkeit überwacht, die freie Aus-<lb/>
sprache in Versammlungen durch Strafurteile geahndet und gefährdet. Die Ar-<lb/>
beiterbewegung will Freiheit für ihre politischen und gewerkschaftlichen Verbände,<lb/>
für ihre Zeitungen, für ihr gesamtes Wirken, sie kämpft diesen Kampf nicht bloß<lb/>
für sich, sondern für die Gesamtheit überhaupt. Die Staaten, in welchen die<lb/>
Freiheit der Rede und der Versammlung gewaltsam unterdrückt werden, kranken<lb/>
an einem unheilbaren Uebel, sie sind der Zersetzung verfallen. Die Pflichten der<lb/>
Staatsbürger sind so mannigfach, sie nehmen den ganzen Menschen so in An-<lb/>
spruch, daß diese ursprünglichen politischen Rechte die notwendige Voraussetzung<lb/>
bilden, ohne welche ein verfassungsmäßiges Leben sich gar nicht denken läßt. Ein-<lb/>
schränkung der bezeichneten Rechte, ihre Unterdrückung ist im Grunde die Herr-<lb/>
schaft einer verkappten Selbstherrlichkeit. Die Staatsleitung, welche keine Be-<lb/>
sprechung allgemein wichtiger Angelegenheiten ohne jede Einschränkung duldet,<lb/>
welche die Presse mit Späheraugen überwacht, jedes Wort auf die Goldwage legt<lb/>
und die Vereinsfreiheit zu nichte macht, ist im Kerne ihres Wesens so zarisch wie<lb/>
der Herrscher aller Reußen, und es ist nur ein Unterschied der Abstufung, nicht<lb/>
der Art, wenn dieser rücksichtsloser, als jene eingreift.</p><lb/>
<p>Wie sollen die Staatsbürger sich über die politischen Vorgänge ungezwungen<lb/>
und gründlich unterrichten, wie sollen sie ohne Rückhalt ihre Meinung offenbaren,<lb/>
wie ihre verschiedenartigen Wünsche und Forderungen je nach ihrer gesellschaft-<lb/>
lichen Stellung in Vereinen verbunden, aussprechen und verfechten, wenn der<lb/>
Polizeiknüttel und der Strafrichter jede Kundgebung beschränken und lahmlegen?<lb/>
Das Gefährliche des gegenwärtigen Zustandes ist es, daß nach dem Gutdünken<lb/>
der Regierung die Zügel straffer angezogen und gelockert werden können, daß<lb/>
das Belieben der Gewalthaber, wie es sich ergibt aus der jedesmaligen Lage der<lb/>
Dinge, mit den bürgerlichen Freiheiten Fangball spielen kann. Was in Preußen<lb/>
erlaubt ist, wird in Sachsen verboten, in Hamburg ist verpönt, was man in<lb/>
Hessen gestattet. Nichts ist fest und gesichert, keine deutliche Grenze ist der Will-<lb/>
kür gezogen, Milde wechselt mit Strenge, und der ruhende Pol in der Er-<lb/>
scheinungen Flucht ist einzig und allein das selbstbewußte: &#x201E;So will ich, so be-<lb/>
fehle ich!&#x201C; der Mächtigen.</p><lb/>
<p>Aber wenn die politische Unterdrückung beseitigt werden soll, wie ist die<lb/>
Stellung der Frau zu ordnen?</p><lb/>
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<head>Abschaffung aller Gesetze, welche die Frau in öffentlich- und<lb/>
privatrechtlicher Beziehung gegenüber dem Manne benachteiligen.</head><lb/>
<p>Nur aus dem Wesen der gesellschaftlichen Einrichtungen heraus läßt sich das<lb/>
herrschende Recht erklären. Die Gesetze sind nichts als der Niederschlag der so-<lb/>
zialen Entwickelung. Die das Weib betreffenden Gesetze erscheinen als der in<lb/>
gewisse Rechtssätze gefaßte Ausdruck einer bestimmten Wirtschaftsweise. So ist<lb/>
die rechtliche Stellung der Frau ein Spiegelbild ihrer vollendeten Abhängigkeit<lb/>
unter der Herrschaft des Privateigentums. Wie die Arbeiter das Opfer<lb/>
der kapitalistischen Ausbeutung sind, so ist das Weib das Opfer der im<lb/>
Laufe einer jahrtausendlangen Geschichte herausgebildeten Männerherrschaft. Der<lb/>
Umsturz des ursprünglich herrschenden Mutterrechts, nach welchem die Ab-<lb/>
stammung nur in weiblicher Linie gerechnet wurde, war, wie Friedrich Engels<lb/>
sagt, die weltgeschichtliche Niederlage des weiblichen Geschlechts. &#x201E;Der Mann er-<lb/>
griff das Steuer auch im Hause, die Frau wurde entwürdigt, geknechtet, Sklavin<lb/>
seiner Lust und bloßes Werkzeug der Kindererzeugung. Diese erniedrigte Stel-<lb/>
lung der Frau &#x2026; ist allmählich beschönigt und verheuchelt, auch stellenweise in<lb/>
mildere Formen gekleidet worden; beseitigt ist sie keineswegs.&#x201C;</p><lb/>
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<p>Jm öffentlichen wie im privaten Recht die Unterordnung des Weibes, die<lb/>
Vormundschaft und das Vorrecht des Mannes. Kein Anteil am politischen<lb/>
Leben, keine Freiheit der Ausbildung, der Berufstätigkeit, kein Stimm- und<lb/>
Wahlrecht; privatrechtlich Einschränkung über Einschränkung in der Verwaltung<lb/>
der eigenen Angelegenheiten, mag es sich um eine Bürgschaft, um einen letzten<lb/>
Willen, um die Geschicke der Familie handeln. Der Widerspruch der gesellschaft-<lb/>
lichen Tatsachen mit den bestehenden Gesetzen ist ein offenbarer. Die Frau ist<lb/>
mitten in den Strudel des wirtschaftlichen Lebens hineingerissen, sie ist auf eigene<lb/>
Füße gestellt, zum Erwerb außerhalb des Hauses, fern vom eigenen Herde ge-<lb/>
zwungen worden. Mit der Frauenarbeit, welche einen immer stärkeren Bruch-<lb/>
teil der gewerblichen Arbeit bildet, ist eine Gesetzgebung nicht vereinbar, welche<lb/>
das Weib als das durchaus abhängige Mündel des für seinen Unterhalt<lb/>
sorgenden Mannes auffaßt, während in Wirklichkeit das Weib immer mehr<lb/>
selbsttätig wird, selbst erwirbt und oft genug den gesamten Haushalt, den Mann<lb/>
und die Kinder zu erhalten genötigt ist. Je empfindlicher der Rückschritt der<lb/>
Lage des arbeitenden Volkes, desto größer die Zunahme der Ehelosigkeit, desto<lb/>
schärfer die Zuspitzung der Frauenfrage. Gerade das Weib, das die Männer aus<lb/>
einem Erwerbszweige nach dem andern verdrängt, das den schäbigsten Angriffen<lb/>
des Unternehmertums am meisten ausgesetzt, das unter den bestehenden Verhält-<lb/>
nissen zu harter Arbeit bei niedrigstem Entgelt verurteilt ist und oft genug nicht<lb/>
bloß seine Arbeitskraft, sondern auch seinen Leib verkaufen muß, das Weib, sagen<lb/>
wir, ist am hülflosesten dem Sturm und Drang des Daseinskampfes überant-<lb/>
wortet, ist rechtlos und mit tausend Banden gefesselt. Jm Deutschen Reich hat<lb/>
sich die Zahl der erwerbstätigen Frauen von 1882&#x2014;1895 von 5541000 auf<lb/>
6578000, um über <hi rendition="#g">eine Million</hi> vermehrt. Sie nahmen verhältnismäßig<lb/>
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mehrten sich im genannten Zeitraum die männlichen Lohnarbeiter um 53 Pro-<lb/>
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wie die der Männer. Unter den ländlichen Wanderarbeitern, den Sachsen-<lb/>
gängern sind die Mehrzahl weibliche Arbeitskräfte. Unter 544980 Heimar-<lb/>
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247654 Frauen.</p><lb/>
<p>Gegenüber diesen nüchternen Zahlen, welche den Umschwung der Verhält-<lb/>
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herrschaft, von allem anderen abgesehen, nicht zu leugnen. Jn der Arbeiterklasse,<lb/>
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ein notwendiger Bestandteil der Arbeiterfrage ist, zu einer glücklichen Lösung zu<lb/>
bringen. Sie hat deshalb, unbeschadet der Rücksicht auf die aus dem Geschlechts-<lb/>
verhältnis sich ergebenden natürlichen Unterschiede, die schöne Aufgabe, die Aus-<lb/>
nahmegesetze zu beseitigen, welche die gesellschaftliche und politische Gleich-<lb/>
stellung des Weibes mit dem Manne noch verhindern.</p><lb/>
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<div n="4"><head>Erklärung der Religion zur Privatsache.</head><lb/>
<p>Jst die Meinungsfreiheit und die Gleichstellung aller seiner Angehörigen<lb/>
ein Erfordernis jedes gesitteten Gemeinwesens, so ergibt sich, daß jeder auch in<lb/>
Glaubenssachen befugt ist, sich allein nach seiner Ueberzeugung zu richten und<lb/>
zu dem Glauben sich zu bekennen, welchen er für den besten hält. Die Gemein-<lb/>
schaft hat demnach die vollkommene Bekenntnisfreiheit zu verbürgen. Diejenigen,<lb/>
welche die Entwickelungsstufe des religiösen Bewußtseins hinter sich, welche sie<lb/>
überwunden haben, müssen den gleichen Rechtsschutz, dieselbe Sicherheit, wie die<lb/>
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Gläubigen genießen. Dieser Grundsatz der Duldsamkeit ist auf das strengste<lb/>
durchzuführen, eine Pfaffenherrschaft ist gleich unerträglich, mag die Pfäfferei<lb/>
als Gottesleugnerin oder als Gottesbekennerin auftreten. Was ein Staats-<lb/>
bürger oder ob er etwas glaube, ist ihm zu überlassen. Der Staat hat sich jeder<lb/>
Einmischung in diese Privatangelegenheit zu enthalten, er darf einen Gewissens-<lb/>
zwang weder üben, noch dulden. Die gesellschaftlichen, wirtschaftlichen, poli-<lb/>
tischen Aufgaben eines Gemeinwesens dürfen nicht mit Dingen verquickt werden,<lb/>
bei denen der Einzelne allein zu entscheiden hat. Eine Staatsreligion, von<lb/>
Amtswegen vorgeschrieben, eine herrschende Stellung gegenüber Andersgläubigen<lb/>
und Nichtgläubigen einnehmend, ist ein Unding, jede Art des sogenannten &#x201E;Kul-<lb/>
tur&#x201C;kampfes muß auf das Entschiedenste verworfen werden. Hinter der spa-<lb/>
nischen Wand der Staatsreligion versteckt sich der Kampf um Herrschaft und Be-<lb/>
sitz, die Absicht der wirtschaftlichen Unterdrückung.</p></div><lb/>
<div n="4"><head>Abschaffung aller Aufwendungen aus öffentlichen Mitteln zu<lb/>
kirchlichen und religiösen Zwecken.</head><lb/>
<p>Da der Staat die Religion als Privatsache zu betrachten hat, so ist er nicht<lb/>
berechtigt oder verpflichtet, öffentliche Mittel für kirchliche und religiöse Zwecke<lb/>
zu verwenden. Die Einnahmen des Staatssäckels fließen aus den Beiträgen<lb/>
aller Angehörigen des Gemeinwesens ohne Unterschied des Bekenntnisses, die<lb/>
Steuerpflicht trifft jeden, mag er sich zu einem Glauben bekennen oder nicht. Es<lb/>
geht deshalb nicht an, daß die öffentlichen Gelder, welche die Bedürfnisse des<lb/>
Staates decken sollen, zu Nutz und Frommen einer Kirche, eines religiösen Be-<lb/>
kenntnisses in Anspruch genommen werden. Sonst werden aus der Tasche der<lb/>
Allgemeinheit die Ausgaben für Sonderzwecke bestritten, welche nicht für die<lb/>
Gesamtheit, sondern nur für einen größeren oder kleineren Bruchteil Bedeutung<lb/>
haben. Daß übrigens die streng durchgeführte Trennung der Kirche vom Staat<lb/>
nicht den Niedergang einer Religionsgemeinschaft bedeutet, wenn nur deren<lb/>
soziale Grundlagen noch gesichert find, zeigt das Beispiel des Katholizismus in<lb/>
den Vereinigten Staaten von Nordamerika. Dadurch daß das politische Dasein<lb/>
eines Bekenntnisses, sein staatliches Vorrecht erlischt, ist die Entfaltung dieses<lb/>
Bekenntnisses keineswegs unmöglich gemacht. Jm Gegenteil! Erst wenn die ge-<lb/>
