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<p>Die angegebenen Seitenzahlen beziehen sich auf die Ausgabe: Neue Rheinische Zeitung. Organ der Demokratie. Bd. 1 (Nummer 1 bis Nummer 183) Köln, 1. Juni 1848 bis 31. Dezember 1848. Glashütten im Taunus, Verlag Detlev Auvermann KG 1973.</p>
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<front>          <titlePage type="heading">             <titlePart type="main">2. Beilage zu Nr. 67 der Neuen Rh. Zeitg. Sonntag 6. August     1848.</titlePart>             <docImprint>                <docDate/>             </docImprint>          </titlePage>       </front>       <body>          <cb n="1"/>
<div n="1">             <head>[Leserbrief]</head>             <div type="jArticle" xml:id="ar067b2_001">                <p>                   <ref type="link_fsg">[Fortsetzung]</ref> zwar im Osten noch fest dazustehen; innerlich aber       ist sie auch dort schon morsch. Sie wird auch dort zusammenbrechen, und ihr Material der       Demokratie überlassen. Die Welt wird demokratisch-republikanisch, weil ihr nichts anderes als       das mehr übrig bleibt.</p>                <p>Und was ist die konstitutionelle Monarchie, zu der sich jetzt die Furchtsamen, Halben und       Selbstsüchtigen drängen, &#x2012; was ist sie anderes, als der Uebergang vom Staate der Autorität zum       Staate der Freiheit, &#x2012; vom Absolutismus zur Republik? Der nächste Parteigegensatz liegt also       eigentnur in der Frage, ob wir diese Uebergangsform durchmachen sollen und müssen, oder nicht.       Die Republikaner sagen nein, die Monarchisten sagen ja! &#x2012; Wer von Beiden hat Recht?</p>                <p>Es ist wahr, daß die Geschichte durch Uebergangsformen die Brücke baut von der Herrschaft       eines sittlichen Prinzips zu der des andern. Aber die Nothwendigkeit, diese Formen zu       durchleben, besteht nur, bis das neue Prinzip für die Welt gewonnen ist. Sie besteht also       nicht für jedes einzelne Volk in einer Gesellschaft von Völkern, sie besteht am wenigsten als       leerer äußerlicher Vorgang für ein Volk, welches in seinem Bewußtsein längst bis zur Reinheit       des neuen Prinzips durchgedrungen ist. Was ein Volk durchlebt hat, das hat es für die       Menschheit durchlebt, und der gleiche Prozeß soll sich nicht in einem zweiten und dritten       wiederholen. Darum halten die Republikaner es für einen beklagenswerthen Zeit- und       Kraftverlust, wenn das deutsche Volk sich noch Jahre lang mit Staatseinrichtungen quälen soll,       von welchen kein Urtheilsfähiger im Ernste sagen kann, daß sie für die Dauer gemacht sind, und       die, wenn es wahr ist, daß sie jetzt eine Revolution abkürzen helfen, dies nur dadurch zu thun       vermögen, daß sie uns eine zweite in Aussicht stellen, bei der wir von vorn anfangen müssen.       Die deutschen Republikaner wünschen, daß unser Volk sich an den Franzosen ein Beispiel nehme.       Haben unsere Nachbarn im Westen durch ihre wiederholten Revolutionen mehr erreicht, als sie       mit der ersten erreichen wollten? Haben sie sich abschrecken lassen, indem sie es das erste       Mal nicht erreicht? Haben die Zwischenformen der Restauration und der Periode Louis Philipps       ihnen Kämpfe erspart? &#x2012; Nein! &#x2012; Wenn in Zeiten der Revolution etwas die Kämpfe abkürzen kann,       so ist es das rasche und sichere Erfassen des Prinzips, in welchem die treibende Kraft der       Bewegung und die Hoffnung der endlichen Beruhigung liegt, denn darüber möge sich kein Mensch       täuschen: die Revolutionen werden in der nächsten Zeit unter den Völkern fortdauern, und       werden sich wiederholen und immer neu wiederholen, und für jede mißlungene wird eine um so       gewaltigere, furchtbarere ausbrechen, bis die Republik die einzige Staatsform der gebildeten       Völker ist! &#x2012; Diese Worte werden von Vielen ungern gehört werden. Wir haben keine Freude       daran, das Mißbehagen der Gesellschaft zu vermehren. Aber wir fühlen uns berufen, die       Thörichten aufzuklären, die den Anker ihrer Hoffnungen in den Triebsand der Halbheiten werfen.       Nur wer hohe See zu halten weiß, kann sich im Sturme erretten und endlich eine glückliche       Küste gewinnen.</p>                <p>Aber, &#x2012; sagt man uns, &#x2012; Ihr bekennt, daß es gute und schlechte Republiken giebt, Ihr       empfehlt uns darum die demokratische, und Ihr erklärt uns diese so, daß sie eine Verfassung       sein soll, in welcher die Gesammtheit die Verantwortlichkeit übernimmt für die Freiheit und       Wohlfahrt des Einzelnen. Wie soll es die Gesammtheit machen, dieser Verantwortlichkeit zu       genügen? Versprecht Ihr nicht Dinge, die Ihr nicht halten könnt? Erregt Ihr nicht Hoffnungen,       die Ihr nicht erfüllen könnt? Ihr berührt die große soziale Frage in ihrem Mittelpunkte.       Deutet uns an, wie Ihr sie zu lösen gedenkt!</p>                <p>Mitbürger! Wir wüßten vielleicht zu antworten, wenn die Beantwortung Eurer Frage hier unser       Zweck wäre. Aber wenn wir auch nicht zu antworten wüßten, &#x2012; sollten wir eine Pflicht       verläugnen, weil unsere Kräfte in ihrer Erfüllung vielleicht noch nicht gewachsen sind? Ist es       recht, eine Schuld abzustreiten, weil man im Augenblicke sie nicht zu tilgen vermag? Und eine       Schuld ist es, die wir in unserm politischen Glaubensbekenntniß eingestehen, &#x2012; eine Schuld so       alt, wie die menschliche Gesellschaft, und jede Zeit muß an ihr tilgen, was sie zu tilgen       vermag? Das Bewußtsein dieser Schuld ist der große Fortschritt der Rechts- und Freiheitsidee,       welchen unsere Zeit gemacht hat. Das Recht ist für uns das System der sittlich gültigen       Zwecke, und dieses System ist nichts anderes, als die Organisation und Sicherstellung der       sittlich gültigen Zwecke aller Einzelnen. Sichergestellt werden aber die Zwecke der Menschen       durch den