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<title type="sub">Nr. 10, Samstag, 10. Juni 1848. Beilage</title>
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<bibl type="J">Neue Rheinische Zeitung. Nr. 10. Köln, 10. Juni 1848. Beilage.</bibl>
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<p>Die angegebenen Seitenzahlen beziehen sich auf die Ausgabe: Neue Rheinische Zeitung. Organ der Demokratie. Bd. 1 (Nummer 1 bis Nummer 183) Köln, 1. Juni 1848 bis 31. Dezember 1848. Glashütten im Taunus, Verlag Detlev Auvermann KG 1973.</p>
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<front>          <titlePage type="heading">             <titlePart type="main">                <hi rendition="#b">Beilage zu Nr. 10 der Neuen Rhein. Zeitung.</hi>             </titlePart>             <docImprint>                <docDate>Samstag, 10. Juni 1848.</docDate>             </docImprint>          </titlePage>       </front>       <body>          <div n="1">             <head>Amtliche Nachrichten.</head>             <div type="jArticle" xml:id="ar010b_001">                <head>                   <hi rendition="#g">Bekanntmachung.</hi>                </head>                <p>Die Haupt-Seehandlungs-Kasse ist zur Bequemlichkeit des Publikums autorisirt                         worden, die in Gemäßheit des Allerhöchsten Erlasses vom 25. April c.                         (Gesetzsammlung Nr. 19) und der Bekanntmachung des Herrn Finanz-Ministers                         vom 27. desselben Monats, zur Bestreitung der Staats-Bedürfnisse eingehenden                         freiwilligen Beiträge in ihrem Geschäfts-Lokale, Jägerstraße Nr. 21, in den                         Vormittagsstunden von 9-1 Uhr gegen vorläufige Bescheinigungen in Empfang zu                         nehmen und demnächst an die Kasse der Königlichen Haupt-Verwaltung der                         Staatsschulden abzuführen, auch zu seiner Zeit die Aushändigung der                         Verbriefungen an die Einzahler zu bewirken, wodurch wir das Publikum hiermit                         in Kenntniß setzen.</p>                <p>Berlin, 7. Juni 1848.</p>                <p>General-Direktion der Seehandlungs-Societät.</p>                <p>                   <hi rendition="#g">Kayser. Bloch. Wentzel.</hi>                </p>             </div>          </div>          <div n="1">             <head>Monats-Uebersicht der preußischen Bank. Gemäß §. 99 der Bank-Ordnung vom                     5. Oktober 1846.</head>          </div>          <div n="1">             <div type="jArticle" xml:id="ar010b_002">                <head>                   <hi rendition="#g">Frankfurt.</hi> Entwurf zu einem Programm des                         linken Centrums.</head>                <p>                   <hi rendition="#g">A. Formelle Grundsätze.</hi>                </p>                <p>Das linke Centrum wird fest an seinen proclamirten Grundsätzen halten, es                         wird aber bei der Durchführung derselben mit der unserer hohen Stellung                         geziemenden Würde und Besonnenheit verfahren und so viel als möglich alles                         vermeiden, was nach einer oder der andern Seite verletzen könnte; namentlich                         wird es sich nie dazu hergeben, eine Minorität zu despotisiren, es wird im                         Gegentheil den andern Parteien und besonders den Minoritenten jede                         Concession machen, die sich mit seinem Princip verträgt. Was die Ordnung,                         resp. Aufeinanderfolge der Verhandlungen betrifft, so wird es seine Aufgabe,                         eine deutsche Reichsverfassung zu entwerfen und festzustellen streng in's                         Auge fassen und diese vor allem zu lösen suchen; es wird daher die                         Besprechung von andern Fragen, wenn sie nicht von allgemeiner Wichtigkeit                         und besonderer Dringlichkeit sind, vorläufig nicht zugeben, und selbst bei                         den die Reichsverfassung betreffenden Fragen wird es sich an die einmal                         angenommene Ordnung halten.</p>                <p>                   <hi rendition="#g">B. Materielle Grundsätze.</hi>                </p>                <p>Deutschland bildet einen Bundesstaat mit constitutionell-monarchischer                         Verfassung mit folgenden Volksrechten und Institutionen.</p>                <p>1. Die Volksrechte. Das linke Centrum ist der Ansicht, daß vor allem die                         Rechte des deutschen Volks berathen und votirt werden müssen. Zu diesen                         Rechten gehört auch, daß allen im deutschen Bund lebenden nicht deutschen                         Volksstämmen ihre Sprache und die damit zusammenhängenden Institutionen                         geschützt werden. Das linke Centrum wird übrigens Institutionen nicht mit                         Rechten verwechseln.</p>                <p>2. Die gesetzgebende Gewalt. Die gesetzgebende Gewalt geht vom Volke aus und                         wird zunächst von dessen Vertretern ausgeübt. Zum Volke im weitern Sinne                         zählen wir aber auch die Fürsten, und wir räumen ihnen aus Gründen der                         Staatsweisheit und zum Behuf der Stabilität, sohin auch im Interesse der                         Freiheit einen entsprechenden Antheil an der gesetzgebenden Gewalt ein.                         Dieser Grundsatz muß sich schon bei dem Gange der Geschäfte der                         constituirenden Versammlung geltend machen. Wir wünschen, daß die von der                         konstituirenden Versammlung votirte, respective angenommene                         Reichs-Verfassung den einzelnen Staaten, respective den Fürsten und                         Landständen, zur Annahme vorgelegt werde, damit diese Verfassung nicht als                         ein von uns ausgehendes absolutes Dictat erscheine, sondern auf dem Wege der                         Uebereinkunft, zu Stande komme, und so nicht bloße factische, sondern auch                         unbestreitbare rechtliche Gültigkeit habe. Wir wollen dieses im Interesse                         der Freiheit, weil bei diesem Vorgange jedem Reactionsgelüste der Vorwand                         genommen wird, die Reichsverfassung über kurz oder lang als eine                         aufgezwungene zu verleugnen. Damit wollen wir aber nicht den einzelnen                         Staaten das Recht einräumen, die Reichsverfassung Artikel für Artikel noch                         einmal zu berathen und nach Belieben zu votiren, respective die Abänderung                         mißliebiger Artikel zu fordern, denn auf solche Weise würden wir, bei den                         bestehenden Meinungsverschiedenheiten unter den verschiedenen Staaten nie zu                         einer Vereinigung über unsere Reichsverfassung kommen. Dagegen müssen wir                         den Staaten das Recht einräumen, auf