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<div n="2"><byline><docAuthor><gap reason="insignificant"/></docAuthor></byline><dateline><hi rendition="#b">Paris,</hi> 28 April.</dateline><p> In Paris werden sich allerdings Wenige um die Lobrede kümmern, die gestern der Herzog v. Broglie auf Sylvestre de Sacy hielt; der Wechsel der Toilette, welcher Herren und Damen beschäftigt und die Waarenmagazine mit Käufern füllt; die abspannende Luft der Jahreszeit, die fast Alle zu behaglicher Trägheit stimmt; die Wettrennen, mit denen die fashionable Welt tändelt; Cosima, das neue Drama der Mad. Sand, das die litterarische in Athem hält; die Frauen, die, weil in leichterer Umhüllung, um so lieblicher erscheinen, sogar die Heirath des Herzogs von Nemour &#x2013; diese verschiedenen Gegenstände nehmen jetzt die in diesem Moment etwas schläfrige Aufmerksamkeit der Pariser größtentheils in Anspruch, und ich glaube kaum, daß selbst der Nachtrag der Amnestie außerhalb der Journale zu vielem Reden Anlaß geben wird. Um wie viel weniger kann man eine solche Gunst für einen Vortrag erwarten, dessen Stoff das Leben eines Gelehrten ist, und dessen Ausführung außer dem Kreise der Freunde, Verehrer und Collegen des Lobredners wie des Belobten, höchstens die geringe Anzahl derer interessirt, die sich als ästhetische Feinschmecker aufthun. An Sie in Deutschland aber, die an Allem, was nur ein bißchen gründlich gelehrt ist, lebendigen Antheil nehmen, und tüchtigen Männern der Wissenschaft, selbst wenn es Franzosen sind, ihre Sympathie nicht versagen, werd' ich ohne Anstand einige Worte darüber richten können. Als die Erinnerung an einen mächtigen Gelehrten, ist jedes würdige Wort über Sylvestre de Sacy sicher dem deutschen Geiste werth; doch nicht allein als Gelehrter verdient er unsere Achtung: er war einer der gediegensten, reinsten, in vollster Bedeutung classischen Charaktere, von denen die Geschichte berühmter Geister weiß, und wenigen Menschen nur war es vergönnt, die Blume ächter Humanität in ihrem Leben so unverwelkt zu erhalten. Das Geizen nach lautem Ruhm war nicht die sichtbare Springfeder seiner Arbeiten &#x2013; über ihre geheimen Antriebe schuldet die Seele keinem irdischen Gericht Rechenschaft &#x2013; aber nach dem unabänderlichen Eifer, den er während so vieler Jahre vorzugsweise denselben Studien gewidmet, und nach der Höhe zu urtheilen, auf die er seine Sendung als Gelehrter gebracht, war eine unbeugsame Liebe des erwählten Berufs der erste und stärkste Stachel seines Geistes. Neben dieser begeisterten, ausdauernden Pietät für die Wissenschaft hatte aufrichtige, ausgeübte Frömmigkeit einen Ehrenplatz in seinem Gemüth, und wenn wir Ampère und Laplace, Remusat und de Sacy, wenn wir so glänzende Gestalten an dem Herde der Religion vereinigt sehen, so können wir nimmer an ihr nahes Ende glauben. Das entstehende Christenthum hatte seine Martyrer &#x2013; es waren seine Zeugen gegen eine feindselige Gesellschaft; heute, scheint es, sind die ersten Größen der Wissenschaft diese Zeugen gegen die Gleichgültigkeit und den Unglauben eines Theils der Mitwelt. In dem Gedränge der Revolution bewährte de Sacy die Tüchtigkeit seines Charakters und die Größe seines Muthes. Es war eine gefährliche Sache, in jenen Tagen des Schreckens, wo jede Kirche geschlossen und der alte Glaube geächtet war, seine Pflicht als Christ ohne Scheu und Hehl zu erfüllen; mit Leuten, wie Barrère und St. Just war nicht zu spaßen, und der Umstand, daß der Name des Mannes, der, nach späterer Aussage eines gebildeten Reisenden aus dem Orient, das Arabische wie ein Emir schrieb, schon zu ansehnlicher Berühmtheit gelangt war, hätte ihm nichts geholfen: das Beil der Jacobinischen Guillotine fragte nicht nach dem Quantum von Weisheit in dem Kopfe, den es abschlug. Allein der hohe Ernst, der in Sacy's Ungehorsam gegen die revolutionäre Gewalt lag, mochte den Menschen, die damals über Leben und Tod geboten, Achtung einflößen, und der Rücksicht auf seinen ausgezeichneten Geist die nöthige Kraft verleihen. Als er später, um eine seinen Kenntnissen angemessene Wirksamkeit zu erhalten, den Eid: &#x201E;Haß dem Königthum&#x201C; leisten sollte, entsagte er lieber den Vortheilen einer schönen Stellung, als seiner politischen Ueberzeugung. So stolz er aber den Mächtigen gegenüber auftrat, so bescheiden war er in andern Verhältnissen, und er verheimlichte es keineswegs, daß er manche schwierige Stelle morgenländischer Schriftsteller noch nicht verstehe, war aber dabei auf das ernsteste bemüht, das noch Unbegriffene zu erklären.</p><lb/>
<p>Daß der Herzog v. Broglie die Gedächtnißrede hielt, hat vielleicht Manchen überrascht, der einem Fachgelehrten diese Aufgabe im voraus zugewiesen; allein abgesehen davon, daß die Pairskammer kaum einen Mann besitzt, welcher der Wissenschaft Sacy's angehört, so wird ja in einer Panegyris keine tief gelehrte Untersuchung, nur ein schneller Hinblick auf die Arbeiten des Verstorbenen, den man lobt, nur so viel verlangt, als man durch allgemeine Bildung wissen, oder so viel höchstens, als man durch Nachfrage bei einem Professor leicht erfahren kann. Die Hauptsache bleibt hier doch immer die geschmackvolle übersichtliche Zusammenstellung des biographischen Stoffs, und dazu war wohl keiner der Fachgelehrten, die in der bejahrten Kammer sitzen, geeigneter, als der Herzog v. Broglie. Aus seinem Vortrag sey hier nur Ein Factum noch hervorgehoben &#x2013; das Factum, womit der edle Pair in historischer Einfachheit beginnt, daß Sacy in Paris geboren ist &#x2013; in Paris, der Wiege Molière's, Helvetius', Talleyrands, Voltaire's, der in dem Weichbilde der Stadt zur Welt kam, Berangers, Paul Louis Courriers, Horace Vernets und vieler andern bedeutenden Männer, die mir jetzt nicht beifallen. Keine Provinz Frankreichs, selbst die größte nicht, kann sich einer ähnlichen Fruchtbarkeit rühmen, und in dieser Luft von Lutetia, die aus dem angestammten Kothe stets giftige Atome zieht, und schwerlich sonstwo so südlich warm unter demselben Breitegrade vorkommen möchte, werden, wie es scheint, die begabteren Naturen, wie die heillosen Ereignisse, in dichterer Masse als anderwärts ausgebrütet. So steht Paris in jeder Beziehung unter den Städten des Reichs voran: neben seinen Denkmalen von todtem Stein, welche die Zeit verzehren kann, hat es die lebendigen Monumente, die ewig dauern, neben seinen Akademien Männer, die mehr sind als ganze Akademien.</p><lb/>
</div></div> <div n="1" type="jArticle"><head><hi rendition="#b"><hi rendition="#g">Die Colonisation von Liberia</hi>.</hi></head><lb/>
<div n="2"><byline><docAuthor><gap reason="insignificant"/></docAuthor></byline><dateline><hi rendition="#b">New-York,</hi> Ende März.</dateline><p> Ich schrieb Ihnen vor einigen Monaten, daß ich Ihnen über die Fortschritte der Cultur an der Westseite von Afrika, namentlich insofern diese von den Amerikanern ausgeht, und über die Sklaverei und den Sklavenhandel einige nicht uninteressante Mittheilungen zu machen hätte. Es freut mich, daß ich Wort zu halten im Stande bin, und daß mich das Schicksal auf meiner Reise hieher mit Hrn. D &#x2013; S &#x2013; zusammentreffen ließ, welcher den Dienst eines regelmäßigen Postpaketboots zwischens New-York und Liberia &#x2013; Via Sierra Leone &#x2013; versieht, und am besten im Stande seyn dürfte, über die dortigen Zustände ein gesundes Urtheil zu fällen.<lb/>