Besitz der Mittel, und der Besitz der Mittel zum Zweck ist die Freiheit im       praktischen Sinne. Diese sittliche Weltansicht macht aus dem Wohlergehen des Einzelnen eine       gemeinsame Angelegenheit der Gesellschaft. Der Entwicklung der nächsten Zeit wird es       überlassen bleiben, die dieser Weltansicht entsprechenden gesellschaftlichen Formen zu finden       und bis zu dem höchsten Grade ihrer möglichen Vollkommenheit auszubilden. Einstweilen wird       jede Periode für ihre sozialen Uebelstände die Mittel der Abhülfe suchen, die in ihr möglich       sind. Der politische Denker sieht vielleicht die letzten Bedingungen einer neuen glücklicheren       Gesellschaft; er hat aber die Bescheidenheit einzusehen, daß der Gedanke der Wirklichkeit       vorauseilt und daß er nicht unmittelbar machen kann, was er gedacht hat. Einstweilen darf er       jedoch auf die Anerkennung des Principes dringen, und auf den ernsten und reinen Willen, ihm       zu genügen, soweit irgend die Kräfte und Mittel der Periode reichen. Und dazu ist vor allen       Dingen eine freie demokratische Staatsform erforderlich, weil diese allein in dem allgemeinen       Antheil Aller an der souveränen Gesetzgebung des Staates die Bedingungen und Mittel des       sozialen Fortschritts enthält. Nicht wir, sondern das ganze Volk soll die Bedingungen seines       Glückes feststellen. Es will sich eben so wenig eine innere soziale Ordnung, wie eine äußere       Form des Staates schenken lassen.</p>                <p>So bleibt uns nichts zu sagen übrig, als wie wir unser Verhältniß zu den übrigen Staaten       ansehen. Die Frage ist sehr einfach Wollen wir für uns die Freiheit, so müssen wir sie auch       für die andern Völker wollen. Die Demokratie kennt nur ein Prinzip des Völkerrechts, das der       freien Selbstkonstituirung aller Völker. Die Eifersucht und das Mißtrauen unter den Nationen       ist ein Erbtheil der dynastisch-monarchischen Politik. Aber die Interessen fürstlicher Häuser       sind nicht die Interessen der Völker. Uns, die deutschen Demokraten, kümmert es nicht, wer in       Schleswig-Holstein den Thron erbt, und ob die Herrschaft Oberitaliens das Eigenthum des       Kaisers von Oestreich bleibt, oder eine Beute Karl Alberts wird. Aber daß Völker <hi rendition="#g">gar nicht mehr</hi> vererbt werden, daß ihre Herrschaft <hi rendition="#g">gar        nicht mehr</hi> als ein Eigenthum betrachtet werden könne, <hi rendition="#g">das</hi> ist       uns von der höchsten Wichtigkeit; und soweit einmal in Zukunft unsere Macht reicht, so weit       wird auch unsere Unterstützung aller wahren Freiheitsbestrebungen reichen, in welchem Volke       sie auch auftreten mögen. Deutschland hat gegen einige Nachbarvölker vieles wieder gut zu       machen. Die deutschen Demokraten sehnen sich nach dem Augenblicke, in welchem es in ihrer       Macht steht, es zu thun, und sehen in dem allgemeinen Bunde und der gemeinschaftlichen       Organisation der freien Völker Europas, durch welche auch allein eine Lösung des sozialen       Problems möglich werden kann, das große Ergebniß der Kämpfe, die unserem Welttheile       bevorstehen.</p>                <p>Deutsches Volk! Die Aussicht auf diese Kämpfe soll dich nicht schrecken! Was dich jetzt       ängstet und bedrückt, ist nicht der Vorgeschmack der Zukunft, sondern das unselige Erbtheil       einer kläglichen Vergangenheit. Täusche dich nicht über den Werth dieser letzteren, weil du in       deinem Schlafe die Größe deines Elends nicht ganz gefühlt hast. Blicke nicht sehnsüchtig       zurück, damit dich nicht das Schicksal jenes Weibes der alten Sage treffe, das die Augen       zurückwandte nach der dem Untergange geweiheten Stadt! &#x2012; Deutsches Volk! blicke vorwärts! &#x2012;       Nicht rückwärts, sondern vorwärts liege bessere Tage!</p>                <p>Berlin im Juli 1848.</p>                <p>                   <hi rendition="#g">Fröbel. Rau. Kriege. Meyen. Hexamer.</hi>                </p>             </div>          </div>          <div n="1">             <head>[Leserbrief]</head>             <div type="jArticle" xml:id="ar067b2_002">                <head>An den Kreis-Bürger-Ausschuß von Inowroclaw.</head>                <p>(Vergl. Vossische Zeitung vom 30. Juli).</p>                <p>Verehrte Herren!</p>                <p>Mit innigem Bedauern sehe ich, daß meine Schrift Euch nicht so ganz zufriedengestellt hat.       Anstatt meine Schrift anzugreifen, greift Ihr meine Person, und dies noch auf eine ächt       netzbrüderliche Weise an.</p>                <p>Ihr glaubtet vielleicht, verehrte Herren, daß ich den Handschuh nicht aufheben werde, und       Ihr habt Recht; den mir hingeworfenen Handschuh hebe ich nicht auf, er ist zu schmutzig und       riecht meilenweit. Ich könnte Euch feige Verläumder und ehrlose Lügner nennen, aber das würde       erst recht feig von mir sein, da ich mir in dem ganzen Kreis-Bürger-Ausschuß keinen einzigen       Mann denken kann, der geneigt wäre, diese Angelegenheit mit mir persönlich näher zu erörtern.       Irre ich mich, so soll es mich freuen.</p>                <p>Auf die Lügen, die Ihr über mein Vaterland und meine Nation ausgießt, muß ich aber       allerdings eingehn, so sehr mich dies auch anekelt.</p>                <p>Vorerst zweifelt Ihr, verehrte Herren, daß ich der Verfasser jener Schrift bin, weil, wie       Ihr meint, mir die Befähigung dazu gänzlich abgeht. Die Schrift muß also gut sein. Ich danke       für das indirekte Lob, denn ich muß trotz Eurer spießbürgerlichen Empfindlichkeit, dennoch       wahrheitsgemäß aussagen, daß ich wirklich derjenige bin, welcher die Schrift verfaßt hat. Es       wundert mich nur, daß Ihr nicht gesagt habt, ich hätte dieselbe an meine Landsleute verkauft,       so wie einige s. g. deutsche Volksvertreter sich Euch und Euren Genossen verkauft haben       mögen.