Abänderung solcher Artikel der                         Reichsverfassung anzutragen, welche mit bestehenden, und nicht zu                         beseitigenden Verhältnissen in diesem oder jenem Staate unverträglich sein                         sollten. Jedenfalls wäre es wünschenswerth, daß jede deutsche Regierung                         einen oder zwei Gesandten mit den entsprechenden Instructionen in die                         Nationalversammlung senden wolle, welche hier eine Art Ministerbank bilden                         und die Versammlung auf die Wünsche und Bedürfnisse der einzelnen Staaten                         aufmerksam machen. Auf diese Art würden wir am schnellsten zu einer                         Verfassung kommen, welche einerseits den gerechten Forderungen des Volks                         entspricht, und anderseits von den Regierungen und Volksstämmen angenommen                         werden kann. Was nun die gesetzgebende Gewalt in der deutschen                         Reichsverfassung betrifft, so wollen wir 1) eine Volkskammer zusammengesetzt                         aus den auf 5 Jahre gewählten Vertretern des Volks. Die Basis ihrer Wahlen                         muß eine breite seyn, ohne Census der Wähler und Wählbaren. Die Wahl selbst                         dürfte zur Zeit noch eine indirekte sein, weil sich bei weitem die meisten                         Stimmen in Deutschland für diesen Wahlmodus ausgesprochen haben, der                         allerdings viel für sich hat. Zweitens. Einen Senat oder eine Staatenkammer.                         Während das gesammte deutsche Volk ohne Rücksicht auf die einzelnen                         deutschen Staaten von der Volkskammer vertreten wird, werden die einzelnen                         Staaten und deren Regierungen durch den Senat vertreten. Diese Kammer                         besteht aus den Gesandten der einzelnen Staaten, wobei aber nicht außer Acht                         gelassen werden darf, daß diese Beschickung durch verantwortliche Minister                         ausgeführt wird. Beide Kammern haben gleiche Rechte in der Gesetzgebung und                         jede derselben kann die Initiative ergreifen. Rechtsgültige Gesetze                         entstehen nur durch ihre Zusammenstimmung. Das Reichsoberhaupt als solches                         hat keinen Antheil an der gesetzgebenden Gewalt, ist dasselbe aber ein                         regierender Fürst, so ist seine Regierung des einzelnen Staates im Senat                         vertreten. Das Reichsoberhaupt kann übrigens Gesetzes-Entwürfe den Kammern                         vorlegen. Reine Geldfragen wie Steuren und dergleichen werden ausschließig                         von der Volkskammer, sohin ohne Betheiligung des Senats erledigt. Beide                         Kammern zusammen bilden den Reichstag, welcher jährlich zu einer bestimmten                         Zeit zusammentreten muß.</p>                <p>3. Die ausübende Gewalt. An der Spitze der ausübenden Gewalt steht ein                         unverantwortliches Oberhaupt, über dessen Persönlichkeit, Titel und Wahl                         eine positive Bestimmung zur Zeit nicht vorgelegt werden kann; nur darüber                         sind wir einig, daß wir weder für einen erblichen noch für einen Wahlkaiser                         stimmen. Das unverantwortliche Reichsoberhaupt hat ganz die Stellung und die                         Befugnisse eines konstitutionellen Monarchen. Ihm zur Seite steht ein                         Staatsraths, zusammengesetzt aus 12 Mitgliedern des Senats und 12                         Mitgliedern der Volkskammer. Diese Mitglieder des Staatsraths werden von                         ihren entsprechenden Kammern gewählt. Ohne Zustimmung des Staatsraths können                         keine wichtigen durch das Gesetz nicht vorgesehene Regierungshandlungen                         vorgenommen werden, wie z. B. der provisorische Abschluß von Verträgen mit                         andern Staaten, Kriegserklärungen, Friedensschlüsse etc. Die                         Regierungsgeschäfte selbst werden ausgeführt durch ein verantwortliches                         Ministerium mit einem Reichskanzler an der Spitze. Ohne die Unterschrift des                         Kanzlers und des entsprechenden Ministers darf kein Befehl vollzogen werden.                         Das Ministerium ist beiden Kammern verantwortlich und kann von jeder                         angeklagt werden. Die Anklagen werden vom obersten Gerichtshof des Reichs in                         öffentlicher Sitzung geprüft und abgeurtheilt. Der oberste Gerichtshof des                         Reichs bildet eine unabhängige Korporation, die sich ihr Direktorium selbst                         wählt. Seine erste Konstituirung geschieht so, daß die eine Hälfte seiner                         Mitglieder von der ersten, die andere Hälfte von der zweiten Kammer gewählt                         wird. Bei spätern Vakaturen schlägt der Gerichtshof jedesmal nach                         unbeschränkter Wahl drei Kandidaten vor, aus welchen abwechselnd die erste                         und zweite Kammer das neue Mitglied dieses Gerichtshofs wählt. Beide Kammern                         in Uebereinstimmuag können den Gerichtshof auflösen und neu konstituiren.                         Dieser Gerichtshof hat die Streitigkeiten zwischen den einzelnen Regierungen                         und Staaten zu schlichten, die Anklagen gegen die Minister abzuurtheilen                         etc.</p>                <p>4. Verhältniß der Reichsverfassung zu denen der einzelnen Staaten. Jeder                         einzelne Staat verbleibt in seiner Integrität, in soweit sich dieselbe mit                         dem Ganzen verträgt. Jeder einzelne Staat kann seine Institutionen nach                         seinen Bedürfnissen ordnen, nur dürfen sie nicht mit der Reichsverfassung im                         Widerspruch stehen.</p>                <p>Wenn der Verlauf der Ereignisse und der Berathung der Nationalversammlung                         irgend eine Abweichung von den oben aufgestellten Grundsätzen nöthig machen                         sollte, so kann auf eine solche Abweichung von den Mitgliedern des linken                         Centrums erst nach einer vorgängigen Berathung mit ihrer Partei eingegangen                         werden.</p>             </div>             <div type="jArticle" xml:id="ar010b_003">                <head>                   <hi rendition="#b">Die preußische Klassen-Lotterie.</hi>                </head>                <p>(Eingesandt.)</p>                <p>Nach dem Plane zur 98. königl. preuß. Klassen-Lotterie besteht die 98. preuß.                         Klassen-Lotterie aus 85.000 Loosen zu 45 Thaler Einsatz in Friedrichsd'or zu                         5 Thaler mit 35,000 in 4 Klassen vertheilten Gewinne und 15,000                         Freiloosen.