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Zudem liegt auch ein Haufe afrikanischer, zum Theil von Negern geschriebener Zeitungen vor mir, und ich bin erst vor kurzem aus Bermuda zurückgekehrt, wo ich Gelegenheit hatte, den nach allen Richtungen freigelassenen Neger in seiner Beziehung zu den Weißen in der für ersteren vortheilhaftesten Stellung zu beurtheilen. Leider kann ich den Freunden der afrikanischen Menschheit auch dießmal kein wohlgefälliges Bild von dem Zustand dieser Race entwerfen, obgleich ich mich überzeugt halte, daß das Fehlschlagen aller bisherigen Civilisationsversuche nicht so sehr von den Schwarzen selbst, als von dem schmählichen Handelsgeist herrührt, welcher die Ausführung derselben viel zu sehr von dem Gelingen glücklicher mercantilischer Speculationen abhängig macht, als daß der im Geist der Nächstenliebe und des Christenthums ausgestreute Keim zur Reife kommen könnte. Je mehr ich in das Wesen unserer Missionsgesellschaften und in die Art des Verkehrs der Amerikaner mit den Indianern eindringe, desto lebhafter bin ich von der Wahrheit dieses Satzes durchdrungen, desto lebhafter wird in mir die Ueberzeugung, daß zur Veredlung sowohl des ganzen Menschengeschlechts als einzelner Racen uneigennützige, von den materiellen Interessen wenigstens nicht direct abhängende, oder wohl gar von ihnen einzig und allein dictirte Mittel angewendet werden müssen; wo die Gewinnsucht sich zum Werkzeug des Guten brauchen läßt, da muß man sich nicht wundern, wenn das Resultat unsern Erwartungen nicht entspricht.</p><lb/>
<p>Als vor ungefähr 40 Jahren die Amerikaner daran dachten eine Negercolonie an der Westküste von Afrika zu gründen, konnten sie wohl kaum hoffen damit der Verbreitung der Negersklaverei eine Gränze zu setzen, denn dazu war die Colonie zu klein, die Ausfuhr von amerikanischen Negern dahin zu kostspielig und zu langsam, und jede Relation der dahin gesandten Schwarzen mit den zurückgelassenen Sklaven so gut wie abgeschnitten; wohl aber sollte die neugeschaffene Ansiedlung den Samen des Christenthums in jenem alten Welttheil ausstreuen, hiedurch die <hi rendition="#g">eingebornen</hi> Neger bis auf einen gewissen Grad civilisiren, und &#x2013; worauf es eigentlich bei solchen Dingen hauptsächlich abgesehen ist &#x2013; eine stets wachsende Handelsverbindung anknüpfen, die dem Mutterland unendlich günstiger seyn mußte als den Afrikanern selbst. Zugleich sollte die Ausfuhr freier Neger von den Vereinigten Staaten (denn nur solche dürfen nach den Statuten der Gesellschaft und den Gesetzen der Union dahin gesandt werden) ein Mittel seyn, aller freigelassenen oder herrenlosen Neger nach und nach los zu werden, um zu verhindern, daß ihr Beispiel und ihr Trachten nach Gleichstellung mit den Weißen auf die zurückgelassenen Sklaven wirke und am Ende diese veranlasse das in Amerika zu suchen, was man ihnen weislich nur in der Perspective in Afrika zeigt. &#x2013; Diesen Grundsatz erkennen auch die Abolutionisten, und darum eifern sie eben so sehr <hi rendition="#g">gegen</hi> die Colonisation von Liberia, als die südlichen Staaten der Union und die Sklavenbesitzer überhaupt für dieselbe sich erklären, obgleich es noch eine neutrale <hi rendition="#g">kaufmännische</hi> und vielleicht eine vierte schwärmerische religiöse Partei gibt, die das Aufblühen jener Colonie von der Sklavenfrage gänzlich unabhängig macht und eben dadurch der Verbreitung christlich-europäischer Cultur, obwohl nur bis auf einen gewissen Grad den Weg bahnt. Wir finden nämlich überall, durch die Weisheit der Vorsehung, dieselbe glückliche Uebereinstimmung zwischen den Interessen Einzelner und denen der Menschheit, daß die letztern auf die ersteren und die ersteren auf die letzteren zurückwirken, bis ein gewisser Zustand des Gleichgewichts eintritt, von wo aus der Fortgang der Cultur eine neue Richtung zu nehmen scheint. Ich hoffe dieses auch von unsern afrikanischen Colonien, so sehr auch ihr jetziger Zustand mich für die Zukunft derselben besorgt seyn läßt.</p><lb/>
<p>Daß es hauptsächlich die <hi rendition="#g">mercantilischen</hi> Interessen sind, welche die Amerikaner für das Fortbestehen der Colonie von Liberia Sorge tragen lassen, ergibt sich aus dem dießjährigen Bericht der Colonisationsgesellschaft, worin es heißt: &#x201E;Wenn es wahr ist, daß sich die Einwohner Afrika's auf leichtere Art in größerem Ueberflusse diejenigen Waaren und Fabricate verschaffen könnten, um deren Herbeischaffung ein so großer Theil derselben sich ins Elend stürzt, so ist es bloß nöthig ihnen begreiflich zu machen, daß sie sich mit uns zur Unterdrückung des Sklavenhandels vereinigen müssen, weil ihnen das Product der <hi rendition="#g">Arbeit der Neger in Afrika mehr einbringt als der Verkauf derselben</hi>.&#x201C; &#x201E;Um dieses zu beweisen,&#x201C; fährt der Berichterstatter fort, &#x201E;ist es bloß nöthig zu zeigen, erstens daß Afrika alle Mittel besitzt durch freien Verkehr sich diejenigen Güter zu verschaffen, um deren willen sie sich jetzt zum Behufe des Sklavenhandels so barbarisch bekriegen, und zweitens daß es Mittel gibt, den Afrikanern diese Wahrheit auf eine oder die andere Art begreiflich zu machen. England und Amerika sind bei dieser Frage fast eben so betheiligt als Afrika selbst, so daß, wenn wir nicht den Sklavenhandel aus Furcht vor Gott oder Mitleid gegen die Menschen aufgeben, wir doch hiezu durch die Liebe zum Gelde angetrieben werden sollten.&#x201C; (Die Worte des Originals lauten so: and that if we cannot be persuaded to suppress the slave trade for the fear of God, or in pity to Man, it ought to be done for the lucre of gain). Ein legitimer Verkehr, meinen die Anhänger des Colonisationssystems, würde den Afrikanern bald beweisen, daß das Product ihrer Feldarbeit mehr werth ist als die Personen, die sich damit beschäftigen, und umgekehrt, würde diese Arbeit so lange von den Negern verzögert werden als sich Amerikaner finden, welche lieber den Schwarzen selbst als sein Product gegen einheimische Fabricate umzutauschen Willens sind. Daher eifern sie auch so sehr gegen den Sklavenhandel und arbeiten den englischen Kreuzern an der Küste von Sierra Leone so gut in die Hände. Von dieser <hi rendition="#g">Arbeit</hi> der Neger auf <hi rendition="#g">afrikanischem</hi> Boden und dem darauf zu gründenden Handel sprechen sie als dem <hi rendition="#g">Vorläufer</hi> des dort einzuführenden Christenthums, und fordern die Regierung, den Menschenfreund und Christen, hauptsächlich aber den <hi rendition="#g">Kaufmann</hi> auf, ihr durch die Unterdrückung der Sklaverei &#x2013; in Afrika nämlich (denn nie erstreckt sich ihr Raisonnement auf Amerika, vielmehr bemühen sie sich zu zeigen, daß die Colonisation von Afrika und die Emancipation der Sklaven in den Vereinigten Staaten zwei von einander gänzlich verschiedene Dinge sind und seyn sollen), nach Kräften den Weg zu bahnen. &#x201E;Mittelafrika,&#x201C; meint der Berichterstatter, &#x201E;besitzt innerhalb seiner Gränzen alle Elemente eines activen Handels. Kein Land der Welt hat größere schiffbare Ströme, einen fruchtbareren Boden, und seine Bevölkerung übersteigt bereits 50 Millionen; und doch belief die ganze Ausfuhr im Jahre 1834 mit Ausnahme des Goldsandes sich auf nicht mehr als 260,000 Pf. Sterling oder circa 3 Millionen Gulden.&#x201C; Diese geringe Ausfuhr eines an Pflanzen und Mineralien so überaus reichen Landes schreibt er hauptsächlich auf Rechnung des Sklavenhandels, wie sich dieß aus dem Umstand ergebe, daß aller legitime Handel mit Afrika fast ausschließlich in den Händen der Engländer und Franzosen sich befinde, welche die einzigen zwei Nationen sind, die auf die Unterdrückung des Sklavenhandels nach Kräften hinwirken, innerhalb deren Besitzungen daher das Eigenthum und die Freiheit der Schwarzen am gesichertsten seyen. &#x2013; Sodann werden die verschiedenen<lb/>
