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<bibl type="J">Neue Rheinische Zeitung. Nr. 9. Köln, 9. Juni 1848. Beilage.</bibl>
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<p>Die angegebenen Seitenzahlen beziehen sich auf die Ausgabe: Neue Rheinische Zeitung. Organ der Demokratie. Bd. 1 (Nummer 1 bis Nummer 183) Köln, 1. Juni 1848 bis 31. Dezember 1848. Glashütten im Taunus, Verlag Detlev Auvermann KG 1973.</p>
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<front>          <titlePage type="heading">             <titlePart type="main">Beilage zu Nr. 9 der Neuen Rhein. Zeitung.</titlePart>             <docImprint>                <docDate>Freitag, 9. Juni 1848.</docDate>             </docImprint>          </titlePage>       </front>       <body>          <div n="1">             <head>[Leserbrief]</head>             <div type="jArticle" xml:id="ar009b_001">                <p>Gestern gegen 12 Uhr Mittags erlebten wir auf dem Heumarkte einen Akt der                         Volksjustiz.</p>                <p>Der Gerichtsvollzieher G. erschien daselbst um auf Anstehen des Hr. W. gegen                         seinen Schuldner G. S. einen gerichtlichen Verkauf von gepfändeten                         Gegenständen abzuhalten.</p>                <p>Da das Haus, in dem die Gegenstände sich befanden, seit zwei Monaten nicht                         mehr von dem Schuldner und dessen Frau, die man als Hüterin bestellte,                         bewohnt ist, so hatte genannter Gerichtsvollzieher, ohne die Hüterin zur                         Herausgabe der Gegenstände aufgefordert zu haben, mit Hülfe eines                         Polizei-Kommissars die Hausthüre eröffnet und so die Gegenstände auf dem                         Platze vor der Börse zum Verkaufe ausgestellt.</p>                <p>Herr Halin, Miether der Börse, verbot aber dem Gerichtsvollzieher den Verkauf                         auf dem von ihm gleichzeitig mit gemietheten Platze und mußte demnach der                         Letztere die Pfandstücke wegräumen lassen.</p>                <p>Wie wir hören, hatte sich der Schuldner mit seinem Gläubiger über den Betrag                         der Forderung, bestehend: in einem baaren Darlehen von 22 Th. &#x2012; Sgr.</p>                <table>                   <row>                      <cell rows="1" cols="1"> einem Fäßchen Butter 11 Th. 13 Sgr. <lb/>
und für Ueberlassung                                 auf 1 Monat (Honorar) 6 Th. 17 Sgr. <lb/>
zusammen: 40 Thaler                             </cell>                   </row>                </table>                <p>dahin geeinigt, daß er die hierdurch ergangenen Kosten von 18 Thalern                         bezahlen und ihm für die Kapitalsumme hinreichende Sicherheit und die                         Unterschrift seiner Frau geben wolle, was auch von W. mündlich genehmigt                         wurde. Trotz dem hat W. dennoch den Verkauf vornehmen lassen.</p>                <p>Unterdeß sammelten sich vor der Börse eine Menge Menschen, die Theil nahmen                         an dem Geschicke des Mannes und dessen Eigenthums. &#x2012;</p>                <p>Der Gerichtsvollzieher wurde nun in dem Verkaufe gestört, worauf er                         bewaffnete Macht von der Hauptwache requiriren wollte. Der wachhabende                         Offizier erklärte auf sein Verlangen, daß nicht ihn, sondern die Bürgerwehr                         die Sache angehe. Diese wurde nun requirirt und als der Gerichtsvollzieher                         mit ihr zurückkehrte, hatten Mitleid fühlende Menschen schon die zum                         Verkaufe bestimmten Gegenstände auf einer Karre dem Schuldner wieder                         zugeführt.</p>                <p>Das persönliche Erscheinen des W. beim Verkaufe und des von ihm versuchten                         Ankaufes, scheint die Wuth der versammelten Menge gesteigert zu haben.</p>                <p>Gesetzlich ist eine derartige Volksjustiz durchaus nicht erlaubt, indeß mag                         man in jetziger Zeit auch das Gefühl nicht außer Acht lassen.</p>                <p>Möchten daher alle Gläubiger bedenken, daß es jetzt nicht an der Zeit ist,                         ohne Schonung mit ihren Schuldnern zu verfahren.</p>                <p>                   <hi rendition="#g">Köln,</hi> 6. Juni 1848.</p>             </div>             <div type="jArticle" xml:id="ar009b_002">                <head>                   <hi rendition="#g">Köln,</hi> 8. Juni.</head>                <p>Vom hiesigen Turnverein ist heute nachfolgende Adresse an den Turnverein von                         Mainz gerichtet worden.</p>                <p>&#x201E;Lieben Brüder! Euer Auftreten bei den Ereignissen vom 21. Mai hat eine Menge                         hämischer Anfeindungen hervorgerufen, die Euch vor den Augen Deutschlands zu                         verdächtigen bemüht waren. Wir unterzeichnete Turner fühlen uns gedrungen,                         Euch frei und offen auszusprechen, daß es Eurer Rechtfertigung nicht                         bedurfte, um uns zu überzeugen, wie Ihr keinen Augenblick jene Gesinnungen                         verläugnen würdet, die den deutschen Turner beseelen und der Leitstern                         seiner Handlungen sein sollen. Kühn und muthig, wo es galt Eure Rechte zu                         sichern, seid Ihr berechtigt, auf die Zustimmung und Unterstützung aller                         Gleichgesinnten zu zählen und wir bieten Euch daher mit frohem Muthe die                         treue Bruderhand, die unsere Gesinnung durch die That zu besiegeln stets                         bereit ist. Gut Heil!&#x201C;</p>                <p>                   <hi rendition="#g">Köln,</hi> 7. Juni.</p>                <p>                   <hi rendition="#g">Die Kölner Turner.</hi>                </p>                <p>(Folgen die Unterschriften:)</p>             </div>             <div type="jArticle" xml:id="ar009b_003">                <head>                   <hi rendition="#g">Trier,</hi> den 6. Juni.</head>                <p>In einer gestern im Helferschen Saale statt gefundenen Volks-Versammlung                         wurde folgende Adresse berathen und abgesendet:</p>                <p>                   <hi rendition="#g">An das Volk von Wien!</hi>                </p>                <p>                   <hi rendition="#g">Bürger, Studenten, Arbeiter!