</p>                <p>Diese 85,000 Loosen kommen vor der ersten Ziehung in das Ziehungsrad, und es                         werden in jeder Klasse nur so viele Nummern der Loose gezogen, als im                         gegenüberstehenden Glücksrade planmäßig Gewinne vorhanden sind.</p>                <p>Die 15,000 Nummern zu Freiloosen, welche die General-Lotterie-Direktion, aus                         den bestehenden 85,000 Nummern, nach ihrem Gutdüncken aussucht resp. wählt,                         werden von derselben zur 2., 3. und 4. Klasse zurückgehalten. Dann werden                         auch noch in der 3. Klasse 12 1/2 Prozent vom Betrage sämmtlicher Freiloose                         mit 22,500 Thaler in Abzug gebracht.</p>                <p>Es ist demnach vorerst die Frage, auf welche Weise die Gewinne, welche                         zufällig auf diese zurückgehaltenen</p>                <p>15,000 Loosen in der ersten Ziehung,</p>                <p>10,000 Loosen in der zweiten Ziehung,</p>                <p>6000 Loosen in der dritten Ziehung</p>                <p>fallen, vertheilt werden? Und ebenso warum in der 3. Klasse der Abzug von                         22,500 Thaler gemacht wird? Bis heute ist dem Publikum hierüber nichts                         bekannt geworden, es steht daher zu vermuthen, daß die                         General-Lotterie-Direktion diese, als eine gute Prise in ihre Tasche                         gesteckt hat, ungeachtet daß sie durchaus keine Verantwortlichkeit sowohl                         für das eine wie für die zurückgehaltenen Freiloose übernimmt, indem nach §                         6 des Lotterieplans, für jedes in den 3 ersten Klassen herausgekommene Loos,                         der Spieler, außer dem planmäßigen Gewinnbetrag, noch ein für die                         nachfolgende Klasse einsatzfreies Loos erhält, <hi rendition="#g">wofür                             jedoch die Einsätze der schon gezogenen Klassen,</hi> und zwar zur</p>                <p>2. Klasse mit 10 Thaler,</p>                <p>3. Klasse mit 20 Thaler, und zur</p>                <p>4. Klasse mit 30 Thaler in Gold</p>                <p>nebst Schreibgebühren in Silbergeld nachbezahlt, und letztere auch für die                         Klasse, worauf das Freiloos lautet, mit entrichtet werden müssen.</p>                <p>Auch die Einforderung der Freiloose muß bis 3 Tage vor Anfang der nächsten                         Klasse, wie bei den Erneuerungsloosen, bei Verlust des weiteren Anrechts                         geschehen.</p>                <p>Daß die General-Lotterie-Direktion bei den Bekanntmachungen, der in den 3                         ersten Klassen herausgekommenen Gewinns-Nummern, die Orte wohin die                         Hauptgewinne bis zu 200 Thaler gefallen sind, nicht zugleich bekannt macht                         und dieses nur bei der letzten Klasse, nämlich der 4. Klasse, wo sie keine                         Freiloose mehr in Händen hat, geschieht, ist leicht begreiflich, indem in                         dem Falle, wenn sie dieses mittheilte, alsdann auch dem Publikum bekannt                         würde, welche bedeutende Summe auf die von der General-Lotterie-Direktion                         noch in Händen habenden Freiloose gefallen waren.</p>                <p>Bei der letzten Klasse, wo alle Freiloose ausgegeben, kann sie diesen frei                         und offen dem Publikum mittheilen.</p>                <p>Nach §. 10. des Lotterie-Plans, werden von allen Gewinnen 121/2 Prozent für                         die General-Lotterie-Kassa und 31/3 Prozent in Gold, für die Einnehmer in                         Abzug gebracht. &#x2012; Die General-Lotterie-Kassa erhält daher, da die Lotterie                         wie bekannt zweimal in einem Jahre gezogen wird, alle 4 Jahre den ganzen                         Einsatz einer Ziehung mithin eine Summe von 3,470,000 Thaler in                         Friedrichsd'or zu 5 Thaler geschrieben: Drei Millionen, vierhundert,                         siebenzig Tausend Thaler preußisch Courant in Gold!!!</p>                <p>Dieses macht in einem Jahre eine Summe von 867,500 Thaler</p>                <p>ferner: 22500 Thlr.</p>                <p>ferner: 22500 Thlr.</p>                <p>45,000</p>                <p>Thaler für die in den beiden halben Jahren in der 3. Klasse abgezogenen 121/2                         Prozent der Freiloose.</p>                <p>In einem Jahr Thaler 912,500 in Gold ausser den Gewinnen welche auf die                         reservirten 15000 Freiloose fallen, so wie ausser den Zinsen welche die                         Direction aus den längstbezahlten Einsätzen bis zur letzten Ziehung und bis                         zum Bezahlstage der Gewinne erhält.</p>                <p>Wenn man nun diese Abzüge gegen die Gesammt-Gewinne der 3 ersten Klassen                         vergleicht so ergibt sich</p>                <p>1. Gewinne der ersten Klasse abzüglich der 4000 Freilose Thlr. 97500</p>                <p>2. Gewinne der zweiten Klasse abzüglich der 5000 Freilose Thlr. 178000</p>                <p>3. Gewinne der dritten Klasse abzüglich der 6000 Freilose Thlr.</p>                <p>so wie abzüglich der 12 1/2 Prozent vom Betrage sämmtl. Freil. Thlr.                         282000</p>                <p>Summa der Gewinne der 3 ersten Klassen Thaler 557500</p>                <p>Hieraus stellt sich ganz klar, daß die General-Lotterie-Klasse in einem Jahre                         ohngefähr noch einmal so viel erhält, wie die sämmtlichen Gewinne der 3                         ersten Klassen einer Lotterie betragen.</p>                <p>Die Lotterie-Direction zieht nämlich in einem Jahre den Spielern für sich ab                         Thaler 912,500. &#x2012;</p>                <p>Dagegen können die Spieler in den 3 ersten Klassen einer Ziehung nur gewinnen                         Thaler 557,500. &#x2012;</p>                <p>Wir wollen jetzt einmal beleuchten, wie viel den Spielern von den bei einer                         Klassen-Lotterie bezahlten Thlr. 3,470,000 <lb/>
und Thlr. 50,000                         Schreibgebühr für die Einnehmer <lb/>