schichtlichen Lebensbedingungen einer Religion, die immer in einem gesellschaft-<lb/>
lichen Grunde wurzelt, zerstört sind, erst wenn die Massen sich von ihr befreien<lb/>
und an ihre Stelle eine neue Weltanschauung setzen, eine Befreiung, welche Hand<lb/>
in Hand mit der Befreiung der Unterdrückten überhaupt geht, erst dann ist das<lb/>
Todesurteil über eine, über die Religion in ihrer jetzigen Gestalt gesprochen.</p><lb/>
<p>Keinesfalls aber soll der Staat die Rolle eines schlechten Haushalters spielen,<lb/>
der für fremde Zwecke, welche gar nicht in den Bereich seiner Tätigkeit fallen,<lb/>
zum Schaden des Haushalts seine Einkünfte verwendet. Sache der Glaubens-<lb/>
gemeinschaften ist es, durch den Bestand aus eigener Kraft ihre Lebensfähigkeit<lb/>
zu erweisen.</p><lb/>
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 <div n="4"><head>Die kirchlichen und religiösen Gemeinschaften sind als private<lb/>
Vereinigungen zu betrachten, welche ihre Angelegenheiten vollkommen<lb/>
selbständig ordnen.</head><lb/>
<p>Hat der Staat kein Einspruchs- oder Aufsichtsrecht, hat er nichts drein-<lb/>
zureden und zuzuschießen, so leuchtet es ein, daß die von den Bekennern eines<lb/>
bestimmten Glaubens gebildeten Verbände, ihre kirchlichen und religiösen Ge-<lb/>
meinschaften, nach dem Grundsatze einer unbeschränkten Selbstverwaltung ge-<lb/>
leitet werden. Ueber die Art und Weise der Wirtschaftsführung, über die Ein-<lb/>
richtungen des kirchlichen Dienstes, der Gebräuche und Satzungen entscheidet die<lb/>
Gemeinschaft. Jn welchen Bahnen diese Verwaltung sich bewegt, wie sie geordnet <lb/>
ist, was für Grundsätze in der Lehre und dem Leben einer kirchlichen und<lb/>
&#x2003;
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religiösen Gemeinschaft gültig sind, kümmert bloß ihre Angehörigen. Ob die<lb/>
Beschlüsse, Glaubenssätze, Gesetze dieser privaten Bereinigungen vor der Wissen-<lb/>
schaft Stich halten oder nicht, ob sie mit der Aufklärung in Widerspruch stehen<lb/>
oder ihr Zugeständnisse machen, kommt für das Staatswesen nicht in Frage. Der<lb/>
Staat darf nicht der Büttel sein, welcher der Ueberzeugung eines Einzelnen oder<lb/>
einer Gemeinschaft mit Knebel und Handschellen zu Leibe geht. Die geistige<lb/>
Entwickelung wird mit allen Rückständen aufräumen, und auf dem Felde des<lb/>
Unterrichts hat das Gemeinwesen sich zu bewähren.</p><lb/>
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<div n="4"><head>Weltlichkeit der Schule.</head><lb/>
<p>Jst die Religion Privatsache, ihre Pflege das Werk privater Verbände, so<lb/>
ist folgerichtig die Schule, welche alle ohne Unterschied unterrichtet und im<lb/>
Dienste der Gesamtheit steht, eine rein weltliche Einrichtung. Der Unterrichts-<lb/>
zweck ist die geistige Ausbildung, die Ueberrnittelung eines bestimmten Wissens,<lb/>
einer Reihe tatsächlicher Kenntnisse, die geistige Ausbildung des heranwachsenden<lb/>
Geschlechts. Die Unterweisung der Kinder mit religiösen Dingen zu verquicken<lb/>
ist ein grundsätzlicher Fehler. Die Mitwirkung kirchlicher Kräfte beim Unterricht<lb/>
ist deshalb unzulässig, die religiöse Unterweisung der Kinder, soweit eine solche<lb/>
von der Familie für nötig gehalten wird, ist von dem Schulplane auszuschließen.<lb/>
Hier etwas zu tun, ist Sache der Eltern oder ihrer kirchlichen Gemeinschaft; die<lb/>
Schule wahrt ihr weltliches Wesen und hält sich von allen Beziehungen zu irgend<lb/>
einem Glaubensbekenntnis fern. Sie erfüllt ihre Pflicht, wenn sie die erforder-<lb/>
liche Summe von Kenntnissen und Fertigkeiten den Kindern mitteilt, durch gute<lb/>
Zucht das kindliche Gemüt veredelt, schon in dem Kinde die Liebe zur Freiheit<lb/>
pflegt und für die Einsicht in die staatsbürgerlichen Pflichten und Rechte vor-<lb/>
sorglich sich bemüht. Die Schule erziehe kenntnisreiche Menschen, gute Staats-<lb/>
bürger, aber sie mache sich nicht zum Werkzeuge irgend einer kirchlichen Richtung.</p></div><lb/>
<div n="4"><head>Obligatorischer Besuch der öffentlichen Volksschulen.</head><lb/>
<p>Die Schulpflicht ist zu einer Volksschulpflicht zu erweitern. Wenn alle<lb/>
Kinder ohne Rücksicht auf die Stellung ihrer Eltern eine Schule zu besuchen ge-<lb/>
halten sind, dann wird die Volksschule ihren Namen mit Recht verdienen. Dann<lb/>
wird sie auch die natürliche Vorstufe für die höheren Unterrichtsstufen sein und<lb/>
den unmittelbaren Uebergang eines jeden Befähigten von jener zu dieser ermög-<lb/>
lichen. Heute trägt die Volksschule durchgängig die kapitalistischen Stempel an<lb/>
der Stirne, sie ist in der Regel ihrem Wesen nach eine Armenschule, welche die<lb/>
notdürftigsten Anfangsgründe einiger Fächer unzulänglich lehrt. Die Schulen<lb/>
sind überfüllt, die schlechtbezahlten Lehrkräfte ungenügend. Jn Preußen wurden<lb/>
noch 1901 858000 Schulkinder in überfüllten Klassen unterrichtet. Als überfüllt<lb/>
gelten aber erst Klassen mit mehr als 70, in einklassigen Schulen sogar erst solche<lb/>
mit mehr als 80 Schülern. Jn Norwegen dagegen darf keine Klasse mehr als<lb/>
40 Schüler zählen. Die Zahl der Volksschüler, die wegen Raummangels in den<lb/>
Volksschulen nicht Aufnahme fanden, hat in Preußen zugenommen, von 2409<lb/>
im Jahre 1896 auf 2735 im Jahre 1901. Noch mehr wuchs der Lehrermangel.<lb/>
Von 1896 bis 1901 stieg die Zahl der unbesetzten Lehrerstellen von 472 auf 1862.<note place="foot" n="1)">Näheres in &#x201E;Der preußigsche Landtag&#x201C;, Handbuch für sozialdemokratische Landtags-<lb/>
wähler. Berlin, Verlag der Buchhandlung Vorwärts, 1903.</note><lb/>
Der gesetzlich festgestellte allgemeine Zwang zum Besuche der Volksschule hebt<lb/>
diese auf einen höheren Stand, löscht den ihr heute anhaftenden Klassencharakter<lb/>
aus, und wandelt sie zugleich in eine Vorbereitungsanstalt für die weiteren<lb/>
Bildungsstufen um.</p><lb/>
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<div n="4"><head>Unentgeltlichkeit des Unterrichts, der Lehrmittel und der Ver-<lb/>
pflegung in den öffentlichen Volksschulen, sowie in den höheren<lb/>
Bildungsanstalten für diejenigen Schüler und Schülerinnen, die<lb/>
kraft ihrer Fähigkeit zur weiteren Ausbildung geeignet erachtet<lb/>
werden.</head><lb/>
<p>Wie das Gemeinwesen die aus der Wehrpflicht erwachsenden Ausgaben be-<lb/>
streitet, so hat es auch die aus der Schulpflicht sich ergebenden Ansprüche zu be-<lb/>
friedigen. Es gibt wenige Auslagen aus öffentlichen Mitteln, welche so wohl-<lb/>
begründet und so fruchtbringend sind. Wenn die Staatsbürger ihre öffentlichen<lb/>
Pflichten erfüllen sollen, so hat der Staat die wirtschaftliche Grundlage dafür<lb/>
zu schaffen. Wie kärglich sind heute die Volksschulen bedacht, in wie glänzender<lb/>
Lage befinden sich dagegen die von den Besitzenden benützten Anstalten! Ein<lb/>
Vergleich der für einen Volksschüler, für einen Gymnasiasten oder Besucher der<lb/>
Hochschule ausgeworfenen Mittel offenbart auch hier die Tatsache, daß. die Be-<lb/>
sitzlosen zu Gunsten derer, die etwas haben, unterdrückt und benachteiligt werden.<lb/>
Jn Preußen kostete 1896 der Elementarschüler 30, der Besucher höherer Schulen<lb/>
(Gymnasien usw.) über 200, der Universitätsstudent über 800 Mark, der Gym-<lb/>
nasiast also 6mal, der Student mehr als 20mal so viel wie der Volksschüler.<lb/>
Und der Volksschüler besucht die Schule höchstens 7 bis 8 Jahre, der Sprößling<lb/>
der besitzenden Klaffe 12 bis 14 Jahre das Gymnasium, 4 bis 5 Jahre die Uni-<lb/>
versität. Das Arbeiterkind kostet also die Gesellschaft für Bildungszwecke etwa<lb/>
290, der Gymnasiast 2800, der Student aber (Universität und Gymnasium zu-<lb/>
sammen) 6&#x2014;7000 Mark, also mehr als das zwanzigfache dessen, was für das<lb/>
Proletarierkind verausgabt wird. Die große Masse, welche von der Hand in den<lb/>
Mund lebt, sie, welche am Ende unmittelbar oder mittelbar die sämtlichen<lb/>
Staatsmittel aufbringt, bedarf der Schulgeldfreiheit, der unentgeltlichen Lehr-<lb/>
mittel und auch der Verpflegung der die Schule besuchenden Kinder. Die hungern-<lb/>
den Kinder, diese Geschichte, so regelmäßig in den Zeitungen wiederkehrend,<lb/>
machen die Schulpflicht zum eitlen Gespött. Mit leerem Magen lernen, welch ein<lb/>
Hohn auf die vielgepriesene Zeit des &#x201E;Fortschritts&#x201C;! Die Beköstigung der Schul-<lb/>
kinder ist nur eine kleine Abschlagszahlung angesichts des Massenelends. Aber<lb/>
die Unentgeltlichkeit des Unterrichts, die Verpflegung sollen in der Schule all-<lb/>
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<p>Werden ferner die Befähigten unentgeltlich die höheren Lehranstalten be-<lb/>
suchen, so fällt das heute bestehende Vorrecht der Besitzenden auf die wissenschaft-<lb/>
liche Bildung. Unter den jetzigen Verhältnissen sind dem Proletarier Tür und<lb/>
Tor dazu verschlossen, und nur ein seltener Glücksfall verschafft ihm Zutritt.<lb/>
Aber dies ist ein Treffer unter unzähligen Nieten. Die bürgerliche Gesellschaft<lb/>
läßt Tausende verderben, die kraft ihrer Begabung in Kunst und Wissenschaft<lb/>
Vorzügliches geschaffen hätten, in der Tretmühle der Lohnknechtschaft gehen die<lb/>
besten Köpfe jämmerlich zugrunde. Und wie gewaltig, wie ergreifend ist der<lb/>
Wissensdrang der Arbeiterklasse, die trotz der Jämmerlichkeit der herrschenden<lb/>
Zustände den Kampf um das Wissen mit Begeisterung kämpft und die abge-<lb/>
stumpften, geistig abgewirtschafteten Großbürger durch ihren Schwung und ihre<lb/>
Einsicht in die gesellschaftlichen Zusammenhänge tief beschämt!</p><lb/>
<p>Neben die Sicherung des Unterrichts tritt der Schutz der Rechtssicherheit</p><lb/>
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<p>Heutzutage steht für große Schichten der Bevölkerung der Rechtsschutz nur<lb/>
auf dem Papier. Die beim Suchen des Rechts erwachsenen Kosten machen es <lb/>
dem Armen in vielen Fällen unmöglich, die richterliche Entscheidung herbeizu-<lb/>
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führen. Der Verzicht darauf, durch die Not erzwungen, überliefert die Prole-<lb/>
tarier nur zu oft der Willkür irgend eines Reichen, schädigt ihn in seiner Ehre<lb/>
und in seinen wirtschaftlichen Verhältnissen, macht ihn in Wirklichkeit da recht-<lb/>
los, wo die Besitzenden sich ausgiebig zu schützen vermögen. Der Einwand, daß<lb/>
die Kostenlosigkeit der Rechtspflege die Zahl der Prozesse ins Ungeheure steigern<lb/>
werde, ist die verkleidete Lehre von der Erbsünde, ins Rechtliche übersetzt. Hier<lb/>
die erschreckende Zunahme der Klagen und Verhandlungen, dort die angeborene<lb/>
Schlechtigkeit der menschlichen Kreatur, hüben wie drüben als Wirkung Scheuel<lb/>