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afrikanischen Baumarten aufgezählt, wobei vorzüglich der Mahagony-, Eben-, Rosen- und Kammhölzer gedacht wird, welche dort eine erstaunliche Größe und Schönheit erreichen, der verschiedenen Arten von Harz, Gummi, Metall u. s. w., und zuletzt des so sehr berühmten Palmöls, welches zum Behufe der Manufacturen eben so tauglich sey, als der Wallfischthran; &#x2013; nur von der Baumwollpflanze spricht er in gemäßigten Ausdrücken, um es mit den südlichen Pflanzern der Union nicht zu verderben, deren Hülfe die junge Colonie so sehr bedarf.</p><lb/>
<p>So weit unser Berichterstatter, der die Sklavenfrage, wenn gleich nicht mit religiöser Pietät, doch wenigstens mit einem kaufmännischen Scharfsinn behandelt, welchem man, um billig zu seyn, Gerechtigkeit widerfahren lassen muß. Der Handel mit Mittelafrika, meinen viele unserer erfahrensten Kaufleute, muß in weniger als zwanzig Jahren den mit den nördlichen Mächten Europa's übersteigen, und wenn dieser Fall eintritt, wird der Handel mit Sklaven von selbst aufhören, bis dahin aber würde das strengste Verfahren gegen die mit demselben sich beschäftigenden Fahrzeuge nur eine größere Prämie auf die Neger setzen und ihre Behandlung an Bord nur noch grausamer und der Menschheit unwürdiger machen. Wäre der Sklavenhandel freigegeben, so würde die große Concurrenz den Preis der Schwarzen bald unter den Werth ihrer Arbeit (auf afrikanischem Boden) herabsetzen und statt mehrere Hunderte dieser Unglücklichen auf ein kleines Fahrzeug von nicht mehr als vielleicht 120 Tonnen auf die unfläthigste Art zusammen zu drängen, um durch eine einzige glückliche Speculation den Verlust der durch die Wachsamkeit der europäischen Seemächte verunglückten zu decken, würde man sie verhältnißmäßig menschlich behandeln, und ihr Loos erträglicher zu machen suchen. Auch würden die Sklavenschiffe nicht genöthigt seyn, auf den Fall des Ueberfalls sich zu bewaffnen, und hiedurch keine Gelegenheit haben, je nach Umständen von Seeräuberei zu leben, wie sich dieß mit den spanischen Negerschiffen nur zu oft ereignet.</p><lb/>
<p>(Beschluß folgt.)</p><lb/>
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<div n="2"><byline><docAuthor><gap reason="insignificant"/></docAuthor></byline><dateline><hi rendition="#b">Brüssel,</hi> 25 April.</dateline><p> Der Proceß gegen die bei Gelegenheit der Unruhen unter dem Genter Fabrikvolke am 30 Sept., 1 und 2 Oct. v. J. verhafteten Individuen endigte sich gestern vor den hiesigen Assisen durch die Freisprechung Aller, mit Ausnahme eines Einzigen, der indessen nur zu dreimonatlichem Gefängnisse verurtheilt wurde. So liefert also dieser Proceß einen Beitrag mehr zur Geschichte der Nachsicht, womit unsere Geschwornengerichte Fälle dieser Art behandeln, wozu diesesmal auch beigetragen haben mag, daß man die Verhafteten nur als irre geleitete Werkzeuge einer Partei angesehen, die im Verborgenen dazu den Anstoß gegeben. In dieser Hinsicht sind einige Briefe interessant, die der königliche Anwalt dem Gerichtshofe mittheilte. Sie sind von dem bei Lille wohnenden Hrn. d'Herbigny, dem bekannten orangistischen Publicisten (der auch noch wegen seines, vor einigen Monaten in den &#x201E;Messager de Gand&#x201C; eingerückten Artikels &#x201E;Conduite des Orangistes&#x201C; einen Proceß vor unsern Assisen zu bestehen haben wird), und wurden bei dem Advocaten Metdepennigen in Gent, der Seele der dortigen Orangisten, an den sie gerichtet waren, in Beschlag genommen. Der erste dieser Briefe ist vom 16 Mai 1839. D'Herbigny zeigt darin an, er habe Erkundigungen eingezogen, die er gelegentlich benutzen wolle. &#x201E;Ich theile Ihnen (fährt er fort), so viel ich kann, die Gesinnungen, die man hier hegt, mit. Man würde uns gewähren lassen. Wirkliche Hindernisse sind überdieß nicht vorhanden, denn es sind nicht Streitkräfte genug hier, um das Gelingen zu verhindern. Soll etwas unternommen werden, so wäre es nicht klug, mich in der Unwissenheit zu lassen. Ich vermag hier viel, und man weiß es nicht genug. Euer angeblicher Fürst (votre prétendu prince) ist in den Tuilerien, wo man sehr unzufrieden ist, sehr verdächtig. Das Geheimniß der Pariser Revolte ist noch nicht bekannt; man sieht sie nur als ein Vorspiel an. Wenn Sie nach dem bewußten Orte hinschreiben, so melden Sie, daß man uns würde gewähren lassen. Die französischen Carlisten sind glücklicher als wir; sie haben Mittel zum Handeln, und wir haben keine.&#x201C; Am 31 Mai v. J. schreibt Hr. d'Herbigny: &#x201E;Ich habe in Erfahrung gebracht, daß Prinz Leopold am Hofe der Tuilerien sehr verdächtig ist. Der Herzog von Orleans hat sich hier bei seiner Durchreise über seine Verschmitztheit, seine zweideutige Politik und seine undurchdringlichen Gesinnungen beschwert. Ich schließe daraus, daß man seine Vertreibung aus Belgien vielleicht mit gleichgültigen Augen ansehen würde. Dieses, und daß man uns, wie ich Ihnen neulich im Vertrauen geschrieben, gewähren lassen würde, erregt in mir den lebhaften Wunsch, man möge etwas unternehmen. Ich habe in diesen letzten Tagen nach dem Haag geschrieben. Haben Sie Nachrichten von dort? So eben schrieb ich auch an Hrn. v. Gobbelschroy (Minister des Innern unter der vorigen Regierung) u. s. w.&#x201C; Am 26 Sept. v. J. schreibt Hr. d'Herbigny, er habe von einer dem Hrn. Metdepennigen wohlbekannten Person (wahrscheinlich dem Präfecten von Lille) erfahren, es säßen im französischen Ministerium Männer, die dem König Leopold abgeneigt seyen. Er habe dann gefragt, ob man vorbereitet sey, einer Bewegung in Belgien zu Gunsten des Königs Wilhelm entgegen zu treten; worauf ihm geantwortet worden: &#x201E;Nein, dazu fehlt es hier an Truppen; geschieht etwas, so würde ich es vielmehr für ein Glück halten, mit dem König der Niederlande gemeinsam zu wirken.&#x201C; &#x2013; &#x201E;Sie sehen hieraus, fährt d'Herbigny fort, daß wir freies Spiel haben, und ich bin von dem Gelingen der Sache überzeugt, wenn man sie gut angreift.&#x201C; &#x2013; Vier Tage nachher brachen die Unruhen unter dem Genter Fabrikvolke aus. Bekanntlich hörte man hin und wieder den Ruf: &#x201E;Es lebe König Wilhelm,&#x201C; und die Freiheitsbäume wurden umgeworfen. Der orangistische &#x201E;Messager de Gand&#x201C; behauptete damals, wenn die Häupter seiner Partei sich hätten an die Spitze stellen wollen, so würde die belgische Regierung in Gent ein Ende gehabt haben; sie hätten aber jedes Ansinnen dieser Art standhaft abgewiesen. Nach den vorliegenden Briefen dürfte man annehmen, daß sie sich dessen nur deßwegen öffentlich geweigert, weil sie gemerkt, daß die Sache keine glückliche Wendung nahm. Wie dem nun auch sey, am 12 Oct. schrieb Hr. d'Herbigny an seinen Freund Metdepennigen: &#x201E;Ich brauche Ihnen nicht zu sagen, wie sehr mich das Genter Ereigniß gefreut; ich blicke gleich auf die Folgen, und finde sie unermeßlich. Bei der Nachricht von dieser schönen Explosion habe ich nicht verfehlt, mit der Ihnen bekannten Person davon zu sprechen, die sich nicht über den Charakter dieser <hi rendition="#g">großen Bewegung</hi> geirrt hat. <hi rendition="#g">Ich habe ein Ehrenwort erhalten</hi>, <hi rendition="#g">daß man uns kein Hinderniß in den Weg legen wird</hi>. Ja man wünscht sogar, daß es uns gelingen möge. Sie sehen nun, wie schön unsere Stellung ist. Sind unsere hohen Freunde (nos hauts amis) treu und klug, so können sie mit Sicherheit unternehmen, und der Erfolg ist unfehlbar. Ich habe erfahren, daß der französische Gesandte zu Brüssel seiner Regierung keinen Hehl daraus gemacht hat, daß der Genter Aufstand ganz orangistisch gewesen. So können also die Leute zu Brüssel, die ein Interesse daran haben, die Wahrheit zu verhehlen, die französische<lb/>