abzüglich aber Kosten etc. noch Netto                         übrig bleiben.</p>                <p>Für die Lotterie-Direction werden in Abzug gebracht:</p>                <p>1. 12 1/2 Prozent vom Betrage sämmtlicher Freiloose Thlr. 22,500 &#x2012;</p>                <p>2. 12 1/2 Prozent vom Betrage der Gewinne nämlich von</p>                <p>3,267500 Thlr. abzüglich obiger 22500 Thlr.</p>                <p>408437. 15</p>                <p>Für die Lotterie Einnehmer 3 1/3 Prozent vom Betrage der Gewinne 108916. 20                         ferner erhalten die Lotterie Einnehmer 20 Sgr. Schreibgebühren per Loos;                         85000 Loose à 20 Sgr. &#x2012; Thlr. 56666. 20 Sgr. in Silber oder Thlr 50000 in                         Gold.</p>             </div>             <div type="jArticle" xml:id="ar010b_004">                <head>                   <bibl>                      <author>**</author>                   </bibl>                   <hi rendition="#g">Neuß,</hi> 8.                         Juni.</head>                <p>In der ersten Sitzung des hiesigen demokratischen Klubs wurde folgende                         Adresse an die Versammlung der Volksvertreter zu Berlin beschlossen und                         bereits mit vielen Unterschriften bedeckt, welche in den ersten Tagen                         abgehen wird:</p>                <p>Hohe Versammlung!</p>                <p>Nachdem uns der König in jenen ewig denkwürdigen Tagen des März eine auf <hi rendition="#g">breitester</hi> Grundlage basirte Konstitution verheißen                         hatte, durften wir erwarten, daß diese Verheißung recht bald in Erfüllung                         gehen werde. Obschon das jetzige Ministerium, trotz aller vom Volke                         gemachten Protestationen, durch die Einberufung des sogenannten Vereinigten                         Landtags, durch Erlaß eines Wahlgesetzes mit indirekten Wahlen, durch die                         Zurückberufung des Prinzen von Preußen schon hinlänglich bekundet hatte, daß                         es seine Stellung nicht begreife, so glaubten und hofften wir dennoch, daß                         es bei Erlaß des Konstitutionsentwurfs endlich über alle äußern Rücksichten                         hinwegsehen, sich auf die Höhe seines Standpunktes stellen und dem Volke                         eine Verfassung vorlegen werde, die es unzweifelhaft neben die freiesten                         Nationen der Erde in eine Linie stellen werde.</p>                <p>Wir haben uns aber aufs schmerzlichste getäuscht gefunden. Der vorgelegte                         Gesetzentwurf entspricht den gerechten Ansprüchen des Volkes in keiner                         Weise, doch enthalten wir uns, die einzelnen Bestimmungen desselben einer                         Kritik zu unterwerfen, da dies bereits durch die in der Presse sich                         kundgebende öffentliche Meinung hinlänglich geschehen ist und noch täglich                         geschieht, und erlauben uns, Eine hohe Versammlung aus zwei Gründen um                         unbedingte Verwerfung dieses Machwerkes aufs dringendste zu ersuchen, ohne                         sich auf eine zeitraubende Diskussion desselben einzulassen. Der erste                         dieser Gründe st der, daß es nicht möglich ist, ein starkes Gebäude                         aufzurichten, ohne ein dauerhaftes Fundament zu legen. Das Fundament einer                             <hi rendition="#g">guten</hi> Verfassung kann aber nur in der                         vollständigsten Anerkennung der <hi rendition="#g">Volks-Souverainetät</hi>                         bestehen. Da jedoch in dem vorgelegten Entwurfe dieses Grundprinzip durchaus                         fehlt, so würde das darauf, wenn auch mit einzelnen Abänderungen des                         ursprünglichen Bauplanes, errichtete Staatsgebäude fortwährend wanken und                         beim ersten Stoße vollständig zusammenbrechen. Der zweite unserer Gründe ist                         aber ein noch viel gewichtigerer: Der konstituirenden
<pb facs="#f0002" n="0046"/>
Nationalversammlung in Frankfurt steht <hi rendition="#g">allein</hi> das                         Recht zu, eine für ganz Deutschland bindende Verfassung festzustellen. Wozu                         also eine preußiesche, eine baierische, eine hannoversche Verfassung? Die                         Regierung ist trotz der dagegen erhobenen reaktionären Zweifel verpflichtet,                         die Beschlüsse des Frankfurter Parlaments als konstituirend anzuerkennen,                         also hieße es die kostbare Zeit vergeuden, den Gesetzvorschlag des                         Ministeriums zu debattiren.</p>                <p>Verwenden Sie Ihre Kräfte lieber auf Erlaß von Gesetzen zur Abhülfe des                         speziell in Preußen herrschenden Nothstandes, auf Belebung des ganz                         darniederliegenden Handels und der Industrie und Sie werden sich den Dank                         des ganzen Landes sichern. Die eigentliche Verfassungsfrage aber ist, wi                         gesagt, lediglich Sache des Frankfurter Parlamentes und wird hoffentlich                         bald zum Ruhm und zur Ehre der ganzen Nation gelöst werden.</p>                <p>Die unterzeichneten Bürger von Neuß sprechen daher das zuversichtliche                         Vertrauen aus, daß die hohe Versammlung Ihre Stellung erkennen und den Ihr                         vorgelegten reaktionären Verfassungs-Gesetzentwurf ohne Diskussion                         entschieden von sich weisen wird.</p>                <p>Neuß, den 6. Juni 1848.</p>                <p>Einer hohen Versammlung Ergebenste.</p>                <p>(Folgen die Unterschriften).</p>             </div>          </div>          <div n="1">             <head>[Leserbrief]</head>             <div type="jArticle" xml:id="ar010b_005">                <p>                   <hi rendition="#g">(Eingesandt.)</hi>                </p>                <p>Der Einsender der Notiz über die in der Berliner Nationalversammlung waltende                         Reaktion in der zweiten Nummer der Neuen Rheinischen Zeitung hat den Herrn                         Vizepräsidenten Esser nicht für so reizbar gehalten, daß er über die                         unschuldige und harmlose Erwähnung seiner Person in einem öffentlichen                         Blatte so empfindlich werden könne. Worin soll die von ihm bebauptete                         Verdächtigung zu finden sein? In der Bemerkung, daß er nicht zur äußersten                         Linken gehöre, kann sie nicht liegen, indem er dies als eine Wahrheit selbst                         zugiebt und es daher hierüber keiner weitern Beweise, namentlich nicht der                         Hinweisung auf die stenographischen Protokolle bedarf. Als Kandidat eines                         Postens im Justizministerium, der selbstredend ein hoher ist, wurde aber                         Herr Esser nicht blos von seinen Freunden und Bekannten, sondern ziemlich                         allgemein, wenigstens hier in Köln bisher bezeichnet und zwar deshalb: 1)                         weil er früher, schon vor der Berliner Revolution, selbst verschiedentlich                         geäußert habe, daß er, wenn er ein Amt mit einem seinen Verhältnissen                         entsprechenden Einkommen erhalten könne, die Advokatur gerne daran gebe; 2)                         weil er großes Talent, viele Kenntnisse und überhaupt die Fähigkeit dazu                         besitzt und 3) weil er ein großer Freund und einer der wärmsten Vertheidiger                         des Camphausen'schen Ministeriums ist. Wie kann unter diesen Umstanden,                         