</p>                <p>Ihr wundert Euch, verehrte Herren, daß meine Schrift, trotzdem daß ich 3 Monate in Berlin       war, so spät herausgekommen ist. Sie vergessen daß meine Schrift nur eine Widerlegung ist, und       daß Niemand Verläumdungen widerlegen kann, ehe sie gemacht sind. Wenn Ihr aber glaubt, daß wir       vom Frankfurter Parlament je Gerechtigkeit erwarteten, so täuscht Ihr Euch sehr. Wir wußten       wohl, was wir von diesen Herren zu erwarten hatten. Aber nicht ganz ohne Grund ist Eine       Ansicht. Nachdem wir von den Fürsten betrogen und verrathen worden, konnten wir allerdings mit       vollem Rechte hoffen, daß die freien Völker sich an uns durch ein Gleiches nicht versündigen       werden. Es kommt aber nur darauf an, wie die Völker frei und wie sie repräsentirt werden; und       sie sind es jämmerlich! &#x2026;</p>                <p>Ihr sagt ferner, meine Herren, ich wäre nicht Inowroclaw in preußischer Uniform mit       polnischer Kokarde an Brust und Mütze gekommen &#x2012; um die Insurrektion gegen Preußen zu leiten.       Aber meine Herren, wie könnt Ihr nur so albern sein zu behaupten, daß ich mich in preußischer       Uniform gegen Preußen schlagen würde. Ich habe &#x2012; sagt ihr &#x2012; die polnische Kokarde &#x2012; darauf       gehabt. Großes Verbrechen! Haben diese doch auch einige Offiziere &#x2012; ja &#x2012; ich glaube der       General v. Colomb selbst am 20. Mai in Posen getragen. Aber daraus müßtet Ihr eben ersehen,       wie wenig ich damals an die Möglichkeit eines Krieges mit Preußen denken konnte. Uebrigens ist       diese Uniform keinesweges eine preußische zu nennen. Sie ist die der Provinz der ich angehöre       &#x2012; und diese ist eine polnische. &#x2012; Ja &#x2012; sie ist es &#x2012; trotz allen Versprechungen des hochweisen       Parlaments, auch trotz allem Geschrei und Geheul Aller Netzbrüder der Welt. Wenn ich diese       Uniform aber gegen Preußen nie getragen hätte &#x2012; so liegt der Grund einzig und allein darin,       daß sie auch von den Pommern getragen wird. Wenn Ihr mich aber verehrte Herren fragt, weßhalb       ich in Uniform kam &#x2012; so will ich Euch kurz sagen &#x2012; daß einer von Euren Stadtverordneten &#x2012; und       ich glaube sogar &#x2012; früherer Landtagsdeputirter, den Vikar Parnowsk, öffentlich auf der Straße       an die Brust faßte und mit der größten Rohheit insultirte, so daß er nur dem Landrath       verdanken kann, aus den Händen die- <cb n="2"/>
ses Wütherichs entkommen zu sein. Als ich dies       erfuhr kam ich am andern Morgen in meiner Landwehr-Offiziersuniform und <hi rendition="#g">bewaffnet</hi> in die Stadt, um mich gegen dergleichen räuberische Anfälle wo möglich zu       sichern.</p>                <p>Ihr behauptet, meine Herren, daß ich die Inowroclawer Bürgerwehr aufgefordert, mir die       Kaserne zu übergeben &#x2012; und sogar gedroht habe, mit 6000 Mann einzurücken. Werthe Herren, dies       ist die schamloseste Lüge, die während dieser verhängnißvollen Zeit, von Eurer Partei       aufgebracht wurde. Als Ihr durch eine &#x2012; ich glaube im Grunde inoffensive und gewiß ganz       persönliche Aeußerung des Hrn. v. M. in Allarm gesetzt wurdet &#x2012; und es Euch gefiel, Soldaten       zu spielen &#x2012; und Ihr Euch mit Schwert und Lanze bewaffnetet, und sogar einige Evolutionen im       Kasernenhof machtet, war ich eben derjenige, der zu Euch kam und Euch flehentlich bat, dieses       Ritterthum und diese kriegerischen Gelüste fahren zu lassen, da sie in dem damals noch ganz       ruhigen Kreise als eine Provokation gelten und deshals die größte Aufregung in der polnischen       Bevölkerung hervorrufen mußten. Ich erklärte Euch, daß wir uns Alle mit unsrer Ehre im Kampfe       für die Ruhe und Ordnung verbürgen wollten, und daß, wenn wir Euch hätten angreifen wollen,       wir es längst hätten thun können &#x2012; und wenn wir es jetzt noch thun wollten, uns ein Paar       tausend Mann zu Gebote stehen würden, gegen welche Ihr Euch doch unmöglich behaupten könntet.       Ihr habt es dennoch damals nicht thun wollen und konntet recht bald darauf sehen, welche       Aufregung von nun an im Kreise herrschte. Daß ich nur dieses gesagt habe, müssen der Herr       Bürgermeister und der Oekonomie-Kommissarius, Herr Rieze &#x2012; mit denen ich darüber unterhandelt       habe &#x2012; selbst bezeugen. Ihr wißt nicht, meine Herren, was Ihr nicht Alles dem Kreiskomité zu       Inowraclaw zu verdanken habt; denn Ihr wißt nicht, welche unermeßliche Gefahr Euch tagtäglich       bedrohte. Ich gebe zu, daß das Bromberger Militär Alles unterdrückt hätte &#x2012; aber was vorher       geschehen wäre &#x2012; wäre geschehen.</p>                <p>Nicht der Juden-Bengel, der bei seiner Picke ruhig einschlief, wohl aber andere Männer haben       über Euch gewacht, und für Eure Sicherheit Sorge getragen. Eure gehässigen Verläumdungen &#x2012; das       ist der Dank dafür!</p>                <p>Ihr citirt, meine Herren, einen Privat-Brief, den ich an den Herrn Kühne aus Posen       geschrieben habe, und sagt, es steht darin, die Posener Behörden hätten Alles aufgehoben und       den Polen Alles erlaubt. Das ist wahr &#x2012; im ganzen Sinne des Wortes wahr. So fand ich Posen,       als ich dort ankam. Ferner, daß 30,000 Russen gegen das Großherzogthum marschiren. Auch davon       war allgemein die Rede, daß sich deßhalb Alles von Kopf bis zu Fuß rüstete. &#x2012; Auch dieses ist       wahr &#x2012; buchstäblich wahr. Was beweist es aber? Daß wir uns nicht gegen Preußen &#x2012; aber gegen       die anstürmenden Russen rüsteten &#x2012; und daß die Behörden Alles geschehen ließen.</p>                <p>Ferner, sagt Ihr, ich wäre nach Trzemeszno mit Insurgenten gezogen und wäre der erste in den       Reihen der Fliehenden gewesen. Ist in dem namenlosen Kreis-Bürgerausschuß irgend Jemand, der       diese läppische Behauptung zu vertreten wagt? Ich möchte seine Bekanntschaft machen.