</hi>                </p>                <p>Durch eine dritte glorreiche Revolution habt Ihr, wir hoffen für immer, die                         schmählichen Reaktionsgelüste Eures Adels und Eurer Polizeityrannen                         vollkommen beseitigt. Ihr habt die demokratische Grundlage Eures Staates                         jetzt aufs Bestimmteste errungen. Wir jubeln Euch aus weiter Ferne mit                         brüderlicher Gesinnung zu! Ihr habt durch die todesmuthige Eroberung Eurer                         eigenen Freiheit zugleich die Lösung der Frage angebahnt, wie sich das                         Schicksal der östreichischen Gesammtmonarchie entscheiden soll. So gut wie                         Ihr selbst Eure Freiheit im nationalen Sinn ausbilden wollt, ebenso werdet                         Ihr den anderen mit Euch verbundenen Nationalitäten ihr natürliches Recht                         angedeihen lassen. Dafür unsern wärmsten Dank, wir blicken jetzt ruhiger                         nach den deutschen Ostmarken hin.</p>                <p>Bürger der Nationalgarde, Ihr habt Euch als Söhne des Volkes bewiesen!                         Studenten der Aula, Ihr habt gezeigt, daß die Wissenschaft frei macht! In                         dem Edelmuthe und der Würde, welche Ihr, Arbeiter von Wien, namentlich                         wieder bei der letzten Revolution entfaltet habt, erblicken wir, tiefgerührt                         eine Bürgschaft für die friedliche und baldige Lösung der socialen Fragen.                         &#x2012;</p>             </div>          </div>          <div n="1">             <head>[Leserbrief]</head>             <div type="jArticle" xml:id="ar009b_004">                <p>                   <hi rendition="#g">(Eingesandt.)</hi>                </p>                <p>Die zweite Nummer der Rheinischen Zeitung, welche mir so eben zugeht, deutet                         in einem &#x201E;Eingesandt&#x201C; an, daß die Reaktion in der Nationalversammlung                         vertreten sey, und bringt hiermit meine Person in der unverkennbaren Absicht                         in Verbindung, meine hiesige Stellung zu verdächtigen, indem behauptet wird,                         daß ich als ein <hi rendition="#g">bekannter</hi> Kandidat eines <hi rendition="#g">hohen</hi> Postens im Justizministerio offenbar nicht zur                         äußersten Linken gehöre, und daß ich in einem an einen meiner Freunde                         gerichteten Schreiben die in der Nationalversammlung waltende Reaktion als                         eine <hi rendition="#g">furchtbare</hi> bezeichnet habe. Hiervon ist nur                         wahr : daß ich nicht zur äußersten Linken gehöre; ich glaube aber auch, daß                         ich mit einem <hi rendition="#g">dieser</hi> Partei entsprechenden                         Glaubensbekenntnisse mich mit meinen Kommittenten in einen großen                         Widerspruch setzen würde.</p>                <p>Ich bin noch nie der Kandidat für irgend ein Staatsamt gewesen; ich habe ein                         solches <hi rendition="#g">nie</hi> nachgesucht, und ist mir auch noch nie                         ein solches angeboten worden. Wer mich und meine Verhältnisse näher kennt,                         weiß auch, daß letzteren ein Aufgeben meiner bisherigen Stellung nicht                         zusagen würde. Daß die Reaktion in der Nationalversammlung eine &#x201E;furchtbare&#x201C;                         sei, habe ich nicht gemeldet, ich würde eine Unwahrheit berichtet haben.                         Wohl aber habe ich meinen Freunden geschrieben, daß die radikale Partei                         durch ihr Verhalten die Reaktion leicht befördern könne. Dies letztere würde                         ich ebenso sehr wie der Verfasser des oben gedachten Artikels beklagen.</p>                <p>Berlin, den 6. Juni 1848.</p>                <p>                   <hi rendition="#g">Esser,</hi> I. Advokat.</p>             </div>             <div type="jArticle" xml:id="ar009b_005">                <head>                   <hi rendition="#g">Xanten.</hi>                </head>                <p>Auch von hier ging am 29. Mai ein mit mehreren hundert, Unterschriften                         bedeckter Protest, gegen den vom preußischen Ministerium vorgelegten                         Verfassungs-Entwurf, an die Nationalversammlung in Berlin ab. &#x2012; Die                         kölnische Zeitung lehnte es ab, demselben einen Platz in ihren Spalten                         einzuräumen, mit dem Bemerken: dergleichen könne nur als Inserat aufgenommen                         werden.</p>                <p>Obgleich wir nun schon längst mit dem größten Unwillen es zugesehen wie                         dieses Blatt, das Journal des Debats des preußischen Ministeriums, sowohl in                         seinen Leitartikeln, wie in der ganzen Haltung seiner Korrespondenz unter                         der heuchlerischen Maske von Freisinnigkeit dem Ministerium Camphausen, d.                         h., der Reaktion in die Hände arbeitete, so glaubten wir dennoch, es würde                         einer zur Kenntniß der politischen Stimmung der Provinz beitragenden                         Thatsache, die Aufnahme um so weniger versagen, als es bisheran bemüht war,                         sich das Ansehen des Organs der Rheinprovinz zu geben. Es ist der kölnischen                         Zeitung wirklich gelungen, ein durchaus verfälschtes Bild der politischen                         Stimmung der Rheinprovinz in die Welt zu senden, indem sie die demokratische                         Manifestation zurückwieß, und Loyalitäts-Adressen mit offenen Armen empfing;                         sie verfolgte dabei auch den andern Zweck: das politische Bewußtsein der                         liberalen Mehrheit der Provinz nieder zu halten, um dem verrätherischen                         Treiben der Reaktion Vorschub zu leisten. Sie wischte den alten königlich                         preußischen Raubvogel von ihrer Stirne hinweg, und färbte sich schwarz,                         roth, golden &#x2012; natürlich als alle Gefahr vorüber. Sie ist die Garküche des                         Ministeriums Camphausen, sie muß die ministeriellen Pasteten, die für unsere                         demokratischen Gaumen von zu penetrantem haûtgoûtsind, erst mit einer                         scheinbar freimüthigen Kritik, in etwa zu präpariren. Zuweilen wenn die                         ministeriellen Pillen etwas zu bitter ausgefallen sind tadelt sie auch wohl                         die Unvorsichtigkeit der Pillendreher. Im Ganzen aber findet sie alles                         vortrefflich.</p>                <p>Wir wünschen ihr Glück zu ihrem Kalfaktor-Geschäft!</p>                <p>Mehre Unterzeichner des Xantner Protestes.</p>                <p>(Folgen die Unterschriften.)