deren Wahrheit Herr Esser selbst nicht wird bestreiten können, es als eine                         Verdächtigung angesehen werden, wenn man öffentlich dessen erwähnt, was                         seine Freunde unverholen von ihm aussprechen? Oder ist es blos Schein und                         Täuschung, daß Herr Esser, etwa sich selbst dessen unbewußt, auf Seiten des                         jetzigen Ministeriums steht und in der That vielmehr zu denjenigen gehört,                         die es für Verrath und Schimpf erklären, den Fahnenträgern dieses                         Ministeriums zugezählt zu werden? Ist dies nicht der Fall, so kann und darf                         er auch keine Beleidigung und Verdächtigung darin suchen, daß er als ein                         solcher bezeichnet wird, der nach einer Stellung strebt oder dazu                         herangezogen wird, in welcher er seine reichen Kräfte und sein großes Talent                         ausschließlich zum Wohle des Vaterlandes zu verwenden die Gelegenhrit                         findet. Daß endlich Herr Esser die in seinem Schreiben enthaltene lebhafte                         Schilderung der in der Berliner Nationalversammlung waltenden Reaktion jetzt                         öffentlich ganz von sich abweisen will, ist wirklich unbegreiflich und dies                         um so mehr, als man aus seiner Erwiderung in der gestrigen Zeitung nicht                         recht klar darüber wird, mit Rücksicht und im Hinblick auf welche Partei er                         dieses thut. Uebrigens ist Herr Esser allein im Stande, seine wahre                         Aeußerung über die Berliner Reaktion außer Zweifel zu stellen, nämlich                         dadurch, daß er den Besitzer seines Schreibens ermächtigt, den bezüglichen                         Inhalt desselben der Oeffentlichkeit zu übergeben.</p>                <p>Köln, den 8. Juni 1848.</p>             </div>             <div type="jArticle" xml:id="ar010b_006">                <head>                   <hi rendition="#g">Stettin.</hi>                </head>                <p>Das Ergebniß der von hier nach Berlin gegangenen Deputation ist, nach einem                         von derselben aufgenommenen Protokoll, folgendes gewesen:</p>                <p>Die Deputation wurde durch unsere Deputirten, Herren Fretzdorf, Gierke und v.                         Puttkammer, bei dem Minister-Präsidenten Hrn. Camphausen eingeführt. Hr.                         Blankenfeld theilte ihm mit, daß wir als ein Organ der Stettiner Börse                         kämen, um ihm in deren großer Bedrängniß die Bitten und Hoffnungen derselben                         auszusprechen; er erklärte, daß dieselben in einer Adresse niedergelegt                         seien, und bat um Erlaubniß zur Verlesung derselben. Diese wurde ertheilt                         und Stahlberg verlas die Adresse. Nach Verlesung derselben sagte der Herr                         Minister:</p>                <p>Meine Herren, ich werde die Adresse dem Ministerrath &#x2012; an den dieselbe                         gerichtet ist &#x2012; vorlegen, ich muß mich in Betreff der gewünschten Auskunft                         auf dasjenige beziehen, was der Minister des Auswärtigen bereits in der                         National-Versammlung gesagt hat. Sie können überzeugt sein, daß wir                         vollkommen erkennen, wie sehr die Ostseeküste leidet, Sie haben unsere                         vollen Sympathien. Ihnen weitere Mittheilungen, als die vom Hrn. Minister                         des Auswärtigen gegebenen, zu machen, bin ich außer Stande.</p>                <p>Hr. Fretzdorf bemerkte dem Hrn. Minister, die Stimmung in Stettin sei eine                         sehr gereizte, die Lage der arbeitenden Klassen würde auch dort immer                         drückender, man müsse üble Folgen fürchten. Hr. Blankenfeld bestätigte dies                         und fügte hinzu, die Verstimmung des Handelsstandes, der den großten Theil                         seines mühselig erworbenen Vermögens bereits verloren habe und den Verlust                         des Restes sicher vor Augen sähe, wäre nur zu natürlich. Unsere Kommittenten                         erwarteten von uns Trost, wenigstens eine beruhigende Antwort, und wir                         bäten, uns etwas mehr als jene unbestimmte Erklärung des Ministers des                         Auswärtigen zu geben. Stahlberg fügte hinzu, Stettin, das von so herben                         Verlusten insbesondere heimgesucht, habe wohl einen gegründeten Anspruch auf                         eine speziellere Erklärung des Hrn. Ministers. Hr. Bachhusen schloß sich                         dieser dringenden Bitte an und bat, uns mitzutheilen: einmal die Gründe für                         den angeordneten Rückzug der Truppen aus Jütland, insbesondere aber die                         Garantieen für unsere Entschädigung von Seiten Dänemarks. Der Hr. Minister                         ging auch auf diese wiederholte spezielle Bitte nicht ein, er                         wiederholte:</p>                <p>daß die Ostsee insbesondere diese herben Verluste träfen, wäre die                         schmerzlichste Seite dieses hoffentlich sehr kurzen Krieges, er würde, wie                         schon gesagt, die Adresse seinen Kollegen vorlegen und sie würden so viel                         wie möglich dahin trachten, die Interessen der Ostsee zu wahren; er für                         seine Person könne nichts weiter thun, diese Angelegenheit ruhe in der Hand                         des deutschen Bundes, dessen angestrebte Einigkeit noch nicht erreicht                         sei.</p>                <p>Stahlberg suchte mit besonderer Hinweisung auf die großen Verluste der                         Stettiner Kaufmannschaft vor circa 40 Jahren, wo sie sich in ganz ähnlichem                         Unglück befunden hätte, dessen Wunden durch die regste Betriebsamkeit                         derselben kaum vernarbt seien, den Hrn. Minister wenigstens zu der Erklärung                         zu bewegen, daß bei einem etwaigen Friedenschlusse mindestens doch für unser                         wirklich verlorenes Eigenthum Ersatz geleistet werden müsse, (welche Bitte                         von Hrn. Bachhusen dringend unterstützt wurde) und endete mit der                         Bemerkung:</p>                <p>wir sind in einer verzweiflungsvollen Lage!</p>                <p>Hierauf erwiederte der Hr. Minister Camphausen:</p>                <p>Ich bin es in dieser Angelegenheit für jetzt auch, ich kann diese dreimal an                         mich gerichtete Frage nicht anders beantworten.</p>                <p>Und auf die schließliche Frage:</p>                <p>so müssen wir also ohne Trost von Ihnen scheiden?</p>                <p>erwiederte er:</p>                <p>wenn Sie in den von mir ausgesprochenen Sympathieen keinen Trost finden, dann                         leider!