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Regierung nicht mehr täuschen. Hoffentlich werden Sie mir ein Wort schreiben, damit ich urtheilen könne, wozu ich tauglich seyn kann. Unterdessen bin ich auf meinem Posten, und bin hier nicht unnütz.&#x201C; &#x2013; So lüften diese Briefe einen Zipfel des Schleiers, womit man dieses Treiben in und um Belgien zu bedecken sucht. Was hier am meisten aufgefallen, sind die Versicherungen einer Connivenz französischer Staatsbeamter, und sogar damaliger französischer Minister. Ist es wirklich an dem; oder ist Hr. d'Herbigny nur ein Aufschneider, der den Genter Orangisten mehr Muth geben möchte, als sie in der Regel haben; oder endlich ist er selbst nur der Betrogene, und liegt bei einer politischen Partei in Frankreich die Absicht im Hintergrunde, einstweilen den Orangisten Hoffnungen zu geben, um nachher den Ausbruch von Unruhen in Belgien zu einer neuen Invasion zu benutzen, die man sich dann in eine permanente Occupation umzuwandeln versprechen dürfte? .. &#x2013; Der Senat hat heute das Gesetz wegen der 4000 Actien der rheinischen Eisenbahngesellschaft <hi rendition="#g">einstimmig</hi> angenommen.</p></div></div><lb/>
<div n="1"><head><hi rendition="#b">Algier.</hi></head><lb/>
<p>Alle Correspondenzberichte der französischen Journale aus Algier sind mit Klagen gegen den Marschall Valée angefüllt. &#x201E;Der Unwille der Colonisten und der Armee &#x2013; sagt das <hi rendition="#g">Commerce</hi> &#x2013; ist über die militärischen Operationen des Marschalls gleich groß. Unmöglich kann das Ministerium einen solchen Zustand länger dulden. Die Zurückberufung des Gouverneurs von Algier ist unumgänglich nothwendig geworden; es handelt sich um die Rettung unserer Colonie und die Ehre unserer Waffen; denn eine Armee ist compromittirt, wenn sie kein Vertrauen hat in den, der sie befehligt.&#x201C; Ein Schreiben des <hi rendition="#g">Commerce</hi> aus Algier vom 18 April gibt über die zwischen den Colonisten und dem Herzog von Orleans gewechselten Reden noch einige interessante Details, welche in den Briefen des Toulonnais fehlten. Als die Civil- und Militärbehörden dem Herzog vorgestellt wurden, standen die Colonisten in der hintersten Reihe. Der Herzog ging aber sogleich auf sie zu und richtete an sie einige tröstende Worte. Die Colonisten brachen hierauf in so energische Klagen aus, daß die umstehenden Militärs ganz verlegen waren über die Gegenwart des Marschalls Valée, welchem jene Klagen hauptsächlich galten und der zu hören suchte, was zwischen den Colonisten und dem Herzog gesprochen wurde. Letzterer zog sich aus der Verlegenheit, indem er die Colonisten einlud, ihn nach Mittag in seinem Zimmer zu besuchen, wo er dann gemächlich mit ihnen plaudern könne. Die Colonisten kamen zur bestimmten Stunde und Baron Vialar führte in ihrer aller Namen das Wort. Er machte die kläglichste Schilderung von dem Zustande der Ansiedler. &#x201E;Unsere sämmtlichen Pachthöfe &#x2013; sagte er unter Anderm &#x2013; sind, mit Ausnahme eines einzigen, ein Raub der Flammen geworden; das Land, die Stammgebiete unserer Araber sind verheert, alle unsere Niederlassungen zu Grund gerichtet. Die Araber der Metidscha sind sämmtlich, fast ohne Ausnahme zu Abd-El-Kader übergegangen; noch jetzt ist der Emir Herr der Metidscha. Wir können nicht einmal die Ruinen unserer Häuser besuchen, und eine Armee muß jeden Convoi begleiten, der von einem Lager zum andern geht. Seit drei Monaten hat der Feind nur einige hundert Reiter gegen die Metidscha verwendet, und dennoch ist unser Zustand gleich traurig. Wenn dieß so fortdauert, ist die Colonisation unmöglich und die Deputirtenkammer hätte, wenn man unsere Niederlassungen und die Wohnsitze unserer verbündeten Stämme nicht schützen kann, Recht, den Antrag ihrer Commission, welche die ausschließliche Beibehaltung einiger Punkte des Littorals vorschlägt, anzunehmen. Oder vernünftiger noch wäre es, in einem solchen Falle das Land lieber ganz zu räumen.&#x201C;</p><lb/>
<p>Einige der todt geglaubten Algierer Colonisten sind wieder zum Vorschein gekommen, darunter ein Elsaßer, der einige Monate bei Abd-El-Kader zugebracht hatte und dem Marschall ein Schreiben des Emirs überbracht haben soll.</p></div><lb/>
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<p>An<lb/>
die durch den Erlaß vom 10 Februar allergnädigst berufene Landesversammlung. Ehrerbietigste Rechtsverwahrung und Bitte<lb/>
von Seite<lb/>
des Magistrats der Stadt Osnabrück,<lb/>
betrifft Herstellung des Staatsgrundgesetzes vom 26 Sept. 1833.</p><lb/>
<p>Durch das Cabinet Sr. Majestät unsers allergnädigsten Königs und Herrn aufgefordert, eine Wahl zu Ergänzung der gegenwärtig durch den allerhöchsten Erlaß vom 10 Februar berufenen, auf der allerhöchsten Proclamation vom 8 Januar 1838 beruhenden Versammlung vorzunehmen, haben wir mit den zum Wahlcollegium gesetzlich zugezogenen Wahlmännern geglaubt, eine Wahl nicht vornehmen zu dürfen. Wie uns aber vom gesammten Wahlcollegium der Auftrag geworden ist:<lb/>
bei gegenwärtiger hochansehnlichen Versammlung zur Wahrung der Rechte gegen etwaige von derselben zu fassende Beschlüsse einen Protest einzubringen,<lb/>
so halten wir uns verbunden, Folgendes ehrerbietigst vorzutragen:<lb/>
Als durch das allerhöchste Patent vom 1 November 1837 das Staatsgrundgesetz vom 26 September 1833 für erloschen erklärt worden, ist die Vertheidigung aller auf diesem Staatsgrundgesetze beruhenden Rechte diesseits geziemend vorbehalten und allergnädigst zugestanden worden, zum Beweise, wie allerhöchsten Orts nicht angenommen werde, daß eine bloße königliche Erklärung, wäre sie auch so feierlich als die in dem Patente vom 1 November 1837 enthaltene, hinreiche, um erworbene Rechte der Unterthanen zu alteriren.</p><lb/>
<p>Nachdem nun ungeachtet der ernstlichsten Nachforschung die Ueberzeugung sich bei uns nur befestigte, daß das Grundgesetz als ungültig nicht betrachtet werden könne, so richteten wir an Se. königliche Majestät die submisseste Bitte, nicht nur:<lb/>
daß eine dem Staatsgrundgesetze entsprechende Ständeversammlung berufen werden,<lb/>
sondern namentlich auch:<lb/>
daß die Entscheidung über den Rechtspunkt in dieser Sache dem durchlauchtigsten deutschen Bunde allerhöchsten Orts übertragen werden möge.</p><lb/>