</p>             </div>             <div type="jArticle" xml:id="ar009b_006">                <p>&#x2012; Das Frankfurter Journal bringt folgenden Aufruf:</p>                <p>Die Deutschen, welche in Folge der politischen Ereignisse der neuesten Zeit                         gezwungen waren, ihr Vaterland zu verlassen und nach Frankreich zu flüchten,                         befinden sich meistens in großer Noth. Die Unterstützung, welche die                         französische Republik den Flüchtlingen gewährt, sobald sie Straßburg                         verlassen, genügt zwar für die äußerste Nothdurft; allein täglich kommen                         noch Politisch-Verfolgte aus allen Theilen Deutschlands hier in Straßburg                         an, die meistens von allen Mitteln entblößt sind, und deßhalb die Reise in's                         Innere von Frankreich nicht antreten können. Diese traurigen Umstände                         veranlaßten die hier anwesenden deutschen Flüchtlinge, in einer Donnerstag                         den 1. Juni abgehaltenen Generalversammlung eine Unterstützungskommission zu                         erwählen, welche aus den unterzeichneten Personen besteht. Wir bitten daher                         diejenigen deutschen Brüder, welche ein Herz für unsere Sache haben und zu                         helfen geneigt sind, ihre Unterstützungen an die unterzeichnete Kommission                         nach Straßburg in den &#x201E;Gasthof zum Rebsteck&#x201C; zu senden. Von Zeit zu Zeit                         werden wir öffentlich Rechenschaft darüber ablegen. Alle Redaktionen                         deutscher Blätter werden gebeten, diesen Aufruf unentgeltlich                         aufzunehmen.</p>                <p>Straßburg, den 2. Juni 1848.</p>                <p>Die Unterstützungskommission der deutschen Flüchtlinge in</p>                <p>Straßburg.</p>                <p>                   <hi rendition="#g">Corvin.</hi> Dr. med. <hi rendition="#g">Hammer.</hi> L.                             <hi rendition="#g">Weber.</hi>                </p>             </div>             <div type="jArticle" xml:id="ar009b_007">                <head>Bruch der königlichen Amnestie durch die königliche                         Bureaukratie.</head>                <p>Man erinnert sich noch des famosen Prozesses, welcher gegen die Gräfin                         Hatzfeldt wegen angeblicher Kalumnien in einer angeblich von ihr                         verbreiteten Druckschrift angehoben wurde und nach zweimaliger Freisprechung                         durch die Instanzgerichte damit endigte, daß der Kassationshof die Gräfin                         für schuldig erklärte und zu einer zweimonatlichen Gefängnißstrafe                         verurtheilte. Dieses Kassationsurtheil ist vom 10. Januar d J., der 20. März                         ist darauf gefolgt, der König hat für <hi rendition="#g">alle durch die                             Presse</hi> verübten Vergehen Amnestie ertheilt, aber unser Prokuratur                         scheint davon keine Notiz zu nehmen. Wenigstens ist sie erhaben über die                         klaren unzweideutigen königlichen Worte; sie erlaubt sich dieselben nach                         Belieben zu interpretiren und ertheilt auf Reklamationen, die der Wortlaut                         des Edikts mit ihren Exekutionserlassen nicht vereinbaren können,                         abschlägigen Bescheid, ohne es auch nur irgend der Mühe werth zu halten,                         sich über die Beweggründe ihrer Entscheidung zu erklären.</p>                <p>Die Gräfin Hatzfeldt hat nämlich auf die Aufforderung, die über sie verhängte                         Gefängnißstrafe anzutreten, an den hiesigen Oberprokurator eine                         Rekursschrift gerichtet, die im Wesentlichen also lautet:</p>                <p>&#x201E;In jenem Amnestieerlaß heißt es: &#x201E;&#x201E;verkündige ich hiermit Vergebung allen                         denen, die wegen politischer <hi rendition="#g">oder durch die Presse                             verübter Vergehen</hi> und Verbrechen angeklagt oder verurtheilt worden                         sind.&#x201C;&#x201C; Es sind also &#x2012; nicht Preßvergehen, sondern wie der Wortlaut des                         Ediktes besagt, ausnahmslos alle diejenigen Vergehen amnestirt, welche <hi rendition="#g">durch die Presse,</hi> durch das Mittel der Presse, durch                         das Mittel des Drucks ausgeführt worden. Die Handlung, welche die Basis des                         Kassationsurtheils vom 10. Januar bildet, bestand eben darin, daß durch                         gedruckte Schriften, durch das mechanische Mittel der Presse das Vergehen                         der Kalumnie immer verübt worden sein soll. Diese Handlung ist somit als ein                         &#x201E;durch die Presse verübtes Vergehen&#x201C; amnestirt.</p>                <p>&#x201E;Der Buchstabe des Gesetzes ist so klar, daß es überflüssig scheinen könnte,                         noch Weiteres hinzuzufügen. Selbst wenn man annehmen wollte, daß ein                         Mißverhältniß zwischen dem Wortlaut des Edikts und der Absicht des Erlassers                         stattfinde, daß der Gesetzgeber nicht alle &#x201E;durch die Presse verübten                         Vergehen,&#x201C; sondern nur &#x201E;Preßvergehen,&#x201C; d. h. solche durch die Presse verübte                         Vergehen, welche gegen Staat und Beamte gerichtet sind, habe amnestiren                         wollen, selbst wenn man dies als die <hi rendition="#g">Absicht</hi> des                         Gesetzgebers voraussetzen wollte und dürfte, so wäre dies dennoch                         gleichgültig und einflußlos.</p>                <p>Denn gleichviel ob es Absicht des Gesetzgebers war oder nicht, alle durch die                         Presse verübten Vergehen und nicht blos die Preßvergehen par excelence zu                         amnestiren &#x2012; genug, das Amnestieedikt vom 20. Mai hat sie amnestirt. Das                         Wort der Vergebung ist nun einmal ausgesprochen, der Buchstabe des Gesetzes                         spricht nun einmal mit haarscharfer Präcision alle Vergehen frei, welche                         durch die Presse verübt worden, und es wäre so unjuristisch wie unwürdig,                         durch die Zuflucht zu einem geheimen Sinne, zu apokryphischen                         Interpretationen die eben erlassene Wohlthat schmälern, beschränken,                         rückgängig machen, theilweise aufheben zu wollen. Von einer <hi rendition="#g">Amnestie</hi> gilt gewiß dreimal, was jenes altdeutsche                         Gedicht von Königsworte sagt: &#x201E;Ein Königswort soll man nicht drehn noch                         deuteln.