und Greuel. Mag die Uebergangszeit die Zahl der Prozesse auch ziemlich steigen<lb/>
machen, der Strom wird bald in seine Ufer zurücktreten, die Gewöhnung das<lb/>
Gleichgewicht wiederherzustellen. Derartige Einwürfe lassen sich zuletzt gegen<lb/>
jede Neuerung vorbringen. Und nimmt auch die Zahl der Prozesse zu, so ist es<lb/>
wichtiger, daß jeder, der sein Recht sucht, es auch finde, als daß der Geldsack das<lb/>
Sesam bleibt, welchem der Fels sich öffnet. Das Rechtsbewußtsein des Volkes<lb/>
zu schärfen, es an den Kampf ums Recht zu gewöhnen, ist auch ein Stück Er-<lb/>
ziehung und wahrlich nicht das geringste. Heute schreckt die Kostenrechnung von<lb/>
Gericht, Gerichtsvollzieher, Anwalt nur zu Viele ab, denen bitteres Unrecht<lb/>
widerfahren ist, weil ihre wirtschaftliche Lage keine derartige Belastung erträgt.</p><lb/>
<p>Eine immer tiefere Kluft scheidet das Rechtsbewußtsein des Volkes von den<lb/>
Ergebnissen der gelehrten Rechtsprechung unserer Tage. Der Widerstreit zwischen<lb/>
der neuen Weltanschauung, wie sie von der Arbeiterklasse vertreten wird, und<lb/>
dem in der bürgerlichen Welt wurzelnden Richterstand ist nur eine Wiederholung<lb/>
des Klassengegensatzes, ein Zusammenstoß zwischen Besitzenden und Besitzlosen<lb/>
auch aus diesem Schlachtfelde. Es ist ein alter Grundsatz, den wir verfechten,<lb/>
wenn die Wahl der Richter durch das Volk von uns gefordert wird. Vor seines-<lb/>
gleichen Recht suchen und Recht finden, vor solchen Richtern seine Sache führen,<lb/>
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ständen der großen Masse vertraut sind und unbefangen kraft ihrer Einsicht in<lb/>
die Verhältnisse urteilen und entscheiden, ist daß nicht ein wohlbegründetes Ver-<lb/>
langen? Das Vertrauen, das wir dem Richter entgegenbringen müssen, wird<lb/>
dann sich am leichtesten finden, wenn das Volk sich seine Richter selbst erliest.<lb/>
Jn der Schweiz geschieht dies schon heute.</p></div><lb/>
<div n="4"><head>Berufung in Strafsachen.</head><lb/>
<p>Die Berufung, das Rechtsmittel, wodurch ein gerichtliches Urteil angefochten<lb/>
werden kann, um eine nochmalige Prüfung und Entscheidung der Sache durch<lb/>
das zuständige höhere Gericht zu erlangen, ist zurzeit in Deutschland so gut<lb/>
wie beseitigt. Gerade für diejenigen Strafsachen, bei denen die wichtigsten Dinge<lb/>
auf dem Spiele stehen, für die, welche in den landgerichtlichen und schwurgericht-<lb/>
lichen Kreis gehören, gibt es keine Berufung. Jn schwereren Fällen, wo es sich<lb/>
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mittel, das zur Erbringung neuer Tatsachen und Beweismittel, zur Aufhellung<lb/>
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sicherlich sachkundig ist, sind diese zutreffenden Gründe geltend gemacht und auf<lb/>
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Auch im Reichstag ist die Frage, leider ohne entschieden zu werden, schon<lb/>
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tatsächlichen Feststellungen rechtlich richtig sind, nicht aber ob die tatsächlichen<lb/>
Feststellungen selbst der Wahrheit entsprechen. Was für Unheil dieses Fehlen<lb/>
einer Jnstanz, welche von neuem die Sache wiederholt gründlicher und sorg-<lb/>
fältiger prüft, schon angerichtet hat und noch anrichten wird, dafür gibt es der<lb/>
Beispiele zur Genüge. Den Geist unserer Gesetzgebung kennzeichnet es, daß die<lb/>
Berufung in Strafsachen, abgesehen von den schöffengerichtlichen Bagatellsachen,<lb/>
schlankweg beseitigt ist, also gerade für die Angelegenheiten, welche die große<lb/>
Masse am meisten angehen, daß dagegen in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten,<lb/>
welche sich um Fragen des Privateigentums in erster Reihe drehen, die Berufung<lb/>
zwar eingeschränkt, aber nicht aufgehoben ist. Der Mangel einer Berufung<lb/>
trifft am wuchtigsten die arbeitende Klasse, für die Kapitalisten, welche die er-<lb/>
drückende Mehrheit der bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten für sich in Anspruch<lb/>
nehmen, ist dagegen weit besser gesorgt. Hier Wandel zu schaffen, hier einen<lb/>
Schutzdamm gegen Einseitigkeit, gegen Befangenheit, gegen Jrrtum und un-<lb/>
billiges Verhalten zu errichten und Justizmorde zu verhüten, ist eine For-<lb/>
derung, welche von jedem menschlich Gesinnten unterstützt werden kann.</p><lb/>
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 <div n="4"><head>Entschädigung unschuldig Angeklagter, Verhafteter, Verurteilter.</head><lb/>
<p>Schuldlos vor den Strafrichter gebracht, angeklagt zu werden, die auf-<lb/>
reibende Qual einer Untersuchungshaft zu erdulden, ungerecht verurteilt zu<lb/>
werden und im Kerker zu schmachten, an Leben und Gesundheit, an Vermögen<lb/>
und Ehre geschädigt zu werden, welch furchtbares Unglück für den Betroffenen,<lb/>
der darüber samt den Seinen elend zu Grunde gehen kann! Und was bietet<lb/>
ihm, in welchem das Rechtsgefühl, das Volk tödlich beleidigt ist, ihm, der durch<lb/>
die unbegründete Anklage, durch die ungerechte Verhängung der Untersuchungs-<lb/>
haft durch die kraft eines irrtümlichen Richterspruches ausgesprochene Strafe<lb/>
die schwersten Nachteile erduldet, der Staat als Entgelt? Jn Deutschland so gut<lb/>
wie nichts, denn die Entschädigung solcher, die zu Unrecht verurteilt wurden,<lb/>
und die es vermögen, im Wiederaufnahmeverfahren ihre Unschuld zu erweisen,<lb/>
ist eine ganz ungenügende. Und unschuldig Angeklagte und Verhaftete werden<lb/>
überhaupt nicht entschädigt. Der Staat, welcher bei Zwangsenteignungen die<lb/>
volle Entschädigung zahlt, gibt keinen Heller, wenn er einen Unschuldigen ver-<lb/>
folgt und in Untersuchungshaft nimmt. Die Proletarier, die kleinen Leute, die<lb/>
Handwerker, die Bauern, welche solch ein unverschuldetes Mißgeschick trifft, sind<lb/>
nicht, wie der Reiche imstande, durch Bürgschaft, durch schnelles Eingreifen eines <lb/>
Rechtsbeistandes eine Haft abzuwehren, zu mildern, zu kürzen. Wenn ein<lb/>
Arbeiter eines Vergehens verdächtig erscheint, wie schnell sitzt er oft hinter Schloß<lb/>
und Riegel, mag seine Unschuld dann auch später zutage treten! Nicht bloß<lb/>
für die unschuldig Verurteilten, auch für die unschuldig Jnhaftierten ist eine<lb/>
Entschädigung zu gewähren. Wenn dem grundlos in Untersuchungshaft Ver-<lb/>
strickten ein Rechtsanspruch zusteht, wird man dieselbe fernerhin vorsichtiger<lb/>
anwenden und nicht mehr bei uns mit der persönlichen Freiheit so rücksichtslos<lb/>
umspringen, wie bisher. Bereits der italienische Forscher Beccaria schrieb im<lb/>
Jahre 1764: &#x201E;Der Bürger sitzt in Untersuchungshaft und leidet, nicht weil man<lb/>
weiß, daß er schuldig ist, sondern weil man es nicht weiß.&#x201C; Daß ferner schon die <lb/>
gegen einen Unschuldigen erhobene Anklage bei der jetzigen Sachlage für ihn von<lb/>
beträchtlichem Nachteil sein kann, leuchtet ein. Der Geschäftsmann, der Hand-<lb/>
werker, der unter der Anklage eines ehrenrührigen Vergehens steht, erscheint<lb/>
bemakelt und verfällt der gesellschaftlichen Aechtung, und dies bedeutet nur zu<lb/>
leicht den Vermögensverfall. Der Arbeiter verliert dann oft seine Arbeit, ist<lb/>
dem Elend überliefert und gerät in die schlimmste Notlage. Also auch hier ist<lb/>
eine Entschädigung angemessen.</p><lb/>
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<div n="4"><head>Abschaffung der Todesstrafe.</head><lb/>
<p>Es ist nicht nachzuweisen, daß die Zahl der Morde sich vermindert hat, weil <lb/>
auf sie Todesstrafe gesetzt ist. Wenn man daran festhält, daß die Ursache des<lb/>
Verbrechens als eine Massenerscheinung in den gesellschaftlichen Zuständen zu<lb/>
suchen ist, daß das Auf und Ab der wirtschaftlichen Lage den bestimmenden Ein-<lb/>
fluß auf die Mehrzahl der Vergehen und Verbrechen übt, daß die Not der Nähr-<lb/>
boden der meisten Frevel ist, so ist von vornherein schon der Glaube an die<lb/>
Abschreckungslehre, welche mit den rohesten Mitteln arbeitet, in seiner Nichtigkeit<lb/>
erkannt. Die Auffassung aber, welche die Strafe als Werkzeug der Besserung<lb/>
des Verbrechers betrachtet, versagt gegenüber der Todesstrafe, welche mit dem<lb/>
Verbrecher die Möglichkeit seiner Besserung vernichtet. Jm Grunde ist die<lb/>
Todesstrafe nur das barbarische Ueberbleibsel einer früheren Gesellschafts-<lb/>
verfassung, sie ist die in rechtliche Hüllen vermummte alte Blutrache. Grausam<lb/>
und zweckwidrig, ist sie ein Hohn auf die vielgerühmte moderne Gesittung, fügt<lb/>
sich indes willig in den Rahmen einer Ordnung der Dinge ein, welche den<lb/>
Massenmord im Kriege verherrlicht und die langsamere oder raschere Zerstörung<lb/>
zahlloser Arbeiterleben, den mehr als herodischen Kindermord der Heimarbeit<lb/>
und des Großgewerbes die Hungerkrankheiten der Armen zu ihren Lebens-<lb/>
notwendigkeiten zählt. Schon der eine Einwand reicht aus, um die ganze Ein-<lb/>
richtung in ihrer Verwerflichkeit zu kennzeichnen, daß nämlich durch ein irrtüm-<lb/>
liches Urteil auch ein Unschuldiger, dem Henker überliefert, daß ein Justizmord<lb/>
begangen werden kann. Wie viele deren begangen worden sind und begangen<lb/>
werden, wer weiß es! Es gibt sicherlich mehr als einen Jean Calas, der seinen<lb/>
Voltaire noch nicht gefunden hat. Daß das Verzeichnis der als solcher bekannt<lb/>
gewordenen Justizmorde lang genug ist, um der Todesstrafe das Todesurteil zu<lb/>
sprechen, ist bekannt genug. Und in Deutschland steht auch auf politischen Ver-<lb/>
brechen die Todesstrafe. Vor der Einführung des norddeutschen Strafgesetz-<lb/>
buches war die Todesstrafe in Anhalt, Bremen, Oldenburg und im Königreich<lb/>
Sachsen abgeschafft; der norddeutsche Reichstag hatte sich 1870 gegen ihre Ein-<lb/>
führung entschieden, war aber dann vor dem Kürassierstiefel des damals all-<lb/>
mächtigen Hausmeiers Bismarck in die Knie gesunken. Jn Rumänien, Holland,<lb/>
Portugal, in einigen nordamerikanischen Staaten und in vielen Schweizer<lb/>
Kantonen besteht sie nicht. Wir haben diese Einrichtung, und es ist die höchste<lb/>
Zeit, daß sie beseitigt werde.</p><lb/>
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<div n="4"><head>Unentgeltlichkeit der ärztlichen Hülfeleistung einschließlich der <lb/>
Geburtshülfe und der Heilmittel.</head><lb/>
<p>Jm Kampfe ums Recht sei jedes Glied der Gemeinschaft gesichert, im Kampfe<lb/>
gegen Krankheit soll ihm gleichfalls Schutz und Hülfe zu Teil werden.</p><lb/>
<p>So verfehlt und kleinlich die deutsche Krankenversicherung ist, so erkennt sie <lb/>
doch den Grundsatz an, daß das Gemeinwesen für seine erkrankten Mitglieder<lb/>
Fürsorge zu treffen hat. Viel ist noch zu tun, um diese Fürsorge würdig und<lb/>