<p>Allein es hatte diese unsere Bitte leider keinen Erfolg, und so waren wir gezwungen, nachdem wir bei dieser hochansehnlichen Versammlung unter dem 17 Februar 1838 die Erklärung abgegeben, aus welchen Gründen es uns unmöglich sey, dieselbe als eine durch Berathungen und Beschlüsse über die Rechte der Unterthanen zu verfügen berechtigte zu betrachten, die gesammten Verhandlungen der hohen deutschen Bundesversammlung zur Entscheidung vorzulegen. Allein auch dieses Mittel, eine unzweifelhafte Rechtsgrundlage für die Feststellung der von Sr. königl. Majestät bestrittenen Theile der Verfassung unsers Vaterlandes zu gewinnen, blieb ohne Erfolg, da die hohe deutsche Bundesversammlung zur Zeit noch einer einzelnen Corporation keine Legitimation zur Beschwerdeführung in solcher Verfassungssache zugestanden hat.</p><lb/>
<p>Hierauf ist von sämmtlichen zum Provinciallandtage des Fürstenthums Osnabrück gehörigen Städten unter unserer Mitwirkung am 27 November 1838 das Cabinet Sr. königl. Majestät um die verfassungsmäßig in jedem Jahre erforderliche, allein bereits 1837 verweigerte Berufung des Provinciallandtags um so mehr unterthänigst gebeten, als diesem Provinciallandtage eine Prüfung der auch seine Rechte sehr nahe berührenden Verfügungen zusteht, und eine Versammlung zur Berathung über eine Beschwerde rechtlich nicht versagt werden kann. Es ist aber auch auf dieses Gesuch eine Verfügung nicht erfolgt.</p><lb/>
<p>Wir hatten hiermit alles versucht, was uns eine directe Einwirkung auf diese unglückliche Störung des Rechtszustandes sichern konnte, ohne Handlungen vorzunehmen, die als eine Verzichtleistung in irgend einem Sinne gedeutet werden mochten. Wir hatten den Weg der Bitte versucht, und waren ohne Antwort geblieben; wir hatten Beschwerde erhoben, und waren nur wegen mangelnder Legitimation zurückgewiesen; wir hatten gesucht, unsere uralte provincialständische Stellung geltend zu machen, und es war uns stillschweigend die Möglichkeit der Berathung abgeschnitten. Eine wiederholte unterthänigste Bitte um Herstellung des durch verschiedene Rechtsgutachten documentirten Rechtszustandes hatte unter dem 15 Januar 1839 zu unserer tiefen Bekümmerniß die ungnädigsten Aeußerungen zur Folge. Von dem rechtlichen Bestehen des Staatsgrundgesetzes, so wie von der Incompetenz des durch die allerhöchste Proclamation vom 8 Januar 1838 berufenen Versammlung nur noch inniger überzeugt, konnten wir, nach unserm Gewissen, zu deren Berathungen nicht mitwirken.</p><lb/>
<p>Aber in Folge des durch die allerhöchste Proclamation vom 15 Februar 1839 aufgestellten Satzes, daß die Verfassung von 1819 in voller Wirksamkeit sich befinde, wurde nunmehr die Mehrheit der damaligen zweiten Kammer um ihrer Erklärung willen, daß sie die Gültigkeit der Verfassung von 1819 nicht anerkennen könne, durch die allerhöchste Bekanntmachung vom 2 März 1839 aus der Versammlung ausgestoßen, und diese dadurch factisch aufgelöset, während man diejenigen Deputirten, die sich der Ansicht des Cabinets Sr. Majestät nicht zuwider erklärt, dessen ungeachtet beibehielt. Es wurden neue Wahlen angeordnet und dabei auf eine Weise verfahren, welche die allgemeinste und schmerzhafteste Aufregung im Lande hervorrief, da man gültig erwählte Deputirte ohne Weiteres zurückwies, und dagegen selbst solche, die gegen den Inhalt der Verordnung vom 22 Febr. 1832 von der Minorität der Wahlmänner ernannt worden, zuließ. Es wurden hierauf die auf solche Weise gesetzwidrig gewählten Deputirten gegen die bis dahin unverrückte Observanz ohne Prüfung der Vollmachten in die Versammlung gebracht, beeidigt und dadurch in den Stand gesetzt, nicht nur über ihre eigene Sache zu entscheiden, sondern auch die sonst nicht vorhandene zur Beschlußfähigkeit erforderliche Hälfte der Versammlung dem Scheine nach herzustellen. Unter solchen Umständen, und im tiefen Schmerze über Maaßregeln dieser Art, die, weit entfernt den Frieden zu befördern, nur dazu dienen konnten, jedes Band des Rechtes und des Vertrauens unsicher zu machen, hielten wir uns verpflichtet, unter dem 24 Mai v. J. abermals dieser hochansehnlichen Versammlung protestirend zu bezeugen:<lb/>
daß wir deren Beschlüsse als verbindlich für das Land nicht erachten können.</p><lb/>
<p>Wie aber inzwischen in der hohen deutschen Bundesversammlung diese Sache von neuem angeregt worden war, so durften wir, wenn auch zu selbstständiger Beschwerde nicht legitimirt, doch keinen Anstand nehmen, dieser höchsten Bundesbehörde von der Sachlage Anzeige zu machen und auch hier dieselbe protestirende Erklärung vorzutragen.</p><lb/>
<p>Hierauf ist durch die allerhöchste Proclamation vom 10 Sept. ein Bundesschluß zu öffentlicher Kunde gebracht, welcher erklärt:<lb/>
daß bei obwaltender Sachlage eine bundesgesetzlich begründete Veranlassung zur Einschreitung in diese innere Landesangelegenheit nicht vorliege, daß aber die Bundes-Versammlung die vertrauensvolle Erwartung hege, daß Se. Majestät der König von Hannover, Allerhöchstihren ausgesprochenen landesväterlichen Absichten gemäß, geneigt seyn werden, baldmöglichst mit den dermaligen Ständen über das Verfassungswerk eine den Rechten der Krone und der Stände entsprechende Vereinbarung zu treffen.</p><lb/>
<p>Wir dürfen es nicht verhehlen, daß diese höchste Verfügung uns und viele andere treugesinnte Unterthanen auf das schmerzlichste überrascht hat, da der unverkennbare Aufschub der mit jedem Tage dringlicher werdenden Erledigung dieser unglücklichen Sache nur dahin wirkte, die Gemüther zu erbittern, und jede heilsame Erledigung zu erschweren. Inzwischen verkannten wir nicht, daß in jenem Beschlusse mit dankenswerther Sorgfalt der bundesrechtliche Standpunkt festgehalten, mithin<lb/>
1) jede directe Einmischung in die Feststellung einer innern Landesangelegenheit abgelehnt und somit die Rechte der Krone wie der Stände in vollem Sinne unverletzt erhalten worden; daß also<lb/>
2) den dermaligen Ständen eine weitere Befugniß, als denselben von Rechtswegen zustehen möchte, nicht habe beigelegt werden können noch sollen; woraus folgt, daß<lb/>
3) in jenem höchsten Beschlusse nichts liege, als die dringende Empfehlung eines nochmaligen Versuchs gütlicher Einigung.<lb/>
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Alle getreuen Landesunterthanen sind mit uns der Ueberzeugung, daß eine Vereinbarung zwischen König und Ständen in unserm Lande jederzeit, und selbst jetzt nach beinahe dreijährigem bitterm Zerwürfniß und bei täglich tiefer dringender Aufregung der Gemüther ein Leichtes sey, wenn es nur gelingt, von beiden Seiten Schritte zu bewirken, welche das dem deutschen und zumal unserm Volke eingeborne, jetzt leider im innersten Grunde erschütterte Vertrauen neu beleben könnten. Wir hielten uns, um zu diesem Ziele nach unsern schwachen Kräften hinzuwirken, trotz der unter dem 15 Januar 1839 über uns ausgesprochenen harten Mißbilligung, verpflichtet, die nochmalige unterthänigste Bitte an Se. k. Majestät nicht zu scheuen,<lb/>
daß Allerhöchstdieselben geruhen mögen, die gegenwärtige Stände-Versammlung aufzulösen, eine neue zu berufen, und dem Lande die huldvolle Versicherung zu geben, daß keinem Gewählten wegen seiner bisher ausgesprochenen Anhänglichkeit an das Staatsgrundgesetz der Eintritt in diese Versammlung versagt werden solle.</p><lb/>