&#x201C; Gleichviel also, welches die <hi rendition="#g">Absicht</hi> war,                         das Wort des Königs amnestirt und dies Wort kann nicht mehr zurückgenommen                         werden, wenn anders jenes so vielverlangte Vertrauen zu einem Königswort                         noch bestehen soll. Ew. Hochwohlg. haben aber als Behörde mehr als ein                         Andrer die Pflicht, auf die Integrität eines königlichen Wortes zu                         halten.</p>                <p>Es ist indeß sogar leicht nachzuweisen, daß auch die <hi rendition="#g">Absicht</hi> des Gesetzgebers die war, alle durch die Presse verübte                         Vergehen, gleichviel ob politischer oder privater Natur, zu amnestiren. Dies                         ergiebt sich aus folgenden Gründen:</p>                <p>1. Wäre zunächst nicht abzusehen, warum der Gesetzgeber, wenn er nur                         &#x201E;Preßvergehen&#x201C; par excellence amnestiren, diesen sowohl in dem allgemeinen                         als gesetzlichen Sprachgebrauch sehr gang und gäben Ausdruck vermeiden und                         durch <hi rendition="#g">vier</hi> Worte umschrieben haben sollte, um eine                         Zweideutigkeit hinnein zu bringen, die durch das eine so geläufige Wort                         &#x201E;Preßvergehen&#x201C; vermeiden worden wäre. Zur Gewißheit wird diese                         Betrachtung</p>                <p>2. durch einen Blick auf die neueste königliche Verordnung über politische                         und Preßvergehen vom 15. April c. In diesem 15. Parographen umfassenden                         Gesetz, welche das Verfahren bei politischen und durch die Presse verübten                         Vergehen politischer Natur regelt, bedient sich der Gesetzgeber <hi rendition="#g">stets</hi> des Ausdrucks &#x201E;Preßvergehen.&#x201C; Er sagt kein                         einziges Mal: &#x201E;durch die Presse verübte Vergehen.&#x201C; Diese Ausdrücke sind                         somit dem Gesetzgeber keineswegs identisch, wie das auch an und für sich                         unmöglich wäre. Wenn also der Gesetzgeber in einem Gesetze, wo es sich um                         politische durch die Presse verübte Vergehen handelt, immer sorgfältig den                         Ausdruck &#x201E;Preßvergehen&#x201C; gebraucht, in jenem Amnestie-Erlaß diesen Ausdruck                         aber sorgfältig vermeidet und dafür die vier Worte &#x201E;durch die Presse verübte                         Vergehen&#x201C; setzt, so ist klar &#x2012; will man anders dem Gesetzgeber nicht eine                         große Ungeschicklichkeit und Inconsequenz in der Wahl seiner Ausdrücke zu                         trauen &#x2012; daß in dem Amnestie - Erlaß der Ausdruck &#x201E;Preßvergehen&#x201C; <hi rendition="#g">absichtlich</hi> vermieden und <hi rendition="#g">absichtlich</hi> dafür gesagt ist: &#x201E;die durch die Presse verübten                         Vergehen&#x201C; um eben <hi rendition="#g">alle</hi> durch die Presse                         vollbrachten, nicht blos gegen Staat und Beamte dadurch begangene Vergehen                         zu amnestiren.</p>                <p>3. Zur ganz unwidersprechlichen Gewißheit aber wird dies durch folgende                         Betrachtung. Hätte das Amnestie-Dekret vom 20. März beabsichtigt, nur solche                         durch die Presse verübte Vergehen, welche politischer Natur sind, zu                         amnestiren, dann hätte es mindestens heißen müssen: &#x201E;Vergebung allen denen,                         die wegen politischer <hi rendition="#g">und</hi> durch die Presse verübter                         Vergehen u. s. w. verurtheilt sind&#x201C;, nicht aber &#x201E;wegen politischer <hi rendition="#g">oder</hi> durch die Presse verübter Vergehen.&#x201C; <hi rendition="#g">Und</hi> ist ein bindender Partikel, <hi rendition="#g">oder</hi> dagegen ein trennender. Hätte der Gesetzgeber sagen wollen,                         daß auch die durch die Presse verübten Vergehen politische sein müßten, so                         hätte er das Wort &#x201E;politische&#x201C; mit den folgenden Worten durch ein &#x201E;und&#x201C;                         verbunden und so den Begriff des Politischen in die folgenden Worte                         mithinüber geschleift. Er thut dies nicht. Im Gegentheil: sorgfältig trennt                         und schneidet er den Begriff &#x201E;politische&#x201C; durch die Trennungspartikel &#x201E;oder&#x201C;                         von den folgenden Worten &#x201E;durch die Presse verübter Vergehen&#x201C; ab. Dieser                         einzige Umstand setzt auf souveraine Weise die Absicht des Gesetzgebers bei                         seinem Amnestie-Erlaß außer Zweifel. In dem schon bezogenen Gesetze vom 15.                         April dagegen heißt es wiederum uberall wo die polischen neben den                         Preßbergehen erwähnt sind, &#x201E;politische <hi rendition="#g">und</hi>                         Preßvergehen;&#x201C; zum Ueberfluß hier sogar, weil das Wort &#x201E;Preßvergehen&#x201C; den                         Begriff des politischen schon hinreichend in sich trägt. Im Amnestieedikt                         dagegen ist nicht nur der ausschließliche Begriff des Politischen durch die                         sonnenklaren Worte &#x201E;durch die Presse verübten Vergehen&#x201C; sorgsam vermieden,                         sondern damit sich der ausschließliche Begriff des Politischen nicht aus der                         ersten Kategorie der amnestirten Vergehen in die zweite mithinüberzuziehen                         scheine, ist er durch das trennende Wörtchen &#x201E;oder&#x201C; auf das Sorgfältigste                         davon abgeschnitten.</p>                <p>Der Gesetzgeber hat also nicht nur ohne jede Beschränkung alle durch die                         Presse verübten Vergehen schlechthin &#x2012; gleichviel ob politische oder nicht &#x2012;                         durch das Amnestie-Edikt vom 20. März <hi rendition="#g">wirklich</hi>                         amnestirt, sondern dies ist auch seine Absicht gewesen.&#x201C;</p>                <p>Auf diese Eingabe erhielt die Gräfin von der Oberprokuratur die Antwort, &#x201E;daß                         sie die Amnestie-Ordre auf das Vergehen, wegen dessen die Gräfin verurtheilt                         sei, nicht für anwendbar halte, daß sie ihr überlassen müsse, gegen diese                         Verfügung zu rekuriren.&#x201C; Warum hier die Anwendbarkeit ausgeschlossen sei,                         wird wie gesagt nicht angegeben; statt aller Gründe heißt es hier blos: &#x201E;car                         tel est notre plaisir.&#x201C; Und doch wäre es um so mehr Pflicht der Beamten, für                         abschlägige Bescheide Gründe anzugeben, als auf dem Rekurswege nur dann ein                         günstiger Erfolg erzielt werden kann, wenn der abschlagende Beamte                         Gelegenheit giebt, die entgegenstehenden Gründe bei der höhern Instanz zu                         widerlegen.</p>             </div>          </div>          <div n="1">             <head>Offizieller Wechsel-Cours.</head>             <gap reason="insignificant"/>          </div>          <div n="1">             <head>Geld Course.</head>             <gap reason="insignificant"/>          </div>          <div n="1">             <head>Eisenbahnen.</head>             <gap reason="insignificant"/>          </div>          <div n="1">             <head>Handels- und Börsen-Nachrichten.</head>             <gap reason="insignificant"/>          </div>