ausreichend zu gestalten. Während der heutige Staat den Geistlichen besoldet,<lb/>
weil dieser ein Arzt der Seele sei, hat er sich noch nicht dazu bereit gefunden,<lb/>
den für das Wohlergehen der Menschen so wichtigen Arzt des Leibes zum Staats-<lb/>
diener zu machen. Die Gesundheitspflege ist eine so hervorragende gesellschaft-<lb/>
liche Aufgabe, daß die weitgehendsten Maßregeln in diesem Betracht nur zu<lb/>
billigen sind. Das Gemeinwesen bedarf gesunder, leistungsfähiger Angehöriger,<lb/>
der Nutzen des einzelnen deckt sich hier mit dem der Gesamtheit, die Herabsetzung<lb/>
der Erkrankungshäufigkeit, das rasche, sorgfältige Eingreifen des Arztes ist eine<lb/>
öffentliche Pflicht. Die Heilmittel gehören zur ärztlichen Hülfeleistung, die<lb/>
Unentgeltlichkeit dieser bedingt die unentgeltliche Lieferung von Arznei, Bruch-<lb/>
&#x2003;
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bändern, Brillen usw. Für das Weib in Kindesnöten, welches der Gemeinschaft<lb/>
neue Mitglieder gebären wird, die Geburtshülfe unentgeltlich zu machen, ist<lb/>
gleichfalls ein Erfordernis der Menschlichkeit und der gesellschaftlichen Einsicht.<lb/>
Was heute die Krankenhäuser, die Gebäranstalten der Staaten, Kreise, Ge-<lb/>
meinden, in welchen Unbemittelte umsonst Aufnahme finden, nur unvollkommen<lb/>
leisten &#x2013; ganz abgesehen von dem dieser Hülfe anhaftenden Merkmale der<lb/>
Armenpflege &#x2013;, das hat auf breitester Grundlage die Gemeinschaft zu ihrem<lb/>
eigenen Vorteile durchzuführen.</p></div><lb/>
<div n="4"><head>Unentgeltlichkeit der Totenbestattung.</head><lb/>
<p>Uebernimmt die Gemeinschaft die oben gekennzeichneten Pflichten, so ist die<lb/>
Unentgeltlichkeit der Totenbestattung aus den gleichen Gründen zu fordern. Jn<lb/>
Zürich besteht sie bereits heute. Der schroffe Gegensatz zwischen dem widerlichen<lb/>
Prunk einer großbürgerlichen Bestattung und einem Armenbegräbnisse fällt dann<lb/>
fort, wenn das Gemeinwesen für alle die gleiche Verbindlichkeit übernimmt, ohne<lb/>
einen Unterschied zwischen Reich und Arm zu machen. Kein &#x201E;Nasenquetscher&#x201C;<lb/>
mehr für den Proletarier, kein Prachtsarg für den Großbürger!</p><lb/>
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<div n="4"><head>Stufenweis steigende Einkommen- und Vermögenssteuer zur<lb/>
Bestreitung aller öffentlichen Ausgaben, soweit diese durch Steuern<lb/>
zu decken sind.</head><lb/>
<p>Wie sollen die öffentlichen Lasten getragen werden? Offenbar ist jeder<lb/>
hierzu gemäß seiner Leistungsfähigkeit heranzuziehen. Der leitende Gedanke<lb/>
müßte sein: Jeder nach seinen Kräften, nach seinem Vermögen. Jn Wirklichkeit<lb/>
ist die Steuerbürde ungleichmäßig verteilt, so daß die wirtschaftlich Schwachen<lb/>
weit schwerer getroffen werden, als die wirtschaftlich Starken. Daß dem so ist,<lb/>
stellt sich dar als eine Wirkung der Klassenherrschaft, welche die Besitzlosen zum<lb/>
Gegenstande der Ausbeutung auch auf dem Gebiete der Steuerpolitik gemacht<lb/>
hat. Das Kapital in seinen verschiedenen Erscheinungswesen weiß die ihm auf-<lb/>
gelegten Beiträge zu den Kosten des öffentlichen Haushaltes mittelbar oder un-<lb/>
mittelbar von sich auf andere abzuwälzen, und in letzter Reihe sind es jedesmal<lb/>
die Arbeiter, welche die Zeche zu zahlen haben. Von den indirekten Steuern<lb/>
hier noch ganz zu schweigen, ist die bunte Mannigfaltigkeit der übrigen Steuern<lb/>
(Grund-, Gebäude-, Gewerbesteuer usf.) nicht imstande, die Steuerpflichtigen<lb/>
überhaupt oder so wie es ihrer Steuerkraft entspricht, heranzuziehen. Die<lb/>
Steuer wird überwälzt. Jmmer mehr bricht sich deshalb die Ueberzeugung<lb/>
Bahn, daß die Quelle, aus welcher zu schöpfen ist, das Einkommen sei, dessen<lb/>
Wesen in der mehr oder minder regelmäßigen Wiederkehr gewisser Einkünfte<lb/>
besteht. Das Einkommen ist es, welches die Steuerkraft bedingt, und deshalb ist<lb/>
die Einkommensteuer die Grundlage einer gerechteren Besteuerung. Erst im<lb/>
neunzehnten Jahrhundert hat sie weitere Verbreitung gefunden, doch ist sie<lb/>
zumeist mangelhaft, nur zu oft Lückenbüßer und Notbehelf, und eben nur ein<lb/>
Glied eines vielverzweigten Besteuerungswesens. Haben wir auch in Preußen,<lb/>
Sachsen, Baden, Hessen usw. die allgemeine, alle Einkommenszweige treffende<lb/>
Einkommensteuer, während sie in Bayern und Württemberg nur bestimmte<lb/>
Arten des Einkommens trifft, so trifft für sie doch das eben Gesagte zu.</p><lb/>
<p>Soll eine durchgreifende Aenderung im Sinne eines richtigen Ausmaßes<lb/>
der Auflagen sich vollziehen, so muß eine einzige allgemeine Einkommensteuer<lb/>
an Stelle der mannigfachen Abgaben treten. Unsere Forderung hat ihre Vor-<lb/>
geschichte. Für die Vielheit die Einheit zu setzen, schlug, um nur einen zu nennen,<lb/>
Marschall Vauban, einer der besten Männer Frankreichs, in seiner 1707 ge-<lb/>
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druckten Schrift: &#x201E;Der königliche Zehnte&#x201C; (Dime royale) vor. Er wollte in<lb/>
Hinblick besonders auf das Los des von Adel und Königtum ausgewucherten, im<lb/>
Elend verkommenden Landvolkes, dessen Geschick er ergreifend schildert, und<lb/>
unter ausdrücklicher Schonung der Kleinhandwerker und Arbeiter, des &#x201E;kleinen<lb/>
Volkes&#x201C;, eine einzige Einkommensteuer, allerdings unter Beibehaltung einiger<lb/>
Verbrauchsabgaben. Er lehrte schon, daß das Einkommen der Maßstab der<lb/>
Steuer sein müsse. Der geheime Rat des Königs Ludwig <hi rendition="#aq">XIV</hi>. antwortete<lb/>
verständnisinnig auf die Vorschläge Vaubans durch einen Beschluß vom<lb/>
14. Februar 1707, welcher anordnete, der &#x201E;Königliche Zehnte&#x201C; sei zu beschlag-<lb/>
nahmen und in der Papierstampfe zu vernichten.</p><lb/>
<p>Vauban starb aus Gram. 1707 siegte der Polizeiminister Argenson, 1793<lb/>
legte Ludwig <hi rendition="#aq">XVI</hi>. sein Haupt auf den Richtblock: die gegen jede Reform sich<lb/>
sperrende Selbstherrlichkeit hatte ihren Lohn dahin.</p><lb/>
<p>Die von uns geforderte einzige allgemeine Einkommensteuer ermöglicht ein<lb/>
Verfahren, das den Bezug der für das Gemeinwesen nötigen Einnahmen ver-<lb/>
einfacht, verbilligt und beschleunigt. Sie trifft den Steuerpflichtigen, ohne ihm<lb/>
zu gestatten, seine Steuer auf andere abzuwälzen, wie dies bei anderen Steuern<lb/>
der Fall ist, sie verteilt die Lasten je nach der Steuerkraft des einzelnen, wie<lb/>
diese sich ausdrückt in der Höhe seines Einkommens. Je nach der Größe des<lb/>
Einkommens ist, um eine gerechte Verteilung herbeizuführen, die Steuerlast des<lb/>
Pflichtigen festzustellen, die Einkommensteuer muß sich stufenweise von unten<lb/>
nach oben in bestimmten Verhältnissen erhöhen. Der Steuersatz muß mit der<lb/>
Größe des Einkommens wachsen. Die Leistungsfähigkeit nimmt in stärkerem<lb/>
Verhältnis als das Einkommen zu, da mit dem Wachstum des letzteren das<lb/>
sogenannte &#x201E;freie&#x201C; Einkommen einen immer größeren Anteil des Einkommens<lb/>
ausmacht. Wie hoch der Steuerfuß zu bemessen ist, hat die Praxis zu entscheiden.<lb/>
Als allgemein gültiger Grundsatz ist daran festzuhalten, daß die kleinen Ein-<lb/>
kommen, sofern sie gerade zur Deckung der allernotwendigsten Lebensbedürfnisse<lb/>
(Existenzminimum) ausreichen, steuerfrei zu belassen, die übrigen stufenweise<lb/>
nach ihrer Größe zu treffen sind. Die zaghaft-schwächliche Art der Einkommen-<lb/>
besteuerung, wie sie das so viel gerühmte Miquelsche Gesetz für Preußen ge-<lb/>
bracht hat, &#x2013; das Höchstmaß für die größten Einkommen beträgt vier vom<lb/>
Hundert &#x2013; ist bei einer durchgreifenden Umgestaltung des Steuerwesens, das<lb/>
mit der Einsteuer an Stelle einer Vielheit von Auflagen steh begnügt, ganz und<lb/>
gar nicht zu gebrauchen. Der konservative Volkswirt Adolf Wagner, in Deutsch-<lb/>
land wohl der beste Kenner des Steuerwesens, welcher die Einkommensteuer nur<lb/>
als eine neben anderen Steuern bestehen lassen will, hält 4 bis 5 Prozent, aus-<lb/>
nahmsweise 6 bis 8 Prozent in gewöhnlichen, 6 bis 10 Prozent in Kriegs- und<lb/>
dergleichen Zeiten für angemessen. Daß die von uns angestrebte Einrichtung<lb/>
über diesen Steuerfuß bei den großen Einkommen hinausgehen würde, dürfte<lb/>
einleuchten. Einer der Vorteile der Einkommensteuer ist die Beweglichkeit des<lb/>
Steuerfußes, die es gestattet, dem Bedarf und den Umständen entsprechend die<lb/>
Steuer umzulegen.</p><lb/>
<p>Jn Verbindung mit der eben gekennzeichneten Einkommensteuer fordern wir<lb/>
eine allgemeine Vermögenssteuer. Der Kernpunkt ist die Frage des verschiedenen<lb/>
Ausmaßes der Steuer nach der Art des Einkommens, je nachdem dieses ein<lb/>
auf Besitz, auf Vermögen, oder ein auf Arbeit gegründetes ist. (Ersteres nennt<lb/>
man &#x201E;fundiertes&#x201C;, letzteres &#x201E;unfundiertes&#x201C; Einkommen.) Die Vermögenssteuer<lb/>
soll neben der Einkommensteuer eine höhere Besteuerung des fundierten Ein-<lb/>
kommens bewirken. Mit ihrer Hülfe ist es möglich, in der Abstufung der<lb/>
Steuern das durch geistige Tätigkeit, durch Kopfarbeit erzielte Einkommen,<lb/>
welches mit dem Versiegen der geistigen Tätigkeit untergeht, von dem arbeits-<lb/>
losen, auf Zinsgenuß, Grundrente usw. beruhenden Einkommen zu scheiden,<lb/>
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Ueber die Art der Durchführung entscheidet die Besteuerungszunft. Jn der<lb/>
Schweiz ist die Vermögenssteuer die Hauptgrundlage der direkten Besteuerung,<lb/>
in Nordamerika findet sie sich gleichfalls, z. B. im Staate New York. Ob sie sich<lb/>
bewährt oder nicht, hängt von der Art der Steuertechnik ab. Bei sorgfältiger<lb/>
Durchführung ist ihre Ertragsfähigkeit nicht zu bezweifeln.</p></div><lb/>
<div n="4"><head>Selbsteinschätzungspflicht.</head><lb/>
<p>Die von uns für unseren Steuervorschlag geheischte Selbsteinschätzungspflicht <lb/>
besteht bereits in einer Anzahl von Staaten für die Einkommensteuer zu Recht.<lb/>
Freilich hat ein englischer Erzbourgeois, der Lobredner der Bankkönige und<lb/>
Bauernleger, Ehren-MacCulloch, davon gesagt, das sei &#x201E;eine Besteuerung der<lb/>
Ehrlichkeit und eine Prämie für Meineid und Betrug&#x201C;, freilich meint ein neuerer<lb/>
Forscher, &#x201E;eine einzige auf Selbsteinschätzung beruhende Abgabe fordere einen<lb/>
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mit einem Wort, eine sittliche Reife des Volkes, welche wir gegenwärtig noch<lb/>
nicht antreffen&#x201C;, und er zeigt, daß er unter &#x201E;Volk&#x201C; nur die &#x201E;wohlhabenderen<lb/>