</p>                <p>Nach der Konvention von Jaroslawiez habe ich meine sämmtlichen Leute nach Hause geschickt,       und dann selbst die Cadres (und nicht den Kampfplatz) verlassen, wie Sie, meine Herren, besser       gethan hätten, nicht zu sagen, denn sonst müßtet Ihr auch zugeben, daß Ihr genau gewußt habt,       daß man im Augenblick, wo man mit uns die Konvention abschloß, fest entschlossen war, uns       unmittelbar darauf zu verrathen. Nein, ich für meinen Theil habe es nie geglaubt, bin vielmehr       der Ueberzeugung gewesen, daß eine Konvention, durch ein Ministerium ratifizirte Konvention,       eine Wahrheit sein und daß es dem ersten besten General nicht zustehen würde, diese       willkührlich zu brechen. Nachher habe ich allerdings die Ehre gehabt, den General von Willisen       nach Berlin als Privatmann zu begleiten.</p>                <p>Wenn ich in meiner Schrift gesagt habe, unsere Geistlichen haben Ruhe und Verbrüderung       geprdigt, so bleibe ich auf das Entschiedenste bei meiner Behauptung. Die Geistlichen konnten       und mußten aber die Ruhe und Verbrüderung nur so lange predigen, so lange diese mit Euch       möglich war. Den Hirtenbrief des Erzbischofs kenne ich sehr genau und erkenne ihn sogar im       ganzen Sinne des Wortes an. Aber meine Herren, seht doch auf das Datum dieses Erlasses. Sollte       der Erzbischof etwa ruhig zusehen, wie preußische Beamte durch alle möglichen Mittel und auf       allen möglichen Wegen unseren Bauern Unterschriften für die Theilung der Provinz und       Lostrennung von seiner Diözese erpreßten? Oder sollte er denn Leute, die unsere Kirchen und       Heiligthümer auf das Empörendste entweiht, geschändet und geplündert und unsere Geistlichen       auf das Gräßlichste gemißhandelt haben, etwa Freunde dieser Kirche nennen?</p>                <p>Schließlich wollt Ihr, verehrte Herren, mich in den polnischen Sprichwörtern belehren. Nun       gestattet doch wenigstens, daß ich diese besser kenne, als Ihr. In der That heißt es: &#x201E;So       lange die Welt aufrecht steht, wird der Deutsche keines Polen Bruder&#x201C; nicht aber, wie Sie       sagen: &#x201E;Der Pole keines Deutschen Bruder&#x201C;. Und dieses Sprichwort hat sich in der Zeit wieder       ganz merkwürdig bewährt, mit dem Unterschiede nur, daß dieses nicht der ganzen Nation, sondern       nur einer Fraktion derselben gelten kann &#x2012; nämlich der servilsten und kriechendsten, die eben       so sehr ihr eigenes Vaterland betrogen und verrathen hat, wie uns. Mit diesen haben wir nie       und werden auch nie uns in ein Bündniß einlassen; denn dieses würde sowohl für uns, als auch       für die heilige und edle Sache, die wir vertreten, eine unvertilgbare Schmach werden.</p>                <p>Dies zur Notiz für Euch wohllöbliche Herren des spießbürgerlichen Ausschusses und       Netz-Brüder!</p>                <p>Köln, den 1. August 1848.</p>                <p>                   <hi rendition="#g">Wladyslaw Koscielski.</hi>                </p>             </div>             <div type="jArticle" xml:id="ar067b2_003">                <head>Verhandlungen des Gemeinderaths zu Köln.</head>                <p>Sitzung vom 4. August 1848, Abends 6 Uhr.</p>                <p>Der Gemeinderath bewilligte einen Kredit zur Bestreitung der Kosten der bei der       bevorstehenden Säkularfeier der Gründung des Domes, von der Stadt zu veranstaltenden       Festlichkeiten, welcher unter der speziellen Controle einer gemeinderäthlichen Kommission       verwendet werden soll.</p>                <p>Ferner ward beschlossen, das Defizit der Kosten der am 20. März c. aufgepflanzten deutschen       Fahne, auf die Stadtkasse zu übernehmen.</p>                <p>Auf den Antrag des Comite's der Handwerke und technischen Gewerbe ward ein Beitrag von 300       Thlrn. zur Deckung der Kosten für die Entsendung von Abgeordneten zu dem großen       Handwerker-Kongresse in Frankfurt a. M. bewilligt.</p>                <p>Ein Antrag der Direktion der Köln-Mindener Eisenbahn-Gesellschaft um Modifikation der       Bedingungen, unter welchen die Anlage der Anfuhr der Dampffähre vor dem Trankgassenthor       gestattet worden, ward abgelehnt, und an dem frühern Beschlusse festgehalten.</p>                <p>Die Autorisation zur event. gerichtlichen Klage, wegen Erneuerung einer gemeinschaftlichen       Mauer ward ertheilt.</p>                <p>Eine Kommission wurde ernannt, um mit der Verwaltung die Lokalitäten zur Einrichtung eines       Wachtlokals für die Bürgerwehr auf dem Rathhause in Augenschein zu nehmen.</p>                <p>Die Kommission für die Untersuchung des Eschenbusches ward um zwei Mitglieder ergänzt.</p>                <p>Gegen die Vorrückung des Hauses Hochstraße Nr. 158 soll bei der kgl. Regierung Verwahrung       eingelegt und zugleich beim kgl. Ministerio Beschwerde geführt werden.</p>                <p>Endlich wurde beschlossen, ein Gesuch der betreffenden Anwohner, um Regulirung des       Allignements am nördlichen Ende der Berlichstraße bei der Militärbehörde (der       Grundeigenthümerin) zu befürworten,</p>             </div>          </div>          <div n="1">             <head>Nachtrag,</head>             <div type="jArticle" xml:id="ar067b2_004">                <head>                   <bibl>                      <author>*</author>                   </bibl> Köln, 5. August, 10 Uhr Abends.</head>                <p>Briefe aus Frankfurt, die wir so eben erhalten, bestätigen uns die heute Nachmittag gegebene       Reichsministerliste als <hi rendition="#g">offiziell.</hi> Sie wird noch ergänzt durch die       folgenden Unterstaatssekretäre: Im Auswärtigen außer <hi rendition="#g">Mevissen</hi> noch <hi rendition="#g">Max v. Gagern;</hi> im Innern außer <hi rendition="#g">Bassermann</hi> noch        <hi rendition="#g">Würth;</hi> im Kriegsministerium: <hi rendition="#g">Brand;</hi> im       Justizministerium: <hi rendition="#g">Briegleb;</hi> im Handel: <hi rendition="#g">Kampß.</hi>                </p>                <p>Je mehr sich die Kombination vervollständigt, desto erbaulicher wird sie.</p>             </div>          </div>          <div n="1">             <head>Handels-Nachrichten.</head>             <gap reason="insignificant"/>          </div>