<pb facs="#f0002" n="0040"/>
<div n="1">             <head>[Anzeigen]</head>             <div type="jAn">                <head>Civilstand der Stadt Köln.</head>                <p>                   <hi rendition="#g">Geburten.</hi> 5. Juni. Anna Maria Walb. Hubertina, T. v.                         Joh. Schetter, Schlosser, Kattenbug. &#x2012; Jos., S. v. Jos. Schneider,                         Cigarrenmacher, Follerstr. &#x2012; Eleonora Ferdinanda T. v. Jakob Haber,                         Schneider, Peterstraße. &#x2012; Anna Maria Hubertina, T. v. Andreas Glasmacher,                         Rothgerber, Rothgerberbach. &#x2012; Anna Helena, T. v. Peter Jacobi, Schneider,                         Kupferg. &#x2012; Kath, T. v. Wilh. Unterberger, Taglöhner, kl. Spitzeng. &#x2012; Joh.,                         S. v. Christ. Henseler, Hausknecht, Weißbüttengasse. &#x2012; Ther., T. v. Gerh.                         Fay, Advokat-Anwalt, Richmodstr.</p>                <p>                   <hi rendition="#g">Sterbefälle.</hi> 5. Juni. August Friedrich Leberecht                         Woche, 1 J. 10 M. alt, Pantaleonsmühleng. &#x2012; Christina Bollig, 3 J. alt,                         Follerstr. &#x2012; Marg. Adolphina Sprünken, 6 J. 2 M., Kostgasse. &#x2012; Engelb.                         Hubert Lorschmidt, 6 J. alt, Johannstr. &#x2012; Wilh. Schmitz, Taglöhner, 62 J.                         alt, Hahnenstr. &#x2012; Gertrud Lennertz, 2 J. 1 M. alt, Löwengasse. &#x2012; Kath.                         Bertling, 1 J 6 M. alt, Poststr &#x2012; Odilia Louise Pier, 2 1/2 M. alt, Eigelst.                         &#x2012; Anna Maria Schönen, 4 W. alt, gr. Neugasse. &#x2012; Joh. Hage, Musketier im 28.                         Reg., 24 J. alt, verh. Eigelstein.</p>             </div>             <div type="jAn">                <p>                   <hi rendition="#b">Schiffahrts-Anzeige.</hi>                </p>                <p>Köln, 8. Juni 1848.</p>                <p>                   <hi rendition="#g">In Ladung:</hi> Nach Ruhrort bis Emmerich J. A. Orts; Nach                         Düsseldorf bis Mühlheim an der Ruhr C. Königsfeld; nach Andernach und                         Neuwied A. Boecking; nach Koblenz und der Mosel und Saar D. Schlagel; nach                         der Mosel, nach Trier und der Saar N. Bayer; nach Bingen J. B. Mundschenk;                         nach Mainz Anton Bender; nach dem Niedermain Fr. Schulz; nach dem Mittel-                         und Obermain C. W. Müller; nach Heilbronn Fr. Müssig; nach Kannstadt und                         Stuttgart Peter Kühnle; nach Worms und Mannheim M. Oberdahn.</p>                <p>Ferner: Nach Rotterdam Kapt. Peer, Köln Nr. 10.</p>                <p>Ferner: Nach Amsterdam Kapt. Coesen, Köln Nr. 2.</p>             </div>             <div type="jAn">                <p>                   <hi rendition="#g">Wasserstand.</hi>                </p>                <p>                   <hi rendition="#g">Köln,</hi> am 8. Juni Rheinhöhe 8&#x2032; 2&#x2033;</p>             </div>             <div type="jAn">                <p>                   <hi rendition="#g">Auszug.</hi>                </p>                <p>                   <hi rendition="#g">In Sachen</hi>                </p>                <p>der zu Köln ohne besonderes Gewerbe wohnenden Maria Josepha Christina                         Mirbach, Ehefrau des daselbst wohnenden Kappenmachers Kaspar Theodor                         Everhard Koenig, Klägerin,</p>                <p>pr. Füsser und Laufenberg,</p>                <p>                   <hi rendition="#g">gegen</hi>                </p>                <p>1. den vorgenannten Kaspar Theodor Everhard Koenig, Kappenmacher, zu Köln                         wohnhaft, Verklagten,</p>                <p>pr. Hagen;</p>                <p>2. den Syndik dessen Falliments, den in Köln wohnenden Advokat-Anwalt Robert                         Nücker, Mitverklagten,</p>                <p>pr. Nücker;</p>                <p>3. das zu Köln unter der Firma Abraham Schaaffhausen bestehende                         Handlungshaus, repräsentirt durch seinen Chef, den in Köln wohnenden                         Banquier und Commerzienrath Wilhelm Ludwig Deichmann, Intervenienten,</p>                <p>pr. Zimmermann,</p>                <p>hat das Königl. Landgericht zu Köln durch sein Urtheil vom 6. Juni 1848 die                         Trennung der zwischen den Hauptparteien bestandenen gesetzlichen                         Gütergemeinschaft mit allen gesetzlichen Folgen ausgesprochen.</p>                <p>Für die Richtigkeit dieses Auszuges:</p>                <p>                   <hi rendition="#g">Füsser,</hi>                </p>                <p>Advokat-Anwalt.</p>                <p>                   <hi rendition="#g">Laufenberg</hi>                </p>                <p>Advokat.</p>             </div>             <div type="jAn">                <p>Durch Urtheil des Königlichen Landgerichtes zu Köln vom 30. Mai 1848 ist                         zwischen Auguste Gebhardt, Ehefrau Karl Vorster, vertreten durch die                         Advokaten Götz und Füsser, letzterer als Anwalt, und dem besagten Karl                         Vorster, Kunstfärber in Köln, die Gütertrennung ausgesprochen worden.</p>                <p>Köln, den 7. Juni 1848.</p>                <p>                   <hi rendition="#g">Götz. Füsser.</hi>                </p>             </div>             <div type="jAn">                <p>                   <hi rendition="#b">Falliment von S. Roesen.