Volksklassen&#x201C; versteht, von denen man nach seiner Ansicht allein &#x201E;die Selbst-<lb/>
angabe der Pflichtigen&#x201C; fordern könne. Aber diese Befürchtungen sind über-<lb/>
trieben, sobald eine verständige Art der Einsteuerung, eine haarscharfe Kontrolle,<lb/>
eine bis ins Kleinste peinlich gewissenhafte fortgesetzte Aufsicht die Ehrlichkeit<lb/>
erzwingt und den Großbürgern die &#x201E;sittliche Reife&#x201C; einpaukt. Wo erst die volks-<lb/>
tümliche Selbstverwaltung besteht, die den Unredlichen genau und rücksichtslos<lb/>
auf die Finger sieht, wird die Selbsteinschätzungspflicht gut wirken. Und bereits<lb/>
heute ist sie sehr ersprießlich, wie die Ergebnisse der auf der Selbstangabe<lb/>
beruhenden neuen Veranlagung zur Einkommensteuer in Preußen zeigen. Dazu<lb/>
treten noch andere Vorsichtsmaßregeln, wie die sogleich zu besprechende Erb<lb/>
schaftssteuer.</p><lb/>
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 <div n="4"><head>Erbschaftssteuer, stufenweise steigend nach Umfang des Erb-<lb/>
guts und nach dem Grade der Verwandtschaft.</head><lb/>
<p>Die Erbschaftssteuer, welche nach dem im Todesfall auf Dritte übergehenden<lb/>
Vermögen erhoben wird, ergänzt die Einkommen- und Vermögensbesteuerung.<lb/>
Bei der Aufnahme des Nachlasses findet die Nachprüfung der Steuerkraft des<lb/>
Erblassers statt, und bei sorgfältiger Aufstellung ist die Gelegenheit geboten,<lb/>
Steuerhinterziehungen des Verstorbenen auf den Grund zu kommen und die<lb/>
vergangenen und unterschlagenen Steuern nachzuholen und eine angemessene<lb/>
Geldbuße für die Hinterziehung einzuziehen. Zugleich ist die Kontrolle für die<lb/>
zukünftige Steuer des Erben selbst gegeben. Unser Geldverkehr ist so entwickelt<lb/>
und so beweglich, daß eine solche Sicherheitsmaßregel gegen Steuerbetrug als<lb/>
eine Notwendigkeit sich darstellt.</p><lb/>
<p>Die Erbschaftssteuer ist jedoch nicht bloß ein Kontrollmittel, sie soll eine<lb/>
allgemeine Vermögenssteuer sein, welche das ganze im Todesfalle auf andere<lb/>
übergehende Vermögen trifft. Jhre Erträge dienen zur Deckung öffentlicher Be-<lb/>
dürfnisse. Sie ist billig zu erheben, leicht zu entrichten, sie ist ferner unüber-<lb/>
wälzbar, sie verteilt den Steuerdruck in angemessener Weise. Daß der Staat,<lb/>
solange er die Führung und Erhaltung der kapitalistischen Einzelwirtschaft sichert,<lb/>
einen Anteil daran, eine Entschädigung dafür zu fordern und beim Erbgang<lb/>
als Miterbe aufzutreten habe, ist eine in der bürgerlichen Forschung des öfteren<lb/>
vertretene Ansicht. Ein unentgeltlicher, unverdienter Vermögenszuwachs, wie<lb/>
er dem Erben in den Schoß fällt, wird durch eine Steuer getroffen, welche das<lb/>
Gemeinwesen zu seinem Nutzen verwendet. Und diese Steuer wendet sich vor<lb/>
allem an die leistungsfähigen Pflichtigen, an die Angehörigen der besitzenden<lb/>
Kreise. Die Proletarier als Klasse stehen dem Erbrecht kühl bis ans Herz hinan<lb/>
gegenüber, sie find vermögenslos, sie haben weder zu vererben, noch erben sie.</p><lb/>
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<p>Aber der Besitz, welcher bis jetzt durch die Gesetzgebung zum Schaden der Armen<lb/>
bevorrechtet war, ist durch die von uns geplante Steuerreform schärfer an-<lb/>
gespannt. Mit Recht, denn seine Steuerkraft wächst stetig mit der Aufhäufung<lb/>
des Reichtums und ist deshalb für die Gesamtheit möglichst nutzbar zu machen.<lb/>
Dadurch, daß die Erbschaftssteuer stufenweise steigt nach der Größe des Erbguts,<lb/>
ist eine Ueberlastung der schwachen Steuerkräfte vermieden. Je kleiner die Erb-<lb/>
masse, desto geringer die Abgabe. Der Kleinbesitz, der kleine Bauer, der Händler,<lb/>
der Handwerker werden auf diese Weise ihrer ganzen Stellung gemäß behandelt<lb/>
und gebührend entlastet. Wer einige Morgen Land, ein Werkstättchen, einen<lb/>
Kramladen ererbt, wird in einem anderen Verhältnis besteuert, als der Reiche,<lb/>
dem große Besitzungen, Fabriken und dergleichen zufallen. Es gelten hier die<lb/>
gleichen Grundsätze, wie bei der Einkommensteuer.</p><lb/>
<p>Aber die Erbschaftssteuer soll stufenweise steigen, nicht bloß nach dem Um-<lb/>
fange des Erbgutes, sondern auch nach dem Grade der Verwandtschaft. Wo die Bande<lb/>
der Blutsverwandtschaft Erblasser und Erben verbinden, ist ein niedrigerer<lb/>
Steuersatz begründet, als in den Fällen, in welchen nur eine entfernte Ver-<lb/>
wandtschaft besteht. Je lockerer die verwandtschaftlichen Beziehungen, desto<lb/>
weniger gerechtfertigt ist der Anspruch auf das Vermögen des Verstorbenen, desto<lb/>
mehr erhält die Erbschaft die Bedeutung eines unerwarteten Glücksfalles, eines<lb/>
Spiels des Zufalls, desto stärker kann deshalb schon die Steuerschraube angezogen<lb/>
werden. Für Eltern und Kinder sind andere Gesichtspunkte geltend, als für<lb/>
Vettern und Muhmen zweiten oder dritten Grades; der weitläufige Verwandte<lb/>
und der Fremde sind von einem gewissen Punkte an gleichzusetzen.</p><lb/>
<p>Von zwei Seiten also will unsere Erbschaftssteuer das Vermögen erfassen.<lb/>
Sie wächst in entsprechendem Maße mit dem Wachsen der Erbmasse, sie fordert<lb/>
höhere Beträge ferner je nach dem Verwandtschaftsgrade. Die deutschen Erb-<lb/>
schaftsgesetze sind völlig unzureichend; sie sind von der ängstlichen Rücksicht auf<lb/>
die bürgerliche Klasse erfüllt, ihre Unergiebigkeit und ihre Mängel springen in<lb/>
die Augen. Eine weit bessere Erbschaftssteuer hat England, wo sie 1896<lb/>
265 Millionen Mark einbrachte, während sie in Deutschland 1896 22 Millionen<lb/>
Mark abwarf. Preußen bezog in den letzten Jahren durchschnittlich 10 Millionen<lb/>
Mark, ein lächerlich kleiner Betrag gegenüber der gewaltigen zum Erbgang<lb/>
kommenden Vermögensmenge.</p><lb/>
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 <div n="4"><head>Abschaffung aller indirekten Steuern, Zolle und sonstigen wirt-<lb/>
schaftspolitischen Maßnahmen, welche Jnteressen der Allgemeinheit<lb/>
den Jnteressen einer bevorzugten Minderheit opfern.</head><lb/>
<p>Ueber das Wesen der indirekten Steuern, der Verbrauchsabgaben, der<lb/>
Schutzzölle sich des weiteren auszulassen, ist heute überflüssig. Die Wirkungen<lb/>
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Schutzzölle, wie der gesamten Schutzzöllnerei überhaupt, hat Deutschland so<lb/>
ausgiebig kennen gelernt, die Mißwirtschaft ist eine so unerträgliche geworden,<lb/>
daß es genügt, die Hauptgesichtspunkte kurz anzudeuten. Seit 1879, dem An-<lb/>
fangsjahre des berüchtigten &#x201E;Schutzes der nationalen Arbeit&#x201C;, ist die Aus-<lb/>
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gebracht worden. Der Großgrundbesitz, Junker und Junkergenossen, die groß-<lb/>
gewerblichen Unternehmer, Baumwollspinner und Eisenleute, haben ihre Beute-<lb/>
züge gegen die große Masse in ungezügelter Lust ausführen, Millionen über<lb/>
Millionen aufschatzen, den Lebensmaßstab der arbeitenden Klasse tiefer und<lb/>
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welcher ab und an, wie 1891/92, als offenbarste Teuerung zutage trat, ist eine<lb/>
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Lebensbedinung der Zollherrlichkeit geworden. Denn die Preise des Roggens<lb/>
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bezugsländern eintreten, dann erschrickt selbst mancher Zöllner einen Augenblick<lb/>
über das drohende Elend, um freilich dann das Volk ruhig weiter zu plündern.<lb/>
Jm Jahre 1890 belasteten die Getreidezölle den Brotverbrauch einer Berliner<lb/>
Arbeiterfamilie mit einer Mehrausgabe von 108 Mark 72 Pfennige; 1891, mit<lb/>
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diese Ausgabe noch bedeutend an. Was dies besagt bei dem kärglichen Jahres-<lb/>
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Schnapssteuer (40 Millionen Mark Liebesgabe an die Fuselbrenner) bringt,<lb/>
werden ebenso vergnüglich eingestrichen, wie die Gewinne der landwirtschaft-<lb/>
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<p>Wie die Zölle auf Vieh, Holz, Getreide, Petroleum usw., so sind die Tabak-,<lb/>
Bier-, Branntwein-, Zuckersteuern, nicht minder die städtischen Verzehrungs-<lb/>
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Klassen aufgewälzte Last. Die Absicht ist sinnenfällig und sie wird nur zu sehr<lb/>
erreicht: die wirtschaftlich Schwachen zugunsten der Starken mit der vollen<lb/>
Wucht einer ungerechten Besteuerung zu treffen, einer Besteuerung, die den<lb/>
Armen um so härter trifft und um so mitleidsloser aussaugt, je günstiger und<lb/>
entlastender sie für den Reichen wirkt. Jndem die notwendigen Lebensbedürfnisse<lb/>
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und kapitalistischer Gewinne gemacht werden, wird die Aussaugung der Arbeiter<lb/>
vollendet. Die, welche im heftigen Daseinskampfe stehen und von der Hand in<lb/>
den Mund leben, unterhalten aus ihren Mitteln den Staat, der ihre Ausbeuter<lb/>
vertritt und beschützt; sie bereichern den Kapitalisten, für welchen sie den Mehr-<lb/>
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werden unter den heutigen Zuständen bis aufs Weiße zur Ader gelassen. Was<lb/>
für riesige Erträge die Zölle und Verbrauchssteuern abwerfen, dafür nur einige<lb/>
wenige Angaben. Sie lieferten 1878 236 Millionen, 1904 dagegen 844 Millionen<lb/>
Mark. Und das sind bloß die Erträge, die in die Reichskasse fließen. Aber die<lb/>
Zölle erlauben auch den Produzenten im Jnlande die Preise ihrer Produkte<lb/>
entsprechend zu steigern. So betrugen unter den ermäßigten Zöllen, welche die<lb/>
Handelsverträge 1892 herbeiführten, die jährlichen Einnahmen des Reiches<lb/>
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Dagegen wird die gesamte Belastung der Konsumenten infolge der Preis-<lb/>
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800 Millionen berechnet. Fast 700 Millionen davon fließen in die Taschen der<lb/>
Agrarier, namentlich der großen Grundbesitzer. Die neuen Zölle werden diese<lb/>
Last nahezu verdoppeln, damit aber auch die Einnahmen der Junker um eine<lb/>
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tismus macht sich bezahlt. Jeder Bissen Brot, jedes Stück Fleisch, das Gläschen<lb/>
Branntwein, der Krug Bier des kleinen Mannes, das Oel in seiner Lampe, der<lb/>
Stock, den er trägt, alles zollt und steuert dem Staate und den bevorzugten Nutz-<lb/>
nießern der Steuerwirtschaft, den Herren mit Wappenschild so gut wie den<lb/>
&#x201E;Raubrittern&#x201C;, welche, wie der Geheimrat Wagener, der &#x201E;Kreuzzeitungs&#x201C;mann<lb/>
gesagt hat, &#x201E;hinter den hohen Fabrikschornsteinen sitzen&#x201C;. Je ärmer der Staats-<lb/>