<pb facs="#f0002" n="0340"/>
<cb n="1"/>
<div n="1">             <head>Fruchtpreise.</head>             <gap reason="insignificant"/>          </div>          <div n="1">             <head>[Gerichtsprotokoll]</head>             <div type="jArticle" xml:id="ar067b2_005">                <head>Kriminal-Prozedur gegen Ferdinand Lassalle wegen Verleitung zum Diebstahl.</head>                <p>Sitzung vom 5. August 1848.</p>                <p>Präsident: Appellationsgerichtsrath von Ammon; öffentliches Ministerium: Staatsprokurator       von Ammon; Vertheidiger: Advokat Schneider II.</p>                <p>                   <hi rendition="#b">Verweisungserkenntniß und Anklageschrift.</hi>                </p>                <p>Wir <hi rendition="#g">Friedrich Wilhelm u. s. f.</hi> thun kund und fügen hiermit zu       wissen, daß der Rheinische Appellationsgerichtshof zu Köln folgende Entscheidung erlassen       hat.</p>                <p>In Untersuchungssachen</p>                <p>wider</p>                <p>Ferdinand Lassalle, 23 Jahre alt, Privatmann, geboren zu Breslau, zuletzt in Berlin       wohnhaft, beschuldigt:</p>                <p>den Dr. Arnold Mendelsohn durch Anschläge und sträfliche Kunstgriffe zur Begehung des von       demselben am 12. August 1846 in dem Gasthofe zum Mainzer-Hofe, woselbst er damals als Gast       aufgenommen war, verübten Diebstahls einer Kassette mit Inhalt, welche der in demselben       Gasthofe sich aufhaltenden Frau von Meyendorf gehörte, verleitet, und Anweisungen, wie auch       Geld, zum Zweck der Ausführung dieses Diebstahls gegeben zu haben.</p>                <p>Nach Anhörung des Vortrags des königl. Prokurators Herrn Eversmann, nach Vorlesung der       betreffenden Aktenstücke, nach Einsicht des Kriminal-Arrestbefehls der Rathskammer des k.       Landgerichts zu Köln vom 27. April dieses Jahres des Inhaltes:</p>                <p>Befiehlt, daß der Ferdinand Lassalle, 23 Jahre alt, Privatmann, geboren zu Breslau, zuletzt       wohnhaft zu Berlin, 5 Fuß 6 Zoll groß, mit braunen krausen Haaren, freier Stirn, braunen       Augenbraunen, dunkelblauen Augen, proportionirter Nase und Munde, rundem Kinn, länglichem       Gesicht und schlanker Statur, in enge Haft genommen und in dasjenige Kriminal-Gefängniß       abgeführt werden soll, welches vom Anklagesenat näher bestimmt werden wird.</p>                <p>Nach Vernehmung des Antrags des Herrn Prokurators, welcher schriftlich zu den Akten gegeben       wurde, und dahin geht: der königliche App. G. H. wolle den Beschuldigten außer Verfolgung       setzen und seine Freilassung verordnen.</p>                <p>In Erwägung, daß Ferdinand Lassalle genügend beschwert ist, den Dr. Arnold Mendelssohn zur       Begehung des von demselben am 1. August 1846 im Gasthof zum Mainzerhofe, woselbst er damals       als Gast aufgenommen war, verübten Diebstahls einer Cassette nebst Inhalt, welche der in       demselben Gasthof sich aufhaltenden Frau von Meyendorff gehörte, durch Geschenke verleitet,       und demselben Anweisungen sowie auch Mittel zum Zwecke der Ausführung dieses Diebstahls       gegeben zu haben.</p>                <p>Verbrechen gegen Art. 386 Nr. 4 u. Art. 60 des St. G. B. Erkennt der A. G. H. die Anklage       wider Ferdinand Lassalle, verweiset denselben an den Assisenhof zu Köln, verordnet, daß ein       Anklageakt gegen ihn von dem öffentlichen Ministerium gefertigt und er in Vollzug des       Kriminal-Arrestbefehls in das Justiz Arresthaus daselbst abgeführt werden soll.</p>                <p>Abgeurtheilt zu Köln den 12. Mai 1848 von dem Anklagesenat, wo anwesend waren die Herren:       Geheimer Justizrath Schmitz, Senatspräsident, Krey, v. Gerolt, Hermes, Leue,       Appellations-Gerichtsräthe, Hermanns, Sekretär, welche unterzeichnet haben, (unterzeichnet)       Schmitz, Krey, v. Gerolt, Leue, Hermes, Hermanns.</p>                <p>Befehlen und verordnen zugleich allen ersuchten Gerichtsvollziehern diese Entscheidung zu       vollstrecken, Unserm General-Prokurator und Unsern Prokuratoren bei dem Landgericht hierauf zu       halten, allen Beamten der öffentlichen Macht auf Ersuchen starke Hand dazu zu leisten.</p>                <p>Zur Urkunde dessen ist diese Entscheidung auf der Urschrift unterschrieben worden.</p>                <p>Für gleichlautende Ausfertigung, welche dem königlichen Hrn. General-Prokurator mitgetheilt       wird.</p>                <p>                   <bibl>(L. S.)</bibl>Der Sekretär gez. <hi rendition="#g">Hermanns.</hi>                </p>             </div>             <div type="jArticle" xml:id="ar067b2_006">                <head>Anklageschrift</head>                <p>gegen</p>                <p>F. Lassalle, 23 Jahre alt, Privatmann, in Breslau geboren und zuletzt in Berlin       wohnhaft.