</p>                <p>Der Totaleindruck, den die Kommission aus dieser Unterredung mitnahm, war                         der: daß bei dem unverkennbar guten Willen des Ministers, jede Hülfe                         seinerseits, wenigstens augenblicklich, unmöglich zu sein scheint,                         insbesondere gewannen wir die Ueberzeugung, daß von einer Berücksichtigung                         des Sonderinteresses von Stettin, der Allgemeinheit gegenüber, gar nicht die                         Rede sein wird. Jede desfallsige, mehrfach versuchte Andeutung ließ der                         Minister unbeantwortet, er zeigte nur sein Mitgefühl für die Interessen der                         Ostseeküste im Allgemeinen.</p>                <p>Stettin, den 5. Juni 1848.</p>                <p>                   <hi rendition="#g">P. J. Stahlberg. Bachhusen.</hi>                </p>             </div>             <div type="jArticle" xml:id="ar010b_007">                <head>                   <hi rendition="#b">Verhandlungen des Gemeinderathes zu                         Köln.</hi>                </head>                <p>Der Gemeinderath nahm die, in der Sitzung vom 18. Februar d. J. begonnene,                         seitdem unterbrochene Begutachtung resp. Feststellung des Gemeinde                         Haushalts-Etats pro 1848 wieder auf und bestimmte, daß die Fortsetzung in                         der nächsten Sitzung am 9. d. M. folgen solle.</p>             </div>          </div>          <div n="1">             <head>Eisenbahn-Aktien.</head>             <div type="jArticle" xml:id="ar010b_008">                <head>                   <hi rendition="#g">Druckfehler in Nr. 8 der N. Rhein.                         Zeitung.</hi>                </head>                <p>Seite 1, Sp. 3, Zeile 22 von oben ist &#x201E;und&#x201C; zu streichen. &#x2012; S. 2, Sp. 1, Z.                         46 v. oben lies zwischen den Worten &#x201E;einmal&#x201C; und &#x201E;Respektsbezeugung&#x201C; &#x201E;eine&#x201C;.                         &#x2012; Zeile 63 zwischen &#x201E;und hängt&#x201C; &#x201E;dann&#x201C;. &#x2012; Z. 20 v. unten st. &#x201E;die so&#x201C; ließ                         &#x201E;diese&#x201C;, statt &#x201E;Sicher&#x201C; l. &#x201E;Schön&#x201C;. &#x2012; Z. 16 v. u. zwischen &#x201E;ist &#x2012; angeblich&#x201C;                         lies &#x201E;ja&#x201C;. &#x2012; Z. 6. v. u. l. vor &#x201E;entgegengestellt&#x201C; &#x201E;die Forderung&#x201C;. &#x2012; Sp. 2,                         Z. 21 v. u. lies vor &#x201E;Einladung&#x201C; &#x201E;zur&#x201C;. &#x2012; Z. 14 v. u. st. &#x201E;ihm&#x201C; l. ihn.&#x201C; &#x2012;                         Sp. 3, Z 49, v. o. st. &#x201E;3. Juni&#x201C; l. 5. &#x201E;Juni.&#x201C; &#x2012; Seite 3, Z. 27 v. o. l.                         &#x201E;Giuseppe Testi (da Trento) u. G. a Prato (da Rovereto).</p>             </div>          </div>          <div n="1">             <head>[Anzeigen]</head>             <div type="jAn">                <p>                   <hi rendition="#b">Civilstand der Stadt Köln.</hi>                </p>                <p>                   <hi rendition="#g">Geburten.</hi> 6. Juni. Kath., T. v. J. Kaiser,                         Steinhauer, Entenpfuhl. &#x2012; Hub. Jos., S. v. Tilmann Sülzen Bierbauer,                         Bollwerk. &#x2012; Johanna, T. v. Theod. Hinterberg, Kleiderm., Thurnmarkt. &#x2012; Marg.                         Joh. T. v. Wilh. Karl Weber, Tischler, Hochstr. &#x2012; Wilh. Friedr., S. v.                         Conrad Heinr. Becker, Schreiner, Karthäuserwall. &#x2012; Heinr., S. v. Wilh                         Theisen, Musiker, Sterneng. &#x2012; Kath., T. von Jakob Henser, Taglöhner,                         Eulengarteng. &#x2012; Maria Magdalena, T. v. Stephan Theisen, Kutscher,                         Severinstr. &#x2012; Kath., T. v. Peter Jos. Thelen, Handelsmann, Thürmchenswall. &#x2012;                         Anna Elis., T. v. Math. Kiersch, Auskultator, Lungengasse.</p>                <p>                   <hi rendition="#g">Sterbefälle.</hi> 6. Juni. Joh. Aug. Koch, 16 T. alt, gr.                         Brinkgasse. &#x2012; Franz Karl Theodor Meyer, Kaufmann, 27 J. alt, verh.,                         Perlengraben. &#x2012; Marg. Steinbüchel, 3 Tage alt, Maximinstr.</p>             </div>             <div type="jAn">                <p>                   <hi rendition="#b">Schiffahrts-Anzeige.</hi> Köln, 9. Juni                         1848.</p>                <p>                   <hi rendition="#g">Angekommen:</hi> Joh. Budberg von Duisburg.</p>                <p>                   <hi rendition="#g">In Ladung:</hi> Nach Ruhrort bis Emmerich J. A. Orts; Nach                         Düsseldorf bis Mühlheim an der Ruhr C. Königsfeld; nach Andernach und                         Neuwied A. Boecking H. Schuhmacher nach Koblenz und der Mosel und Saar D.                         Schlagel; nach der Mosel, nach Trier und der Saar N. Bayer; nach Bingen J.                         B. Mundschenk; nach Mainz Anton Bender; nach dem Niedermain Fr. Schulz; nach                         dem Mittel- und Obermain C. W. Müller; nach Heilbronn Fr. Müssig; nach                         Kannstadt und Stuttgart Peter Kühnle; nach Worms und Mannheim M.                         Oberdahn.</p>                <p>Ferner: Nach Rotterdam Kapt. Peer, Köln Nr. 10.</p>                <p>Ferner:                     Nach Amsterdam Kapt. Coesen, Köln Nr. 2.</p>             </div>             <div type="jAn">                <p>                   <hi rendition="#g">Wasserstand.</hi>                </p>                <p>                   <hi rendition="#g">Köln,</hi> am 9. Juni Rheinhöhe 8&#x2032; 6&#x2033;</p>             </div>             <div type="jAn">                <p>                   <hi rendition="#g">Bekanntmachung.</hi>                </p>                <p>Da der am 10. v. Mts. zum Stellvertreter des Abgeordneten zur deutschen                         Nationalversammlung in Frankfurt für die hiesige Stadt erwählte Herr                         Polizeidirektor Müller als Abgeordneter für den <hi rendition="#b">XVIII.</hi> Wahlbezirk erwählt worden, und diese Wahl angenommen hat,                         so wird am künftigen Mittwoch den 14. d. M., Morgens 8 Uhr, im Saale des                         Singvereins auf dem Stadthausplatz Nr. 5 zur Wahl eines andern                         Stellvertreters durch die betreffenden Wahlmänner geschritten werden,                         welchen des Endes besondere schriftliche Einladungen bereits zugegaugen                         sind.</p>                <p>Köln, am 8. Juni 1848.</p>                <p>Der Oberbürgermeister,</p>                <p>                   <hi rendition="#g">Steinberger.</hi>                </p>             </div>             <div type="jAn">                <p>Schöne Zimmer mit und ohne Möbel an einzelne Personen billig zu vermiethen.                         