bürger, desto grausamer wird ihm mitgespielt. Nicht genug mit der Verelendung,<lb/>
wie sie die heutige Wirtschaftsweise denen bringt, welche gar nichts haben, sind<lb/>
diese selben Habenichtse die Träger der Hauptlasten des Steuerwesens, werden<lb/>
sie von einem Schmarotzertum ausgesogen, das keine Gnade, keine Rücksicht<lb/>
kennt und auf die tödliche Qual der das Volk erschöpfenden Abgabenwirtschaft<lb/>
den Trumpf der Hohnrede von dem &#x201E;Schutze der nationalen Arbeit&#x201C; setzt. Dieser<lb/>
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Mißstand ist endlich aus der Welt zu schaffen, damit die Preistreibereien der<lb/>
Lebensmittelwucherer und die steuerpolitische Ausplünderung der Arbeiterklasse<lb/>
ein Ende nehmen.</p><lb/>
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 <p>Neben dem Kampf um die politischen Rechte und die politische Freiheit führt<lb/>
die Arbeiterklasse den Kampf um den Arbeiterschutz. Der Arbeiterschutz ist der<lb/>
Jnbegriff der sozialpolitischen Maßregeln, welche der zügellosen Ausbeutung,<lb/>
dem &#x201E;freien Spiel der Kräfte&#x201C;, durch staatlichen Eingriff, entgegentreten, die<lb/>
Vereinigungsfreiheit sichern und den Arbeitern in allen den Fragen, welche auf<lb/>
die Arbeiterzustände sich beziehen, eine maßgebende Mitwirkung verschaffen.<lb/>
Ohne die Verbesserung seiner wirtschaftlichen Lage, ohne die durchgreifende<lb/>
Reform der oder seiner materiellen Verhältnisse ist das Proletariat nicht im-<lb/>
stande, erfolgreich für seine Ziele zu wirken. Eine Arbeiterschaft, welche im<lb/>
Elend rettungslos verkommt, welche abgestumpft und entartet zum blöden Fron-<lb/>
dienst herabgewürdigt wird, ist nicht fähig, die modernen Gedanken in sich auf-<lb/>
zunehmen, das Klassenbewußtsein durch den Klassenkampf zum lebendigen Aus-<lb/>
druck zu bringen. So stehen die politischen und die sozialen Bestrebungen der<lb/>
Arbeiterklasse im naturnotwendigen Zusammenhang, sie bedingen sich gegen-<lb/>
seitig, und der Erfolg auf dem einem Gebiete verbürgt den Erfolg auch auf dem<lb/>
anderen. Neben- und miteinander sind also die Forderungen unseres Pro-<lb/>
gramms zu vertreten und durchzusetzen. Auf den furchtbaren Druck der<lb/>
herrschenden Zustände erfolgt der wuchtige Gegendruck des zur Einsicht in seine<lb/>
Klassenlage kommenden, gegen die Unterdrückung und Verelendung sich kräftiger<lb/>
und kräftiger wehrenden Proletariats. Eines Proletariats, das in demselben<lb/>
Maße den Zusammenhang aller seiner Schichten, aller seiner Abstufungen, seine<lb/>
Zusammengehörigkeit und Jnteressengemeinschaft versteht und benützt, in<lb/>
welchem die Kapitalistenklasse, alles häuslichen Haders vergessend, gegen die<lb/>
Arbeiter gemeinsame Sache macht. Und wie das Kapital keine Grenze kennt,<lb/>
wenn sein Vorteil auf dem Spiele steht, wie es das Erdrund nach neuen Absatz-<lb/>
märkten durchjagt, wie es Länder durchquert und Meere durcheilt, um Reichtum<lb/>
auf Reichtum zu häufen, so fallen auch für die Arbeiter der verschiedenen Länder<lb/>
die nationalen Schränken, die Einheit des Zieles, des Sturzes der kapitalistischen<lb/>
Gütererzeugung, wird ihnen eine unumstößliche Ueberzeugung, die inter-<lb/>
nationale Solidarität tritt in die Erscheinung.</p><lb/>
<p>Von Tag zu Tag entfaltet sich in immer gewaltigerem Maßstabe die groß-<lb/>
gewerbliche Wirtschaft, die technische Entwickelung feiert Triumph auf Triumph.<lb/>
Das Maschinenwesen erobert ein Gebiet nach dem anderen, drückt die Arbeiter<lb/>
zu Handlangern, zu Anhängseln von Räder- und Schraubenwerk, zu belebten<lb/>
Werkzeugen herab, ersetzt den geschickten Arbeiter durch den Taglöhner, den<lb/>
Mann durch das Weib, das Kind; jeder Triumph der Maschinenbauer und Er-<lb/>
finder setzt zahlreiche Hände frei. Sprunghaft, vom Fieber der Uebererzeugung<lb/>
zum schleichenden Notstand der Geschäftsflauheit und Stockung, in tollem Wechsel<lb/>
von Ueberarbeit und leidensreicher Arbeitslosigkeit, vollzieht sich der gewerbliche<lb/>
Kreislauf. Das Gespenst der Krisis steht hinter dem Wertsaal, in welchem Tag<lb/>
und Nacht geschafft wird, plötzlich setzt es die Räder still und treibt die Arbeiter<lb/>
auf die Gasse, ins Elend, in die Prostitution. Hunger und Entbehrungen,<lb/>
Hurenhaus, Schnapshaus, Arbeitshaus, Zuchthaus, das sind die lockenden Aus-<lb/>
sichten für die vom Kapitalismus aufs Pflaster geworfenen Arbeiter. Neben<lb/>
die Krisis tritt das Elend der Saisonarbeit, welche mit einem Schlage zu Ende<lb/>
geht und die bisher über die Grenzen des Erträglichen Abgemarterten brotlos<lb/>
macht, ohne Gnade, ohne Mitleid. Keine planmäßige Verteilung der Produktion,<lb/>
die wilde Jagd nach dem Gewinn auf eine möglichst kurze Zeit zusammen-<lb/>
&#x2003;
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gedrängt, bis das Hallaki ertönt, bis die Beute am Boden liegt. Rasch und<lb/>
wohlfeil Reichtum erzeugen ist die Losung, billig produzieren, aus dem Arbeiter<lb/>
für geringsten Lohn möglichst große Leistungen auspressen, ist der Gipfel der<lb/>
Unternehmerkunst. Ueberarbeit, Unterbezahlung, eine wahre Sintflut von<lb/>
Leiden, Gewerbekrankheiten, frühes Siechtum, hohe Kindersterblichkeit, niedriges<lb/>
Sterbealter, ungenügende Ernährung, eine abscheuliche Behausung, Mangel an<lb/>
Licht und Lust, an Muße und Bildung, an Freiheit der Bewegung sind die<lb/>
Wirkungen der schrankenlosen Ausnützung. Mit reißender Geschwindigkeit wächst<lb/>
das Großkapital empor, die Produktionsmittel vereinigen sich in immer weniger<lb/>
Händen, das Gewicht der Ausbeutung drückt wie ein Alp auf die Arbeiterschaft.<lb/>
Die Klein- und Mittelbetriebe schwinden dahin, von dem übermächtigen Gegner<lb/>
schonungslos aufgesaugt, die Aktiengesellschaft tritt an die Stelle des einzelnen<lb/>
Unternehmers, der bescheiden von seiner Stellung zurücktritt, im satten Genuß<lb/>
der Dividende, und auf der Bildfläche erscheint in seinen verschiedenen Ab-<lb/>
stufungen, immer bedeutsamer und furchtbarer sich entfaltend, der wahre König<lb/>
im sozialen Reich der Unternehmerverband, Höhepunkt der kapitalistischen Ent-<lb/>
wickelung und schon hinüberweisend in die aufdämmernden Bezirke der gesell-<lb/>
schaftlichen Produktion.</p><lb/>
<p>So wird der Arbeiterschutz politisch und sozial eine unabweisbare Not-<lb/>
wendigkeit, ein Arbeiterschutz, der nicht bloß auf dem Papier steht, sondern von<lb/>
Fleisch und Blut ist, durchgreifende Vorkehrungen gegen die zügellose Gewinn-<lb/>
sucht des volksverwüstenden Geldprotzentums trifft, die leibliche, geistige und<lb/>
sittliche Wiedergeburt des verelendeten Proletariats herbeiführt, eine Reforma-<lb/>
tion an Haupt und Gliedern, planvoll, umfaßend, fruchtbringend, die Bürgschaft<lb/>
für die politische Reste.</p><lb/>
<p>Welche sozialpolitischen Forderungen wir an die bürgerliche Gesellschaft<lb/>
stellen, darüber gibt Aufschluß der zweite Abschnitt des zweiten Teiles des<lb/>
Programms.</p><lb/>
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 <div n="2"><head>Zweiter Abschnitt.</head><lb/>
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<head>Eine wirksame nationale und internationale Arbeiterschutzgesetz-<lb/>
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<p>Eine Arbeiterschutzgesetzgebung fordern wir, nicht etwa bloß eine Fabrik-<lb/>
gesetzgebung. So sicher es ist, daß in der Großindustrie die Uebelstände der<lb/>
Produktionsweise besonders scharf hervortreten, daß die Arbeiter dieser Betriebs-<lb/>
form in erster Reihe den Kampf um die Befreiung führen und am ehesten die<lb/>
Aufmerksamkeit der Herrschenden erzwingen, so sicher ist es auch daß die Not,<lb/>
die Unterdrückung, die zerstörenden Einflüsse des Kapitalismus auf allen Ge-<lb/>
bieten der Lohnarbeit zutage treten, oft versteckt, vermummt, verzerrt, aber<lb/>
dadurch nur um so gefährlicher. Hülflos, ohne Selbständigkeit, ohne Zusammen-<lb/>
halt, verfallen zahlreiche Arbeitergruppen einem Elend, das unbeschreiblich ist.<lb/>
Der Arbeiterschutz hat nicht nur die Fabrikarbeiter, er hat die Arbeiter im hand-<lb/>
werksmäßigen Betriebe, in der Hausindustrie zu erfassen. Die im Verkehrs-<lb/>
wesen, in Handel und Wandel Tätigen, die kaufmännischen Angestellten so gut<lb/>
wie die in den der Beherbung und Erquickung dienenden Gewerben beschäftigten<lb/>
Arbeiter bedürfen der staatlichen Fürsorge nicht minder, wie die Millionen,<lb/>
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welche in Land- und Forstwirtschaft ihr kärgliches Dasein fristen. Nicht bloß die<lb/>
Schlotjunker, auch die Krautjunker, die Standesherren und die Reeder, die kauf-<lb/>
männischen Verleger und die Jnnungshelden, sie alle müssen die zügelnde Hand<lb/>
des Arbeiterschutzes spüren, wenn anders der drohende Niedergang der Volks-<lb/>
masse, der Ruin der Arbeiterschaft, verhütet werden soll.</p><lb/>
<p>Jn allen Jndustriestaaten der gleiche Vorgang, überall die eben gekenn-<lb/>
zeichneten Zustände, je nach dem Stande der gewerblichen Entwickelung grad-<lb/>
weise verschieden, überall das gleiche Bedürfnis nach einer Reform. Mitleid be-<lb/>
ginnt zu Hause, sagt treffend ein englisches Sprichwort, und so ist es eine Binsen-<lb/>
wahrheit, daß im nationalen Rahmen die Arbeiterschutzgesetzgebung, zuvörderst<lb/>
tatkräftig in Angriff zu nehmen ist. Je tiefer die wirtschaftliche Einsicht der<lb/>
Arbeiterklasse des einzelnen Landes, je besser ihre Vereinigung, ihr Zusammen-<lb/>
halt, je einflußreicher ihre politische Stellung, um so tatkräftiger wird für den<lb/>
Arbeiterschutz gewirkt werden, um so sicherer die Aussicht, den zähen Widerstand<lb/>
der Unternehmer zu brechen. Jn allen europäischen Ländern, so gut wie in Nord-<lb/>
amerika usw. besieht eine lebhafte Bewegung nach Einschränkungen der Aus-<lb/>
beutung, zum Teil schon von Erfolg begleitet, zum Teil Erfolg versprechend. Der<lb/>
Staat hat seine Verpflichtung, die Arbeiter vor der ungehemmten Auspowerung<lb/>
zu schützen, anerkennen müssen, und so zögernd er auch tatsächliche Sozialpolitik<lb/>
treibt, ein Zugeständnis nach dem andern wird ihm entrissen werden. Denn der<lb/>
Sozialismus, dieser Stürmer und Dränger, zwingt die Gesetzgebung dazu, die<lb/>
Bahn der sozialen Reform zu beschreiten, und je mächtiger er wird, desto rascher,<lb/>
desto tiefergehend der Fortschritt.</p><lb/>
<p>Alle Nationen, alle Länder bewegt der Gedanke des Arbeiterschutzes, und so<lb/>
wird diese Bewegung des nationalen Eingriffs zu Gunsten der Unterdrückten<lb/>
folgerichtig international. Die tatsächliche Vorbedingung dazu ist gegeben, der<lb/>