</p>                <p>Zum dritten Mal ist der berüchtigte Kassettendiebstahl Gegenstand einer öffentlichen       Kriminalverhandlung. Die aus den frühern Prozeduren bekannten und feststehenden Thatsachen       bedürfen nur einer kurzen Wiederholung. Der Graf und die Gräfin von Hatzfeld leben seit       längerer Zeit getrennt und im Unfrieden. Gerichtliche Klagen sind zwischen ihnen anhängig, und       sie haben sich mit Leuten umgeben, die theils aus Freundschaft, theils aus Eigennutz das       Interesse des einen Theils gegen den andern fördern. So waren zum Dienste der Gräfin verbunden       der Jurist Oppenheim, der Mediciner Mendelssohn und der Licenziat der Philosophie Lassalle. Im       Juli 1846 reisen sie von Berlin an den Rhein, um im Interesse ihrer Herrin thätig zu sein, und       im Aug. sind sie zusammen mit der Gräfin in Aachen, wo um dieselbe Zeit der Graf sich aufhielt       und eine Baronin v. Meyendorff, von der es hieß, daß sie in vertrauten Verhältnissen zu dem       Grafen stehe. Das Augenmerk der Verbundenen war darauf gerichtet, sich Briefe des Grafen zur       Begründung einer Klage zu verschaffen, und als Episoda kommt ein gelungener Versuch der Art       vor, wo der Student K&#x2026;, ein untergeordnetes Werkzeug der Gräfin, an der Post zu Aachen einen       Brief des Grafen an die Baronin abnahm und in die Hände des Lassalle und der Gräfin       lieferte.</p>                <p>Ein weiters Bestreben der Gräfin und ihrer Freunde ging dahin, in Besitz eines       Leibrentenvertrags zu gelangen, wodurch angeblich der Graf der Baronin v. Meyendorff eine       jährliche Rente von 25,000 Fr. ohne Gegenleistung ausgesetzt haben sollte.Am 20. August (1846)       erfuhren die Verbundenen durch den erwähnten K&#x2026;, dem die besondere Rolle zugetheilt war, die       Baronin zu beobachten, daß dieselbe auf dem Punkte sei, nach Köln zu reisen. Sofort       beschlossen sie ihr nachzureisen. Mendelssohn fuhr zuerst mit einem Nachmittagszuge ab, und       begegnete unterwegs dem von Köln zurückkehrenden K&#x2026;, der mit demselben Zuge, auf dem die       Baronin gefahren war, hatte vorausreisen müssen, und ihm nun zurief: &#x201E;im Mainzer Hof.&#x201C; Dann       folgt mit dem letzten Zuge Oppenheim und K&#x2026; Lassalle blieb in Aachen zurück. Mendelssohn,       Oppenheim und Kurz kehrten in dem Mainzerhofe ein, wo die Baronin Meyendorff abgetreten war.       Sie schrieben sich unter falschen Namen ins Fremdenbuch ein: Kronecker, Ullmann und Hubrig. Am       folgenden Morgen wollte die Baronin weiterreisen, ihre Leute waren beschäftigt, ihre Effekten       herbeizuschaffen; diese standen zum Theil auf dem Gange vor dem Zimmer der Baronin, darunter       ihre verschlossene Kassette.</p>                <p>Oppenheim nimmt die Gelegenheit wahr, unbemerkt die Kassette fortzunehmen, und bringt sie in       das nebenanliegende Zimmer seines Freundes Mendelssohn, der sie in seinem Koffer birgt, und       Beide eilen dann in einer Droschke davon.</p>                <p>Der Kutscher hatte die Weisung, nach dem Rheine zu fahren, unterwegs aber erhielt er seine       andere Bestimmung: Oppenheim stieg aus, und Mendelssohn fuhr mit den Sachen nach dem Bonner       Bahnhofe, wo eben der erste Morgenzug 6 3/4 Uhr im Begriff war abzugehen. Im Mainzer Hofe war       indessen die Kassette gleich vermißt worden, und der Verdacht auf die beiden so eben       abgereisten Fremden gefallen. Zufällig erhielt der Lohndiener Jacob Esser Nachricht von ihnen       durch den Kutscher, der sie gefahren hatte, und den er am Bonner Bahnhofe traf. Er fand den       angeblichen Kronecker schon im Wagen sitzen, fragte ihn, ob er vielleicht irrthümlich fremde       Effekten mitgenommen habe und entschloß sich, da ihm dies verneint wurde, sammt der       Kammerjungfer der Baronin mit demselben Zuge mitzufahren. Auf der Station Brühl stieg       Kronecker-Mendelssohn aus und kam nicht wieder. Die Kammerjungfer fuhr weiter bis Bonn, wo mit       dem folgenden Zuge auch der Gastwirth Welter ankam. Sie wandten sich an die Polizei und es       wurden die von dem Entflohenen zurückgelassenen Effekten in Beschlag genommen. Hier fand sich       denn die vermißte Kassette in dem Koffer des Mendelssohn vor. Sie enthielt nach der hierüber       von dem Untersuchungsrichter zu Köln aufgenommenen Verhandlung außer verschiedenen       Gegenständen des Schmuckes und der Toilette eine Summe von 3000 Frcs. in französischem Golde       und eine Mappe mit Familienpapieren und Correspondenzen, wovon der Untersuchungsrichter       bekundet, daß darunter keine vom Grafen Hatzfeld unterzeichneten oder auf ein Verhältniß       zwischen ihm und der Baronin Meyendorf bezügliche Scripturen sich befunden haben. Der       sämmtliche Inhalt wurde der Baronin zurückgegeben.</p>                <p>Oppenheim war schon um Mittag am 21. August wieder in Aachen und brachte die Nachricht, daß       Mendelssohn die Kassette habe. Am Abend kam dieser selbst und berichtete den übeln Ausgang des       Unternehmens. Am folgenden Tage flüchtete er über die Gränze, Oppenheim aber reiste mit       Lassalle nach Köln und meldete sich am 24. August dem Königlichen Ober-Prokurator an, in der       Hoffnung, durch seine Darstellung der Sache sich von allem Verdachte zu reinigen, und wieder       zum Besitze seines mit dem Mendelssohn'schen Koffer sequestrirten Reisesackes zu gelangen. Er       ward jedoch zur gerichtlichen Untersuchung gezogen, welche sich mit seiner Freisprechung       endete. Während der Dauer dieser Untersuchung und bis zum Herbst des folgenden Jahres hielt       sich Lassalle mit der Gräfin Hatzfeld zumeist im Gasthofe Belle vue zu Deutz auf, von wo aus       er in der ersten Zeit auch für seinen verhafteten Freund Oppenheim zu wirken sich bemühte. Da       es ihm dabei auf die Mittel nicht ankam, so ergriff er eins, was ihm späterhin, als die Sache       entdeckt wurde, eine Criminal-Untersuchung und Haft vom 26. März bis 8. Mai 1847 zuzog, wegen       der Beschuldigung, Briefe, welche zu den Akten der Kriminal-Prozedur gegen Oppenheim gehörten,       deren Einsicht er sich durch List und Bestechung zu verschaffen gewußt hatte, freiwillig       zerstört zu haben. Als diese Untersuchung gegen ihn begann, welche aus juristischen Gründen       von dem Anklage-Senate des App. G. H. niedergeschlagen ist, hatten einige untergeordnete       Agenten die Gräfin verlassen und waren zur Gegenparthei übergetreten, nämlich der mehrerwähnte       Paul Kurz und sein Vater Johann Kurz Kammerdiener der Gräfin und Friedrich Wilhelm Hoppe aus       Berlin, Bedienter des Lassalle, den derselbe Franz nannte. Dieser Hoppe war es hauptsächlich,       der durch seine Aussagen die Verhaftung des Lassalle im März 1847 veranlaßte.