<p>Wir glaubten in dieser Bitte das Aeußerste gethan zu haben, was zu Anbahnung einer Vermittlung, wie der hohe deutsche Bund sie zu fordern schien, uns möglich war. Denn nur die Auflösung konnte alle jene Streitfragen beseitigen, welche in der Composition dieser Versammlung liegen, und welche ohne die höchste Gefahr für jede Verfassung, insbesondere aber für jede Einigung, weder beruhen bleiben noch erörtert werden können. Unsere Absicht war auf den Frieden gerichtet, eine anmaßliche Beeinträchtigung der Rechte Sr. k. Majestät lag uns fern. Allein es wurde durch die Bekanntmachung vom 15 October v. J. nur dieser Gesichtspunkt hervorgehoben, und damit unsere Bitte wirkungslos.</p><lb/>
<p>Nach dieser Zeit aber hat eine Ausdehnung der Polizeigewalt, wie sie unserm Lande bisher gottlob fremd geblieben, dann die durch die Verordnung vom 16 November v. J. festgestellte und mit noch minderer Schonung auf eine mit den Gesetzen über die Quartierpflicht schwer zu vereinigende Weise ausgeführte Verwendung des Militärs zu Steuerexecutionen; endlich die Verordnung vom 17 Januar 1840 über die unmangelhafte Befolgung der Gesetze, einen Zustand des Zwanges und der rechtlichen Schutzlosigkeit herbeigeführt, welcher die Aussicht auf eine freie, vertrauensvolle, den Rechten der Krone und der Stände entsprechende Vereinbarung gänzlich vernichtet.</p><lb/>
<p>Auch jetzt ist ein abermals nach Ablauf der dreijährigen Landtagsperiode von den Städten des Fürstenthums Osnabrück an Se. k. Majestät gerichtetes Gesuch um Berufung der bei der Verfassung, namentlich bei jeder Veränderung der Gesetzgebungsrechte tief betheiligten Provinciallandschaft ohne alle Resolution geblieben.</p><lb/>
<p>Unter diesen Umständen ist in Folge des allerhöchsten Erlasses vom 10 Februar auch unsere Stadt zu einer Ergänzungswahl für die bestehende zweite Kammer aufgefordert, und ist uns ferner durch ein hohes Cabinetsrescript vom 29 Februar in Bezugnahme unserer obigen Bitte um Auflösung eröffnet:<lb/>
daß die gegen einzelne Wahlhandlungen erhobenen Bedenken in der Wahrheit nicht begründet seyen;<lb/>
daß überall kein genügender Grund vorhanden sey, das Vertrauen der Unterthanen in die dermalen vertagte allgemeine Ständeversammlung in Zweifel zu ziehen;<lb/>
auch mangle es an jeder Veranlassung, anzunehmen, daß erwählten und übrigens qualificirten Deputirten aus Gründen, welche lediglich von ihren politischen Gesinnungen hergenommen worden, ihre passive Wahlfähigkeit abgesprochen werden solle.</p><lb/>
<p>Allein zu unserm tiefen Leidwesen sehen wir uns durch die gedachten Actenstücke gänzlich außer Stand gesetzt, zu einer Wahl zu schreiten. Diejenigen Thatumstände, die uns im Jahre 1838 von der Wahl zurückhielten, und die uns im Jahre 1839 zu Erhebung eines Protestes nöthigten, sind unverändert dieselben. Es kann<lb/>
1) jetzt so wenig, wie zu irgend einer Zeit nach Publication des Staatsgrundgesetzes einer andern Versammlung, als der diesem Gesetz entsprechenden, ein ständischer Charakter beigelegt werden. Hierin ist<lb/>
2) durch den Bundesbeschluß, welchen die allerhöchste Proclamation vom 10 September v. J. zu allgemeiner Kenntniß gebracht hat, nichts geändert, vielmehr nur ein Vergleichsversuch angerathen, unter ausdrücklichem Vorbehalt aller Rechte, wodurch der gegenwärtigen Versammlung keine weitere Befugniß beigelegt wird, als sie ohnehin besitzt. Es kann mithin<lb/>
3) die gegenwärtige Versammlung schon, weil sie dem Grundgesetze widerspricht, zu verbindlichen Beschlüssen berechtigt nicht gehalten werden. Wäre aber auch möglich, eine Versammlung nach dem Patente vom 7 December 1819 als rechtlich bestehend und zu einer Vereinigung genügend zu betrachten, so würde dennoch die gegenwärtige Versammlung daher keinen Gewinn ziehen können; denn es fehlt<lb/>
a) derselben der wesentliche Bestandtheil des Schatzcollegiums, und ebenso beruht<lb/>
b) die Vertretung des wichtigen Bauernstandes nicht auf verfassungsmäßigen Normen, sondern auf einseitiger Anordnung der Regierung.</p><lb/>
<p>Beides ist durch eine behauptete Nothwendigkeit um so weniger zu entschuldigen, als der Regierung zu keiner Zeit und in keiner Provinz das Recht zugestanden hat, die Zusammensetzung der ständischen Versammlungen auf den Grund einer ihrerseits erkannten Nothwendigkeit ohne Zustimmung der Stände zu verändern, und als namentlich die allerhöchste Proclamation vom 15 Februar 1839 die Gültigkeit des Grundgesetzes hauptsächlich aus dem Grunde bestreitet, weil (nach einer erwiesen irrigen Annahme) das Schatzcollegium ohne ständische Zustimmung entfernt sey. Was aber dort gelten soll, wird hier nicht minder gelten müssen. Es ist aber ferner<lb/>
c) aus der zweiten Kammer dieser Versammlung, wie der allerhöchste Erlaß vom 2 März 1839 ergibt, die Mehrzahl der Mitglieder entfernt und theils ohne allen Formfehler ihrerseits und wider ihren Willen ausgestoßen, weil dieselbe die Verfassung von 1819 als die rechtlich gültige nicht anerkennen konnte. Ja es sind in solchen Fällen, wo die also ausgeschiedenen Deputirten von ihren Wahlcollegien wieder erwählt werden wollten, diese Wahlen als ungültig bezeichnet und zurückgewiesen.</p><lb/>
<p>Gegenwärtig ist freilich uns und andern Corporationen die gnädige Eröffnung zu Theil geworden,<lb/>
daß jene Ausschließung durch die Verfügung vom 2 März oder die politische Gesinnung einen Ausschließungsgrund der passiven Wahlfähigkeit nicht geben solle.</p><lb/>
<p>Allein so dankbar dieß zu erkennen ist, so wird doch dadurch jene Ausschließung selbst nur um so schwerer zu rechtfertigen. Wo die Ursache wegfällt, da muß auch die Wirkung aufhören. Wenn jene Erklärung gegen die Verfassung von 1819 jetzt kein genügender Grund ist, die Wahl zu vernichten, so konnte sie auch damals kein Grund der Ausschließung seyn, mithin sind jene dieserhalb ausgeschlossenen Deputirten, und nicht die neugewählten, als wahre Deputirte zu betrachten. Dieß aber ist um so mehr der Fall, als<lb/>
d) jene Ergänzungswahlen dem größten Theile nach auf das heftigste bestritten worden. Man hat, wie bemerkt, den freien Willen der Wähler gebunden, indem man die Männer ihres Vertrauens aus einem jetzt für unhaltbar erklärten Grund ausschloß. Es sind theils die Wahlen von erheblichen Minoritäten aus Rechtsgründen angefochten. In andern Fällen ist selbst gegen den Willen der Mehrzahl nur durch eine Minorität gewählt worden, und alle Deputirten, die auf solche Weise gewählt sind, finden sich in dieser Versammlung, in welche man sie aufgenommen und zur Abstimmung zugelassen, ehe und bevor derselben die verfassungsmäßige Prüfung der Vollmachten möglich war; ja es ist noch in diesem Augenblick der Streit über ihre Legitimation und somit über die gesetzliche Beschlußfähigkeit der ganzen Versammlung offen und unerledigt. Somit sind gegen diese Versammlung Formfehler von solcher Art zu rügen, daß eine von ihr genehmigte Verfassung den Keim des Todes in sich tragen muß. Dazu aber kommt noch<lb/>
4) daß selbst der Grund und Schutz der ständischen Redefreiheit, das eigene Urtheil der Kammern über die Reden ihrer Mitglieder, bloßgestellt ist. Denn nach der allerhöchsten Verordnung vom 17 Januar d. J. bedarf es lediglich eines Erlasses, um jedes Gericht zu autorisiren, über ständische Vota zu urtheilen.</p><lb/>