Wo sagt die Expedition.</p>             </div>             <div type="jAn">                <p>Die so beliebten</p>                <p>                   <hi rendition="#b">Kirschen-Torten</hi>                </p>                <p>sind täglich frisch zu 10 und 1 Sgr. das Stück zu haben, Schildergasse Nr. 49                         und in meinen Nebengeschäften, Blindgasse und Cattenbug Nr. 12.</p>                <p>                   <hi rendition="#g">Franz Stollwerck,</hi> Hoflieferant.</p>             </div>             <div type="jAn">                <p>                   <hi rendition="#b">Eis</hi> täglich in und außer dem Hause à Portion 4 Sgr.                         bei <hi rendition="#g">Franz Stollwerck,</hi> Hoflieferant.</p>             </div>             <div type="jAn">                <p>                   <hi rendition="#b">Ein hohes dentsches Parlament zu Frankfurt</hi> wird                         dringend ersucht, <hi rendition="#g">einige fähige (preußische) Mitglieder                             der Linken an die</hi> <hi rendition="#b">Nationalversammlung in Berlin</hi> zu überlassen.</p>                <p>Sagte nicht ein berühmter englischer Minister:</p>                <p>&#x201E;<hi rendition="#g">Wenn ich keine Opposition hätte, so würde ich mir eine                             kaufen.</hi>&#x201C;</p>             </div>             <div type="jAn">                <p>                   <hi rendition="#b">Ein ungewöhnlich großer Stör, den wir an 3. d. M. hier                             gefangen haben, ist noch lebend zu sehen bei</hi>                </p>                <p>                   <hi rendition="#b">Gebr. <hi rendition="#g">Wattler</hi> am                         Thürmchen.</hi>                </p>             </div>             <div type="jAn">                <p>                   <hi rendition="#b">&#x201E;Neue Rheinische Zeitung.&#x201C;</hi>                </p>                <p>                   <hi rendition="#b">Zufolge Beschluß der Versammlung der Aktionäre</hi> werden                         die <hi rendition="#b">zweiten 10 pCt.</hi> der Aktien vor dem 10. dieses                         Monats gegen Interims-Quittung eingezogen werden.</p>                <p>Die auswärtigen Herren Aktionäre werden höflichst ersucht, baldigst diese <hi rendition="#b">10 pCt.</hi>oder <hi rendition="#b">5 Thlr. per                             Aktie</hi> dem unterzeichneten Geranten, St. Agatha Nr. 12, per Post                         einzusenden, wo alsdann sofort die Zusendung der Interims-Quittung franco                         erfolgen wird.</p>                <p>Köln, 4. Juni 1848.</p>                <p>Der Gerant <hi rendition="#b">H. Korff.</hi>                </p>             </div>             <div type="jAn">                <p>                   <hi rendition="#b">Bürgerwehr zu Köln.</hi>                </p>                <p>Bei der vorschreittnden Organisation der Bürgerwehr treten täglich                         Bedürfnisse hervor, deren Befriedigung nicht außer Acht gelassen werden                         darf, wenn das Institut als ein durchaus tüchtiges und seiner Bestimmung                         genügendes ausgebildet werden soll. Während bis dahin in manchen Fällen                         durch die städtische Verwaltung und in andern durch die bereitwilligsten                         Leistungen der Wehrmänner ausgeholfen worden ist, so erscheint es doch                         unerläßlich, auf die Bildung eines Fonds für die nothwendigsten                         Anschaffungen Bedacht zu nehmen, welche wir den einzelnen Wehrmännern nicht                         zumuthen können, von der Stadt aber in dem Augenblicke nicht verlangen                         mögen, wo dieselbe ihre Kräfte zur Linderung des Nothstandes und zur                         Beschäftigung der arbeitenden Klasse ungewöhnlich anstrengen muß. Wir                         glauben unter diesen Umständen einen zum Ziele führenden Weg einzuschlagen,                         wenn wir uns im Interesse des Bürgerwehr-Instituts vertrauensvoll an unsere                         Mitbürger wenden, und an Sie, die überall ihre Geneigtheit das Gemeinwohl                         nach Kräften zu unterstützen an den Tag gelegt haben, die dringende Bitte                         richten, uns durch freiwillige Beiträge zur Bildung einer Kasse behülflich                         zu sein, woraus wir die Ausgaben für nothwendige Ausrüstungs-Gegenstände                         bestreiten können, von welchen wir die Anschaffung von ledernen Gürteln und                         Taschen zur Mitführung der Munition heute als die dringendste bezeichnen.                         Wir hegen die zuversichtliche Erwartung, daß unsere Bitte eine um so                         geneigtere Aufnahme finden werde, als hiermit namentlich auch denjenigen                         unter unsern Mitbürgern, welche durch Alter, Krankheit oder andere                         Hinderungs-Gründe abgehalten werden, persönlich ihre Dienste dem Institute                         zu widmen, eine willkommene Gelegenheit gegeben wird, ihre Theilnahme an                         demselben zu bethätigen.</p>                <p>Wir bitten, die Beiträge den Kompagnie-Deputationen einhändigen zu wollen,                         welche die Einsammlung in den verschiedenen Distrikten übernommen haben, und                         desfallsige von dem Kommandanten unterzeichnete und paraphirte                         Einzeichnungs-Listen vorzulegen sich beehren werden.</p>                <p>Köln, den 8. Juni 1848.</p>                <p>Der Kommandant, die Bannerführer und Bürgerhauptleute der kölnischen                         Bürgerwehr.</p>                <p>Im Auftrage</p>                <p>                   <hi rendition="#g">v. Wittgenstein.</hi>                </p>             </div>             <div type="jAn">                <p>                   <hi rendition="#b">English newspapers in Brussels.</hi>                </p>                <p>                   <hi rendition="#b">                      <hi rendition="#i">The Brussels Herald,</hi>                   </hi>                         established in 1827, is the only English newspaper in Belgium. It is                         published every Saturday. Price per quarter 5 francs, exclusive of postage                         out of Belgium. The Brussels Herald is an excellent medium for all                         advertisements addressed to English residents ont the continent and English                         travellers. Office: &#x2012; 13 Rue des Boiteux, Brussels.</p>             </div>             <div type="jAn">                <p>Dem anonymen Verfasser, welcher in der Beilage der heutigen Köln. Zeitung für                         den Herrn Stadtbaumeister in die Schranken tritt, zur</p>                <p>                   <hi rendition="#b">Erwiderung,</hi>                   <lb/>