</p>                <p>Nachdem Mendelssohn im Vertrauen auf den günstigen Ausgang der Oppenheim'schen Prozedur sich       zur Untersuchung gestellt hatte, wurde Hoppe, der indessen ein Viktualiengeschäft in Berlin       begonnen hatte, auch über den Kassettendiebstahl vernommen, und deponirte in Berlin am 3. und       5. August 1847 wie folgt:</p>                <p>Ehe Mendelssohn am 20. August 1846 der Baronin Meyendorff nachreis'te sei derselbe bei       Lassalle gewesen, und hier habe er (Zeuge) den Letztern zu dem Ersten sagen hören, er sollte       soweit reisen, als nöthig, und solle er suchen, die Kassette der Baronin an sich zu bringen,       oder auch deren Papiere. Oefters habe er gesehen, daß Lassalle, (welcher immer der Anstifter       der Pläne gewesen) Mendelssohn's Rechnungen bezahlte, und ihm auch baares Geld gab, und       namentlch sei dies auch geschehen bei seiner Abreise nach Köln Diese Aussage bestätigte H &#x2026;       vor dem Assisenhofe an 10. Febr. d. J. mit den Worten:</p>                <p>&#x201E;Als der Angeklagte Mendelssohn am 20. August 1841 von Lassalle den bestimmten Auftrag       erhielt, der Baronin nachzureisen, so weit es ginge, um von ihr den vermutheten Vertrag sich       auf jede Weise zu verschaffen, erhielt er, wie ich gesehen habe, von Lassalle ebenfalls Geld       zu dieser Reise, wie er solches auch schon früher mehrere Male erhalten hatte.&#x201C;</p>                <p>In Folge dieser Aussagen, und anderer bei den Verhandlungen vorgekommenen, den Lassalle       beschwerenden Umständen nahm am 11. Fbr. d. J. der k. Oberprokurator Antrag gegen ihn als den       intellektuellen Urheber bei dem Kassettendiebstahl. Er wurde auf erlassenen Vorführungsbefehl       am 20. Fbr. zu Potsdam verhaftet und nach Köln geführt. Seine Erklärung ist folgende: Er sei,       wie auch Oppenheim, General-Bevollmächtigter der Gräfin Hatzfeldt in ihren Angelegenheiten mit       dem Grafen, und habe sich besonders bemüht, über dessen Verhältniß mit der Baronin Meyendorff,       sowie über die Existenz des vorerwähnten Leibrentenvertrags Gewißheit zu verschaffen, habe       daher den K &#x2026; von Düsseldorf nach Aachen kommen lassen, um den Grafen und die Baronin zu       beobachten. Eines Morgens, den zwanzigsten August, sei dieser K &#x2026; plötzlich mit der Meldung       gekommen, daß die Baronin mit ihren Effekten eben nach der Eisenbahn gefahren sei, worauf er       zu Oppenheim und Mendelssohn gesagt habe, daß sie ihr auf der Stelle folgen müßten, um sie zu       beobachten und sich auf jede Weise Gewißheit zu verschaffen, wie es mit dem Leibrentenvertrage       stände. Er habe bei diesem Auftrage oder Rath, denn er habe keine Autorität über Oppenheim und       Mendelssohn gehabt, keine Mittel angegeben, wodurch sie den Zweck erreichen sollten, am       wenigsten habe es ihm einfallen können, ihnen strafbare Mittel an die Hand zu geben,       namentlich von Wegnahme einer Kassette zu sprechen, da er weder gewußt, noch habe wissen       können, daß die Meyendorff ihre Papiere in einer Kassette verwahre. Im Gegentheil habe er dem       Oppenheim, als derselbe bei seiner Rückkehr die Entwendung der Kassette berichtet, Vorwürfe       über diese Handlung gemacht. Der Angeklagte leugnet sodann, dem Mendelssohn vor seiner Abreise       nach Köln Geld gegeben zu haben, und bemerkt im Allgemeinen: Mendelssohn sei hinreichend mit       Geld versehen gewesen, da er noch kurz zuvor sein mütterliches Erbtheil mit 1500 Thalern       erhoben habe. Zuweilen habe Mendelssohn ihm Geld in Verwahrung gegeben, was er demselben dann       und wann zurückgegeben, aber auch das, wie er sich bestimmt erinnert, sei damals nicht der       Fall gewesen.</p>                <p>Die Aussage des H .... erklärt der Angeklagte für eine Lüge, und behauptet, daß derselbe die       von ihm bezeugten Umstände gar nicht habe wahrnehmen können. Er sei nämlich mit Oppenheim und       Mendelssohn in dem Zimmer der Gräfin gewesen, als K&#x2026; die Nachricht von der Abreise der Baronin       gebracht habe; dies Zimmer habe er bis zur wirklichen Abreise des Mendelssohns nicht       verlassen, und andrerseits sei H .... gar nicht in dies Zimmer gekommen. Er beruft sich       hierüber auf Mendelssohn, und auf den Grafen Paul, Sohn der Gräfin Hatzfeldt. Graf Paul hat       bei seiner Vernehmung die Angabe des Lassalle bestätigt. Er wohnte mit seiner Mutter im       Gasthofe &#x201E;zu den vier Jahreszeiten&#x201C; bei Kostelletzki, ebendaselbst Lasalle, und Oppenheim und       Mendelssohn in einem andern Gasthofe (bei Nuellens). Sie waren alle beisammen, sagt der Zeuge,       im Zimmer der Mutter, als K&#x2026; gegen Mittag mit der Nachricht hereinkam. Sie waren alle sehr       bestürzt darüber, und Oppenheim sprach zuerst die Ansicht aus, man dürfe die Meyendorff nicht       aus den Augen verlieren, und er wolle ihr nachreisen, um zu sehen, mit wem sie zusammentreffe,       und was sie vorhabe. Lassalle billigte diese Ansicht, worauf Oppenheim den Mendelssohn       ersuchte, ihn zu begleiten. Mendelssohn erklärt sich bereit, und beide verabschiedeten sich       sofort. Kurze Zeit nachher kehrten sie noch einmal zurück, um mitzutheilen, daß sie nicht so       rasch hätten fertig werden können, daher den K&#x2026; vorausgeschickt hätten, und mit dem nächsten       Zuge folgen würden, demnach entfernten sie sich wieder und kamen erst am folgenden Tage       zurück. Während aller jener Zeit habe Lassalle das Zimmer nicht verlassen, und sei H ...., der       mit der übrigen Dienerschaft einen andern Flügel bewohnte, nicht in dem Zimmer gewesen. Auch       gibt der Zeuge an, daß Lassalle dem Mendelssohn kein Geld gegeben, und am andern Tage dem       Oppenheim seine unüberlegte Handlung vorgeworfen habe.