<p>Aus Nichtigem kann nie Gültiges erwachsen! &#x2013; Wenn schon die geringen Formfehler, welche man an dem Staatsgrundgesetze zu finden glaubt, im Stande gewesen sind, so schwere Zerwürfnisse herbeizuführen, wie dieß leider der Fall ist, dann ist es noch viel gefährlicher um diejenige Verfassung bestellt, die jetzt berathen werden soll! Wer aber die letztvergangenen Jahre erlebt hat; wer es weiß, wie viel Gutes und Nothwendiges dieselben gehemmt; welche Aufregung sie hervorgerufen; welche bittere Saat der Feindseligkeit und des Mißtrauens sie in den Gemüthern<lb/>
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ausgestreut; welchen Schatz alter Anhänglichkeit, Ehrfurcht und Ergebenheit sie vernichtet haben, der mag wohl bedenken, was er thut, wenn es gilt, dazu mitzuwirken, daß dieser Zustand ohnehin überdeckt, und noch gefährlichere Dinge für nicht zu weite Ferne bereitet werden. Es ist nicht rathsam, noch verantwortlich, das ganze Glück, die ganze Sicherheit der Zukunft für eine kurze trügerische Ruhe der Gegenwart hinzugeben.</p><lb/>
<p>Wir können nach gewissenhafter Prüfung solche Verantwortung nicht auf uns nehmen. Herstellung dauerhafter Ruhe in den Gemüthern, die nur im Rechte gefunden wird, ist das Ziel unsers Strebens. So wenig wir aber im Stande sind, die Wahrheit der obigen Thatsachen abzuläugnen; so wenig wir es anerkennen können, daß die Verfassung von 1819 stets in Gültigkeit geblieben; daß das Staatsgrundgesetz ein rechtloser Zustand; daß fünf arbeits- und ereignißvolle Jahre von 1833 bis 1837; die wichtigsten Gesetze; Aufhebung der Exemtionen von der Militärlast; Allodification der Lehen und so vieles Andere ohne rechtlichen Boden seyen; ebensowenig können und dürfen wir zu der gegenwärtigen Versammlung weder selbst wählen, noch deren Verhandlungen und Beschlüsse als bindend anerkennen.</p><lb/>
<p>Demzufolge erklären wir im Auftrage des gesammten Wahlcollegiums der Stadt Osnabrück und mit dessen durch die Anlage nachgewiesener Genehmigung auf das feierlichste:<lb/>
daß wir dieser hochansehnlichen Versammlung ständische Rechte, und insbesondere die Befugniß, durch ihre Beschlüsse über Rechte der Unterthanen zu verfügen, nicht zugestehen können, und demgemäß bitten wir, in der durch die Verhandlungen der vorigen Diät zur Gewißheit erhobenen Ueberzeugung, daß viele der verehrlichen Mitglieder dieser Versammlung eben so deutlich, wie wir, die ganze Gefahr der jetzigen Lage der Dinge erkennen, so wie wir früher gebeten, daß hochdieselbe beschließen wolle:<lb/>
Se. k. Majestät in tiefster Unterthänigkeit zu ersuchen, diese Versammlung aufzulösen, eine dem Staatsgrundgesetze von 1833 entsprechende baldigst zu berufen, und an diese diejenigen Anträge gelangen zu lassen, welche Se. k. Majestät allerhöchstihren Rechten und dem Wohle des Landes gemäß halten mögen.</p><lb/>
<p>Osnabrück, den 13 März 1840.</p><lb/>
<p>Bürgermeister und Rath der Stadt Osnabrück.</p></div><lb/>
<div n="2" type="jAn"><p>Alle Bestellungen auf die Allg. Zeitung außerhalb Augsburg bittet man bei den auf jeder Nro. der Zeitung bezeichneten resp. Postämtern, in Frankreich bei Hrn. <hi rendition="#g">Alexandre</hi>, Brandgasse Nro. 28, in Straßburg zu machen. &#x2013; An die Redaction oder die Expedition gerichtete Bestellungen können nicht berücksichtigt werden.</p></div><lb/>
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<p>Einladung an alle Künstler ersten Ranges.</p><lb/>
<p>Zu Grätz in Steyermark erbaute ich ein Coliseum, in dessen Mitte ein eilf Klafter hohes Tagstheater besteht. Dieses Rundgebäude, logenartig vollkommen akustisch gebaut, enthält 4 Galerien, jede mit einem Raum auf 450 Personen, und eignet sich deßhalb besonders für große musikalische Productionen, für Kunstreiter, Seiltänzer, Panoramen, Wachsfiguren-Cabinette etc., wozu, wie auch für andere Gegenstände noch mehrere außergewöhnliche sehr große Nebensäle vorhanden sind. Indem auch für die billigste Unterkunft ganzer Gesellschaften im nämlichen Gebäude bestens gesorgt ist, so lade ich hierdurch derlei Künstler ein, sich der Bedingungen wegen an mich zu wenden. &#x2013; Grätz, im März 1840.</p><lb/>
<p>Jos. Bened. Withalm, Coliseums-Inhaber.</p></div><lb/>
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<p>k. k. priv. österr. Lloyd in Triest.</p><lb/>
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Dampfschifffahrts-Gesellschaft.</p><lb/>
<p>Der regelmäßige Dienst der Dampfschiffe des österreichischen Lloyd zerfällt in folgende Linien:<lb/>
A. Zwischen Triest und der Levante.</p><lb/>
<p>Am 1 und 16 eines jeden Monats geht Abends 4 Uhr ein Dampfschiff von Triest ab, welches Ancona, Corfu, Patras, Piräus (Athen) berührt, und in Syra mit einem anderen Dampfschiffe der Gesellschaft zusammentrifft, welches Konstantinopel am 5 und 20 eines jeden Monats verläßt, und unterwegs bei den Dardanellen und in Smyrna anläuft. Von Syra geht jenes nach Triest und dieses nach Konstantinopel zurück mit Berührung der gleichen Zwischenhäfen. In dieser Rückfahrt wird Ancona am 2 oder 3 und am 17 oder 18 berührt. Nach den neuesten Sanitätsbestimmungen sind die Reisenden aus der Levante, wenn sie sich der ärztlichen Untersuchung und dem Kleiderwechsel unterziehen, nur einer Contumaz von 9 Tagen in Syra, und dann nur noch weiterer 3 Tage in Ancona oder Triest unterworfen, da beeidete Sanitätswächter an Bord sich befinden, weßhalb die Reisetage von Corfu aus an der festgesetzten Contumazzeit gekürzt werden, so daß also alle Reisenden aus der Levante mit den Dampfschiffen des österr. Lloyd im Ganzen nur 12 Tage, und jene aus Griechenland nur 3 Tage Contumaz auszuhalten haben.</p><lb/>
<p>B. Zwischen Triest und Ancona.</p><lb/>
<p>Am 8 und 24 eines jeden Monats, Abends 4 Uhr, geht ein Dampfschiff von hier nach Ancona, welches immer am 10 und 26 von da wieder nach Triest zurückkehrt und stets in freier Praktik ist.</p><lb/>
<p>C. Zwischen Triest und Dalmatien.</p><lb/>
<p>In den 8 Monaten, März bis October, geht jeden 5 und 20, und in den 4 Monaten November bis Februar jeden 5 ein Dampfschiff von Triest ab, welches seine Reise bis Cattaro ausdehnt, und sowohl auf der Hinreise als bei der Rückreise die Häfen Lussinpiccolo, Zara, Sebenico, Spalato, Lesina, Curzola und Ragusa berührt.</p><lb/>
<p>D. Zwischen Triest und Venedig.</p><lb/>
<p>Abgang von Triest: jeden Dienstag, Donnerstag und Sonnabend<lb/>
Abgang von Venedig: jeden Montag, Mittwoch und Freitag</p><lb/>
<p>immer Abends.</p><lb/>
<p>Dauer der Ueberfahrt ungefähr 9 Stunden.</p><lb/>
<p>Tarife und jede sonst zu wünschende Auskunft werden in den Bureaux der Gesellschaft und von den Agenten ertheilt.</p><lb/>
<p>Zur Beachtung.</p><lb/>
<p>Um den Verkehr mit der Levante nach Kräften fördern zu helfen, bewilligt die Gesellschaft vom 1 Mai bis Ende August l. J. eine Frachtermäßigung für alle Waaren, welche von hier nach den jonischen Inseln, nach Griechenland und der Levante verladen werden, und zwar:<lb/>
von Triest nach Corfu, Patras und dem Piräus 10<lb/>
von Triest nach Syra 15<lb/>
von Triest nach Smyrna und Konstantinopel 20<lb/>
Procent von den Preisen des gegenwärtigen Tarifs.</p><lb/>
<p>Triest, den 23 April 1840.</p></div><lb/>
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<p>Im Verlage von G. J. Manz in Regensburg ist erschienen und durch alle Buchhandlungen zu beziehen:<lb/>
Göschl, Dr. J. M., geschichtliche Darstellung des großen allgem. Concils zu Trient. Nach Quellen bearbeitet. 2 Abtheil. (Mit Nominal- und Realindex.) gr. 8. 3 fl. 48 kr. od. 2 Thlr. 9 gr.</p><lb/>