</hi>                </p>                <p>Am Samstag den 10. l. M. Juni und an den folgenden Tagen, in den gewöhnlichen                         Vor- und Nachmittagsstunden, werden die zu der Fallitmasse von Severin                         Roesen gehörigen Porzellanwaaren, und zwar meist feine französische, theils                         noch weiße, theils schon bemalte und vergoldete Geschirre, als: Blumenvasen,                         Servicen, einzelne Tassen, Schüssel, Teller, Porzellan-Figuren und Gruppen,                         sodann mehrere große Glasglocken, Trinkgläser und Einsätze; ferner allerlei                         Malergeräthschaften und Hausmobilien, unter letztern mehrere vollständige                         gute Betten, Kommoden, Spiegel, Schränke, Oefen, eine große Fournaise, ein                         mahagonihölzerner Sekretair, ein Sopha; endlich eine mittelgroße Decimalwage                         nebst Gewicht, mehrere schöne Waarengestelle und eine große Ladentheke, in                         der auf dem Heumarkt sub Nr. 77 dahier gelegenen Wohnung des Falliten, gegen                         baare Zahlung öffentlich versteigert werden.</p>             </div>             <div type="jAn">                <p>Mobilar-Verkauf.</p>                <p>Am Samstag den 10. Juni 1848, Morgens 9 Uhr wird der Unterzeichnete auf den                         Grund eines Rathskammerbeschlusses des Königl. Landgerichts zu Köln vom 19.                         Januar 1848 in dem Hause Hohestraße Nr. 155 verschiedene                         Mobilar-Gegenstände, als: Tische, Stühle, Spiegel, Kommoden, Oefen,                         Canapees, Bettladen, Bettzeug u. s. w, dem Meist- und Letztbietenden gegen                         gleich baare Zahlung verkaufen.</p>                <p>Der Gerichtsvollzieher,</p>                <p>                   <hi rendition="#g">Penningsfeld.</hi>                </p>             </div>             <div type="jAn">                <p>                   <hi rendition="#g">Gerichtlicher Verkauf.</hi>                </p>                <p>Am Samstag den zehnten Juni 1848, Morgens zehn Uhr, sollen durch den                         Unterzeichneten auf dem Waidmarkte zu Köln einige Mobilien als: Tische,                         Stühle, Spiegel, Lithographien, ein Ofen nebst Rohr etc. an den                         Meistbietenden gegen baare Zahlung verkauft werden.</p>                <p>Der Gerichtsvollzieher,</p>                <p>                   <hi rendition="#g">Fülles.</hi>                </p>             </div>             <div type="jAn">                <p>                   <hi rendition="#g">Gerichtlicher Verkauf.</hi>                </p>                <p>Am Samstag den 10. Juni 1848, Mittags zwölf Uhr, wird der Unterzeichnete auf                         dem Altenmarkte zu Köln circa achtundfünfzig Nies Leien, sowie einige                         Kleidungsstücke dem Meist- und Letztbietenden gegen gleich baare Zahlung                         öffentlich verkaufen.</p>                <p>Der Gerichtsvollzieher,</p>                <p>                   <hi rendition="#g">Gassen.</hi>                </p>             </div>             <div type="jAn">                <p>Verziehungshalber.</p>                <p>Eine Hausuhr, die 8 Tage geht, Viertel schlägt nebst Kasten, wird zum                         billigen Preise von 9 Thlr. abgegeben, um rasch zu verkaufen.                         Weingartengasse Nr. 6.</p>             </div>             <div type="jAn">                <p>                   <hi rendition="#b">An alle Handwerkermeister.</hi>                </p>                <p>In vielen Städten Deutschlands haben sich die Meister des Handwerkerstandes                         bereits über die Grundsätze eines Gewerbegesetzes geeinigt, wodurch der                         jetzt Alles ruinirenden Zügellosigkeit in allen Gewerben entgegengewirkt und                         das jetzige drückende Verhältniß der Meister sowohl als der Arbeiter und                         Gehülfen für die Zukunft beseitigt werden soll.</p>                <p>Zu dem Ende sind auch hier in Köln schon viele Gewerbe zusammengetreten,                         haben jedes für sich einen Ausschuß gebildet, um den betreffenden                         Gesetzentwurf vorab im engern Kreise zu prüfen und ihn demnach in einer am                         18. d. M. stattfindenden General-Versammlung aller Ausschüsse vorzulegen.                         Endlich soll dieser Gesetzvorschlag in einer General-Versammlung aller                         Handwerkermeister und technischen Gewerken seine schließliche Prüfung und                         Feststellung erhalten, um der betreffenden constituirenden Versammlung                         vorgelegt zu werden.</p>                <p>Damit alle Interessen möglichst ihre Vertretung finden, bitten wir die                         Meister in sämmtlichen Städten der Rheinprovinz zusammentreten und                         Ausschüsse resp. Deputirte ernennen zu wollen, welche der obigen Versammlung                         berathend und beschließend beiwohnen.</p>                <p>Die Herren Deputirte der Städte bitten wir nähere Information über Zeit und                         Ort in dem Lokale des Gewerbevereines Unter Goldschmied Nro. 24, Samstag den                         17., Nachmittags, oder Sonntag den 18., Morgens, entgegennehmen zu                         wollen.</p>                <p>Köln, 7. Juni 1848.</p>                <p>                   <hi rendition="#g">G. Düssel. Karl Kühtze. Th. Jos. Remmer. P. A.                         Rings.</hi>                </p>                <p>                   <hi rendition="#g">A. Schasny. H. J. Schützendorf.</hi>                </p>             </div>             <div type="jAn">                <p>                   <hi rendition="#b">                      <hi rendition="#g">Das Bürgerwehr-Musik-Chor</hi>                   </hi>                </p>                <p>unter Leitung des Lehrers W. <hi rendition="#g">Herx</hi>                </p>                <p>wird unter gefälliger Mitwirkung der Dilettanten und eines                         Sänger-Vereines</p>                <p>                   <hi rendition="#b">Donnerstag den 15. Juni 1848, Abends 6 Uhr,</hi>                </p>                <p>ein großes</p>                <p>                   <hi rendition="#b">Vokal- und Instrumental-Konzert</hi>                </p>                <p>im Garten des Herrn <hi rendition="#g">Rener,</hi> im Marienbildchen zu                         Deutz, veranstalten.</p>                <p>Das Programm wird ehestens veröffentlicht und am Eingange nebst den                         Liedertexten vertheilt werden.</p>                <p>Das vorbezeichnete Musik-Chor erlaubt sich, sämmtliche Bürgerwehrmänner,                         deren Angehörige, und Musikfreunde zur Betheiligung an diesem Konzerte                         ergebenst einzuladen, und bittet die betreffenden Bürgerhauptleute und                         Zugführer in ihren Kompagnieen die Subscriptionslisten zirkuliren zu                         lassen.</p>                <p>Da die Einnahme zur Anschaffung von nöthigten Instrumenten und Musikalien                         bestimmt ist, so glaubt das Musikchor bei seinen bisherigen Bestrebungen auf                         eine recht zahlreiche Theilnahme von Seiten der Bürgerwehrmänner hoffen zu                         dürfen.