</p>                <p>Im Widerspruch mit diesem Zeugniß erklärt der im Laufe der Untersuchung wiederholt       vernommene Hoppe: es sei in dem Zimmer des Lassalle Salon Nr. 7 gewesen, wo Mendelssohn sich       bei dem Lassalle eingefunden habe. Er selbst habe sich in der anstoßenden Schlafstube, deren       Thür halb geöffnet, befunden, und von hier aus die Worte des Lassalle gehört, die er nun so       referirt: &#x201E;Du mußt ihr, (der Meyendorf nämlich), nachreisen, selbst auch in's Ausland, wohin       sie gehen wird, und richtest dein Augenmerk auf die Kassette, worin die Papiere sind, und       nimmst sie weg, wo du die erste Gelegeheit dazu findest.</p>                <p>&#x201E;Hierbei,&#x201C; fährt der Zeuge fort, &#x201E;gab Lassalle dem Mendelssohn einige Goldstücke in die       Hand, welche dieser in seine Börse steckte. Bei der Gräfin sei die Gesellschaft erst später       zusammengekommen. Hoppe so wenig, wie der gleichfalls vernommene Paul Kurz erwähnen der       vorgegangenen Meldung des Letzteren von der Abreise der Baronin. Kurz sagt, er habe schon zwei       oder drei Tage zuvor, von Lasalle den Auftrag erhalten, der Frau von Meyendorff, welche       vermuthlich bald abreisen, und dann zu Köln im Mainzerhofe logiren würde, im Fall der Abreise       nachzufolgen und zu berichten, wohin sie ginge. Als sie daher am 20. August wirklich       abgereist, sei er ohne nochmaligen speziellen Auftrag ein paar Stationen weit mit ihr       gefahren, und dann wieder umgekehrt, bloß um den Schein des Diensteifers zu bewahren, da er       voraussetzte, daß er selbst von Lasalle beobachtet werde. Daß er dem begegnenden Mendelssohhn       zugerufen: &#x201E;im Mainzerhofe&#x201C; habe keinen andern Grund gehabt, als die frühere Mittheilung des       Lasalle. Der Angeklagte beschränkt sich nicht darauf, den direkten Gegenbeweis gegen das       Zeugniß des H .... zu führen, und dessen innere Unglaubwürdigkeit darzuthun, sondern hat auch       eine Menge Thatsachen artikulirt, woraus hervorgehen soll, daß H.... von der Parthei des       Grafen, namentlich durch dessen Hauptagenten, den Kaufmann von Stockum zu Düsseldorf zu       falschen Zeugnissen gegen ihn und die Gräfin bestochen worden sei. H.... verließ den Dienst       des Lassalle kurz vor dessen Verhaftung, die gerade durch seine Aussage veranlaßt worden, im       März, 1847. Um diese Zeit, wie von mehrern Zeugen angegeben wird, die sich damals um die       Gräfin in Deutz befanden, kam der Referendar Meyer aus Ehrenbreitstein (auch ein Anhänger der       Gräfin) zu ihr herein und warnte sie vor H...., weil er so eben auf der Brücke zugegen gewesen       sei, als der Arnold Goedsche, hastig auf den von Stockum zustürzend, demselben zugerufen habe:       &#x201E;Triumph! wir haben den H.... er thut und sagt alles, war wir wollen, wenn wir ihm eine       Bierwirthschaft in Belin einrichten.&#x201C; &#x2012; Andre Zeugen sprechen von 250 Thlrn., die er dazu       erhalten habe, und der Barbier Ludwig Schafhausen zu Bilk will dies aus des H.... eigenem       Munde gehört haben. Ob aber H.... durch dergleichen Vortheile nicht bloß zur Aufdeckung der       wahren, sondern auch zur Aussage falscher Thatsachen veranlaßt worden, ist eine andere Frage.       Die Behörde in Berlin giebt wenigstens seiner Moralität und dortigen Führung ein gutes       Zeugniß.</p>                <p>Diesemnach wird Ferdinand Lassalle angeklagt:</p>                <p>Den Dr. Mendelssohn zur Begehung des von demselben am 21. August 1846 in dem Gasthof zum       Mainzerhofe, woselbst er damals als Gast aufgenommen war, verübten Diebstahls einer Kassette       nebst Inhalt, welche der in demselben Gasthofe sich aufhaltenden Frau von Meyendorff gehörte,       durch Geschenke verleitet und demselben Anweisungen, so wie auch Mittel zum Zweck der       Ausführung dieses Diebstahls gegeben zu haben.</p>                <p>Verbrechen gegen Art. 386 Nr. 4 und Art. 60 des Strafgesetzbuches.</p>                <p>Köln, den 19. Mai 1848.</p>                <p>Der General-Prokurator beim königl. rhein. Appellationsgerichtshofe.</p>                <p>(gez.) <hi rendition="#g">Nicolovius.</hi>                </p>                <p>Nach Verlesung des Anklageaktes und nachdem das öffentliche Ministerium den Gegenstand der       Anklage und die Beweismittel auseinandergesetzt hatte, die zur Begründung der Anklage       vorgebracht werden sollen, wurden die Belastungs- und Schutzzeugen aufgerufen; es ergab, daß       es im Ganzen 116, zur Belastung 45 zur Vertheidigung 71 sind. Gegen einige Zeugen wurden auf       den Antrag des Vertheidigers, der behauptete, sie seien bei Seite geschafft worden, um bei der       Prozedur nicht erscheinen zu müssen, von dem Präsidenten Vorführungsbefehle erlassen. An die       anwesenden Zeugen richtete alsdann der Präsident energische Worte. Wenn je es ihm zur Pflicht       gemacht sei, die Zeugen zum Bekenntniß der Wahrheit aufzufordern, so sei das ganz besonders im       heutigen Prozesse der Fall, wo zwei Partheien mit den widersprechendsten Zeugnissen sich       entgegenständen und wenn die Vorwürfe gegen einander wahr seien &#x2012; Vorwürfe, die in einen       Abgrund von Bosheit, Verdorbenheit und Schlechtigkeit blicken ließen &#x2012; so müßten heute statt       einer, zwanzig Personen auf der Bank der Angeklagten sitzen. Er werde daher mit der größten       Strenge die Zeugenaussagen prüfen und unnachsichtlich verfahren, wo es sich herausstellen       sollte, daß die Unwahrheit gesagt, oder die Wahrheit verschwiegen werde.</p>                <p>Die Zeugen treten hierauf ab, und der Präsident schritt zum Verhör des Angeklagten.</p>                <p>                   <ref type="link">(Forts. folgt.)</ref>                </p>             </div>          </div>       </body>    </text> </TEI>