daß sein Inserat von Anfang bis zu Ende so viele absichtliche                         Mißdeutungen, Entstellungen, Verdächtigungen und Verdrehungen der Zwecke der                         Innungen enthält (welche Zwecke in dem Artikel i. d. B. z. N. 159 d. Köln.                         Ztg. klar und verständlich ausgesprochen sind), daß den unterzeichneten                         Innungen ein spezielles Eingehen darauf und ein Kampf gegen so <hi rendition="#g">unehrliche</hi> Waffen ganz überflüßig erscheint.</p>                <p>Man habe den Muth offen und ehrlich gegen uns aufzutreten, und wir werden                         jederzeit darzuthun bereit sein, daß wir nur das Wohl der Stadt und ihrer                         Bürger wollen.</p>                <p>Köln, den 9. Juni 1848.</p>                <p>                   <hi rendition="#b">Die provisorischen Vorstände <lb/>
der Innungen.</hi>                </p>                <p>Da die Kölner Zeitung bereits ihr Blatt geschlossen, so wird obige Erwiderung                         erst Morgen in derselben erscheinen und werden wir von jetzt aber unsere                         Erwiderungen in beiden Zeitungen erscheinen lassen.</p>             </div>             <div type="jAn">                <p>Bei M. <hi rendition="#g">Schloß in Köln,</hi> Sternengasse Nro. 27, sind                         folgende <hi rendition="#g">neuerschieneue</hi> Musikalien zu haben:</p>                <p>                   <hi rendition="#b">Dels, C., Deutsche Marsaillaise.</hi> Lied f. 1 Singst. m.                         Pfte. Preis 5 Sgr.</p>                <p>                   <hi rendition="#b">Franke, S., Schwarz-Roth-Gold.</hi> Lied f. 4 Männerstim.                         Preis 5 Sgr.</p>                <p>                   <hi rendition="#b">Noch ist Polen nicht verloren.</hi> Lied f. 1 Singstimme                         m. Pfte. und Guit. Preis 5 Sgr.</p>                <p>                   <hi rendition="#b">Otto, Jul., Sachsenlied,</hi> für 4 Männerstimmen. Preis                         15 Sgr.</p>                <p>                   <hi rendition="#b">Seelmann, Schutz und Trutz.</hi> Den Brüdern in                         Schleswig-Holstein gewidmet. Lied f. 4 Männerstimmen. Preis 10 Sgr.</p>             </div>             <div type="jAn">                <p>                   <hi rendition="#b">Das alte Nest.</hi>                </p>                <p>Samstag den 10., Abends 8 Uhr, <hi rendition="#b">General-Versammlung</hi>                         bei <hi rendition="#g">Müller,</hi> Streitzeuggasse 53.</p>             </div>             <div type="jAn">                <p>                   <hi rendition="#g">Anzeige.</hi>                </p>                <p>                   <hi rendition="#b">                      <hi rendition="#g">Das Triersche Volksblatt,</hi>                   </hi> das                         mit dem Motto: &#x201E;<hi rendition="#g">Jeder arbeite, aber der Arbeit werde ihr                             verdienter Lohn</hi>&#x201C; und mit der Losung: &#x201E;<hi rendition="#g">Alles mit                             dem Volke, durch das Volk und für das Volk</hi>&#x201C; seit Ende April d. J.                         wöchentlich dreimal zu dem Abonnementsprese (vom 1. Mai bis Ende Juli) von                         10 Silbergroschen, Postaufschlag 9 1/2 Sgr., erscheint und die politischen                         und socialen Interessen des Volkes in <hi rendition="#g">freier</hi> und <hi rendition="#g">verständlicher</hi> Sprache vertritt, kann bei allen                         Postämtern bestellt werden.</p>                <p>                   <hi rendition="#b">P. Ch. Sternberg, J. Schillinger,</hi>                </p>                <p>Redakteur. Verleger.</p>             </div>             <div type="jAn">                <p>                   <hi rendition="#b">Gasthof Friedrichshof.</hi>                </p>                <p>Das in der Mitte der Stadt am Augustinerplatz gelegene, auf das bequemlichste                         eingerichtete Hotel, empfiehlt bestens <hi rendition="#b">J. Joos.</hi>                </p>                <p>Logis und Frühstück à 16 Sgr. Diner mit Wein 17 Sgr. <hi rendition="#b">J.                             Joos.</hi>                </p>             </div>             <div type="jAn">                <p>                   <hi rendition="#b">Falliment von S. Roesen.</hi> Am Samstag den 10. I. M.                         Juni und an den folgenden Tagen, in den gewöhnlichen Vor- und                         Nachmittagsstunden, werden die zu der Fallitmasse von Severin Roesen                         gehörigen Porzellanwaaren, und zwar meist feine französische, theils noch                         weiße, theils schon bemalte und vergoldete Geschirre, als: Blumenvasen,                         Servicen, einzelne Tassen, Schüssel, Teller, Porzellan-Figuren und Gruppen,                         sodann mehrere große Glasglocken, Trinkgläser und Einsätze; ferner allerlei                         Malergeräthschaften und Hausmobilien, unter letztern mehrere vollständige                         gute Betten, Kommoden, Spiegel, Schränke, Oefen, eine große Fournaise, ein                         mahagonihölzerner Sekretair, ein Sopha; endlich eine mittelgroße Decimalwage                         nebst Gewicht, mehrere schöne Waarengestelle und eine große Ladentheke, in                         der auf dem Heumarkt sub Nr. 77 dahier gelegenen Wohnung des Falliten, gegen                         baare Zahlung öffentlich versteigert werden.</p>             </div>             <div type="jAn">                <p>                   <hi rendition="#b">Echte westphälische Schinken</hi> in großer Auswahl, Höhle                         Nr. 28 (Ecke von St. Alban)</p>             </div>             <div type="jAn">                <p>                   <hi rendition="#b">                      <hi rendition="#g">Theater.</hi>                   </hi>                </p>                <p>                   <hi rendition="#g">Sonntag den 11. Juni,</hi>                </p>                <p>                   <hi rendition="#b">Don Juan,</hi>                </p>                <p>große Oper in zwei Aufzügen von Mozart. </p>                <list>                   <item>Don Juan, Hr. <hi rendition="#g">Beck</hi>,</item>                   <item> Donna Anna, Fräulein <hi rendition="#g">Weichselbaum</hi>,</item>                   <item>Don Octavio, Hr. <hi rendition="#g">Grevenberg</hi> vom <lb/>
Hoftheater zu                         Oldenburg,</item>                   <lb/>
<item>Leporello, Hr. <hi rendition="#g">Seebach,</hi>                   </item>                   <trailer rendition="#leftBraced">als Gäste.</trailer>                </list>             </div>          </div>          <div type="imprint">             <p>Der Gerant <hi rendition="#g">Korff.</hi>                <lb/>
Druck von W. Clouth, St. Agatha Nro. 12.</p>          </div>       </body>    </text> </TEI>