internationale Wettbewerb. Nicht mehr, wie vor einem halben Jahrhundert,<lb/>
beherrscht Großbritannien mit seinen Jndustrieerzeugnissen den Weltmarkt, seine<lb/>
Abnehmer wandelten sich allmählich in Nebenbuhler um, seine Hinterländer, die<lb/>
ihm tributpflichtig waren, wie die Vereinigten Staaten, nahmen einen fabelhaften<lb/>
Aufschwung, das europäische Festland befreite sich von der Abhängigkeit, in welcher <lb/>
es zu England gestanden. Die Konkurrenz ist eine furchtbare, die Suche nach<lb/>
neuen Absatzgebieten peitscht das Unternehmertum in die fernsten Bezirke, die<lb/>
Preisschleuderei wird zum obersten Gesetz. Dadurch verschlechtert sich zusehends<lb/>
die Lage der Arbeiter, dadurch steigert sich das Bedürfnis nach einem Arbeiter-<lb/>
schutz. Aber die Heftigkeit des Wettbewerbs auf dem Weltmarkt wächst, die<lb/>
Bourgeoisie verschanzt sich hinter die internationale Konkurrenz, sobald sie auf-<lb/>
gefordert wird, den Arbeiterschutz zu begründen, auszudehnen, zu festigen. Auf<lb/>
diese Weise reifte der Vorschlag, gleichzeitig, gemeinsam vorzugehen, um den Ka-<lb/>
pitalisten die Ausrede der gefährdeten Konkurrenzfähigkeit zu nehmen.</p><lb/>
<p>Die internationale Arbeiterschutzgesetzgebung ist zuerst, dies kennzeichnet den<lb/>
Verlauf des Vorganges, von klugen Unternehmern, denen das Feuer der Kon-<lb/>
kurrenz auf den Nägeln brannte, in Vorschlag gebracht worden. Als im Jahre<lb/>
1841 in Frankreich ein Gesetz über die Kinderarbeit beraten wurde, empfahl der<lb/>
elsässische Fabrikant Daniel Legrand der französischen Regierung ein internatio-<lb/>
nales Fabrikgesetz. Die Fabrikanten im schweizerischen Kanton Glarus traten<lb/>
1855 mit dem gleichen Wunsche hervor. Und am 5. Juni 1876 empfahl der da-<lb/>
malige Präsident des Schweizer Nationalrats, Oberst Freh, in seiner Eröffnungs-<lb/>
rede &#x201E;den Abschluß internationaler Verträge zum Zwecke möglichst gleichmäßiger<lb/>
Regulierung der Arbeiterverhältnisse in allen Jndustriestaaten.&#x201C; Derselbe setzte<lb/>
im Dezember 1880 im Nationalrate den Antrag durch, daß mit den hauptsäch-<lb/>
lichsten Jndustriestaaten Unterhandlungen &#x201E;zum Zwecke der Anbahnung einer<lb/>
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internationalen Fabrikgesetzgebung&#x201C; angeknüpft werden sollten. Es ist bekannt,<lb/>
daß die meisten Regierungen damals ablehnend antworteten.</p><lb/>
<p>Als die Arbeiterbewegung diesen Gedanken aufnahm, ohne in ihrer Wirksam-<lb/>
keit für den nationalen Arbeiterschutz auch nur eine Sekunde zu erlahmen, gewann<lb/>
er mehr praktische Bedeutung. Von der Schweiz drang er nach Deutschland,<lb/>
Oesterreich, nach den romanischen Ländern und nach England. Es folgten die<lb/>
Anträge unserer Abgeordneten 1885 im Reichstage, der französischen Sozialisten<lb/>
in der Deputiertenkammer im selben Jahre zu Gunsten des internationalen Ar-<lb/>
beiterschutzes. Der 1887 zu St. Gallen beschlossene internationale Arbeiter-<lb/>
kongreß, der 1889 in Paris tagte und die bekannten sieben Forderungen, darunter<lb/>
vor allen den Achtstundentag, aufstellte, erzwang die Aufmerksamkeit der Re-<lb/>
gierungen. Jndes hatte die Berliner Arbeiterschutzkonferenz nur ein klägliches<lb/>
Ergebnis. Die sozialistischen Parteien wurden aber durch die Verhältnisse dahin<lb/>
gedrängt, den Arbeiterschutz im eigenen Lande wieder überall mehr in den<lb/>
Vordergrund zu schieben.</p><lb/>
<p>Töricht ist es, wenn der Eigennutz der Unternehmer in hohlen Flausen den<lb/>
Druck der internationalen Konkurrenz verantwortlich macht für die Nichtein-<lb/>
führung oder Nichtausdehnung des Arbeiterschutzes in einem einzelnen Lande.<lb/>
Es ist nicht nötig, damit zu warten, bis internationale Abmachungen getroffen<lb/>
sind. Wenn Oesterreich, das gewerblich weit hinter dem Deutschen Reiche zurück-<lb/>
steht, wenn die kleine Schweiz Arbeiterschutzgesetze einführen, so kann Deutschland<lb/>
nicht bloß das Gleiche, sondern mehr tun. Aber das bischen Arbeiterschutz der<lb/>
Gewerbenovelle, verquickt mit sehr viel Unternehmerschutz, hat es glücklich bis zum<lb/>
Elfstundentag für Frauen gebracht, der noch dazu durch Ausnahmebefugnisse nur<lb/>
zu oft bloß auf dem Papier stehen bleibt.</p><lb/>
<div n="4"><head><hi rendition="#aq">a)</hi> Festsetzung eines höchstens acht Stunden betragenden<lb/>
Normalarbeitstages.</head><lb/>
<p>Aber wir können uns nicht mehr mit dem Elfstundentag, auch nicht mit dem<lb/>
Zehnstundentag begnügen. Die Reform muß tiefer gehen, wir brauchen den<lb/>
Achtstundentag. Es hieße Wasser ins Meer tragen, wollten wir im ersten Jahr-<lb/>
zehnt des zwanzigsten Jahrhunderts deutschen Arbeitern die Vorteile des Nor-<lb/>
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malarbeitstags, müssen wir ihn nennen, da er nicht bloß die Dauer, sondern An-<lb/>
fang, Ende, Pausen usw. regelt &#x2013; wenn wir also die Vorteile des Normalarbeits-<lb/>
tages ausführlich erst begründen wollten. Die Geschichte des Normalarbeitstages<lb/>
in England, wo er für einen Teil der Arbeiterklasse &#x201E;die moralische und physische<lb/>
Wiedergeburt&#x201C; bedeutete, um mit Marx zu reden, in Oesterreich, in der Schweiz,<lb/>
jenseits des Weltmeeres ist ein vollgültiger Beweis für die Notwendigkeit dieser<lb/>
obersten sozialen Reformmaßregel. Der Normalarbeitstag stählt die Wider-<lb/>
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er steigert sie. Die Jndustrie schädigt er nicht, im Gegenteil nötigt er sie zu tech-<lb/>
nischen Verbesserungen, zu verständigerem, intensiverem Wirtschaften, zu zahl-<lb/>
reichen Ersparnissen. Die Verkürzung der Arbeitszeit vermindert durchaus<lb/>
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seine Frische, seine Aufmerksamkeit stehen im umgekehrten Verhältnis zur Länge<lb/>
des Arbeitstages: je kürzere Zeit er schafft, desto Besseres leistet, desto mehr pro-<lb/>
duziert er. Jn einer Schweizer Spinnerei wurden, auf 10000 Spindeln be-<lb/>
rechnet, 1876 und 1877 bei zwölfstündiger Arbeitszeit täglich 372,18 Kilogramm<lb/>
Garn gesponnen, 1879 und 1880 bei elfstündiger Arbeitszeit 388,88 Kilogramm<lb/>
erzeugt. Ein englischer Landarbeiter schafft 10, ein russischer 16 Stunden: der<lb/>
Engländer verrichtet in einem Tage die Tagesarbeit von zwei Russen. Der Kampf<lb/>
für den Achtstundentag wurde 1856 in Australien mächtig dadurch gefördert, daß<lb/>
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ein großer Unternehmer, Mr. James Stephen in Melbourne, nach dem in seinen<lb/>
Ziegeleien angestellten Versuchen erklärte, die von ihm beschäftigten Arbeiter<lb/>
leisteten in acht Stunden so viel Arbeit wie in zehn. Je länger der Arbeitstag,<lb/>
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reicher die Unfälle usw. Dazu tritt die reißend schnelle Entfaltung des Maschinen-<lb/>
wesens; die Unternehmer führen schneller laufende, bessere, größere Maschinerie<lb/>
ein, ersetzen die Handarbeit durch die maschinelle. Daß dabei die kleinen Unter-<lb/>
nehmer zu Grunde gehen, rascher zu Grunde gehen, als wenn der alte Schlen-<lb/>
drian fortbestünde, ist nicht zu leugnen. Aber ihr Untergang ist besiegelt, und sie<lb/>
gerade sind es zumeist, welche mit den kleinlichsten und schäbigsten Mitteln die<lb/>
Arbeiter placken, um sich noch einige Zeit gegen den Großbetrieb zu behaupten.</p><lb/>
<p>Es ist nicht zu hoffen, daß der Normalarbeitstag die alle Bande sprengenden<lb/>
Produktivkräfte fesseln, die Ueberproduktion beseitigen, der Arbeitslosigkeit ein<lb/>
Ziel setzen werde. Dies vermag erst die grundstürzende Umwandlung der gesell-<lb/>
schaftlichen Zustände. Aber er wird die Verelendeten vor dem Untergang, die<lb/>
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der Arbeitslosigkeit zwar nicht aufheben, aber mildern. Nichts ist kennzeichnen-<lb/>
der für die sittigenden Einflüsse der Verkürzung der Arbeitszeit wie der dadurch<lb/>
gesteigerten Lohnsätze, als die amtlich festgestellte Tatsache, daß in allen austra-<lb/>
lischen Kolonien, wo die achtstündige Arbeitszeit vorherrscht, die Trunksucht stetig<lb/>
sich vermindert hatte, wie dies aus der Statistik des Verbrauchs geistiger Getränke,<lb/>
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Neuseeland 1,70 Gallonen. Die australischen Schankwirte haben am lebhaftesten<lb/>
gegen den Achtstundentag agitiert, weil sie, wie ein Fachmann sagt, &#x201E;von der<lb/>
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<p>Jn vielen Jndustriezweigen wird zwar die Technik arbeitsparende Ma-<lb/>
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handwerk usw., wird vielen Arbeitslosen Beschäftigung verschafft. Als die Bäcker<lb/>
in der australischen Kolonie Victoria im Jahre 1882 die achtstündige Arbeitszeit<lb/>
durchsetzten, fand ein Drittel der arbeitslosen Bäcker Verwendung, ohne daß die<lb/>
Löhne sanken oder die Brotpreise stiegen. Doch weit bedeutsamer ist es, daß die<lb/>
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<p>Das über den Normalarbeitstag gesagte gilt doppelt und dreifach für den<lb/>
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Tagesarbeit&#x201C; bezeichnet hat. Er besteht in Australien für eine Reihe von Ge-<lb/>
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<p>Die an das Proletariat gestellten Anforderungen wachsen von Jahr zu Jahr,<lb/>
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bilden, er braucht das Recht auf Muße so gut wie die Lebenslust. Der Acht-<lb/>
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des Gemeinwesens ist, er ist der Grund- und Eckstein der sozialen Reform.</p><lb/>
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 <div n="4"><head><hi rendition="#aq">b)</hi> Verbot der Erwerbsarbeit der Kinder unter vierzehn Jahren.</head><lb/>
<p>Die deutsche Gewerbenovelle verbietet die Fabrikarbeit von Kindern unter<lb/>
dreizehn Jahren, eine durchaus ungenügende Vorschrift. Seit 1877 dürfen in<lb/>
der Schweiz Kinder unter vierzehn Jahren in Fabriken nicht beschäftigt werden, in<lb/>
Oesterreich ist gleichfalls die Beschäftigung dieser Altersstufen erheblich einge-<lb/>
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beitskräfte begegnen wir gerade in dem Kleinbetrieb und in der Hausindustrie.<lb/>
Jn den Fabriken des Reichs waren nach den Berichten der Gewerbeinspektoren<lb/>
von 1896 nur 5300 Kinder unter 14 Jahren tätig; dagegen ergab die Erhebung<lb/>
von 1898 eine Zahl von 532300 Kindern, die außerhalb der Fabriken gewerblich<lb/>
tätig waren. Dabei war diese Erhebung eine äußerst lückenhafte und beachtete<lb/>
gar nicht die Kinderarbeit in der <hi rendition="#g">Landwirtschaft</hi>.