<p>Ein hochgestellter Kirchenprälat, der selbst ein Gelehrter ist, fällte über dieses Werk folgendes Urtheil: &#x201E;Je weiter ich las, desto mehr gefiel mir die Darstellung; sie ist nicht nur im kirchlichen Sinne gegeben, sondern auch schön, klar und gründlich, und enthält in kurzem Inbegriffe, was anderwärts zu weitläufig und darum ermüdend vorgetragen wird.&#x201C;</p><lb/>
<p>Weltgeschichte, allgemeine, mit besonderer Berücksichtigung der Kirchen- und Staatengeschichte bis auf unsere Zeiten für alle Stände. 2r Bd. Auch u. d. Titel: Allgemeine Geschichte des Mittelalters. 1ster Thl. Mit 1 Stahlstiche. gr. 8. 1 fl. 36 kr. oder 1 Thlr. Ausg. in Heftenr: 7-11s Heft (à 5 Bogen) à 15 kr. oder 4 gr.</p><lb/>
<p>Das Ganze erscheint in 4 Bänden oder 30 Heften; der Druck geht ununterbrochen fort, und das Werk ist binnen Jahresfrist vollendet. &#x2013; Um die Anschaffung dieses Volksbuches auch Unbemittelten zu erleichtern, ist der Preis so billig gestellt.</p></div><lb/>
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<p>Vortheilhaftes Anerbieten<lb/>
für<lb/>
Leihbibliotheken &amp; Lesecirkel.</p><lb/>
<p>Die Sammlung meines schönwissenschaftlichen Verlags (28 Bände) von 1837 und 1838, nur Gediegenes enthaltend, &#x2013; welche im Ladenpreis 38 Thlr. 17 gr. kostet, &#x2013; erlasse ich auf unbestimmte Zeit für<lb/>
Zwölf Thaler.</p><lb/>
<p>Bestellungen nehmen alle Buchhandlungen an, woselbst das Verzeichniß gratis zu erhalten ist. Augsburg in der Matth. Rieger'schen Buchhandlung.</p><lb/>
<p>Kassel, den 8 April 1840.</p><lb/>
<p>Theodor Fischer.</p></div><lb/>
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<p>Bei Friedrich Fleischer in Leipzig ist neu erschienen:<lb/>
Ritterorden,<lb/>
Verdienstkreuze und Medaillen<lb/>
des Russischen Kaiserreichs.</p><lb/>
<p>Herausgegeben<lb/>
von C. G. v. Gelbke.</p><lb/>
<p>Prachtwerk mit fein colorirten Kupfertafeln und deutschem, französischem und russischem Texte.</p><lb/>
<p>gr. 4. eleg. cartonnirt 4 Thlr.</p></div><lb/>
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<p>Einladung!</p><lb/>
<p>Mit allerhöchster Bewilligung werden in Oberammergau, königl. Landgerichts Werdenfels in Oberbayern, die Passions-Vorstellungen, d. h. die Leidensgeschichte Jesu, auf einer offenen geräumigen Bühne, an jedem der nachbenannten Tage vollständig aufgeführt:<lb/>
den 24 und 31 Mai,<lb/>
den 8, 15 und 28 Junius,<lb/>
den 12 und 26 Julius,<lb/>
den 16 und 23 August,<lb/>
den 7 September.</p><lb/>
<p>Seit dem Jahre 1634 werden in Folge eines Gelübdes diese Passions-Vorstellungen jedes zehnte Jahr gegeben, und zwar in den letzten zwei Jahrzehnten in einer weitern Ausführung. &#x2013; Der Beifall, womit dieselbe immer aufgenommen worden sind, läßt erwarten, daß wir auch dießmal mit zahlreichem Besuche beehrt werden, um so mehr, da das in der Nähe gelegene berühmte Fürstenschloß Hohenschwangau in seiner jetzigen Gestalt einen reizenden Anziehungspunkt gewährt.</p><lb/>
<p>Gedruckte Programme sind in der Palm'schen Buchhandlung und bei Joh. Bapt. Oettl in München, so wie bei K. Kollmann in Augsburg, das Stück zu 12 kr. zu haben.</p><lb/>
<p>Die Landgemeinde Oberammergau.</p></div><lb/>
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<p>Die Eröffnung des Mineral- und Soolbades in Rosenheim<lb/>
findet am 15 Mai statt, und am 1 Junius darauf wird die<lb/>
neu begründete Molkenanstalt<lb/>
die ersten Ziegenmolken von den nahen, üppigen Alpen den sehr geehrten Curgästen darbieten. Die Preise der Wohnungen sind billigst gestellt, für Küche und Keller bestmöglich gesorgt. Die Badebeschreibung, bei Fleischmann in München um 12 kr. zu haben, setzt alles Wissenswerthe genau auseinander. Bestellungen bitte ich doch 14 Tage vorher franco an mich gelangen zu lassen. &#x2013; Dem besondern Vertrauen empfiehlt die Badeanstalt.</p><lb/>
<p>Rosenheim, im April.</p><lb/>
<p>Dr. Halbreiter, prakt. Arzt u. Eigenthümer der Anstalt.</p></div><lb/>
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<p>Durch alle Buchhandlungen ist von mir zu beziehen:<lb/>
Examinatorium in jus criminale Germaniae commune. In usum tironum editum. 8. Geh. 16 gr.</p><lb/>
<p>Ich habe diese Schrift aus dem Verlage von G. F. Krug an mich gebracht und den Preis ermäßigt.</p><lb/>
<p>Leipzig, im März 1840.</p><lb/>
<p>F. A. Brockhaus.</p></div><lb/>
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<p>Offene Lehrerstelle.</p><lb/>
<p>Durch die Beförderung des Dr. phil. Listing zum Professor in Göttingen ist an der hiesigen höhern Gewerbschule die Stelle eines Lehrers der angewandten Mathematik, der Maschinenlehre und des Maschinenzeichnens erledigt, deren Wiederbesetzung bis zur Eröffnung des nächsten Cursus im October d. J. gewünscht wird. Für den Unterricht in den bezeichneten Fächern ist, in Uebereinstimmung mit dem Lehrplane der Anstalt, die Kenntniß auch der höhern Theile der Mathematik erforderlich; sodann gründliche und praktisch erprobte Bekanntschaft mit den wichtigsten, besonders technischen Maschinen, um mit Hülfe der reichhaltigen Sammlungen des Instituts die hinlänglich vorbereiteten Schüler zu einer nicht bloß elementaren Kenntniß und Tüchtigkeit in der Maschinenlehre zu führen; und endlich ist Geläufigkeit im Entwerfen, Aufnehmen und Zeichnen von Maschinen unerläßlich.</p><lb/>
<p>In der angewandten Mathematik werden wöchentlich 3 Stunden, in der Maschinenlehre 5, und im Maschinenzeichnen 10 Unterrichtsstunden ertheilt. Mit dieser Lehrstelle wird, nach Anleitung der besondern Umstände, eine jährliche Besoldung von 600 bis 900 Rthlr. Cour. verbunden seyn.</p><lb/>
<p>Solche Männer vom Fach, welche nebst den genannten Kenntnissen und Fertigkeiten auch die übrigen Erfordernisse eines guten Lehrers im Allgemeinen besitzen und geneigt sind, sich um diese Stelle zu bewerben, werden ersucht, unter Einsendung der betreffenden Documente sich in postfreien Briefen baldgefälligst an die unterzeichnete Commission zu wenden.</p><lb/>
<p>Hannover, am 27 März 1840.</p><lb/>
<p>Die Verwaltungs-Commission der Gewerbeschulen des Königreichs Hannover.</p><lb/>
<p>Kohlrausch.</p></div><lb/>
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<p>Magazin-Verleihung.</p><lb/>
<p>Ein sehr großes, ganz neu eingerichtetes, auf dem frequentesten Platze befindliches Magazin nebst damit in Verbindung stehendem Packhause ist zu verleihen bei P. C. Attenhofer zum großen Hirschen in Zurzach.</p></div><lb/>
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<p>Offene Stelle.</p><lb/>
<p>Durch Beförderung ist an der Kantonsschule dahier die Stelle eines Hauptlehrers für die Naturwissenschaften, welcher eine Jahresbesoldung von 1200 bis 1600 Schweizerfranken zu beziehen hat, erledigt worden. Bewerber für dieselbe haben ihre Anmeldungen, denen die erforderlichen Zeugnisse beizuschließen sind, bis<lb/>
den 18 des kommenden Monats Mai dem Hrn. Regierungsrath Dr. Wieland, Präsidenten des Kantonschulrathes in hier, einzureichen. Sollte ein Nichtkantonsbürger an die Stelle gewählt werden, so hat derselbe behufs seiner Niederlassung die nöthigen Ausweisschriften zur Hand zu bringen.</p><lb/>
<p>Aarau, am 20 April 1840.</p><lb/>
<p>Das Secretariat des Kantonschulrathes.</p></div></div><lb/>
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