</p>                <p>Der Subscriptionspreis ist 5 Sgr. per Person. An der Kasse aber 71/2 Sgr.</p>             </div>             <div type="jAn">                <p>                   <hi rendition="#b">Demokratische Gesellschaft.</hi>                </p>                <p>Versammlung</p>                <p>Freitag den 9. Juni, 8 Uhr Abends, im Saale bei Stollwerk.</p>                <p>                   <hi rendition="#b">Beleuchtung gewerblicher Zustände,</hi>                </p>                <p>                   <hi rendition="#b">Wahl der Präsidenten.</hi>                </p>                <p>Die Mitgliederr, welche noch nicht im Besitze von Eintrittskarten sind,                         empfangen solche beim Eingeng.</p>                <p>                   <hi rendition="#b">Der Ausschuß.</hi>                </p>             </div>             <div type="jAn">                <p>                   <hi rendition="#b">&#x201E;Neue Rheinische Zeitung.&#x201C;</hi>                </p>                <p>                   <hi rendition="#b">Zufolge Beschluß der Versammlung der Aktionäre</hi> werden                         die <hi rendition="#b">zweiten 10 pCt.</hi> der Aktien vor dem 10. dieses                         Monats gegen Interims-Quittung eingezogen werden.</p>                <p>Die auswärtigen Herren Aktionäre werden höflichst ersucht, baldigst diese <hi rendition="#b">10 pCt.</hi> oder <hi rendition="#b">5 Thlr. per                             Aktie</hi> dem unterzeichneten Geranten, St. Agatha Nr. 12, per Post                         einzusenden, wo alsdann sofort die Zusendung der Interims-Quittung franco                         erfolgen wird.</p>                <p>Köln, 4. Juni 1848.</p>                <p>Der Gerant <hi rendition="#b">H. Korff.</hi>                </p>             </div>             <div type="jAn">                <p>                   <hi rendition="#b">&#x201E;Neue Rheinische Zeitung.&#x201C;</hi> General-Versammlung der                         Herren Aktionäre zur Berathung und Feststellung des Statuts</p>                <p>und Abschluß des Gesellschafts-Vertrages auf:</p>                <p>                   <hi rendition="#b">Sonntag, den 18. Juni d. J., Morgens 10 Uhr,</hi> bei <hi rendition="#g">Drimborn,</hi> Glockengasse Nro. 13 und 15.</p>                <p>Auswärtige können sich durch Bevollmächtigte vertreten lassen. Die                         Interims-Quittungen dienen als Eintrittskarten.</p>                <p>Köln, den 2. Juni 1848.</p>                <p>                   <hi rendition="#b">Das provisorische Comité.</hi>                </p>             </div>             <div type="jAn">                <p>                   <hi rendition="#b">Inserate zum Einrücken in die</hi>                </p>                <p>                   <hi rendition="#g">&#x201E;Neue Rheinische Zeitung&#x201C;</hi> können zur Aufnahme in die                         nächste Nummer nur bis <hi rendition="#b">1 Uhr Mittags</hi>                         entgegengenommen werden.</p>                <p>Die Expedition der</p>                <p>                   <hi rendition="#b">&#x201E;Neuen Rheinischen Zeitung.&#x201C;</hi>                </p>             </div>             <div type="jAn">                <p>                   <hi rendition="#b">Die Haupt-Agentur für Anzeigen in In- und Ausländische                             Zeitungen</hi> nimmt fortwährend Inserate zu den früher veröffentlichen                         Preisen an. <hi rendition="#b">Klein &amp; Wies</hi>                </p>                <p>Zollstraße Nr. 9.</p>             </div>             <div type="jAn">                <p>                   <hi rendition="#b">Journal-Lesezirkel</hi> von <hi rendition="#g">J. &amp; W.                             Boisserée.</hi>                </p>                <p>Der Prospektus hierüber ist bei uns gratis zu haben. Köln. Juni 1848.</p>             </div>             <div type="jAn">                <p>Ein Kapital von 12,000 Thlr. wird gegen erste Hypotheke auf ein auf der                         linken Rheinseite gelegenes Ackergut gesucht. Die Expedition sagt wo.</p>             </div>             <div type="jAn">                <p>Anfrage.</p>                <p>Welche Strafe haben die Maschinenbäcker am verflossenen Samstage am hiesigen                         Zuchtpolizeigerichte dafür erhalten, daß sie Erbsen, Bohnen und Kartoffeln                         zu Brod verbacken und ihren Abnehmern als Kornbrod verkauft haben?</p>             </div>             <div type="jAn">                <p>                   <hi rendition="#b">Ein Ladenlehrling</hi> wird gesucht, dem ein gründlicher                         Unterricht in der kaufmännischen Buchführung und Korrespondenz zugesichert                         wird. Ein Auswärtiger, von gesitteter Familie findet eher Berücksichtigung,                         und hat derselbe Kost und Logis im Hause des Prinzipals. Offerten sub N. Z.                         besorgt die Expedition dieser Zeitung.</p>             </div>             <div type="jAn">                <p>                   <hi rendition="#b">Kölner Bürgerwehr-Gesangverein.</hi>                </p>                <p>Die geehrten Herren <hi rendition="#g">Zugführer</hi> der gesammten hiesigen                         Bürgerwehr ersuche ich ganz ergebenst, die Ihnen durch die Herren                         Compagnie-Chefs zugekommenen Listen zur Einzeichnung für den                         Bürgerwehr-Gesangverein, nachdem dieselben den Mitgliedern Ihres Zuges                         vorgelegen haben, wo möglich bis zum Mittwoch den 14. d. zur Abnahme bereit                         halten zu wollen.</p>                <p>                   <hi rendition="#g">Ferdinand Rahles.</hi>                </p>             </div>             <div type="jAn">                <p>Um die noch vorräthigen Hülsenfrüchte zu räumen, verkaufe ich Reis per Pfd.                         16 Pf., Hirsen 15 Pf., weiße Bohnen per Pfd. 15 Pf, Linsen 14 Pf., Erbsen 1                         Sgr. und Gerste per Pfd. 11 Pfd. Ebenso werden sämmtliche Kolonialwaaren zu                         sehr billigen Preisen verkauft bei</p>                <p>                   <hi rendition="#b">J. Geisenheimer,</hi>                </p>                <p>Höhle Nr. 26.</p>             </div>             <div type="jAn">                <p>                   <hi rendition="#b">Neuer Havannah-Honig!</hi>                </p>                <p>en gros &amp; en detail bei</p>                <p>                   <hi rendition="#b">J. Geisenheimer.