 Namentlich in der<lb/>
Hausindustrie ist die Arbeit der Kinder vom zartesten Alter an eine ausgedehnte.<lb/>
Jn manchem hausindustriellen Orte Thüringens sind von 100 Schulkindern 86<lb/>
gewerblich tätig, oft bis tief in die Nacht hinein. Hier herrschen die grauen-<lb/>
vollsten Zustände, hier feiert die schamloseste Geldgier ihre Feste, hier werden<lb/>
zahllose Opfer des Kapitals mitleidslos zugrunde gerichtet. Erbärmliche Be-<lb/>
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im Handel, sei deshalb überhaupt untersagt. Das Kind gehört in die Schule und<lb/>
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Arbeit für die Kinder &#x2013; der Arbeiter. So sicher die zukünftige Gesellschaft den<lb/>
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<div n="4"><head><hi rendition="#aq">c)</hi> Verbot der Nachtarbeit, außer für solche Jndustriezweige,<lb/>
die ihrer Natur nach aus technischen Gründen oder aus Gründen<lb/>
der öffentlichen Wohlfahrt Nachtarbeit erheischen.</head><lb/>
<p>Alle Aerzte und Sozialpolitiker sind sich über die schädlichen Einwirkungen<lb/>
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raubt der Kapitalist den Arbeitern die natürliche Ruhezeit und zwingt sie zu<lb/>
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schleunigt. Und zwar geschieht dies in einer Unzahl von Unternehmungen, welche<lb/>
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als ob es davon nicht zur Genüge gäbe, zu vermeiden. Wirft man einen Blick in<lb/>
die Fabrikinspektorenberichte, so erschrickt man über die weite Verbreitung der<lb/>
Nachtarbeit. Es versteht sich, daß in den Betrieben, welche ihrer Natur nach<lb/>
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Nachtarbeit bedürfen, von einem vollkommenen Verbote nicht die Rede sein kann;<lb/>
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da ja in den meisten Fällen nur eine Ueberwachung bestimmten Arbeitsprozesse<lb/>
(wie in der chemischen Jndustrie usw.) erforderlich ist.</p><lb/>
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 <div n="4"><head><hi rendition="#aq">d)</hi> Eine ununterbrochene Ruhepause von mindestens 36 Stunden<lb/>
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<p>Nach einer Wochenarbeit eine genügende Ruhepause, und das Werktags-<lb/>
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 <div n="4"><head><hi rendition="#aq">e)</hi> Verbot des Trucksystems (der Bezahlung der Arbeiterin<lb/>
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<p>Eine entschieden durchgreifende Maßregel tut not gegenüber dem heute scham-<lb/>
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abgespeist, zum Schuldenmachen durch schmählichen, ihm aufgedrungenen Lotter-<lb/>
kredit genötigt. Die Hungerpeitsche wirft, und keine scharfe Aufsicht, kein schnei-<lb/>
diges Gesetz packt die Frevler, welche den von ihnen ausgebeuteten Proletarier auch<lb/>
noch außerhalb der Werkstätte des Fabriksaales schinden und prellen. Dazu<lb/>
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stoffen, wie sie vor allem bei den Heimarbeitern im Schwange ist (Korbmacher<lb/>
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nissen, die für ein Spottgeld verschleudert werden, klebt das Blut der Haus-<lb/>
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stoffe hundert Prozent und mehr noch über den Marktpreis abkaufen müssen.<lb/>
Ebenso verwerflich sind die versteckten Truck-Arten, bei denen die Schelmerei<lb/>
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<div n="4"><head>Ueberwachung aller gewerblichen Betriebe, Erforschung und<lb/>
Regelung der Arbeitsverhältnisse in Stadt und Land durch ein Reichs-<lb/>
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<p>Soll die soziale Gesetzgebung erfolgreich durchgeführt und fortgebildet werden,<lb/>
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punkt für die soziale Politik bildet, das Reichsarbeitsamt. Diesem, welchem in<lb/>
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kammern (letztere kombinierte Vertretungen von Arbeitern und Unternehmern),<lb/>
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stellen. Einheitliche Regelung der Aufsicht über die gewerblichen Betriebe,<lb/>
schärfste Kontrolle über die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften, fortgesetzte<lb/>
sorgfältige Buchung der wirtschaftlichen Vorgänge, statistische Erhebungen über<lb/>
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Arbeiterschutzes, sozialpolitische Wetterwarte und Auskunftsstelle über sozial-<lb/>
politische Maßnahmen sein. Die Arbeitskammer hat bei der Ausführung wirt-<lb/>
schaftlicher und sozialer Verwaltungsaufgaben helfend einzugreifen, Beschwerden<lb/>
über Mißstände anzunehmen, über Gesetzentwürfe sich zu äußern u. s. f.</p></div><lb/>
<div n="4"><head>Durchgreifende gewerbliche Hygiene.</head><lb/>
<p>Gegen die Gewerbekrankheiten, welche verheerender als die Pest unter den<lb/>
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besonderen Schädigungen und Gefahren eignen, muß ein unerbittlicher Krieg ge-<lb/>
führt werden. Die ungesunden Arbeitsräume, die anderen zahlreichen schädlichen<lb/>
Einflüsse (Staub usw.), die Arbeit mit giftigen Stoffen, der Mangel an genügen-<lb/>
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&#x2003;
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<head>Rechtliche Gleichstellung der landwirtschaftlichen Arbeiter und<lb/>
der Dienstboten mit den gewerblichen Arbeitern. Beseitigung der<lb/>
Gesindeordnungen.</head><lb/>
<p>Die landwirtschaftlichen Arbeiter, mögen sie zum Gesinde oder zu den Dienst-<lb/>
boten zählen, sind noch heute im Zustande der Hörigkeit. Jhre politische und <lb/>
soziale Rechtlosigkeit ist eine offenkundige Tatsache. So unterstehen, um Preußen<lb/>
herauszugreifen, die Millionen ländlichen Proletarier einer Botmäßigkeit, welche<lb/>
jede freie Regung hindert. Keine feste Arbeitszeit, keine genau umschriebene<lb/>
Tätigkeit, nichts Sicheres als die Knechtschaft. Nach der preußischen Gesindeord-<lb/>
nung, die aus dem Jahre 1810 stammt, darf der Dienstbote für Scheltworte oder<lb/>
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lungen, die nicht das Leben bedrohen, nicht widersetzen, er ist verpflichtet, sein<lb/>
Mitgesinde zu denunzieren. Sein Lohn ist nicht sichergestellt, sein Gesindevertrag<lb/>
läuft auf ein ganzes Jahr, die Kündigungsfrist beträgt drei Monate vor Ablauf<lb/>
der Dienstzeit. Die &#x201E;Herrschaft&#x201C; dagegen kann jederzeit kündigen, und das Ar-<lb/>
beitsbuch ist zugleich ein Mittel, um unbequeme Leute brotlos zu machen. Die<lb/>
Tagelöhner und die übrigen Arbeiter der Landwirtschaft stehen unter dem Gesetz<lb/>
vom 24. April 1834. Die Landarbeiter sind dadurch der Koalitionsfreiheit beraubt,<lb/>
jede Verabredung des Ausstandes, jede Aufforderung dazu, und natürlich der Aus-<lb/>
stand selbst sind Handlungen, auf welche bis zu einem Jahre Gefängnisstrafe steht.<lb/>
Was für die gewerblichen Arbeiter längst beseitigt ist, besteht für die Millionen<lb/>
ländlichen Arbeiter (1895 wurden in Deutschland 5628000 gezählt) noch heute,<lb/>
das Koalitionsverbot. Ebenso ist der Kontraktbruch bei allen landwirtschaftlichen<lb/>
Arbeitern strafbar, und der Vertragsbrüchige kann wie ein flüchtiges Wild gehetzt<lb/>
werden. Aber nicht bloß das Gefängnis steht dem Frevler offen, er hat auch noch<lb/>
Schadenersatz zu leisten. Das Gesinde indes kann zur Fortsetzung des Dienstes<lb/>
gewaltsam gezwungen werden. Diese Blütenlese zeigt, wie berechtigt unsere For-<lb/>
derung ist. Die zu Nutz und Frommen der Junker bestehenden Ausnahme-<lb/>
gesetze sind zu beseitigen.</p><lb/>
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<head>Sicherstellung des Koalitionsrechtes.</head><lb/>
<p>Bereits im ersten Abschnitt unter 4 sind die allgemeinen Gesichtspunkte er-<lb/>
örtert worden, welche hier in Betracht kommen. Es sei deshalb darauf verwiesen.<lb/>
Ohne Vereinigungsfreiheit keine Garantie für die wirtschaftspolitischen Be-<lb/>
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Ausstand u. s. f. Das Koalitionsrecht ist eine elementare Bedingung für die Ar-<lb/>
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Volkswirtschafter. Er sagt: &#x201C;Die gesetzliche Anerkennung des Koalitionsrechtes<lb/>
ergibt sich als ein natürliches Recht schon aus dem Wesen des Rechtsstaates. Denn<lb/>
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&#x2013; folgt, daß der einzelne seine Kraft benutzen könne, um seine Lage zu ver-<lb/>
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seitigen, ist dies ebensowenig an sich der Fall, wenn der Arbeiter sich in diesem<lb/>
Streben mit anderen verbindet &#x2026; Erst die Vereinigung mit anderen &#x2026;versetzt<lb/>
die Arbeiter in die Lage gleicher Kontrahenten, in welcher sie ihre berechtigten<lb/>
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der Vereinigung zu einer gemeinsamen Arbeitseinstellung (Streik, Ausstand).<lb/>
Dies Recht darf dem Arbeiterstande nicht versagt werden, denn die Arbeitsein-<lb/>
stellung ist die Weigerung der Arbeiter, unter den Bedingungen, welche der Unter<lb/>
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die sich zu einer solchen vereinigen, sein.&#x201C;</p><lb/>
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<head>Uebernahme der gesamten Arbeiterversicherung durch das Reich<lb/>
mit maßgebender Mitwirkung der Arbeiter an der Verwaltung.</head><lb/>
<p>Die bureaukratische Einrichtung der Versicherungsgesetze, die schwerfällige <lb/>
Verwaltung, das Vorherrschen der Herren vom grünen Tisch und der Unter-<lb/>
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keit, straffe Ordnung der Dinge von Reichswegen, Verwaltung von großen Ge-<lb/>
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 <p>Wir sind am Ende. Die Aufgaben, welche von dem klassenbewußten Prole-<lb/>
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<p>Die Wirksamkeit auf dem Boden der heutigen Gesellschaft ist vorgeschrieben<lb/>
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<p>Nur wenn das Proletariat die politische Gewalt erringt, nur wenn es spann-<lb/>
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welcher die endgültige Auseinandersetzung zwischen Besitzlosen und Besitzenden,<lb/>
Unterdrückten und Unterdrückern in weltgeschichtlicher Größe sich vollzieht. Nicht<lb/>
früher wird die Arbeiterklasse ein für allemal die Klassengegensätze aufheben, in<lb/>
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<p>Die Forderungen, welche wir zunächst stellen, sind nur die Etappen auf der<lb/>
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wickelung gedrängt, überspringen, der Zukunft sicher. Während die alte bürger-<lb/>
liche Welt in allen Fugen kracht, zeigt sich am Horizonte bereits die Morgensonne<lb/>
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<p>Dann gibt es keine Ausbeutung, keine Lohnsklaverei, keine Unterjochung<lb/>
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Vorwärts, durch Kampf zum Sieg!</hi></p><lb/>
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 <p>Jn unserem Verlage ist erschienen:</p><lb/>
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Hohenzollern-Legende</hi></hi></p><lb/>
<p><hi rendition="#c">Von Max Maurenbrecher</hi></p><lb/>
<p>Vom Standpunkt der materialistischen Geschichtsauffassung aus wird hier<lb/>
ein Bild des brandenburg-preußischen Staates gezeichnet. Wir sehen ihn ent-<lb/>
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dem Osten, und wir erfassen die Notwendigkeit, warum in diesem Staatswesen<lb/>
der ritterliche Adel die führende Klasse wurde. Wir sehen, wie die Hohenzollern<lb/>
als Fremdlinge ins Land kommen, die Kraft des Landes zunächst für landfremde<lb/>
Zwecke verzehrend, wie sie erst festwurzeln in dem Augenblick, wo der Adel ein<lb/>
Jnteresse gewinnt, den Fürsten zu helfen. Wie der Adel aus dem Raubritter<lb/>
zum Getreideverkäufer ward, was das für die Knechtung und Ausbeutung der <lb/>
Bauern und für die rücksichtslose Niederwerfung der Städte zu bedeuten hätte,<lb/>
und wie die Hohenzollern darin dem Adel getreulich halfen, das alles zieht an<lb/>
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<p>Es wird aller Nachdruck darauf gelegt, bei jedem einzelnen Punkte die<lb/>
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auch im übrigen Deutschland, über die Hohenzollerngeschichte gelagert hat. Die<lb/>
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Klassen</hi> an diesem Fürstengeschlechte gehabt haben. <hi rendition="#u">Das Märchen vom sozialen<lb/>
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Es will an seinem Teile helfen, sie in die Reihen des <hi rendition="#u">kämpfenden<lb/>
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<p>Die Lehre von den sozialen Verdiensten der Fürsten hat ihren Einzug<lb/>
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zu unterstützen die gesamte Arbeiterklasse Deutschlands hat.</p><lb/>
<p>Das Werk wird mehr denn 400 Bilder bringen.</p><lb/>
<p><hi rendition="#b">Der Band umfaßt 50 Lieferungen à 20 Pfennig.</hi></p><lb/>
<p>Auch zu beziehen in 2 Bänden gebunden, in Leinen 14 Mk.; in Halbfranz 16 Mk.</p><lb/>
<p>Wöchentlich erscheint ein Heft. Probehefte sind durch alle Parteibuchhandlungen <lb/>
und Kolporteure zu beziehen oder direkt durch den Verlag:</p><lb/>
<p>Buchhandlung Vorwärts, Berlin SW. 68, Linden-Straße 69.</p><lb/>
<p>Vorwärts Buchdruckerei und Verlagsanstalt Paul Singer &amp; Co., Berlin SW., Lindenstr. 69.</p><lb/>
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 <p><hi rendition="#larger"><hi rendition="#u">Buchhandlung Vorwärts, Berlin SW. 68. Lindenstr. 69</hi></hi></p><lb/>
<p>Wir empfehlen:</p><lb/>
<p><hi rendition="#larger">Ferdinand Lassalles Reden und Schriften</hi></p><lb/>
<p>Neue Gesamtausgabe. Herausgegeben im Auftrage des Vorstandes <lb/>
der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands von Ed. Bernstein</p><lb/>
<p><hi rendition="#c">Vollständig in 3 Bünden gebunden<lb/>
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<p>Der Herausgeber schickt dem Werke eine interessante kritisch-biographische Einleitung<lb/>
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der Materie. Die einzelnen Broschüren folgen nicht in chronologischer Reihenfolge, sondern <lb/>
nach ihrer inneren Zusammengehörigkeit geordnet. Zur Beurteilung der geschichtlichen <lb/>
Entwickelung und des Wesens der deutschen Sozialdemokratie ist diese Gesamtausgabe un-<lb/>
entbehrlich. Der erste Band ist mit einem Stahlstichportrait Lassalles geschmückt.</p><lb/>
<p>Ferner empfehlen wir folgende Einzelausgaben von Lassalles Schriften:</p><lb/>
<p><hi rendition="#b">Ueber Verfassungswesen.</hi> Ein Vortrag, gehalten in einem Berliner Bezirksverein. &#x2013; <hi rendition="#b">
 Was<lb/>
nun?</hi> Zweiter Vortrag über Verfassungswesen. &#x2013; <hi rendition="#b">Macht und Recht.</hi> Ein offenes<lb/>
Sendschreiben. Neue Auflage. Mk. 1; Agitationsausgabe Mk. &#x2014;,50</p><lb/>
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 <item>1. Die französischen Nationalwerkstätten von 1848.</item><lb/>
<item>2. Antwort an Herrn Professor Rau.</item><lb/>
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 <p>Als Agitationsschriften haben die Laffalleschen Broschüren ihre faszinierende Wirkung <lb/>
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