</hi>                </p>             </div>             <div type="jAn">                <p>                   <hi rendition="#b">Echte westphälische Schinken</hi>                </p>                <p>in großer Auswahl, Höhle Nr. 28 (Ecke von St. Alban).</p>             </div>             <div type="jAn">                <p>                   <hi rendition="#b">Zu vermiethen</hi> die erste Etage, bestehend in 4 schönen                         Zimmern, Küche und Speicher nebst Keller, Hochpforte 5 u 7.</p>             </div>             <div type="jAn">                <p>Heute Freitag, Nachmittags 4 Uhr, wird bei dem Unterzeichneten eine Sammlung                         schöner Gemälde à tout prix versteigert.</p>                <p>                   <hi rendition="#g">G. Tonger,</hi> Pauluswache.</p>             </div>             <div type="jAn">                <p>                   <hi rendition="#b">Schwarz. Roth. Gold.</hi>                </p>                <p>Liederbuch für Bürgerwehr, Volksheer und Turngemeinden. Elegant geheftet nur                         3 Sgr.</p>                <p>Von diesem Buche sind bereits mehr als 6000 Exemplare abgesetzt. <hi rendition="#g">G. Tonger,</hi> Pauluswache in Köln.</p>             </div>             <div type="jAn">                <p>Zwei durcheinandergehende geräumige Zimmer (belle étage) nebst Speicherzimmer                         und Kellerabschluß zu vermiethen. Kl. Telegraphenstraße Nro. 6.</p>             </div>             <div type="jAn">                <p>Gesucht ein Haus von 6 &#x2012; 7 Zimmer, nicht zu weit von der Mitte der Stadt. Die                         Expedition befördert die Adresse sub K. L. 10.</p>             </div>             <div type="jAn">                <p>Die von dem Herrn Kommandanten und Offizieren der hiesigen Bürgerwehr                         genehmigte Auszeichnung, Schärpe und Porte d'épées, nach dem von mir                         gelieferten Muster, empfehle ich hiermit bestens.</p>                <p>                   <hi rendition="#b">Lützenkirchen,</hi> Posamentirer, Schildergasse Nr. 19</p>             </div>             <div type="jAn">                <p>                   <hi rendition="#b">Limonade-Essenz</hi>                </p>                <p>Sterngasse Nr. 9 u 11.</p>             </div>             <div type="jAn">                <p>                   <hi rendition="#b">Rum, Cognac und Arrac</hi>                </p>                <p>Sterngasse Nro. 9 u. 11.</p>             </div>             <div type="jAn">                <p>Meine</p>                <p>                   <hi rendition="#b">Restauration</hi>                </p>                <p>                   <hi rendition="#b">auf dem sogenannten Knabengarten</hi>                </p>                <p>ganz in der Nähe des Bahnhofes zu Bonn (Lokal des Dioramas) empfehle ich                         einem geehrten Publikum bestens. Gleichzeitig, um etwaigen Irrthümern                         vorzubeugen, verfehle ich nicht in Erinnerung zu bringen, daß unsre seit                         langen Jahren bestehende Gastwirtschaft <hi rendition="#b">&#x201E;zum alten                             Keller&#x201C;</hi> am Rheinthor, wie bisher unverändert fortgeführt wird.</p>                <p>Bonn am 1. Juni 1848.</p>                <p>                   <hi rendition="#b">Joh. Gebh. Behr.</hi>                </p>             </div>             <div type="jAn">                <p>                   <hi rendition="#b">J. J. Burbach,</hi> daguerréotypiste de S. M. le Roi des                         Belges</p>                <p>et de S. A. R. le Prince Frédéric de Prusse: exécute des portraits dont la                         ressemblance est de la</p>                <p>plus grande fidèlité. Son atelier est situé Pützgasse Nr. 9 et 11 à                         Cologne.</p>             </div>             <div type="jAn">                <p>                   <hi rendition="#b">J. J. Burbach.</hi> Daguerrotypist Sr. Maj. des Königs der                         Belgier</p>                <p>und Sr. Hoh. des Prinzen Friedr. v. Preußen verfertigt Portraits von größter                         Aehnlichkeit und Treue.</p>                <p>Sein Atelier ist Pützgasse Nr. 9 und 11 in Köln.</p>             </div>             <div type="jAn">                <p>                   <hi rendition="#b">Johann Heininger, Sohn,</hi>                </p>                <p>Ecke der Trankgasse Nro. 27,</p>                <p>empfiehlt sein <hi rendition="#b">großes Möbel &amp; Spiegel-Lager</hi>                </p>                <p>aus der Fabrik von</p>                <p>Johann Heininger in Mainz.</p>                <p>Dasselbe bietet die größte Auswahl aller Gattungen von Möbel in neuestem und                         modernsten Geschmacke, und übernimmt Aufträge für sämmtliche Ausmöblirung                         ganzer Gebäude, sowie alle Bestellungen unter Garantie für deren Güte unter                         Zusicherung der billigsten und reellsten Bedienung.</p>             </div>             <div type="jAn">                <p>                   <hi rendition="#b">Banner und Compagnie-Fahnen</hi> mit dem Reichsadler und                         Stadt-Wappen, Benennung der Compagnie oder jeder sonstigen Inschrift, in                         Wolle und Seide, sind zu haben bei Gebr. Seligmann.</p>             </div>             <div type="jAn">                <p>                   <hi rendition="#b">Täglich frisch:</hi> oberländ. Brod, Knoblauchwürstchen,                         Schwartemagen. Kümmelkäschen, Backfische, echt baierisch Bier, vorzügl.                         Weine uud Liqueure in der Restauration der <hi rendition="#g">oberländischen                             Küche</hi> Langgasse Nro. 1.</p>             </div>             <div type="jAn">                <p>                   <hi rendition="#b">Messingene, bleierne und eiserne</hi> Saug- und                         Druckpumpen werden auf jede Brunnentiefe unter Garantie angefertigt, auch                         findet man in meinem Lager eine große Auswahl derselben vorräthig bei <hi rendition="#b">Aug. Hönig,</hi>                </p>                <p>Altenmarkt Nro. 56 in Köln.</p>             </div>             <div type="jAn">                <p>Es wünscht Jemand sich mit Abschreiben zu beschäftigen. Weingartengasse Nr.                         6.</p>             </div>             <div type="jAn">                <p>Geldsäcke ohne Nath,</p>                <p>alten Münsterländer,</p>                <p>                   <hi rendition="#g">echte abgelagerte</hi> Havannah- und Bremer Cigarren                         bei</p>                <p>Geschw. <hi rendition="#b">Ziegler,</hi>                </p>                <p>Unter Goldschmidt Nr. 13.</p>             </div>          </div>       </body>    </text> </TEI>